1.80 (mu22p): Nr. 336 Vermerk über die Besprechung im Reichsministerium des Innern betr. die künftige Osthilfe der Reichsregierung und Preußens am 1. November 1929

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Nr. 336
Vermerk über die Besprechung im Reichsministerium des Innern betr. die künftige Osthilfe der Reichsregierung und Preußens am 1. November 19291

R 43 I /1800 , Bl. 59 f., hier: Bl. 59 f.

Die Verhandlungen hatten den Zweck, die Grundlinien für einen neuen Plan zur Unterstützung des deutschen Ostens herauszuarbeiten2. An ihnen nehmen Vertreter des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete teil, weil dort gleichzeitig wegen der Unterstützung der Westgrenze des Reiches umfassende Vorarbeiten geleistet werden.

Über die territoriale Abgrenzung des Unterstützungsgebietes besteht eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Reichsministerium des Innern und dem Preußischen Ministerium des Innern. Ministerialdirektor Dammann, der die Verhandlungen[1093] leitete, wollte lediglich die Grenzgebiete unterstützen, bei denen durch den Friedensvertrag Landesteile unmittelbar vom Reich abgetrennt worden sind, insbesondere also nicht Niederschlesien und das Waldenburger Revier, dagegen wohl Schleswig-Holstein. Auch wünschte er, den unterstützungsbedürftigen Grenzgürtel nicht zu breit bemessen.

Der Vertreter des Preußischen Ministeriums des Innern dagegen trat dafür ein, daß die ganze Ostgrenze unterstützt würde, auch soweit keine Gebietsteile durch den Friedensvertrag abgetrennt worden seien3. Auch wollte er den Unterstützungsraum möglichst breit bemessen, Schleswig-Holstein aber nicht bedenken, weil es bereits erheblich unterstützt worden sei4.

Darüber wurde keine Einigkeit erzielt. Einverständnis bestand aber darin, daß nicht wieder Grenzfonds gebildet werden sollten, sondern ein einheitlicher Unterstützungsplan. Gegen den Ausdruck „Grenzprogramm“ hat Preußen Bedenken, weil ein Programm weniger leicht geändert werden könne als ein Plan. Grund für die Unterstützung soll die wachsende Wirtschaftsnot des Ostens sein, Polengefahr und Grenzschäden sollen nicht, wie bisher, als Begründung in den Vordergrund gerückt werden.

Nach den Richtlinien, die das Preußische Ministerium des Innern für die Osthilfe ausgearbeitet hat und die der Niederschrift vom 30. Oktober 19295 […] beiliegen, soll Hauptträger der Aktion das Reich sein und Preußens Hilfe nur ergänzend eintreten. Demgegenüber wurde vom Vertreter des Reichsfinanzministeriums6 darauf hingewiesen, daß Reich und Preußen in gleichem Maße und gemeinsam Maßnahmen für den Osten treffen müßten.

Das Reichsministerium des Innern wird in Einzelbesprechungen mit den Landwirtschaftsressorts, den Wirtschaftsressorts, insbesondere wegen der Kreditfrage, und dem Kultusministerium einen Plan für die Unterstützung in den[1094] von diesen Ressorts vertretenen Arbeitsgebieten aufstellen. Dieser Plan wird dann den weiteren Beratungen des Ostpreußen-Ausschusses der Reichsregierung und Preußens zugrunde gelegt werden. Dem Wunsche der anderen Ressorts, die Unterstützungen auf kulturellem Gebiete auszuscheiden oder möglichst weitgehend zu beschränken, hat das Preußische Kultusministerium entschieden widersprochen7.

Über die Gesamtsumme der Unterstützungen wurden noch keine Berechnungen angestellt. Die Preußischen Oberpräsidenten der Grenzprovinzen haben Wünsche geäußert, deren Erfüllung mehr als eine Milliarde Mark erfordern würde. Nach Äußerungen des Vertreters des Reichsministeriums für die besetzten Gebiete wird an ein Westprogramm auf 10 Jahre gedacht, das insgesamt 200 Millionen Mark kosten soll. Die starke Abhängigkeit der Forderungen im Osten und Westen voneinander zeigte sich bei der Erörterung der Verkehrsprobleme. Wenn im Westen drei Rheinbrücken gebaut werden, dann will der Osten auch drei Oderbrücken fordern. Ähnlich ist es beim Ostbahnprojekt, das im Verkehrsausschuß des Reichstags zur Verhandlung gekommen ist. Wegen der erheblichen Anforderungen für die Hebung des Verkehrs im Osten macht der Westen ebenfalls den Anspruch auf zwei neue Bahnlinien geltend. Die Baukosten für den Osten und Westen werden auf 120 Millionen Reichsmark geschätzt.

Ob es bei der Lage der Reichsfinanzen möglich sein wird, die Subventionspolitik in dieser Weise durchzuführen, dürfte immerhin zweifelhaft sein8.

