1.84 (mu22p): Nr. 340 Die deutsche Delegation des Organisationskomitees der Bank für internationalen Zahlungsausgleich an den Reichskanzler. Baden-Baden, 5. November 1929

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[1105] Nr. 340
Die deutsche Delegation des Organisationskomitees der Bank für internationalen Zahlungsausgleich an den Reichskanzler. Baden-Baden, 5. November 1929

R 43 I /671 , Bl. 46 f., hier: Bl. 46 f.

[Betrifft: Verhandlungen des Organisationskomitees.]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Im Anschluß an unseren Bericht vom 1. November 19291 möchten wir nicht verfehlen, Ihnen nachstehend weitere Vorkommnisse mitzuteilen:

In der gestrigen Nachmittagssitzung des Vollkomitees, die von 3–6½ Uhr dauerte, wurde eine vom Vorsitzenden mitvertretene Neufassung der Treuhandvereinbarung zwischen der Bank und den Gläubigermächten besprochen. Dabei zeigte sich aufs neue, daß die Franzosen mit allen Mitteln danach streben, vom Young-Plan loszukommen und an seine Stelle einen neuen, modifizierten Vertrag zu setzen. Unter dem Vorwand, daß sehr viele Stellen des Annex I2 unklar seien, versuchte der französische Delegierte Moret, die Hinweise auf den Young-Plan oder die sinngemäße Wiederholung von Stellen aus dem Young-Plan in dem Treuhandentwurf zu verhindern. In der heutigen Vormittagssitzung erklärte Moret ganz offen, daß es nicht anginge, auf den Annex I zu verweisen, da dieser Annex verschwinden müsse, sobald die Regierungen Statuten, Charter und Treuhandentwurf akzeptiert hätten. Bei jeder Gelegenheit tauchte die Wendung auf, nicht auf den Young-Plan, sondern auf das Haager Schlußprotokoll Bezug zu nehmen, da ja der Young-Plan noch geändert werden könne. Änderungen von Annex III und VIII3 werden bereits als so gut wie sicher angesehen, und der Entwurf der Treuhänderverträge zitierte sie als „Annex III as amended“, „Annex VIII as amended“, was natürlich von uns beanstandet wurde. Als von deutscher Seite betont wurde, daß es gänzlich überflüssig sei, sich auch nur mit der Idee einer Änderung zu befassen, erfolgte von der anderen Seite, insbesondere von französischer, ein abfälliges Lachen. Man hat auf alliierter Seite offenbar die Absicht, bei den kommenden Haager Verhandlungen neue Zumutungen an die deutsche Regierung zu stellen. In diesem Zusammenhang war es interessant, daß der Vorsitzende sich die von deutscher[1106] Seite abgegebene Erklärung zu eigen machte und hinzufügte, es sei bedauerlich, welches Unheil durch die bereits erfolgte Abänderung des Young-Plans auf der letzten Haager Konferenz angerichtet worden sei, er hoffe, daß ein solches Bild auf der kommenden Konferenz nicht wieder zu sehen sein werde.

Für uns gibt es gegenüber diesen offen propagierten Abänderungswünschen nur eine einzige unbedingt erfolgreiche Abwehrstellung: ein unbedingtes und positives Festhalten am Young-Plan und Ablehnung jeder, auch der kleinsten Änderung.

Einen weiteren interessanten Punkt aus der Nachmittagssitzung möchten wir nicht unerwähnt lassen. Als Moret darauf hinwies, daß in den Trust-Agreements unbedingt eine scharfe Trennung gemacht werden müsse zwischen der geschützten und der ungeschützten Annuität, gab Sir Charles Addis die Erklärung ab, daß diese Frage hier nicht definitiv geregelt werden könne, da zwischen der französischen und englischen Regierung Verhandlungen darüber schweben.

Abschrift dieses Berichts haben der Reichsaußenminister, der Herr Reichsfinanzminister und der Herr Reichswirtschaftsminister erhalten.

Mit dem Ausdruck vorzüglicher Hochachtung

Ihre sehr ergebenen

Dr. Hjalmar Schacht

Vocke

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 335.

2

„Entwurf der Richtlinien für die Organisation der BIZ“ siehe RGBl. 1930 II, S. 468 .

3

„Mobilisation“, siehe RGBl. 1930 II, S. 509  ff. und „Garantiefonds im Zusammenhang mit dem ungeschützten Teil der Annuitäten“, siehe a.a.O., S. 534 ff.

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