2.17.1 (feh1p): [Heeresverminderung und Entwaffnung der Bevölkerung]

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[Heeresverminderung und Entwaffnung der Bevölkerung]

Minister Simons teilt folgendes mit: Die gestrige Konferenz hat damit geendet, daß die Alliierten sich ihre Entschließung bis heute vorbehalten haben1. Es muß damit gerechnet werden, daß der Seeckt’sche Plan nicht ohne weiteres genehmigt, insbesondere, daß wesentlich kürzere Fristen für die Abrüstung festgesetzt würden2. Wie sollen wir uns verhalten, wenn die Fristen zu kurz sind? Er schlage vor, daß die deutsche Delegation in diesem Falle sich jeder zustimmenden Bemerkung enthalte, aber auch keinen Abbruch der Konferenz herbeiführe, sondern sich auf die Erklärung beschränke, die Fristen seien ungenügend, aber deutscherseits würde versucht werden, das Mögliche innerhalb der Fristen zu tun. Die Formulierung dieser Erklärung dürfe ihm als Außenminister vorbehalten bleiben; er beabsichtige, das Bedauern zum Ausdruck zu bringen, daß die Entscheidung die diktierte Ergänzung des diktierten Friedens bedeute. Wir seien nicht als Händler hierher gekommen, die sich von ihren Fristen etwas abhandeln ließen, sondern als ehrliche Leute, die erklärten, was sie leisten könnten und was nicht.

Diesem Standpunkt des Außenministers wird allgemein zugestimmt.

General v. Seeckt legt noch dar, daß man die Frist äußerstenfalls also bis 10.7.21 verkürzen könne. Eine weitere Verkürzung sei nicht diskutabel. Entscheidend bleibe die Frage der Entwaffnung der Bevölkerung; dies sei in letzter Linie nur mit Gewalt möglich; hierfür sei eine Truppe, die mit Entlassung nach ¼ Jahr rechne, nicht zu brauchen. Eine solche Truppe setze ihr Leben nicht mehr ein, zumal es sich nur um Waffenabgabe, nicht um die Niederschlagung eines Aufstandes handelt. Es besteht noch Einverständnis über folgende zwei Möglichkeiten:

[45] 1. Wenn die Alliierten die Frage der Reduzierung der Reichswehr offenlassen, aber für die Entwaffnung der Bevölkerung eine Frist von vier Monaten setzen, so würde die deutsche Delegation hieran die Sache nicht scheitern lassen. Minister Geßler betont ausdrücklich, daß wir ein Interesse daran hätten, von den Alliierten eine möglichst kurze Frist für die Entwaffnung der Bevölkerung gestellt zu erhalten. Je kürzer die Frist, desto größer der Druck und die Wirkung, denn erfahrungsgemäß wäre immer die erste Zeit entscheidend.

2. Die unter der Hand und gerüchtweise angedeutete Möglichkeit, daß die Entente vorschlagen werde, die überschüssigen 100 000 Mann der Reichswehr in die Sicherheitswehr vorher überzuleiten – ohne Erhöhung deren Gesamtzahl –, wird als nicht diskutabel bezeichnet; denn die Sicherheitspolizei betrage jetzt schon mehr als zugestanden sei3; außerdem betrachtet Minister Geßler die Sipo staatsrechtlich und polizeilich als große Gefahr für das Reich. Staatsrechtlich, weil sie die typischen Prätorianer und noch dazu in den Händen der Länder (z. B. Braunschweig!)4 darstellten und damit die Macht und Einheit des Reiches gefährdeten; polizeilich, weil sie im Falle der Gefahr individuell (schon wegen Gefährdung ihrer Angehörigen) unsicher seien und erfahrungsgemäß auch generell versagten, wie z. B. bei den Nahrungsmittelkrawallen jetzt in Königsberg5 und Hamburg, wo die Sipo erst allmählich und mit Unterstützung der Reichswehr der Sache Herr geworden war. Es besteht Einverständnis, daß diese Frage nach Eintreffen des Ministers Severing6 hier in Spa vor dem gemeinsamen Feind zum Austrag gebracht werden müsse. Wenn die Sipo-Frage aber in der Konferenz zur Sprache gebracht werde, so müsse Vertagung beantragt werden, da es sich hier um eine Sache handele, die bei den Ländern dezentralisiert sei.

Fußnoten

1

In der Konferenzsitzung am Nachmittag des 7. 7. hatte General v. Seeckt den dt. Vorschlag zur Heeresverminderung vorgetragen. Zu den Einzelheiten dieses Vorschlages s. Dok. Nr. 16, Anm. 4.

Im Anschluß daran hatte Lloyd George erklärt, daß die militärischen Sachverständigen der Alliierten diese Vorschläge prüfen würden. Die all. Mächte würden ihre endgültige Ansicht zu dieser Frage am folgenden Tage mitteilen (DBFP, 1st Series, Vol. VIII, p. 455 f.; R 43 I /402 , Bl. 127–130; RT-Drucks. Nr. 187, Bd. 363, S. 10  und Anlage 6; Geßler, Reichswehrpolitik in der Weimarer Zeit, S. 161).

2

Siehe Dok. Nr. 16, Anm. 4. Lloyd George hatte bereits auf der Konferenzsitzung vom 7.7.1920 festgestellt, daß die von General v. Seeckt gemachten Vorschläge in ihrer jetzigen Gestalt unannehmbar seien (DBFP, 1st Series, Vol. VIII, p. 461 f.).

3

Die Stärke der Sicherheitspolizei betrug Ende Juni 1920 60 000 Mann (DBFP, 1st Series, Vol. X, p. 160); zusammen mit den 92 000 Mann der Ordnungspolizei betrug die Gesamtstärke der Polizeikräfte 152 000 Mann und damit mehr, als in der Polizeinote vom 22.6.1920 von den Alliierten zugestanden worden war. Siehe dazu Dok. Nr. 2, Anm. 3.

4

In Braunschweig war am 22.6.1920 eine aus Mitgliedern der SPD und der USPD bestehende Regierung gebildet worden (Schultheß 1920, I, S. 153).

5

Vgl. dazu Dok. Nr. 29, P. 4.

6

Severing war inzwischen zur Behandlung der Polizeifrage nach Spa gerufen worden. Vgl. Severing, Mein Lebensweg, Bd. 1, S. 296/97.

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