2.161 (mu21p): Nr. 161 Berichterstattung der beiden deutschen Hauptdelegierten am 22. März 1929. (Fortsetzung)

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Nr. 161
Berichterstattung der beiden deutschen Hauptdelegierten am 22. März 1929. (Fortsetzung)1

R 43 I /289 , Bl. 89-93 Durchschrift

Präsident Schacht berichtete sodann über die Verhandlungen betreffend das Markabkommen mit Belgien. Auf Grund der ihm übersandten Vollmachten habe er kürzlich eine Besprechung mit Herrn Francqui gehabt, der zu seinem Bedauern Herrn Gutte mitgebracht habe, was ihn etwas behindert habe. Francqui habe diese Besprechung wieder in den brutalsten Tönen eröffnet und sei gleich mit dem Beispiel gekommen, wenn jemand eine goldene Uhr gestohlen habe, müsse er sie doch wiedergeben usw. Er, Schacht, habe Herrn Francqui gleich erwidert, er verstünde gar nicht, wie Herr Francqui diese Erörterungen[514] immer mit solch unerhörten Bemerkungen begänne, um erst im Lauf der Besprechung leidlich verständig zu werden; er möchte bitten, solche Bemerkungen, die ihn doch nur ärgern könnten, zu unterlassen. Jedenfalls werde er nicht darauf anbeißen. Die Unterhaltung sei dann auf sachliches Gebiet gekommen, aber Herr Francqui habe eine Erinnerung an die Verhandlungen des Jahres 1926 abgelehnt2. Darauf habe er Herrn Francqui auf die seinerzeitige Aufzeichnung des Herrn Delacroix aufmerksam gemacht, worin dieser dem belgischen Kabinett über die Francquischen Besprechungen Bericht erstattet habe. Da Herr Gutte dabei gewesen sei, habe er ihn lediglich gebeten, sich mit seinen Behauptungen über seine Nichtkenntnis dieser Verhandlungen nicht zu sehr festzulegen, sondern die Frage zunächst nochmals in seinen Akten nachzuprüfen. Zwischendurch habe Herr Francqui einmal mit Betonung ausgerufen „Sie wollen doch nicht etwa für 40 Millionen Dollar Eupen-Malmedy zurückkaufen?“3 Er habe nur ganz ruhig erwidert, er habe gar nichts anzubieten, auch wegen Eupen-Malmedy keine Erklärung abzugeben, sondern nur die, die Verhandlungen genau auf der Basis der Verhandlungen von 1926 wieder anzuknüpfen. Herr Francqui habe am Schluß sich bereit erklärt, die Angelegenheit erneut nachzuprüfen und auch mit dem belgischen Kabinett Fühlung zu nehmen. Er glaube aber nicht, daß seine Regierung auf solche Vorschläge eingehe4.

Die Erörterung wandte sich sodann dem sogenannten Reichsreformplan zu. Auf Grund des letzten Berichts des Herrn Reichsbankpräsidenten Schacht war ihm seitens des Herrn Reichskanzlers ein entsprechender Entwurf zugegangen, der sich auf die Regierungserklärung vom 3. Juli und der letzten Etatsrede des Reichsministers der Finanzen aufbaute und in den zuständigen Ressorts (Finanz, Wirtschaft, Ernährung, Arbeit) vorbereitet worden war5. Beide Delegierten bestätigten den Eingang dieses Vorschlages und erklärten in großen Zügen ihre volle Übereinstimmung. Die Frage sei im Augenblick noch nicht akut, werde bei Fertigstellung des Berichtes aber noch eine sehr große, wenn nicht ausschlaggebende Rolle spielen. Komme man zu einer Einigung über die Zahlen, so müsse selbstverständlich verlangt werden und werde wohl auch durchzusetzen sein, daß, wie bereits berichtet, sämtliche bisher noch bestehenden Kontrollen wirtschaftlicher und politischer Art einschließlich der Sonderpfänder wegfallen müssen. Die größte Schwierigkeit bestände nach dieser Richtung einstweilen noch hinsichtlich der Eisenbahn, da die Gegenseite größten[515] Wert darauf lege, auch neben dem Reichsetat noch ein wertvolles Sonderpfand in der Hand zu haben.

