2.64 (mu11p): Nr. 64 Der Preußische Innenminister an den Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei. 24. April 1920

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 4). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Das Kabinett Müller IHermann Müller Bild 146-1979-122-28APlakat der SPD zur Reichstagswahl 1920Plak 002-020-002Wahlplakat der DNVP Plak 002-029-006Wahlplakat der DDP Plak 002-027-005

Extras:

 

Text

RTF

Nr. 64
Der Preußische Innenminister an den Unterstaatssekretär in der Reichskanzlei. 24. April 1920

R 43 I /2504 , Bl. 171

[Betrifft: Verbindung von Propaganda und Wirtschaftsmaßnahmen im Abstimmungsgebiet.]

Die Reichszentrale für Heimatdienst hat unter dem 20. d. Mts. […] an Euere Hochwohlgeboren ein Schreiben gerichtet, in dem sie auf die Notwendigkeit eines innigen Zusammenhanges zwischen der in den Abstimmungsgebieten zur Entfaltung gelangenden Propaganda einerseits und Wirtschaft und Verwaltung andererseits hinweist1. Ich kann mich diesen Ausführungen der Zentrale für Heimatdienst nur anschließen und betone auch meinerseits die Notwendigkeit vollster Einheitlichkeit in der Propaganda für die Abstimmungsgebiete. Wenn dann aber die Reichszentrale für Heimatdienst in ihrem Schreiben weiter ausführt, daß durch sie die Einheit der Propaganda gegeben sei, so muß ich demgegenüber darauf hinweisen, daß sich in meinem Ministerium bereits eine Zentralstelle für die Abstimmungsgebiete befindet. Ich erlaube mir dieserhalb auf mein an sämtliche Reichs- und Staatsressorts gerichtetes Rundschreiben vom 17. d. Mts. […] und insbesondere auf Ziffer 2 der diesem Rundschreiben beigefügten Richtlinien für den „Verkehr mit den Abstimmungsgebieten“[155] zu verweisen2. Eine Abschrift dieses Rundschreibens und seiner beiden Anlagen füge ich bei. Diese Zentralstelle hat zunächst allerdings nur einen vorwiegend politischen Charakter, doch ist ihre Ausdehnung auf die wirtschaftlichen Verhältnisse der Abstimmungsgebiete zur Zeit gerade im Werden. Diese Zentralstelle stellt also gerade das dar, worauf die Reichszentrale für Heimatdienst mit dem dorthin gerichteten Schreiben vom 20. d. Mts. abzielt3.

Selbstverständlich arbeitet sie im engsten Zusammenhange mit der Reichszentrale für Heimatdienst und wird dies auch weiterhin tun. Unter diesen Umständen kann es nur verwirrend wirken, wenn jetzt dem Antrage der Reichszentrale für Heimatdienst entsprechend etwa noch eine weitere Zentralstelle für die Propaganda in den Abstimmungsgebieten geschaffen würde.

Ich bitte daher, von weiteren Schritten im Sinne des Antrages der Reichszentrale für Heimatdienst vom 20. d. Mts. abzusehen4.

Im Auftrage

Meister

Fußnoten

1

In diesem Schreiben war von der Reichszentrale ausgeführt worden: „Jede Gewährung und Vergünstigung muß propagandistisch vorbereitet und ausgenutzt werden, um eine politische Wirkung auf die Abstimmung auszuüben. Der Bruchteil einer Mehrzufuhr von Lebensmitteln und Rohstoffen beispielsweise – propagandistisch ausgenutzt – hat viel mehr Wirkung und Erfolg als das vielfache an Menge und Wert ohne propagandistische Auswertung. Leider war es bisher fast immer den Polen in Oberschlesien möglich, bessere Verpflegungszufuhr beispielsweise als aus Polen herrührend darzustellen. Unter den Gesichtspunkten der politischen Wirkung sind also diese großen Vergünstigungen leider nur wenig erfolgreich gewesen“ (R 43 I /2504 , Bl. 163 f.).

2

Das angezogene Schreiben des PrIMin. hatte den Behördenverkehr mit dem Abstimmungsgebiet behandelt (R 43 I /2504 , Bl. 172). Im Punkt 2 der genannten Richtlinien hieß es: „Die gesamte Verwaltungstätigkeit der deutschen Zentralbehörden muß eine einheitliche politische Linie wahren. – Zu diesem Zwecke wird in Berlin eine verantwortliche Stelle geschaffen werden müssen, die gewissermaßen ein politisches Sieb zwischen den Ressorts und den Behörden der Abstimmungsgebiete bildet. Die Geschäftsführung dieser Zentralstelle für die Abstimmungsgebiete wird das preußische Ministerium des Innern (Ostreferat) übernehmen. Alle generellen Erlasse und diejenigen Spezialerlasse, denen eine politische Bedeutung beizumessen ist oder welche die Organisationen des Beamtenapparates berühren, werden von den Ressorts so zu leiten sein, daß sie diese Stelle durchlaufen“ (R 43 I /2504 , Bl. 175 f.).

3

Die Reichszentrale hatte in ihrem Schreiben angeregt, daß die mit Wirtschaftsfragen und Zuteilungen beschäftigten Reichsstellen der Reichszentrale vor der Verteilung von Wirtschaftsgütern Mitteilung machen sollten, damit im Abstimmungsgebiet eine propagandistische Auswertung erfolgen könne (R 43 I /2504 , Bl. 163 f.).

4

S. hierzu Dok. Nr. 93.

Extras (Fußzeile):