2.135.2 (mu11p): 2. Aufhebung des Ausnahmezustandes im Ruhrgebiet.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 3). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Müller IHermann Müller Bild 146-1979-122-28APlakat der SPD zur Reichstagswahl 1920Plak 002-020-002Wahlplakat der DNVP Plak 002-029-006Wahlplakat der DDP Plak 002-027-005

Extras:

 

Text

RTF

2. Aufhebung des Ausnahmezustandes im Ruhrgebiet2.

Der Reichspräsident hält die Aufhebung des Ausnahmezustandes im Ruhrgebiet, nachdem das Preußische Staatsministerium den Antrag gestellt hat3, für erforderlich. Der Reichskanzler schließt sich dem an und weist darauf hin, daß die Entscheidung der Landesregierung auch in dem Falle, wo es sich um die Ausnahmevorschriften in Bayern handelte, in erster Linie als maßgebend angesehen worden ist. Nach kurzer Aussprache wird gegen die Aufhebung mit Rücksicht auf die Stellungnahme des Herrn Reichspräsidenten und dem vorliegenden Antrag der Preußischen Staatsregierung Widerspruch nicht erhoben, wobei jedoch die Gegner der Aufhebung ihre abweichende Stellung betonen. Die Ablieferung der Waffen soll ihren Fortgang nehmen; die Verordnung des Reichspräsidenten über die Ablieferung der Waffen soll nicht aufgehoben werden4.

Fußnoten

2

S. hierzu auch Dok. Nr. 125, P. 1 und Dok. Nr. 131, P. 2.

3

Danach gestrichen: „und nach Würdigung der gegen die Aufhebungsentscheidung stimmenden Mehrheit des Kabinetts“.

4

Der Abg. Schluchtmann nahm am 25. 6. zu einem Bericht des OPräs. Würmeling Stellung, der erklärt hatte, die öffentliche Ordnung im Ruhrgebiet könne „nur mit den Mitteln des Ausnahmezustandes […] aufrecht erhalten werden“. Schluchtmann lehnte den Ausnahmezustand ab und führte weiter aus: „Es ist auch darauf hinzuweisen, daß unter dem Ausnahmezustand Militärpersonen politische Macht haben, die sie vielfach in einer nicht den Staatsinteressen dienenden Weise anzuwenden verstehen. Wie es die Praxis gezeigt hat, sind dadurch die den Linksparteien angehörenden Arbeiter starken Härten ausgesetzt gewesen. Hierdurch häufte sich in den Massen Zündstoff und bietet somit einen günstigen Boden für kommunistische Putschagitationen. Wie die Dinge im Ruhrbezirk zur Zeit liegen, wäre eine Verhängung des Ausnahmezustandes von folgenschwerer Bedeutung und würde statt hindernd im Gegenteil nur fördernd auf staatsfeindliche Tendenzen wirken.“ Zu einer Forderung der OB des Ruhrgebiets, die Polizei zu verstärken, meinte Schluchtmann, es habe sich herausgestellt, daß auf die kommunalen Polizeikräfte „bei größeren Putschbewegungen kein Verlaß ist. Es wäre aber dringend erforderlich, wenn dann die im Ruhrbezirk stehende Sipo in größerem Ausmaße wie bisher mit zuverlässigen, den Arbeitern nahestehenden Persönlichkeiten durchsetzt wird, was besonders in den Kommandostellen notwendig wäre“ (Vorgelegt vom StKom. für die öffentliche Ordnung; R 43 I /2711 , gefunden in R 43 I /2718 , Bl. 126-129).

Extras (Fußzeile):