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[Paraphierung der Locarno-Verträge]
Der Reichsarbeitsminister verlas einen Bericht über Locarno aus der Täglichen Rundschau1. Dieser Bericht mache recht bedenklich. Er habe jedoch den Eindruck, daß er aus einer Unterredung stamme, die vor der Ankunft von Staatssekretär Kempner in Locarno stattgefunden habe. Aus den neuesten Meldungen müsse er schließen, daß schließlich doch die Dinge so entriert worden seien, wie wir es hier gewünscht hätten. Entscheidungen seien noch nicht getroffen worden. Zwei Fragen erhöben sich jetzt: 1. die Frage der Behandlung der Westfragen, 2. die Frage der Art und Weise, wie die Konferenz unter den verschiedenen Voraussetzungen abgeschlossen werden könne.
Einig sei man wohl darin, daß die Dinge nicht im einzelnen schon paraphiert werden dürften. Es sei aber auch die Frage, ob überhaupt eine Paraphierung in Locarno möglich sei, wenn in den Westfragen nichts Konkretes herauskomme.
Ministerialdirektor Dr. Pünder berichtete sodann an Hand der zur Stunde eingegangenen Telegramme, die er verlas, über die Lage in Locarno2.
[769] Der Reichsarbeitsminister empfahl, die Ostfragen beiseite zu lassen, da man annehmen könne, daß die französische Garantie in den Vertrag nicht aufgenommen werde.
Die anwesenden Herren stimmten dem zu.
Der Reichsminister des Innern führte aus, daß die Frage der östlichen Angelegenheiten noch offen sei. Sie unterstehe dem Kabinettsbeschluß, wonach Schiedsverträge so zu fassen seien, daß Grenzfragen nicht unter den Schiedsvertrag fallen und eine Garantie nicht in Betracht komme3. Er nehme an, daß diese These volle Beachtung in Locarno finde.
Die anwesenden Herren stimmten dem zu.
Was die Westfragen anlange, so sei es ganz ausgeschlossen, daß, wenn diese Fragen nicht in dem Sinne erledigt würden, wie das Kabinett vor Locarno formuliert habe, im Volk und Parlament ein Boden für den Pakt gefunden werde. Wenn jetzt in Locarno schon paraphiert werde, sähe er sehr schwarz, und er befürchte, daß der ganze Aufwand nutzlos vertan sei. Die Westfragen müßten vor der Schlußkonferenz sichergestellt sein, und zwar gerade deshalb, damit sie auf der Schlußkonferenz nicht erneut Verhandlungsobjekt würden. Entsprechend den Richtlinien müsse ganz Bestimmtes geschehen, anderes müsse sichergestellt sein und auf manches müsse hingewirkt werden. Wenn den Gedankengängen Kieps (Telegramm) gefolgt werde, dann würde eine Situation geschaffen, die er als Krisis ansprechen müsse. Wenn der Reichskanzler unterschreibe, ohne daß in den Westfragen etwas Bestimmtes erreicht werde, so halte er dies für katastrophal. Er bitte doch, der Delegation zu empfehlen, unter allen Umständen auf den Gang der Dinge, wie man ihn sich jetzt in Locarno vorstelle, zu verzichten, wenn die Voraussetzungen nicht gegeben seien. Dieser Gang widerspreche auch dem, was man sich früher vorgestellt habe. Die Konferenz in Locarno sollte nur vorbereitenden Charakter haben, ihr sollte eine Schlußkonferenz folgen. Das vorgesehene Zwischenstadium wolle man aber jetzt überspringen, man wolle jetzt paraphieren, d. h. für Deutschland Unterschrift leisten. Er verstehe Chamberlain, der sage, wir seien ja fertig4, aber dadurch würden gerade unsere Hauptfragen eliminiert. Vielleicht habe man zu spät den Nachdruck auf die für Deutschland unerläßlichen Forderungen[770] gelegt. Wenn jetzt ohne Festlegung der Rückwirkungen paraphiert werde, würden wir von dem Vertrag in anständiger Form nicht mehr loskommen. Dann seien wir aber die Störenfriede. Er sei überzeugt, daß die Schwierigkeiten unter solchen Verhältnissen von Tag zu Tag größer würden.
Der Reichspostminister schloß sich den Ausführungen des Reichsministers des Innern an. Was seine Partei anlange, so müsse, wie auch gestern in München in einer Versammlung zum Ausdruck gekommen sei, mit aller Bestimmtheit verlangt werden, daß positive Ergebnisse erzielt würden. Sonst sei es unmöglich, dem Pakt zuzustimmen.