Nicht zuletzt die Amerikaner drängten unbedingt auf die Entlastung Deutschlands in allen diesen Fragen, weil für sie die Sicherstellung und Festigung der wirtschaftlichen Einheit Deutschlands und damit die Erreichung höchster Leistungsfähigkeit eines der Ziele der Konferenz sei. All dies sei aber nur zu erreichen, wenn nicht nur ein gutes Programm seitens der Reichsregierung hinsichtlich der allgemeinen Staatswirtschaft aufgestellt werde, sondern die Gegenseite würde ganz zweifellos auch eine einwandfreie Garantie nach dieser Richtung hin verlangen. Die Wirtschaftslage Deutschlands sei doch zweifellos so, daß die heimische Wirtschaft unerträglich überlastet sei. Wenn man die Belastung der innerdeutschen Wirtschaft mit 40 Milliarden ansehe, und wenn man die Zinsbelastung dieser Schuld mit nur 2% höher ansetze als entsprechende ausländische Schulden (in Wirklichkeit sei der Unterschied bei weitem mehr, da wir 10% zahlten und das Ausland höchstens 6%), so machten diese 2% eine Vorbelastung der deutschen Wirtschaft von 800 Millionen aus, also rund die Hälfte der ganzen Reparationsannuität. Greife man diesen Zinsunterschied auch nur etwas höher, was man ohne weiteres könne, so komme man auf eine Vorbelastung in der Höhe der ganzen Reparationsannuität. Dieser Zustand sei natürlich für Deutschland auf die Dauer ganz katastrophal. Der Vorgang bei Opel in den letzten Wochen sei geradezu typisch. Deutschland laufe beim gegenwärtigen Gang seiner Wirtschaft die große Gefahr, eine amerikanische Arbeitsprovinz zu werden. Dies bezeichnete Präsident Schacht als seine Ansicht über die Zukunft des deutschen Volkes für die nächsten 40–50 Jahre. Deutschland würde unter den gegenwärtigen Verhältnissen zu einem Volk von Arbeitern und Angestellten werden, ohne an seiner Substanz noch viel Anteil zu behalten, da die Wirtschaft bei ihrer gegenwärtigen Belastung sich mehr und mehr an das Ausland verschulden müßte. Generaldirektor Vögler trat dem voll bei und ergänzte diese Ausführungen noch nach verschiedenen Gesichtspunkten. Wie schon der Dawes-Plan festgesetzt habe, seien Reparationen ernstlich nur aus Überschüssen zu zahlen und nicht aus der Substanz. Jetzt verschleuderten wir aber unsere Substanz. Da sie keine Rente abwerfe, sänken naturgemäß in erster Linie die Preise der leicht veräußerlichen Substanzwerte, also die Aktien und die Häuser, und sie beide gingen in erster Linie ans Ausland. Wenn man den Wert der an den deutschen Börsen gehandelten Aktien auf 20 Milliarden ansetze, stehe statistisch fest, daß davon 8 Milliarden überhaupt keine Dividenden zahlten. Diese Vorgänge blieben naturgemäß im Ausland nicht unbeobachtet, und es werde auf dieser Konferenz mit aller Bestimmtheit noch die klare Frage kommen, was Deutschland an Sicherheiten bieten könne, um die deutsche Wirtschaft leistungsfähig zu gestalten, wenn die gegnerischen Sicherheiten abgebaut werden sollten. Es würde auf dieser Konferenz noch die Zeit kommen, wo man gar nicht mehr über die Annuitäten, sondern nur noch mit größtem Ernst über diese Frage diskutieren werde. Die deutsche Delegation dürfe sich vielleicht die Erlaubnis erbitten, den ihr übersandten Plan noch etwas umzugestalten, gerade im Hinblick auf diese Sicherheiten. Man müsse daran denken, für die Dauer der 37 Jahre eine innerdeutsche Einrichtung[516] zu schaffen, die die Aufbringung der Annuitäten sicherstelle, d. h. also die Gesamtwirtschaft Deutschlands erträglich zu gestalten und zu erhalten.

Über diese Frage entwickelte sich eine kurze Diskussion, ohne daß eine endgültige Stellungnahme herausgearbeitet wurde, was ja auch von keiner Seite beabsichtigt war. Der Herr Reichskanzler hob hervor, daß man in dieser Frage natürlich in erster Linie an ein irgendwie geartetes Ermächtigungsgesetz denken könne, hob aber gleich hervor, daß ein solcher Schritt innenpolitisch außerordentlich schwierig sein werde.

Reichsminister Dr. Hilferding hob hervor, daß es natürlich innenpolitisch ein ganz großes Plus sein werde, wenn wirklich alle die ausländischen Kontrollen wegfielen und daneben eine große zahlenmäßige Entlastung des Reichsetats stattfinde. In einer solchen Stimmung ließen sich vielleicht eher innenpolitische Fragen lösen, an die man heute noch nicht denken könne6.

