1.147.1 (bru2p): 1. Deckung bei den Notenbanken der Länder.

Zur ersten Fundstelle. Zum Text. Zur Fußnote (erste von 1). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Brüning I und II. Band 2 Das Kabinett Brüning I Bild 183-H29788NS-Wahlversammlung im Sportpalast Bild 102-10391Arbeitslose Hafenarbeiter Bild 102-11008Bankenkrise 1931 Bild 102-12023

Extras:

 

Text

RTF

1. Deckung bei den Notenbanken der Länder.

In Abwesenheit des Reichskanzlers eröffnete und leitete der Stellvertreter des Reichskanzlers und Reichsminister der Finanzen die Sitzung. Er vertrat die Auffassung, daß die Bayerische, Sächsische, Badische und Württembergische Notenbank ermächtigt werden müßten, die Deckung für die von ihnen ausgegebenen Banknoten entsprechend der bei der Reichsbank vorhandenen Deckung herabzusetzen. Die hierfür freiwerdenden Beträge an Gold und Devisen sollten der Reichsbank überwiesen werden, die dafür entsprechende Kredite geben könne.

Das Reichskabinett stimmte dieser Auffassung zu1.

Fußnoten

1
 

Die Bayer. Reg. erklärte sich mit der Herabsetzung der Notendeckung der Bayer. Notenbank nur unter der Bedingung bereit, daß die Staatsbank ihr an die Rbk verkauftes Gold zu dem gleichen Banknotenbetrag würde zurückkaufen können, den sie selbst von der Rbk würde erhalten haben, und daß das an die Rbk verkaufte Gold bei der Rbkhauptstelle in München verbleibe (Schreiben des Bayer. MinDir. Hammer an StS Pünder vom 23.7.31, R 43 I /2371 , S. 627–631). MinDir. v. Hagenow betonte in seiner Antwort vom 24.7.31, die Rbk habe das größte Interesse daran, daß nach Wiederherstellung ihrer Deckungsgrundlage von 40% auch die Privatnotenbanken in den gleichen Stand gesetzt würden. Deshalb sei auch nicht daran gedacht worden, das Gold aus München fortzuführen (Konzept in R 43 I /2371 , S. 633–634).

Extras (Fußzeile):