Der Reichsarbeitsminister glaubte bezüglich der Taktik der Delegationen, daß es gut gewesen sei, die Rheinfragen an das Ende zu schieben. Wenn die Konferenz scheiterte, sei es für uns richtiger, wenn sie an den Rheinfragen scheitere. Einig sei man allerdings auch darin, daß die Rheinfragen zum Abschluß gebracht werden müßten. Er glaube, darin mit dem Reichsminister des Innern und dem Reichspostminister einig zu gehen, daß ein solcher Abschluß, wie er in dem Kiepschen Telegramm angedeutet sei, für uns eine Unmöglichkeit darstelle. Es ergebe sich aber die Frage, wie die Dinge positiver erledigt werden könnten. Man könne zu diesem Zweck hier eine Modalität vorbereiten, die uns befriedigen könnte. Er verstehe Briand, wenn dieser sage, daß Verhandlungen im einzelnen jetzt nicht stattfinden könnten. Diese seien auch technisch unmöglich. Worauf es ankomme, sei, daß die Gegenseite in der Richtung der von uns gewünschten Behandlung der Dinge eine Bindung eingehe. Wenn z. B. eine Bindung dahin erreicht würde, daß vor der Ratifikation und Unterschrift unter den Pakt eine Kommission zusammentreten müsse, die die Fragen im einzelnen zu behandeln habe, über deren Lösung man sich im wesentlichen jetzt binde, so wäre damit das erreicht, was jetzt technisch möglich wäre. Dann sei eine Garantie für die Rückwirkungen gegeben. Dabei habe die Kölner Zone völlig auszuscheiden. Wenn das angedeutete Verfahren möglich wäre, würde es auch möglich sein, ein Schlußprotokoll abzufassen. Wenn eine Paraphierung unter der Bedingung erfolge, daß die anderen Dinge (Nebenfragen) zustande kämen, habe er keine Bedenken. Eine Verbindung mit dem Kabinett sei ja aufgenommen worden. Er frage sich sogar, ob wir nicht ein Interesse daran hätten, die Paraphierung vorzunehmen. Wenn wir die Paraphierung ablehnten, nachdem alle Paktfragen erledigt seien, so werde man das nicht verstehen. Es bleibe nur noch die Frage übrig, wie die Paraphierung zu beurteilen sei. Einer bedingten Paraphierung möchte er nicht widersprechen. Es müsse sich allerdings um eine Bedingung in aller Form handeln, derart, daß das ganze Werk nicht zum Abschluß kommen könne, falls nicht alle Voraussetzungen erledigt seien. Auch innenpolitisch sei es von Wert, die öffentliche Meinung der Welt für uns zu haben.
Der Reichsminister des Innern war damit einverstanden, daß man mit Rücksicht auf die innenpolitische Meinung so verfahre, daß man die öffentliche Meinung hinter sich habe. Er erachte es aber für nicht unbedenklich, wenn sich herausstelle, daß die Bedeutung der Paraphierung über die Bedeutung des früher beabsichtigten Modus hinausginge, wenn insbesondere durch eine Unterschrift des Reichskanzlers eine weitere Bindung eingegangen werde. Richtig[771] sei, daß das Kabinett orientiert worden sei. Aber der Wortlaut der Entwürfe liege nicht vor. Eine endgültige Entscheidung sei daher nicht möglich. Er habe noch erhebliche Zweifel. In den Richtlinien stehe z. B., daß ein Verzicht auf deutsches Land und Volk nicht ausgesprochen werden dürfe. Die Fassung des Art. 1 bezüglich des territorialen status quo5 erscheine ihm diesen Richtlinien nicht zu entsprechen. Wenn über diese Frage erneut ein Streit entstehen sollte und dann der Herr Reichskanzler gebunden wäre, so würde ihm dies sehr leid tun. Er verstehe nicht, warum der Reichskanzler jetzt über das hinausgehen wolle, was man sich früher vorgenommen habe. Er halte die Taktik für nicht richtig, jetzt eine Bindung einzugehen. Uns lägen ja auch die sogenannten Nebenfragen viel mehr am Herzen als der Westpakt. Man solle lediglich protokollieren. Er bitte, der Delegation den Wunsch des Kabinetts zu übermitteln, daß die Paraphierung, die durch die Anwesenheit des Reichskanzlers den Charakter einer nicht wieder abzuändernden Bindung annehme, unterbleibe. Es sei leider Tatsache, daß die früher beanstandete Präambel in dem Artikel 1 wiedergekehrt sei. Daher dürfe jetzt eine Festlegung auf den Wortlaut nicht erfolgen.