[517] Der Herr Reichskanzler schloß die Sitzung mit dem besten Dank an die beiden Berichterstatter und die ganze deutsche Delegation, und es wurde in Aussicht genommen, daß anläßlich der bevorstehenden Osterpause eine weitere Berichterstattung in ähnlichem Kreise stattfinden werde7.

Fußnoten

1

In der Parallelüberlieferung „Niederschrift Schäffer II“ in R 2 /2923 , Bl. 276-288 ist die Besprechung nicht in zwei Protokolle aufgeteilt worden.

2

Schacht waren die Unterlagen über die damaligen Besprechungen von StS v. Schubert am 14. 3. zugesandt worden (R 43 I /54 , Bl. 2-6).

3

In der 1926 angefertigten belgischen Note über die Vereinbarungen zwischen Schacht und Francqui lautete der sechste Absatz: „Toutefois, pour tenir compte des charges que la Belgique a dû supporter dans la région d’Eupen-Malmédy depuis l’armistice, l’Allemagne remettra à la Belgique à titre de remboursement, la somme de quarante millions de dollars“ (R 43 I /54 , gefunden in R 43 I /289 , Bl. 46-48).

4

Dazu heißt es in der „Niederschrift Schäffer II“ weiter: „Im Laufe der Unterhaltung habe er, Bergmann [= Schacht], dann noch vorgeschlagen, eine große Geste zu machen, durch ein Angebot für die deutschen Reparationsannuitäten, und dabei zu betonen, daß er Wert darauf lege, daß mit Rücksicht auf die moralische Verpflichtung Deutschlands gegenüber Belgien seitens der Gläubigermächte Belgien ein größerer Anteil an dieser Annuität zugewendet werde. Bergmann [muß richtig heißen „Francqui“] habe sich eine Überlegung dieser Angelegenheit etwas ironisch vorbehalten“ (R 2 /2923 , Bl. 276-288, hier: Bl. 282f).

5

Siehe Dok. Nr. 156.

