1.209 (mu22p): Nr. 465 Der Reichsminister des Innern an den Staatssekretär in der Reichskanzlei. 6. März 1930

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Nr. 465
Der Reichsminister des Innern an den Staatssekretär in der Reichskanzlei. 6. März 1930

R 43 I /1889 , Bl. 386, hier: Bl. 386

Betrifft: Beamte, die sich an der Propaganda für das Volksbegehren „Freiheitsgesetz“ beteiligt haben1.

Auf den durch Herrn Ministerialrat Wienstein übermittelten Wunsch des Herrn Reichskanzlers beehre ich mich nachstehend die ermittelte Zahl derjenigen Reichsbeamten, die sich an der Propaganda für das Volksbegehren „Freiheitsgesetz“ beteiligt haben, mitzuteilen2:

1.

Auswärtiges Amt:

Fehlanzeige

2.

Reichsministerium des Innern:

Fehlanzeige

3.

Reichsfinanzministerium:

25 Fälle

4.

Reichswirtschaftsministerium:

Fehlanzeige

5.

Reichsarbeitsministerium:

1 Fall

(der Beamte hat nach Bekanntgabe der Stellungnahme der Reichsregierung die Agitation eingestellt)

6.

Reichsjustizministerium:

Fehlanzeige

7.

Reichswehrministerium:

1 Fall

[1544] 8.

Reichspostministerium:

16 Fälle

(12 Beamten haben nach Bekanntgabe der Stellungnahme der Reichsregierung die Agitation eingestellt)

9.

Reichsverkehrsministerium:

Fehlanzeige

10.

Reichsernährungsministerium:

Fehlanzeige

11.

Reichsmin. f. d. bes. Gebiete:

Fehlanzeige

12.

Rechnungshof:

Fehlanzeige

13.

Reichssparkommissar:

Fehlanzeige

zusammen:

43 Fälle

Die Gesamtzahl der Reichsbeamten beträgt nach dem Stande

vom 1. Juli 1929

98 181,

hinzukommen die Beamten der Reichspostverwaltung mit

241 441

zusammen: 339 622.

Die Beamten der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft sind nicht berücksichtigt3.

Severing

Fußnoten

1

Bei Beamten, die an dem Volksbegehren teilnähmen, liege wegen dessen § 4 ein Verstoß gegen ihre Beamtenpflicht vor; sie könnten nach § 10 des Reichsbeamtengesetzes wegen eines schweren Dienstvergehens disziplinarisch bestraft werden. Dies hatte der RIM in einem Gutachten am 8.11.29 erklärt (R 43 I /1889 , Bl. 208-213, hier: Bl. 208-213). Wegen Meinungsverschiedenheiten über diese Auslegung in den Ressorts hatte aber der RJM von einer weiteren Behandlung der Frage abgeraten (12. 11.; R 43 I /1889 , Bl. 217, hier: Bl. 217). Im Januar hatte der PrIM dem RIM die Richtlinien für Disziplinarmaßnahmen gegen Beamte übermittelt, die sich an der Agitation für das Volksbegehren beteiligt hatten (17.1.30; R 43 I /1889 , Bl. 357 f., hier: Bl. 357 f.).

2

Der RK hatte angeregt, daß die günstigen Zahlen über die Beteiligung von Reichsbeamten am Volksbegehren veröffentlicht werden sollten (ohne Datum; R 43 I /1889 , Bl. 379 f., hier: Bl. 379 f.).

3

Die RB-Gesellschaft war nach den Bestimmungen des Dawes-Planes auch in ihrer Beamtenschaft vom Reich unabhängig.

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