F[eßler]

Fußnoten

1

Eine parallele Niederschrift des RIMin. von sieben Seiten Länge befindet sich gleichfalls in R 43 I /1800 , Bl. 85-88, hier: Bl. 85-88. Sie ist im folgenden zur Kommentierung herangezogen worden.

2

Diese Richtlinien (siehe Anlage) waren vom PrIMin. nach einer Ressortbesprechung am 23. 10. vorgelegt worden. In dieser Besprechung hatte sich Preußen bereit erklärt, für die Osthilfe 10,5 Mio RM zur Verfügung zu stellen, wenn das Reich die doppelte Summe gebe. Ferner waren die finanziellen Opfer erwähnt worden, die Preußen durch die Handelsvertragsverhandlungen des Reichs mit Polen entstünden. In diesem Zusammenhang hatte dann MinDirig. Wachsmann von uferlosen Forderungen Preußens gesprochen, aus denen die wichtigsten Aufgaben erst einmal herausgeschält werden müßten. Von den Vertretern des Reichs war jede finanzielle Festlegung abgelehnt worden, bevor die Reparationsfrage geklärt sei (Niederschrift des RIMin.; R 43 I /1800 , Bl. 51-58, hier: Bl. 51-58).

3

MinDir. Dammann hatte erklärt: Für die Unterstützung komme nur der Osten Niederschlesiens in Betracht, während für das Waldenburger Gebiet ein Sondergesetz notwendig sei; andernfalls würden Berufungen Bayerns und Sachsens erfolgen. Demgegenüber hatte der pr. MinR Rathenau erklärt: „Es sei ganz Ostpreußen, vier Kreise Hinterpommerns, fünf Kreise Brandenburgs sowie die ganze Provinz Grenzmark, Posen-Westpreußen, Nieder- und Oberschlesien zu berücksichtigen.“ Weiterhin hatte er ausgeführt: „Preußen wünsche die Osthilfe nicht als Wiedergutmachung der Grenzschäden, sondern als systematische Reichshilfe zur Behebung der Not und Stärkung der Wirtschaft der Ostgebiete. Der bisher bedachte Grenzgürtel sei zu eng gezogen; viele Schäden im bisher nicht bedachten Hinterlande träten erst heute langsam zu Tage“ (Niederschrift des RIMin.; R 43 I /1800 , Bl. 85-88, hier: Bl. 85-88).

4

Das RIMin. hatte bereits in einer Ressortbesprechung am 8.8.28 dagegen protestiert, daß ein für Schleswig-Holstein bestimmter Betrag des Grenzfonds 1928 von der pr. Regierung zu Gunsten Ostpreußens vermindert worden war (Niederschrift des RIMin.; R 43 I /1799 , Bl. 124-131, hier: Bl. 124-131). Die Haltung seiner Regierung war vom PrIM verteidigt worden: „Schleswig-Holstein dürfte bei einem Anteil der Provinz an dem vorjährigen Grenzfonds mit 3,5 Mio und der jetzt nach dem preußischen Vorschlag in Aussicht genommenen Zuwendung in Höhe von 665 000 RM im Verhältnis zu den für die gesamten östlichen Grenzprovinzen in den letzten Jahren aufgewendeten Summen genügend hoch bedacht sein“ (Schreiben an den RIM vom 28.11.28; R 43 I /1799 , Bl. 195-208, hier: Bl. 195-208). Erst in einer Referentenbesprechung am 6.4.29 war eine Einigung dahin erzielt worden, daß von der Schleswig-Holstein zustehenden Summe nur 10 000 RM Ostpreußen zugeteilt wurden (Vermerk in R 43 I /1799 , Bl. 282 f., hier: Bl. 282 f.).

5

Richtig muß es heißen: 23.10.29.

6

Landrat z. D. Dr. Acker.

7

MinDir. Trendelenburg vom PrMin. für Volksbildung hatte sich bereits am 23. 10. für die Förderung kultureller Aufgaben eingesetzt (Niederschrift des RIMin.; R 43 I /1800 , Bl. 51-58, hier: Bl. 51-58). Die Vertreter der RReg. erklärten am 1. 11., daß sie „die Ankündigung des preußischen Vertreters, daß die OPräs. noch kulturelle Forderungen vorbereiteten, nur mit dem Vorbehalt grundsätzlicher Ablehnung entgegennehmen“ (Niederschrift des RIMin.; R 43 I /1800 , Bl. 85-88, hier: Bl. 85-88).

8

Der Vermerk wurde vorläufig „z. d. A.“ verfügt mit der Notiz Feßlers: „Mit baldiger Einladung ist zu rechnen. Das Ostprogramm soll im Lauf des Monats November fertiggestellt werden.“ Zur weiteren Entwicklung siehe die Denkschrift des RIM vom 17.2.30; Dok. Nr. 448.

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