2.98 (mu21p): Nr. 98 Aufzeichnung des Reichskanzlers über seine Besprechung mit Ministerpräsident Held betr. das Verhältnis Bayerns zum Reich. 29. Dezember 1928, 11.30 Uhr

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[335] Nr. 98
Aufzeichnung des Reichskanzlers über seine Besprechung mit Ministerpräsident Held betr. das Verhältnis Bayerns zum Reich. 29. Dezember 1928, 11.30 Uhr

R 43 I /2334 , Bl. 90-93

Am 29. Dezember besuchte mich der bayerische Ministerpräsident Held, nachdem er vorher dem Reichspräsidenten einen Besuch abgestattet1 und den preußischen Ministerpräsidenten in Hubertusstock aufgesucht hatte2.

Der bayerische Ministerpräsident sprach zunächst von den bayerischen Beschwerden, insbesondere von der Nichtinnehaltung der Abmachungen, die mit dem früheren Reichsfinanzminister Köhler über die Aufhebung einiger Finanzämter in Bayern und über die Zahlung von Kassenvorschüssen à conto der Verzinsung der Postabfindungssumme getroffen seien. Bayern habe der Aufhebung der Finanzämter zugestimmt, und diese seien auch aufgehoben worden; Geld habe es aber nicht erhalten. Der bayerische Ministerpräsident kam weiter auf die Eisenbahnforderung zu sprechen. Das Defizit im bayerischen Haushalt zwinge die bayerische Regierung, an der baldigen Erfüllung ihrer Forderungen festzuhalten.

Ich erwiderte dem bayerischen Ministerpräsidenten, daß auf Grund eines Vortrags des Herrn Reichspostministers Schätzel sich das Kabinett vor kurzem mit diesen Streitfragen befaßt habe3. Der Reichsfinanzminister habe den Auftrag erhalten, eine Aufzeichnung über die Forderungen aller Länder herzustellen. Sobald diese eingegangen sei, würde das Kabinett Stellung nehmen. Allerdings würden dabei insgesamt sehr hohe Forderungen gestellt werden. Ich brauchte nur an die preußischen Ansprüche über abgetretene Forsten, Bergwerke und Staatsgebäude zu erinnern.

[336] Was den sogenannten Köhler-Wechsel angehe, so sei es mir bis heute nicht möglich gewesen, ihn einzusehen. Im Reichsfinanzministerium sei keine solche paraphierte Aufzeichnung vorhanden. Ebenso wenig in der Reichskanzlei. Es sei mir jedoch mitgeteilt worden, daß Abmachungen, wie die behaupteten, tatsächlich erfolgt seien. Köhler habe sowohl Marx wie auch Hergt informiert. Das frühere Kabinett habe jedoch dazu keine Zustimmung gegeben. Ich hätte deshalb – und weil auch Oeser ein früheres Kabinett wegen der Sitze im Eisenbahnrat gebunden habe4 – die zuständigen Ministerien beauftragt, ein Gutachten darüber abzugeben, wie weit ein einzelner Minister überhaupt solche bindenden Abmachungen treffen könne. Jedenfalls ginge es nicht an, gemäß einem deutschnationalen Antrag Strathmann die Zinsen für die Postabfindungssumme in den Etat einzusetzen5. Im bayerischen Falle könne, da tatsächlich eine gewisse moralische Bindung durch Köhlers Vorgehen vorliege, nur über den Weg der Post geholfen werden. Zunächst müsse abgewartet werden, wie der Etat des Reiches für 1929 überhaupt zu balancieren sei.

Der bayerische Ministerpräsident erwiderte, daß die Forderungen der Länder verschiedenen Rang hätten. Die bayerischen Forderungen hätten einen höheren Rang als die preußischen. Er sei im Besitz der von Köhler paraphierten Abmachung. Er versprach, mir dieselbe zuzusenden. Außerdem habe Herr von Wolf, der an der Besprechung teilgenommen habe, Aufzeichnungen gemacht. Das Kabinett und das Parlament hätten seiner Auffassung nach, mit der Köhler-Abmachung zunächst nicht befaßt zu werden brauchen, da es sich zunächst nur um die Zahlung von Kassenvorschüssen gehandelt habe6.

Weiter äußerte der bayerische Ministerpräsident seine schweren Bedenken gegen die Erhöhung der Biersteuer. In diesem Punkt seien alle bayerischen Parteien, einschließlich der Sozialdemokratie, einig.