6

Noch vor dieser Berichterstattung hatte Vögler mit MinDir. Dorn (Deckname „Bavaria“) über die Pariser Verhandlungen gesprochen, und sich auch zu dem Reformprogramm der RReg. geäußert, da von der „anderen Seite“ mehrfach deutsche Sicherheitsmaßnahmen gefordert worden seien. „Er habe sich daher zusammen mit den anderen deutschen Sachverständigen darüber Gedanken gemacht, ob man nicht durch eine innerdeutsche Maßnahme alle Bedenken gegen die Stetigkeit einer vorsichtigen Finanz- und Wirtschaftspolitik beseitigen könne, ohne dies in unmittelbaren Zusammenhang mit dem Gutachten zu bringen und ohne daß diese Wünsche in dem Gutachten erwähnt würden. Man könne etwa an ein deutsches Gremium denken, dem fünf vom RPräs. ernannte, je fünf vom RT und RR gewählte, sowie fünf kraft eigenen Rechts hinzutretende Personen als Mitglieder angehörten. Die letzten könnten etwa sein: der RGPräs., der RbkPräs. u. a. Diesem Gremium könnte ein absolutes Veto gegen Ausgabe- und Steuerbewilligung, vielleicht nur gegen diese Steuerbewilligung, zugestanden werden. Ich wies Heinrich [= Vögler] darauf hin, daß eine solche Maßnahme eine Verfassungsänderung bedeute und eine bisher der Verfassung völlig unbekannte Möglichkeit enthalten würde. Selbst der RPräs. sei nur in der Lage, gegen ein Gesetz, dessen Veröffentlichung er ablehne, den Volksentscheid anzurufen, auch sein Veto sei also nicht absolut. Heinrich erwiderte darauf, daß er auch schon daran gedacht habe, den RPräs. einzuschalten und ihm dieses Gremium beratend zur Seite zu stellen, daß er aber Bedenken trage, unseren RPräs. in seinem hohen Alter mit diesen politischen Schwierigkeiten zu belasten und ihn dadurch in den politischen Kampf zu ziehen.“ Dazu erklärte Dorn dem Delegierten, auch ihm erscheine verstärkter Regierungseinfluß auf die Finanzpolitik geboten. Auf dem Wege dorthin müßten formale Einwendungen ausgeschaltet werden. Erscheine dieser Punkt wichtig, so sollten die Delegierten ihn vor dem RK zur Sprache bringen (22.3.29; R 2 /2923 , Bl. 294-298, hier: Bl. 297f). In der „Niederschrift Schäffer II“ heißt es zu der Erörterung des Reformprogramms: „Unsere Sachverständigen würden in einer ruhigen Stunde einmal versuchen, an der Hand des Regierungsprogramms konkrete Vorschläge zu machen. Es wäre denkbar, daß man dazu käme, sich innerdeutsch, ohne daß dies ein Teil der Vereinbarung mit dem Ausland würde, eine Art inneres Kontrollorgan zu schaffen, einen Ersatz der bei dem Abbau der ausländischen Kontrolle in der Form einer einzuführenden rein deutschen Kontrolle.[!] Man könne z. B. an eine Einschaltung des RWiR oder die Schaffung eines Gremiums beim RFMin., das ein Einspruchsrecht gegen Ausgaben hat, dabei denken. Hermann der Franke [Deckname des RK] wies darauf hin, daß es parlamentarisch nicht leicht sein werde, solche Machtzentralen außerhalb der Regierung zu schaffen. Ebenso werde eine Verstärkung der Macht der Regierung gegenüber dem Parlament etwa durch ein Ermächtigungsgesetz auf Widerstand stoßen, zumal es verfassungsändernd sei, selbst dann, wenn man wie dies Heinrich [= Vögler] ausführte, solche Maßnahmen auf die Dauer der Reparationsleistungen beschränke.“ Auf eine Frage des RK setzten sich Vögler und Schacht dafür ein, die Länder aus den Garantien für die Reparationsleistungen nicht zu entlassen. Dieser Wunsch werde aber dann erfüllt werden, „wenn man die deutsche Finanzgebahrung in anderer Form im Innern sicherstellte. – Heinrich [= Vögler] wies darauf hin, daß möglicherweise, wenn man zu einer verständigen Lösung komme, mit einer Reihe von Vorteilen, wie den Fortfall der ausländischen Kontrolle, die endgültige Bemessung der Summe usw., man vom Parlamente auch Zugeständnisse in Richtung einer Verstärkung der Spartendenzen der Regierung erreichen könne. Kurfürst [Deckname für Hilferding] empfahl, in dieser Frage taktisch richtig vorzugehen. Belaste man die ohnehin parlamentarisch schwierige Annahme noch durch organisatorische Änderungen hinsichtlich der Handhabung der Reichsgeschäfte, so gefährde man die Annahme der ganzen Angelegenheit. Es hänge viel von der innenpolitischen Situation ab. Sei sie innenpolitisch gesichert, so könne man in dem Vorschlag etwas weitergehen. Auf alle Fälle aber könne und müsse man im Zusammenhang mit der durch die Reparationsregelung eintretenden Ermäßigungen und den danach freiwerdenden Etatsbeträgen unmittelbar in einem gleichen gesetzgeberischen Akte klarstellen, was mit diesen Beträgen werden solle. Er sei der Auffassung, daß man diese zu einer Lastensenkung für die Wirtschaft verwenden müsse. Eine solche Vorlage werde auch zweifellos durchkommen und böte immerhin eine gewisse Sicherheit. Hermann der Franke [= RK] und Breitenbach [= Curtius] traten der Auffassung des RFM bei und sahen auch in der gleichzeitigen Annahme der neuen Reparationsregelung und der Verfügung über die freiwerdende Summe eine starke Sicherheit für eine Entlastung der Produktionswirtschaft. Diese Gesetze könnten auch ohne eine Verfassungsänderung angenommen werden. Hermann der Franke [= RK] hob hervor, daß man hinsichtlich der Frage der organisatorischen Änderungen, wie sie in einem Beratungsorgan für den RFM oder in sonstigen Kontrollorganen lägen, keinerlei Erklärungen ohne Anhörung der Parteien oder mindestens der Parteiführer geben könne“ (R 2 /2923 , Bl. 276-288, hier: Bl. 285-287).

7

Zum Abschluß der Sitzung heißt es in „Niederschrift Schäffer II“: „Es wurde darauf die Frage angeregt, ob etwa in einem Communiqué eine solidarische Erklärung der RReg. mit den Anschauungen der Sachverständigen zum Ausdruck kommen solle. Bergmann [= Schacht] bat, von einer solchen Presseäußerung abzusehen. Die Regierung brauche sich im Augenblick gar nicht zu äußern. Das Kabinett müsse sich die Möglichkeit vorbehalten, die Sachverständigen zu desavouieren“ (R 2 /2923 , Bl. 276-288, hier: Bl. 287).

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