2.29.4 (sch1p): 4. [Vorgänge in Braunschweig]

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Das Kabinett ScheidemannReichsministerpraesident  Philipp Scheidemann Bild 146-1970-051-17Erste Kabinettssitzung der neuen deutschen Reichsregierung am 13.2.1919 in Weimar Bild 183-R08282Versailles: die deutschen Friedensunterhändler Bild 183-R11112Die Sozialisierung marschiert! Plak 002-005-026

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4. [Vorgänge in Braunschweig]

Kriegsminister Reinhardt brachte zur Sprache, daß die Braunschweigische Regierung in unzulässiger Weise Waffen, Munition und anderes Heeresgut an sich gebracht habe. Er verlas ein Schreiben, dessen Absendung gebilligt wurde;[112] es soll nach der Absendung veröffentlicht werden4. Es wurde ferner verabredet, daß der Reichsschatzminister durch ein weiteres Schreiben vor dem Verkauf und Ankauf unter Hinweis auf die Nichtanerkennung bösgläubigen Erwerbs warnen soll. Auch dies Schreiben soll veröffentlicht werden5.

Fußnoten

4

Das Schreiben der RReg. an die braunschweigische Reg. vom 28.3.1919 lautet: „Es ist zur Kenntnis der RReg. gekommen, daß die braunschweigische Reg. aus dem Artilleriedepot Wolfenbüttel im Laufe der letzten Monate erhebliche Zahlen an Waffen und Munition entnommen hat. Die RReg. bittet hierzu um nähere Aufklärung und um Mitteilung, zu welchem Zweck die braunschweigische Reg. die Waffen verwendet, welche Zahlen noch im Besitz der Reg. sind, und wann sie diese wieder abzugeben gedenkt. Vor allem bittet die RReg. um beschleunigte Auskunft über Geschütze, Maschinengewehre und Artilleriemunition. Die RReg., gez. Scheidemann.“ Der in den Akten der Rkei enthaltenen Abschrift ist der Vermerk beigefügt: „Vorstehender Entwurf wurde am 28.3.1919 nachm. in der Kabinettssitzung vorgelegt und unterschrieben. Absendung der Reinschrift erfolgte durch die RReg.“ (R 43 I /2265 , Bl. 15). Eine Veröffentlichung in der Tagespresse erfolgte nicht.

5

Ein Schreiben des RSchM an die braunschweigische Reg. des in RKab. besprochenen Inhalts ist weder in den Akten der Rkei noch in der Tagespresse aufzufinden. Den Grund für die Besprechung der braunschweigischen Frage im RKab. dürfte ein Schreiben des GenKdo X AKAbt. I a – an das pr. Kriegsministerium vom 25.3.1919 darstellen, in dem es u. a. hieß: „Im Nachfolgenden erlaubt sich das Generalkommando noch einmal die hauptsächlichen Gründe aufzuführen, die ein Einschreiten der Reichsregierung in Braunschweig erforderlich erscheinen lassen. 1. Die braunschweigische Regierung hat sich in den Besitz einer sehr großen Anzahl von Waffen und Munition gesetzt, die dem Reich gehören, und damit zum Teil die von ihr aufgestellten Verbände – Volksmarinedivision und Volkswehr – und außerdem eine große Anzahl Arbeiter bewaffnet. Nach hier vorliegenden zuverlässigen Meldungen hat die braunschweigische Regierung allein dem Artilleriedepot Wolfenbüttel entnommen: 3000 Gewehre, etwa 100 M.G.s, 25 Geschütze, 305 000 Patronen, 10 000 Schuß Art.Munition, 250 Sprengkörper, 100 Sprengkapseln, 5000 Eierhandgranaten, 2000 Stielhandgranaten, 130 m Zündschnur. Hierzu kommen noch Waffen und Munition, die den demobil gemachten Formationen und einzelnen Militärpersonen abgenommen werden. Mehrfache Aufforderungen der Reichsregierung und des Generalkommandos zur Entwaffnung der Bevölkerung und Abgabe der Waffen sind bisher ergebnislos geblieben. Im Gegenteil haben die bewaffneten Arbeiter in einer Protestversammlung am 13.3.1919 erklärt, sich nicht entwaffnen zu lassen […].“ Weiterhin wird in dem Schreiben auf eigenmächtige Eingriffe der braunschweigischen Regierung in die Demobilmachung, die Behinderung der in den Stäben arbeitenden Offiziere in ihrer Dienstausübung, einen Verhaftungsbefehl der braunschweigischen Regierung für alle in Freiwilligenverbänden Diensttuenden, Beschlagnahme von Munitionszügen für den Grenzschutz Ost, Asylgewährung für strafrechtlich Verfolgte und die Ausbreitung des kommunistischen Einflusses in Braunschweig hingewiesen (R 43 I /2265 , Bl. 90).

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