Der Reichsarbeitsminister erwiderte, daß er bisher der Meinung gewesen sei, daß ein Rechtsverzicht nicht vorliege. Daß die Franzosen aus dem Art. 1 Kapital schlügen, sei natürlich verständlich.
Der Reichsminister der Justiz erklärte, daß er sich an der juristischen Seiltänzerei des Art. 1 nicht beteiligen könne. Wenn in einem Examen ein Kandidat den Artikel 1, vor allem mit Rücksicht auf die Entstehungsgeschichte, dahin interpretiere, daß darin ein Verzicht auf deutsches Land nicht liege, so würde er ihn durchfallen lassen. Eine derartige Auslegung sei jeder Logik bar. Das Bedenken, daß in Art. 1 ein Verzicht enthalten sei, sei ihm nicht erst heute gekommen. Er habe Staatssekretär Kempner auch bereits gefragt, wie die Franzosen den Artikel 1 verständen. Staatssekretär Kempner habe ihm erwidert, daß er dies nicht wisse, diese Frage aber in Locarno zur Sprache bringen wolle. Er habe keinen Zweifel, daß in dem Artikel 1 ein Verzicht ausgesprochen werde. Es sei daher bedenklich, sich in irgendeiner Form diesen Artikel 1 zu eigen zu machen.
Der Reichsminister des Innern war der gleichen Meinung. Bedenkliche Schlüsse würden schon jetzt aus dem Artikel 1 gezogen. Man solle doch daher das Kabinett nicht in die Schwierigkeit bringen, jetzt einer Bindung zuzustimmen, von der man nicht wieder herunterkäme. Diese ganze Hast sei überhaupt nicht notwendig, die Zeit arbeite für uns, ein Verzicht dürfe nicht ausgesprochen werden, eine Unterschrift dürfe jetzt nicht gegeben werden.
Der Reichsarbeitsminister ersuchte, diese Frage zunächst zurückzustellen und vorerst weiter auf die Rheinlandfragen einzugehen.
Ministerialdirektor Pünder teilte mit, daß soeben ein neues Telegramm aus Locarno eingetroffen sei, das die Mitteilung über die heute stattfindende Schlußsitzung und die beabsichtigte Paraphierung enthalte6.
[772] Der Reichsminister des Innern erklärte, daß ihn dies nicht hindern könne, heute noch einen persönlichen Wunsch an den Herrn Reichskanzler auszusprechen. Er sehe in der Bindung, die über das Maß hinausgehe, das man sich vorgenommen habe, etwas sehr Bedenkliches, demgegenüber er durch eine Erklärung an den Herrn Reichskanzler sein Gewissen entlasten müsse.
Ministerialdirektor Pünder wies darauf hin, daß auch jetzt noch der Delegation eine Äußerung des Kabinetts übermittelt werden könne. Das Kabinett könne zum Ausdruck bringen, daß es sich zur Frage der Paraphierung überhaupt nicht äußere, wohl aber erwarte, daß die Erledigung der Frage der Rückwirkungen Voraussetzung des Abschlusses sei. Es könne weiter gesagt werden, daß in einer deutschen Erklärung zum Ausdruck gebracht werden müsse, daß, wenn künftige Verhandlungen bezüglich der Rückwirkungen nicht zu einem befriedigenden Ergebnis führten und demgemäß das ganze Werk scheiterte, Deutschland nicht vor der Weltöffentlichkeit als Störenfried erscheine.
Der Reichsarbeitsminister war damit einverstanden, allerdings brauche das letztere nicht erklärt zu werden. Von persönlichen Erklärungen möchte man doch absehen. Was der Abschluß hier für Konsequenzen habe, solle man abwarten. Es genüge, wenn das Kabinett jetzt noch einmal seine Haltung zu den Rheinlandfragen ausspreche. Dazu könne mitgeteilt werden, daß nach wie vor gegen eine Paraphierung größte Bedenken beständen. Durch eine Paraphierung werde man ja auch nicht gebunden, Änderungsmöglichkeiten ständen offen, eine Protokollierung sei allerdings angebrachter.
Der Reichsminister der Finanzen bat um eine Erklärung, was denn eigentlich eine Paraphierung bedeute. Bedeute dies etwa, daß die Texte festständen?
Ministerialdirektor Köpke erwiderte, daß völkerrechtlich es gleichgültig sei, was gemacht werde. Ein Schlußprotokoll werde deshalb schwierig sein, weil niemand da sei, der es unterschreiben könne. Eine Bindung auf den Wortlaut finde durch eine Paraphierung nicht statt.
