2.5.2 (bau1p): 2. [Verhaftung des Berichterstatters Scheuermann in Versailles.]

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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2. [Verhaftung des Berichterstatters Scheuermann in Versailles.]

Gegen die Verhaftung des Berichterstatters Scheuermann in Versailles soll wegen der darin liegenden Verletzung der Exterritorialität Protest erhoben werden5. Das Kabinett war damit einverstanden, daß man nicht etwa so weit gehen könne, wegen dieses Falles die Unterzeichnung des Vertrages aufzuschieben, zumal noch nicht feststeht, ob die Verhaftung nicht wegen eines bürgerlichen Vergehens erfolgt ist.

Kriegsminister Reinhardt gibt in diesem Zusammenhange die Erklärung ab, daß es seines Erachtens nicht im Interesse des Volkes und Heeres sei, wenn Personen vor Strafe bewahrt würden, die in den besetzten Gebieten bürgerliche Vergehen begangen hätten. Diese Personen hätten das Vaterland schwer geschädigt. Sie müßten vor die deutschen Gerichte gezogen werden und, soweit nicht die Exterritorialität es verbiete, solle man auch ihrer Aburteilung im Auslande, wenn sie sich dorthin begeben hätten, nicht entgegentreten.

Fußnoten

5

Der Journalist Scheuermann, der deutscherseits als Mitglied der dt. Friedensdelegation in Versailles angesehen wurde, war am 25. 6. verhaftet worden. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der frz. Militärjustizbehörden vor, wonach er einen frz. Offizier in Charleville bestohlen haben sollte. Die Verhaftung war, nachdem der Gesandte von Haniel sofort Protest erhoben hatte, zur Vermeidung eines diplomatischen Konflikts am 26. 6. vorläufig aufgehoben worden (Materialien, betreffend die Friedensverhandlungen. Teil IX, Dok. Nr. 24, 25). In einer weiteren Note vom 27. 6. bittet von Haniel den Präs. der Friedenskonferenz um eine grundsätzliche Klärung der exterritorialen Rechte der Mitglieder der dt. Friedensdelegation (ebd., Dok. Nr. 26).

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