2.21.4 (sch1p): 4. [Sozialisierungskommission]

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Text

RTF

4. [Sozialisierungskommission]

Der Ministerpräsident teilt mit, daß die Sozialisierungskommission wieder zusammengetreten sei.

[71] Reichsminister Wissell legt Wert auf die Feststellung, daß die Kommission keine selbständige Reichsbehörde, sondern dem Reichswirtschaftsministerium angegliedert sei.

Dem wurde nach langer Aussprache zugestimmt3.

Eine Pressenotiz zur Ankündigung der Sozialisierung der Gas-, Wasser- und Elektrizitätswerke sowie der Straßenbahnen wurde verlesen und gebilligt4.

Fußnoten

3

Am 5.12.1918 war im damaligen Reichswirtschaftsamt im Auftrag des Rats der Volksbeauftragten die „Kommission zur Vorberatung der Sozialisierung von Wirtschaftsbetrieben“ gebildet worden, die unter dem Vorsitz von Karl Kautsky und Prof. Ernst Francke zusammentrat (Schultheß 1918, I. S. 547 f.). Verhältnismäßig schnell kam es zu Reibungen mit dem Wirtschaftsamt, später dem RWiMin., da die Kommission sich, wie sie in einem Schreiben an den RWiM vom 29.3.1919 betonte, als „freie wissenschaftliche Kommission im Sinne einer englischen royal commission“ betrachtete und ihre Unterstellung unter andere staatliche Instanzen strikt ablehnte (R 43 I /2111 , Bl. 22). Der Gegensatz wurde besonders deutlich, als die DAZ, Nr. 134 vom 20.3.1919 einen GesEntw. der Sozialisierungskommission betr. die Kommunalisierung von Wirtschaftsbetrieben veröffentlichte. Nachdem der RWiM im RKab. seine Auffassung, daß die Kommission in seinen Zuständigkeitsbereich gehöre, bestätigt gefunden hatte, übermittelte er ihr noch am 20.3.1919 ein Schreiben, in dem es hieß: „[…] Nach dem Erlaß der RReg. vom 4.2.1919 – RK 1982 – ist es Aufgabe der Kommission, der RReg. Gutachten und Vorschläge über Sozialisierung von Wirtschaftsbetrieben zu unterbreiten. Die Verhandlungen der Kommission sind jedermann gegenüber als streng vertraulich zu betrachten […] Wie ferner unterm 24.2.1919 – III/2 Soz. 452 – mitgeteilt, ist für die Bearbeitung der Angelegenheiten der Sozialisierungskommission an Stelle der RReg. jetzt das RWiMin. getreten. Ein Gesetzentwurf oder ein Vorschlag über Kommunalisierung ist mir von der Sozialisierungskommission bislang nicht zugegangen […] Ich spreche daher mein Befremden darüber aus, daß eine Arbeit der Kommission der Öffentlichkeit übergeben worden ist, ohne daß die Kommission mit mir ins Benehmen getreten ist […]“ (R 43 I /2111 , Bl. 21). In ihren oben zitierten Schreiben vom 29.3.1919 an den RWiM wies die Kommission die erhobenen Vorwürfe in ähnlich scharfem Ton zurück; ein Einverständnis zwischen RWiM und Sozialisierungskommission konnte nicht erzielt werden. Am 9.4.1919 trat daraufhin die Kommission zurück (Schultheß 1919, I. S. 172).

4

Vorwärts, Nr. 147, 21.3.1919.

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