2.16.7 (wir1p): 7. Entwaffnung in Bayern.

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7. Entwaffnung in Bayern.

Der Herr Reichskanzler macht vertrauliche Mitteilungen über den Stand der Verhandlungen mit Bayern in der Entwaffnungsfrage7.

Fußnoten

7

In der Entwaffnungsfrage hatte der RK schon am 11.5.1921 das folgende Privatschreiben an den MdR und Mitbegründer der BVP Georg Heim gesandt: „Verehrter Herr Kollege! Nachdem jetzt durch die Entscheidung über das Ultimatum und die Konstituierung des neuen Reichskabinetts ein gewisser Schlußpunkt unter die letzten unruhigen Wochen gekommen und unsere Politik in ein bestimmtes Fahrwasser gelenkt ist, beschäftigt mich die Frage, wie wir in der Entwaffnungsfrage am schonendsten für die beteiligten Regierungen und Kreise vorgehen können. In Erinnerung an unsere eingehenden Besprechungen bitte ich Sie um Ihre Unterstützung, in der Sache selbst wie auch in der äußeren Form. Ich möchte nicht sofort mit einem amtlichen Schreiben an die Bayerische Regierung oder mit ähnlichen Schritten vorgehen, die leicht neue Mißverständnisse und Schwierigkeiten bringen, sondern mich unter der Hand mit Ihnen und Herrn von Kahr in Fühlung halten. Nachdem Sie nach München zurückgekehrt sind, werden Sie vielleicht bald in der Lage sein, mir Näheres mitzuteilen; ich wäre Ihnen dafür sehr dankbar. Größte Eile scheint mir gerade in den ersten Schritten geboten. Auch darüber wäre ich Ihnen für einen Rat dankbar, ob Sie glauben, daß ganz ohne amtliche öffentliche Kundgebung der Reichsregierung allein oder in Gemeinschaft mit der Bayerischen Regierung durchzukommen ist, oder ob umgekehrt solche Kundgebung zur Erleichterung nach näherer Verabredung gerade erwünscht und welcher Zeitpunkt dafür geeignet wäre. Bitte betrachten Sie dieses Schreiben als ein vertrauliches Schreiben des Kollegen an den Kollegen, nicht als amtliche Kundgebung in meiner neuen Eigenschaft. Mit bestem Gruß Ihr ergebener“ (abschr. in R 43 I /413 , Bl. 17-19). Das Schreiben ging abschr. mit dem Zusatz, im gleichen Sinne werde sich der Herr RK mit dem Gesandten v. Preger mündlich in Verbindung setzen, an den Vertreter der RReg. in München, den RIM, das AA und außerdem an den Domkapitular Leicht in Bamberg mit dem folgenden Anschreiben: „Lieber Freund. In der Entwaffnungsfrage habe ich den anliegenden Brief an Dr. Heim geschickt. Du siehst daraus, daß ich vorläufig noch amtliche Schritte von hier aus lieber lassen möchte. Wie lange das geht, ist eine andere Frage, da wir ja nach Zeitungsmeldungen eine Note Nollets zu erwarten haben, die wir dann der Bayerischen Regierung zur weiteren Veranlassung schicken müßten. Wie Herrn Dr. Heim bitte ich auch Dich, keine Zeit zu verlieren, um Deinen wichtigen Einfluß dafür einzusetzen, daß die Durchführung der Entwaffnung schnell in Angriff genommen wird. Es wäre eine große Entlastung der gesamten Politik, wenn das Notwendige ohne Auseinandersetzungen der Presse und gar der Regierungen erfolgt. Ich bin sicher, daß Du mit mir hierin in alter Freundschaft einverstanden bist. Dein W.“ (R 43 I /413 , Bl. 20). Die erwartete Nollet-Note erging mit Datum vom 12.5.1921 und wurde durch WTB unter dem 18.5.1921 veröffentlicht.

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