[337] Ich erwiderte ihm, daß über die Biersteuer im Reichstag letzten Endes entschieden würde. Keine Reichsregierung könne ein Steuerprogramm ohne Erhöhung der Biersteuer vorlegen, weil in England viel höhere Getränkesteuern erhoben würden.

Held beschwerte sich dann über die Aushöhlung der Länderkompetenzen, wobei er meinte, daß bei den Verhandlungen der Kommission, die die Reichsreform bearbeite, nicht allzuviel herauskommen werde. Zur Reichsreform machte er den Vorschlag, daß man den preußischen Ministerpräsidenten in das Reichskabinett aufnehmen möge, wo er dann die Interessen der Länder wahrnehmen könne. Dadurch würden Konflikte ausgeräumt.

Ich erwiderte ihm, daß diese Idee nicht neu sei. Stresemann habe sie 1923 bei der Bildung der Regierung der großen Koalition schon vorgetragen. Der preußische Ministerpräsident dürfte wenig Neigung dafür haben.

Ich kam dann auf die Verleihung der Titel zu Jahresbeginn und auf die Ordensfrage zu sprechen. Wegen der Titel lägen Vorstellungen der preußischen Regierung vor, deren Erledigung die Regierung Marx dem jetzigen Kabinett überlassen habe. Das Kabinett müsse demnächst entscheiden, ob der Staatsgerichtshof angerufen werden sollte7.

Der bayerische Ministerpräsident behauptete, daß das Vorgehen der bayerischen Regierung mit der Verfassung im Einklang sei. Die mit Titeln Bedachten würden der bayerischen Regierung stets zu Gutachten zur Verfügung stehen und erfüllten damit eine Funktion. Nur ein geringer Teil der von den Kreisregierungen Vorgeschlagenen würden berücksichtigt. Die dafür eingehenden Gelder brauche er für kulturelle Zwecke. Der bayerische Ministerpräsident habe nichts dagegen, daß die Reichsregierung mit dem Staatsgerichtshof Fühlung nähme wegen Feststellung der Rechtmäßigkeit der Verleihung von Titeln8.

Der bayerische Ministerpräsident erklärte, auch noch zum Finanzminister gehen zu wollen9.

M[üller]

Fußnoten

1

Der RPräs. hatte der Rkei mitteilen lassen, er lege auf die Feststellung Wert, daß die Darstellung irrig sei, MinPräs. Held sei auf seinen Wunsch nach Berlin gekommen. (Diese Äußerung Helds war in einem Schreiben v. Haniels vom 21.12.28 berichtet worden – R 43 I /2224 , Bl. 200 –.) Der RPräs. habe sich auf Wunsch des RPM zu diesem Empfang bereit erklärt. „Er persönlich wäre gar nicht auf den Gedanken gekommen, den Herrn MinPräs. nach Berlin zu bitten, schon allein aus dem Grunde, weil er in keiner Weise die Absicht habe, sich in irgendeinen Gegensatz zu der RReg. bringen zu lassen“ (Vermerk der Rkei vom 27.12.28, R 43 I /2224 , Bl. 203). Über seinen Besuch in Berlin berichtete Held am 8.1.29 ausführlich dem Gesandten v. Haniel und erklärte dabei, er sei auf den durch StS Meissner übermittelten Wunsch des RPräs. nach Berlin gefahren, um diesen ausführlich über die Mißstimmung Bayerns gegenüber dem Reich zu unterrichten (Bericht v. Haniels vom gleichen Tag; R 43 I /2253 , Bl. 175-177, hier: Bl. 175).

2

Über den Besuch bei Braun teilte Held am 8. 1. v. Haniel mit, er habe am Nachmittag des 29.12.28 den pr. MinPräs. besucht und sei mit ihm übereingekommen, die preußische und die bayerische Verwaltung nach ähnlichen Grundsätzen zu gliedern. Braun habe betont, daß er theoretisch Anhänger des Einheitsstaates sei, praktisch sei er jedoch für die Erhaltung der Länder, besonders Bayerns, als Staaten. Bei der Erörterung der schwebenden finanziellen Fragen – Entschädigung Preußens für die durch den Friedensvertrag abgetretenen Gebiete und Eisenbahnabfindung – hätten verschiedene Ansichten bestanden (R 43 I /2253 , Bl. 175-177, hier: Bl. 175f).

