2.23 (sch1p): Nr. 20 Kabinettssitzung vom 22. März 1919, 11.30 Uhr

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[84] Nr. 20
Kabinettssitzung vom 22. März 1919, 11.30 Uhr1

R 43 I /1348 , S. 219-230

 

Anwesend: Ebert, Scheidemann, Schiffer, Brockdorff-Rantzau, Preuß, Wissell, Bauer, Schmidt, Bell, David, Erzberger, Gothein, Koeth, Reinhardt; Vizeadmiral Rogge; UStS Albert, Lewald, Gleim, Schröder; Pressechef Rauscher; Botschafter Graf Bernstorff; MinDir. Simons, v. Stockhammern; GehLegR Nadolny; Wirkl.LegR Schmitt; Kpt.z.S. Heinrich; Major v. Oertzen; Protokoll: RegR Brecht.

Reichspräsident Ebert eröffnet die Sitzung.

Unterstaatssekretär Schröder macht Mitteilung über die beabsichtigten Bestimmungen zur Beschlagnahme der auswärtigen Werte, namentlich hinsichtlich des Übernahmepreises2.

Rogge teilt mit, daß aus Hamburg gestern zwei und heute zehn Handelsschiffe ausgelaufen sind3.

Aussprache über die deutsche Stellung bei den Friedensverhandlungen wird fortgesetzt.

Fußnoten

1

Diese Sitzung war die Fortsetzung der Kabinettssitzung am 21.3.1919, s. Dok. Nr. 19. Im Unterschied zu dem Protokoll vom Vortag existiert für diese Niederschrift kein Parallelprotokoll. Vom Protokollführer handschriftlich eingefügte Passagen sind mit spitzen Klammern (<>) gekennzeichnet.

2

In der anlage finden sich:

a) der Entwurf einer Bekanntmachung betr. Überlassung ausländischer Wertpapiere an das Reich, nach dem alle ausländischen Wertpapiere dem Dt. Reich zu verkaufen waren, sofern sie im Besitz dt. Staatsangehöriger, in Dtl. ansässiger Personen oder Firmen waren. Die betreffenden Wertpapiere waren bis spätestens zum 12.4.1919 an dt. Banken zu verkaufen. Die Bekanntmachung wurde am 26.3.1919 verkündet und trat am selben Tag in Kraft (RGBl. 1919, S. 333 ).

b) der Entwurf einer Anordnung betr. das Verbot der Ausfuhr, Veräußerung oder Verpfändung ausländischer Wertpapiere, die als Ergänzung zu der vorstehenden Bekanntmachung dienen sollte. Die Anordnung wurde am 26.3.1919 verkündet und trat am 1.4.1919 in Kraft (RGBl. 1919, S. 339 ).

3

Die auslaufenden dt. Handelsschiffe dienten dem Transport der im Brüsseler Abkommen vom 14.3.1919 festgelegten all. Lebensmittellieferungen für Dtl., s. Dok. Nr. 14b, P. 1.

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