Der Reichsminister des Innern glaubte gleichwohl, daß eine Paraphierung eine stärkere Bindung als eine Protokollierung enthalte.
Der Reichsminister des Innern wies darauf hin, daß das wichtigste sei, wie weit sich der Reichskanzler binden werde.
Ministerialdirektor Pünder entgegnete, daß sich der Herr Reichskanzler die Verantwortung für das, was in Locarno geschehe, nicht nehmen lassen werde. Er werde von sich aus entscheiden, ob das, was geschehe, im Rahmen der Richtlinien liege und außen- und innenpolitisch zweckmäßig sei.
Nach einer weiteren Aussprache über die Bedeutung einer Paraphierung wurde beschlossen, in einem Telegramm nach Locarno den Wunsch des Kabinetts dahin zum Ausdruck zu bringen, daß eine Paraphierung unterbleiben möchte und dafür lediglich eine Protokollierung vorzunehmen sei, wobei dem Schlußprotokoll die Vertragsentwürfe als Anlagen unparaphiert beigegeben werden sollen. Auch für diesen Akt gehe das Kabinett davon aus, daß die Rückwirkungen sichergestellt seien7.
Fußnoten
- 1
Die Zeitung brachte am 16. 10. (Morgenausgabe) den folgenden Drahtbericht ihres Locarno-Korrespondenten vom Vortage: „Die Konferenz eilt zum Abschlusse, der morgen oder Sonnabend erfolgen wird. Im November wird voraussichtlich in London eine neue Zusammenkunft stattfinden. Über die nicht geregelten Fragen des Schiedsgerichts mit den Oststaaten findet heute abend eine erneute Sitzung der Juristen statt.“ Über die Rheinfragen seien schwierige Verhandlungen im Gange.
- 2
In den Akten der Rkei findet sich zur Lage in Locarno lediglich ein Telegramm des MinDir. Kiep, das am 15. 10., 13 Uhr, eingegangen war. Darin heißt es u. a.: Sollten bei den gegenwärtig laufenden Juristenbesprechungen die Schiedsverträge mit Polen und der Tschechoslowakei angenommen und die angestrebte Sicherstellung der sogenannten Rückwirkungen durchgesetzt werden, so könne am 16. 10. die Schlußsitzung mit Annahme des Sicherheitspakts und der Schiedsverträge erfolgen. „Soweit im Augenblick zu übersehen, würde solcher Abschluß zugleich Durchsetzung des deutschen Programms nach den Hauptrichtungen der Berliner Kabinettsbeschlüsse bedeuten. Bei Pressebehandlung muß dies in erster Linie durch Hinweis auf große politische Gesichtspunkte zum Ausdruck kommen, das heißt, Westpakt im Sinne wesentlicher deutscher Erfordernisse […] gestaltet; französische Garantie der Ostschiedsverträge aus Sicherheitspakt ausgeschaltet, alle Schiedsverträge wesentlich im deutschen Sinne […] formuliert. Pakt tritt erst in Kraft mit Eintritt Deutschlands in Völkerbund, wobei Zusicherungen hinsichtlich etwaiger Anwendung Artikels 16 im Sinne des deutschen Verlangens festgelegt. […] Pakt wird lediglich paraphiert unter Vorbehalt endgültiger Zeichnung nach Zustimmung der Parlamente.“ (R 43 I/426, Bl. 224-226).
- 3
S. die vom Kabinett am 2. 10. beschlossenen „Richtlinien für die Ministerzusammenkunft in Locarno“ (Anm. 24 zu Dok. Nr. 170).
- 4
Chamberlain hatte am Nachmittag des 15. 10. vor Pressevertretern erklärt: „Unsere Beratungen nähern sich dem Ende, das von uns allen heiß erhofft wurde, dessen Resultat aber auch der kühnste Optimismus nicht vorhergesehen hat.“ Alle Welt müsse den Erfolg von Locarno anerkennen („Tägliche Rundschau“ vom 16. 10.).
- 5
S. die Erörterung in der Dritten Vollsitzung über die Texte der Präambel und des Art. 1 des Sicherheitspakts (Dok. Nr. 175).
- 6
Dieses Telegramm in den Akten der Rkei nicht ermittelt.
- 7
Ein Telegramm dieses Inhalts, unterzeichnet von RArbM Brauns, wird um 18.55 Uhr abgesandt (R 43 I/1405, S. 489).