3

Der RPM hatte in Anwesenheit des RFM am 21.12.28 dem RK die bayer. Klagen vorgetragen. Der RK hatte betont, daß eine Regelung nur im Rahmen des Etats möglich sei (Vermerk des StS Rkei vom 22.12.28; R 43 I /2224 , gefunden in R 43 I /2334 , Bl. 87 f.). Zur Behandlung der Fragen im RKab. wurde nur die Besprechung in Dok. Nr. 90, P. 3, ermittelt.

4

Vgl. Dok. Nr. 88.

5

Siehe RT-Drucks. Nr. 700, Bd. 433 . Danach sollten die seit 1924 rückständigen Zinsen für die Postabfindung Bayerns und Württembergs in den Etat 1929/30 eingestellt werden. In der Unterredung mit dem RPM am 21. 12. hatte sich der RK gegen diesen Antrag ausgesprochen (Vermerk des StSRkei vom 22.12.28; R 43 I /2224 , gefunden in R 43 I /2334 , Bl. 87 f.).

6

Über diesen Teil der Unterredung berichtete Held am 8. 1. von Haniel: „Der Herr RK habe zwar eingewandt, daß die Vereinbarung mit dem früheren RFM Köhler keinen Rechtstitel darstelle. Er habe dagegen geltend machen können, daß die bayerischen Rechtstitel auch nicht auf dieser Vereinbarung, sondern auf dem Postvertrag beruhen. Bei der Vereinbarung mit Herrn Köhler habe es sich lediglich um Fixierung eines Vorschusses gehandelt, der à Konto jenes bayerischen Rechtsanspruchs zu zahlen sei. Im übrigen sei die Vereinbarung mit Herrn Köhler nicht bloß eine gelegentliche Skizze gewesen, sondern er, der MinPräs., hätte jene Vereinbarung nach wiederholten vielstündigen Beratungen zusammen mit RFM Köhler und StS Popitz formell abgeschlossen und unterzeichnet, nachdem sich Herr Köhler noch vor Unterzeichnung ausdrücklich des Einverständnisses des damaligen RK und Vizekanzlers versichert hätte. Der jetzige Präsident der Bayerischen Staatsbank, Wolf, der damals Mitglied der Berliner Bayerischen Gesandtschaft gewesen sei, habe bei den Beratungen das Protokoll geführt. RK Müller habe nach seinem Vortrag auch zugeben müssen, daß, wenn die Sache so liegt, der bayerische Standpunkt allerdings begründet erscheine.“ Dazu stellte der RK in einer Randbemerkung am 16.1.29 fest: „Ich habe ausdrücklich erklärt, daß ein Gutachten darüber eingefordert sei, inwieweit Minister durch solche Abmachungen die Regierung binden könnten, daß eine gewisse moralische Bindung vorliege habe ich allerdings nicht bestritten. Das unterzeichnete Abkommen hatte MinPräs. Held nicht mit. Er wollte es mir zur Kenntnis geben, was bis heute nicht geschah“ (R 43 I /2253 , Bl. 175-177, hier: Bl. 176f).

7

Der PrMinPräs. hatte den RK am 8.12.28 aufgefordert, in Angelegenheit eine Entscheidung herbeizuführen, da das bayer. Verhalten für die übrigen Länder nicht erträglich sei. Obwohl die Titelverleihungen, die zum Jahreswechsel wieder zu erwarten seien, auch Nutzen haben könnten, müsse die Verfassung beachtet werden. Die RReg. habe nie dieser seit Jahren vorgetragenen pr. Auffassung widersprochen. RK Marx habe Preußen am 3.4.28 wissen lassen, daß die Entscheidung, wie die Frage zu behandeln sei, bei der neuen RReg. liege (R 43 I /2224 , Bl. 188 f.).

8

Siehe dazu Dok. Nr. 108, P. 2 b der Ministerbesprechung.

9

Gegenüber v. Haniel erklärte Held am 8. 1., die Unterredung mit dem RFM „habe kein positives Ergebnis gehabt, da Herr Hilferding seinen Fragen und Argumenten gegenüber nur ausweichend geantwortet habe. Auch mit dem Herrn RAM habe er die bayerischen Angelegenheiten besprochen und auch dieser habe, nachdem er seine, des MinPräs. Ausführungen angehört habe, die bayerischen Ansprüche als durchaus gerechtfertigt anerkannt“ (R 43 I /2253 , Bl. 175-177, hier: Bl. 177).

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