2.3.1 (mu11p): [Ruhrgebiet.]

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Text

RTF

[Ruhrgebiet.]

Es wurde mitgeteilt, daß die Entente die Genehmigung zum Einmarsch in das Ruhrrevier erteilt habe2, sowie daß infolge der im Ruhrgebiet bekannt gegebenen Proklamation des Generals von Watter der Generalstreik dort auszubrechen drohe3.

Nach ausführlicher Erörterung der Lage wurde beschlossen, daß der Reichswehrminister sofort mit dem General v. Watter die Lage telephonisch nochmals erörtern und sodann eine endgültige Entscheidung des Kabinetts getroffen werden solle4.

Fußnoten

2

Über die Vorverhandlungen s. Anm. 4 zu Dok. Nr. 2. Am Abend des 29. 3. war der dt. Geschäftsträger Mayer beauftragt worden, die frz. Bedingungen zurückzuweisen, aber eine Besetzung des Maingaues zu konzedieren, falls sich die deutschen Truppen nicht rechtzeitig zurückzögen. „Millerand erwiderte auf den Gegenvorschlag, daß Frankreichs öffentliche Meinung Ausführung der Besetzung Zug um Zug verlange. Auf dringliche Vorstellung Dr. Mayers sagte er jedoch schließlich zu, die Frage zu prüfen, ob eine 4–6 wöchige Frist gewährt werden könne.“ („Aufzeichnung […]“; R 43 I /2728 , Bl. 238-243). Am gleichen Abend hatte dann Botschafter Paléologue dem Leiter der dt. Friedenskommission, Gesandten Göppert, mitgeteilt: „Wenn die Deutsche Regierung auf ihrer Forderung besteht, deutsche Truppen in das Ruhrgebiet einrücken zu lassen, würde Herr Millerand geneigt sein, unter der Bedingung seine Einwilligung zu geben, daß die genannten Truppen innerhalb einer Frist von 2 oder 3 Wochen aus der neutralen Zone zurückgezogen würden. Nach Ablauf dieser Frist werden die alliierten Truppen das Recht haben, Frankfurt, Hanau, Homburg, Darmstadt und Dieburg unverzüglich unter den durch die Note vom 28. 3. bestimmten Umständen zu besetzen.“ (R 43 I /2728 , Bl. 236). Zur Weiterentwicklung s. Dok. Nr. 5.

3

Bereits in der Nacht war im Büro der Rkei aufgezeichnet worden: „Herr MinDir. von Simson rief um 2 Uhr 40 Min. an und teilte mit, daß er soeben mit Herrn Abraham Frowein in Elberfeld telephonisch gesprochen hätte und von diesem die Mitteilung erhalten habe, daß es den einzelnen Industriestädten des Ruhrgebiets selbst beim besten Willen nicht möglich wäre, das von der Regierung gestellte Ultimatum bis zu dem festgesetzten Termin zu erfüllen. Das Ultimatum trüge Unruhe in die Massen, und er bäte deshalb im Namen des Aktionsausschusses der Städte Hagen, Elberfeld und Barmen, dessen zweiter Vorsitzender er wäre, die Regierung möchte das Ultimatum um 24 Stunden verlängern. […]“ (R 43 I /2728 , Bl. 2).

4

Im Anschluß an die Kabinettssitzung sprach der RK in der NatVers. über die Lage im Ruhrgebiet und das bisherige Ergebnis der Verhandlungen mit der frz. Regierung (NatVers. Bd. 332, S. 4992  ff.). Über die zweite Kabinettssitzung des Tages ließ sich keine Niederschrift ermitteln. In einem militärischen Lagebericht heißt es hierzu: „In der Kabinettssitzung von gestern abend haben Bauer und Geßler durch ihre Haltung das Kabinett gestützt und die Lage gerettet. Legien stimmte den Ausführungen dieser beiden zu, damit ist der Generalstreik vorläufig aufgehalten.“ (31.3.20; BA: Nachlaß Mentzel  9). Auf diese Sitzung bezieht sich wohl auch die Aufzeichnung des RIM vom 30. 3.: „Jetzt Kabinettssitzung über Ruhrbezirk. Gewerkschaften werden wieder verrückt. Rote Armee verläuft sich oder marodiert. Aber die Gewerkschaften halten ihnen die Stange. Trostlos. Was dieser Trunkenbold Legien in diesen Tagen am Vaterland gesündigt hat, geht auf keine Kuhhaut“ (BA: Nachlaß Koch-Weser 27). Am Nachmittag des 30. 3. hatte eine Besprechung zwischen Gewerkschaftlern, Parteifunktionären der SPD und der RReg. stattgefunden. Anläßlich dieser Sitzung hatte Legien dem RK möglicherweise einen Beschluß der am Abbruch des Generalstreiks gegen den Kapp-Putsch beteiligten Arbeiterorganisationen übergeben, den der RK am 3. 4. in die Rkei gab. Der handschriftlich aufgezeichnete Beschluß lautet: „Die Sitzung der am Abbruch des Generalstreiks beteiligten Arbeiterorganisationen und Parteien beschließt, die Regierung zu ersuchen, eine bindende Zustimmung zu dem Bielefelder Abkommen zu geben; die über dieses Abkommen hinausgehenden militärischen Befehle und Maßnahmen aufzuheben, den General Watter abzuberufen und eine weitere Frist von 48 Stunden zur Ausführung des Bielefelder Abkommens zu gewähren“ (R 43 I /2119 , Bl. 61). Stattdessen gab die RReg. im Anschluß an die Besprechung eine Stellungnahme heraus, in der sie sich zum Bielefelder Abkommen bekannte, aber den Einmarsch der Truppen ankündigte, da das Abkommen von seiten der Aufständischen nicht eingehalten worden sei (R 43 I /2715 , Bl. 123-125; Vorwärts Nr. 167 vom 31.3.20). Zur weiteren Entwicklung im Ruhrgebiet s. Dok. Nr. 8, P. 4.

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