2.102.1 (feh1p): 1. Freigabe von Druckpapier für neue Tageszeitungen, insbesondere für die „Internationale“.

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1. Freigabe von Druckpapier für neue Tageszeitungen, insbesondere für die „Internationale“1.

Von mehreren Seiten wurde der Wunsch ausgesprochen, daß die Papierbewirtschaftung möglichst bald aufgehoben würde, allerdings unter der Voraussetzung, daß dadurch der Papierbezug der Zeitungen der Presse nicht verteuert würde. Der Reichswirtschaftsminister wurde beauftragt, hierüber baldmöglichst mit den beteiligten Kreisen zu verhandeln2.

Es bestand Einverständnis darüber, daß eine Ablehnung der Belieferung kommunistischer oder anderer radikaler Zeitungen aus politischen Gründen nach den Bestimmungen über die Papierbewirtschaftung nicht zulässig sei3. Minister Severing4 hielt es vom politischen Standpunkt für das Beste, wenn sämtlichen radikalen Gruppen und Untergruppen auf Antrag das gewünschte Papier geliefert werde. Dagegen wurde u. a. ausgeführt, daß zur Zeit ein Reichszuschuß von monatlich 10 Millionen M an die bestehende Presse gegeben werde5. Durch Neubewilligungen würde die wirtschaftliche Not der bestehenden Presse vermehrt. Es wurde daher beantragt:

[263] Neubewilligungen nur mit der Einschränkung vorzunehmen, daß die neuen

Zeitungen an dem Reichszuschuß nicht teilnehmen.

Dieser Antrag wurde mit erheblicher Mehrheit angenommen, dagegen der Antrag auf grundsätzliche Bewilligung sämtlicher Anträge mit 6 gegen 5 Stimmen abgelehnt. Gegen ihn wurde ausgeführt, daß dann, namentlich in Wahlzeiten, zuviel neue Zeitungen aus allen Parteirichtungen entstehen und der Volkswirtschaft das Papier zu relativ entbehrlichen Zwecken entziehen würden. Solange die Papierbewirtschaftung noch bestehe, müsse daher eine Auswahl nach objektiven Grundsätzen erfolgen.

Ministerialrat Dr. Brecht wurde beauftragt, wegen des Antrags der „Internationale“ zunächst mit den vier sozialistischen Parteien zu verhandeln6.

Fußnoten

1

Zur Bewilligung von Druckpapier für neue Tageszeitungen s. Dok. Nr. 65, P. 7.

Nach der Spaltung der USPD auf dem Hallenser Parteitag gab die USPD (Linke) eine eigene Tageszeitung heraus, die den Titel „Internationale, Zentralorgan der Unabhängigen Sozialdemokratischen Partei Deutschlands“ trug (Vorwärts Nr. 531 v. 27.10.1920). Die erste Nummer der Zeitung erschien am 27.10.1920, die letzte Nummer am 31.12.1920; danach wurde die „Internationale“ mit der „Roten Fahne“ vereinigt („Internationale“, Nr. 57 v. 28.12.1920, R 43 I /2465 , Bl. 46).

2

Diese Verhandlungen fanden Ende November und Anfang Dezember 1920 statt. Sie hatten das Ergebnis, daß die Bewirtschaftung des Druckpapiers wegen der unsicheren Kohlenlage in den Wintermonaten auch noch für das erste Vierteljahr 1921 fortgesetzt werden sollte, daß sie bestimmt aber am 1.4.1921 aufgehoben werden sollte (Der RWiM an den RK am 14.3.1921, R 43 I /2465 , Bl. 101–103).

3

Für die Zeit vom 1. 10. bis 31.12.1920 war die Papierbewirtschaftung durch die „Bekanntmachung über Druckpapier. Vom 30. September 1920“ geregelt (RGBl. 1920, S. 1698 ).

4

Der PrIM Severing war auf Veranlassung von StS Albert zu dieser Kabinettssitzung hinzugezogen worden (Handschriftl. Notiz StS Alberts vom 30.10.1920, R 43 I /2464 , Bl. 311).

5

Da die Preise für Druckpapier vom Januar bis Juni 1920 von 195 M auf 410 M je 100 kg Rollenpapier gestiegen waren und damit die Existenz vieler kleinerer Zeitungen gefährdet war (R 43 I /2465 , Bl. 138), hatte sich das Reich im März 1920 bereit erklärt, monatlich einen Zuschuß von 10 Mio M aus Reichsmitteln zur Verbilligung des Druckpapiers zu gewähren (RGBl. 1920, S. 919  und 1507 ).

6

Diese Verhandlungen fanden in der ersten Hälfte des November 1920 statt. Es wurde vereinbart, daß die „Internationale“ Druckpapier für einen Wochenumfang von ca. 38 Seiten erhalten sollte. Diese Papierzuteilung war zunächst bis zum 15.1.1921 befristet. Sollte die „Internationale“ mit der „Roten Fahne“ zusammengelegt werden, so sollte das Bezugsrecht neu festgesetzt werden (Entwurf von Grundsätzen für die Papierbewilligung an neue Zeitungen, R 43 I /2464 , Bl. 324–325). Siehe dazu auch Dok. Nr. 113, P. 3.

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