2.139.2 (bau1p): 2. Verhandlungen mit der Entente.

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 5). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

Extras:

 

Text

RTF

2. Verhandlungen mit der Entente3.

Mit Rücksicht auf die Behauptung in der letzten Note der Entente über den Verkauf von Docks usw. ins Ausland4 wird beschlossen: Das Reichsschatzministerium soll feststellen, ob Docks, Bagger, Schlepper oder schwimmende Kräne in den letzten Monaten, insbesondere seit dem 3. November 1919, aus Reichsbetrieben verkauft worden sind. Ebenso soll das Reichswirtschaftsministerium feststellen, ob Ausfuhrerlaubnisse in den letzten Monaten, insbesondere seit dem 3. November, erteilt worden sind5.

Das Kabinett ersucht den Chef der Admiralität, die Offiziere und Mannschaften aufs dringendste darüber zu belehren, daß sie keine Schwierigkeiten bei dem Abtransport der abzuliefernden Fahrzeuge machen dürfen, weil Deutschland für jedes nicht abgelieferte Fahrzeug neue schwere Belastung zu befürchten habe. Der Chef der Admiralität trägt erneut die Bedenken gegen das Zugeständnis der Ablieferung der Kreuzer vor6. Der Reichsminister des[499] Auswärtigen wird auf die Bedenken nochmals in den Verhandlungen hinweisen lassen7.

Fußnoten

3

Am 23. 12. hatte Generalsekretär Dutasta dem Leiter der Dt. Friedensdelegation, Frhr. von Lersner, eine all. Antwortnote vom 22. 12. übergeben, in der auf die dt. Note vom 14. 12. Bezug genommen wurde (vgl. Dok. Nr. 128). Nach Kenntnisnahme der Note bekundete von Lersner zunächst die Absicht, mit der gesamten Delegation nach Berlin zurückzukehren, um das RKab. zu informieren. Diese Absicht wurde später aufgegeben (s. dazu zwei Aufzeichnungen Dutastas in: DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 601).

4

Neben diesem Vorwurf, der den All. Anlaß zu Zweifeln an der deutscherseits geäußerten Behauptung, für die abzuliefernden Hafenmaterialien bestände ein dringender Eigenbedarf, gab, enthielt die Note im wesentlichen die Forderung, daß das in der all. Note vom 1. 11. mitgeteilte Protokoll (vgl. Dok. Nr. 97, P. 1) unverändert angenommen werden müsse, damit der VV in Kraft treten könne (Text in: DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 586 ff.).

5

Das RSchMin. teilt dem UStSRkei am 30. 12. eine Zusammenstellung der aus Beständen von Marinearsenalen usw. verkauften Hafenmaterialien mit, aus der hervorgeht, daß nach dem 3. 11. keine weiteren Veräußerungen vorgenommen worden seien (R 43 I /13 , Bl. 54–58). Der RWiM teilt am 2.2.20 mit, daß mit einer geringfügigen Ausnahme nach dem 2. 11. keine diesbezüglichen Ausfuhrbewilligungen mehr erteilt worden seien (R 43 I /13 , Bl. 176).

6

Im Nachl. von Trotha , Nr. H 23, befindet sich eine „Stellungnahme zur Antwortnote der Entente“ vom 25./26. 12. und eine Aufzeichnung über die Ausführungen des ChdAdm. in der Kabinettssitzung, die im wesentlichen nicht über die Gedankengänge hinausgehen, die der ChdAdm. in seinem Schreiben an den RK vom 10. 12. niedergelegt hatte (vgl. Dok. Nr. 126). Die genannten Materialien sind abgedruckt bei Adolf von Trotha: Volkstum und Staatsführung. S. 176 ff.

7

Am 21. 12. war die in der all. Note vom 1. 11. geforderte Kommission von bevollmächtigten Vertretern zur Vorbereitung der Inkraftsetzung des VV in Paris eingetroffen. Eine erste Zusammenkunft der dt. Delegation mit all. Vertretern findet am 29. 12. statt. Dabei wird die vorbehaltlose Unterzeichnung des Ratifizierungsprotokolls zugesagt und die gleichzeitige Übergabe eines Briefes vereinbart, in dem der Oberste Rat zusagen wird, daß zunächst nur 192 000 t Hafenmaterial übergeben werden müßten, der Rest nach Ablauf von zwei oder drei Jahren. Eine Diskussion über die Ablieferung der Kreuzer wird abgelehnt (Einzelheiten s. in: DBFP, 1st Series, Vol. II, S. 630 f.; der Brief ist abgedruckt in Nat-Vers.-Bd. 341 , Drucks. Nr. 2326 ).

Extras (Fußzeile):