2.44.6 (sch1p): 6. [Entlassungsgesuch Schiffers]

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6. [Entlassungsgesuch Schiffers]

Der Ministerpräsident teilte mit, daß Reichsminister Schiffer endgültig abgelehnt habe, im Amte zu verbleiben. Er berichtete ferner über die Verhandlungen mit Staatssekretär a. D. Dernburg wegen der Nachfolgerschaft.

In der anschließenden Erörterung wurden folgende Beschlüsse allgemeiner Art gefaßt:

[161] Die Auswahl der Minister soll grundsätzlich nicht in der Weise geschehen, daß einzelne Fraktionen aufgefordert werden, eine Persönlichkeit zu benennen. Es ist vielmehr Sache des Ministerpräsidenten, aus den Parteien, die berücksichtigt werden sollen, die ihm geeignet erscheinenden Persönlichkeiten auszuwählen und dem Reichspräsidenten vorzuschlagen8.

Auch bei der Besetzung von Gesandtschaften sollen grundsätzlich nicht einzelne Fraktionen zur Benennung einer Persönlichkeit aufgefordert werden, sondern es soll Sache des Ministers des Auswärtigen sein, die geeigneten Persönlichkeiten auszuwählen9.

Ein Grundsatz des Inhalts, daß das Amt des Vizepräsidenten des Reichsministeriums mit dem Reichsministerium der Finanzen zu verbinden ist, soll nicht aufgestellt werden. Für die Besetzung des Vizepräsidiums sollen auch nicht Altersgründe entscheiden. Es soll vielmehr dem Ministerpräsidenten freistehen, aus den Reichsministern den Vizepräsidenten auszuwählen10.

Reichsminister und beamtlich angestellte Unterstaatssekretäre dürfen keine Aufsichtsratsstellen in Erwerbsgesellschaften bekleiden11.

Die Reichsbank soll dienstlich dem Ministerpräsidenten unterstellt sein, unbeschadet der sachlichen Beteiligung des Reichswirtschaftsministeriums und des Reichsfinanzministeriums in den ihre Zuständigkeit berührenden Fragen12.

Staatssekretär Dernburg hatte eine schriftliche Erklärung über seine Stellung zur Finanzreform aufgesetzt, die verlesen wurde. Gegen die Erklärung wurden im allgemeinen keine Bedenken erhoben. Das Kabinett hielt es aber für notwendig, daß der neue Minister die Weiterverfolgung und Vertretung[162] der Steuerentwürfe, denen das Kabinett bereits zugestimmt habe, zusagen müsse13.

Das Kabinett nahm ferner von dem Wunsche Dernburgs Kenntnis, die Dienstwohnung nicht zu benutzen, sondern in seiner Privatwohnung zu bleiben, hielt es aber aus grundsätzlichen Erwägungen für unmöglich, die Wohnungsgeldentschädigung zuzubilligen, falls nicht etwa die freie Dienstwohnung von einem der Minister, denen keine Dienstwohnung zur Verfügung steht, übernommen werden sollte14.

Fußnoten

8

Bereits am 13.4.1919 hatte die DAZ, Nr. 179, berichtet, daß am 12. 4. die Fraktion der DDP in der NatVers eine Sitzung abgehalten habe, um den bisherigen RFM Schiffer zum Verbleiben in seinem Amt zu bewegen. Schiffer lehnte jedoch ab. „Die Fraktion schritt darauf zur Wahl eines Nachfolgers aus ihrer Mitte; die Erörterungen dauerten mehrere Stunden und hatten als Ergebnis die einstimmige Wahl des StS a. D. Dr. Bernhard Dernburg, der die Wahl annahm. Die RReg. wurde von dem Ergebnis in Kenntnis gesetzt […].“

9

Auch dieser Passus bezog sich auf die in der vorhergehenden Anm. erwähnten Fraktionssitzung der DDP am 12.4.1919, während derer der Vorschlag gemacht worden war, den Kasseler Oberbürgermeister Erich Koch(-Weser) für den Posten des Gesandten in Stockholm vorzuschlagen.

10

Am 13.4.1919 sandte Dernburg ein Schreiben an den RMinPräs., in dem es hieß, die DDP nehme für den Fall, daß sie das RFMin. erneut besetze, für den Inhaber dieser Stelle auch das Vizepräsidium im RMin. in Anspruch. „Sie ist der Ansicht, daß diese Stellung ein natürliches Attribut dieser für die Gesamtgestaltung der Reichsverwaltung ausschlaggebenden Behörde bildet. Soweit meine Person in Frage kommt, würde ich ohnedies nach dem Altersprinzip diese Stellung in Anspruch nehmen können, als ich als zu reaktivierender Reichsminister über ein schon vom 1. Mai 1907 datierendes Dienstalter verfüge.“ (R 43 I /933 , Bl. 35).

11

Dernburg war Vorstands- und Verwaltungsratsmitglied des Groß-Berliner Vereins für Kleinwohnungswesen. Am 22.4.1919 machte er an den UStSRkei die Mitteilung, daß er diese Ämter niedergelegt habe (R 43 I /933 , Bl. 42).

12

Das bezog sich auf ein Memorandum Dernburgs vom 13.4.1919, in dem er ausgeführt hatte: „Das Instrument, durch das die Finanzpolitik auf die Hebung des Zahlungswertes unserer Zahlungsmittel wirkt, ist die Reichsbank. Es liegt deshalb in der Natur der Dinge, daß, ohne deshalb andere interessierte Reichsbehörden in ihren Angelegenheiten irgend auszuschalten, eine gewisse organische Zusammenführung von Finanzministerium und Bank erfolgt […]. Unter diesen Gesichtspunkten ist die gegenwärtige Regelung der Bankaufsicht zweckmäßig.“ (R 43 I /933 , Bl. 36 f.).

13

Am 13.4.1919 hatte eine Unterredung Dernburgs mit dem RPräs. in Beisein des RMinPräs. stattgefunden; einem Aktenvermerk des ebenfalls anwesenden UStSRkei zufolge, hatte Dernburg dabei erklärt, er stehe „grundsätzlich auf dem Boden der vom Kabinett gebilligten Finanz- und Steuerpolitik des Herrn Schiffer. Insbesondere übernimmt er es, die bisher aufgestellten und vom Kabinett genehmigten Steuervorlagen zu vertreten.“ (R 43 I /933 , Bl. 39 f.).

14

Einer schriftlichen Erklärung Dernburgs an UStS Albert vom 22.4.1919 zufolge erklärte sich Dernburg bereit, die Dienstwohnung im RFMin. zu beziehen (R 43 I /933 , Bl. 41).

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