2.131.3 (mu11p): 3. Nachweisung der vom Reichstage bei seiner ersten Tagung zu behandelnden Gesetzentwürfe.

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3. Nachweisung der vom Reichstage bei seiner ersten Tagung zu behandelnden Gesetzentwürfe.

Das Kabinett nimmt von der vom Reichsministerium des Innern vorgelegten Nachweisung der vom Reichstage bei seiner ersten Tagung zu behandelnden Gesetzentwürfe Kenntnis2.

Fußnoten

2

Es handelte sich um insgesamt 35 Vorlagen, die dem RT bzw. seinen Ausschüssen vorzulegen waren. In dieser Zahl waren aber GesEntw. des RFMin. nicht enthalten (Kabinettsvorlage des RIM vom 1.6.20; R 43 I /1012 , Bl. 14-16). Am 12. 6. unterrichtete der RIM den RK und die RM, daß nach den Bestimmungen der RV GesEntw., die von der NatVers. nicht erledigt worden seien, im RT neu eingebracht werden müßten. Seien diese Gesetze vom RR noch nicht erledigt worden, müßten sie auch ihm erneut vorgelegt werden (R 43 I /1012 , Bl. 19).

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