2.122.1 (bau1p): 1. Aufrechterhaltung, Aufhebung oder Umwandlung des Belagerungszustandes a) in Berlin, b) in Oberschlesien.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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1. Aufrechterhaltung, Aufhebung oder Umwandlung des Belagerungszustandes a) in Berlin, b) in Oberschlesien1.

Das Kabinett ist dafür, daß der Belagerungszustand in Berlin aufgehoben wird2.

[451] Das Kabinett ist vorläufig dafür, daß der Belagerungszustand auch in Oberschlesien aufgehoben wird. Die endgültige Entscheidung soll in der in Aussicht genommenen gemeinsamen Sitzung mit dem Preußischen Staatsministerium getroffen werden3.

Fußnoten

1

Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 115.

2

Als Begründung führten der RK und der RAM u. a. an: „Man muß es versuchen. Die Leute müssen selbst ausprobieren, ob es so geht. Unsere Partei und die soz. dem. und auch die dem. Presse verlangt es“ (hschr. Aufzeichnung des RIM vom 2.12.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 97).

3

RIM Koch, der nach eigenen Angaben beiden Beschlüssen „entschiedenen Widerstand“ entgegensetzte, referiert das Argument des RAM, das für die Aufhebung spreche, nämlich, „daß man vor der Abstimmung den Oberschlesiern etwas Gutes tun solle. Die Entente werde alsbald nach dem Einrücken den Belagerungszustand wieder verhängen, und wir bekämen Oberwasser“. Einschränkend fügt Koch hinzu: „Aber wenn es jetzt Unruhen gibt, so rückt die Entente als Befreierin der gesamten ordnungsliebenden Bevölkerung ein“ (hschr. Aufzeichnung vom 2.12.19; Nachl. Koch-Weser , Nr. 20, Bl. 97). – Zum Fortgang s. Dok. Nr. 122, P. 1.

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