2.41.1 (mu21p): 1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

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1. Deutsch-polnische Handelsvertragsverhandlungen.

Ministerialdirektor Ritter berichtete über das Ergebnis der Chefbesprechung vom Vormittag. Sie habe noch keine endgültige Einigung gebracht1. Es sei beabsichtigt, die Entscheidung in einer Chefbesprechung am Sonnabend, dem 13. Oktober, herbeizuführen, ohne das Kabinett nochmals anzurufen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft wies erneut auf die Bedenken hin, die einer unbeschränkten Einfuhr von Schweinen in die Seegrenz-Schlachthöfe entgegenständen. Er sei eher bereit, bei der Einfuhr von Schweinefleisch in Fleischwarenfabriken das zunächst vorgesehene Kontingent von 200 000 dz auf 300 000 dz zu erhöhen, als bei der Einfuhr von lebenden Schweinen Zugeständnisse zu machen. Im übrigen bat er, daß die Entscheidung nicht in einer Chefbesprechung, sondern im Kabinett getroffen würde.

Der Reichsminister der Finanzen führte aus, daß Zugeständnisse an Polen sowohl in der Einfuhr von lebenden Schweinen in die Seegrenz-Schlachthöfe, wie von Schweinefleisch in die Fleischwarenfabriken notwendig sein würden. Die Polen würden eine Differenzierung gegenüber den Nordländern und Rußland bei der Einfuhr lebender Schweine in Seegrenz-Schlachthöfe nicht auf die Dauer hinnehmen. Materielle Bedeutung würde sie nach seiner Ansicht nicht gewinnen.

Ein Kontingent würde sich bei der Schweinefleischeinfuhr nicht aufrecht erhalten lassen.

[152] Würden beide Fragen negativ beantwortet, so wäre der Abbruch der Verhandlungen zu befürchten. Er bat, es bei der Vereinbarung vom Vormittag zu belassen, nach der der Herr Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft die schwebenden Fragen erneut prüfen und dann die Entscheidung in einer zweiten Chefbesprechung fallen solle. Nur wenn die Ressortbesprechung ergebe, daß die beteiligten Minister die Verantwortung für die Entscheidung allein nicht übernehmen könnten, solle das Kabinett nochmals mit der Frage befaßt werden.

Staatssekretär Dr. von Schubert schloß sich dieser Auffassung an.

Der Reichswirtschaftsminister sprach sich gegen eine Entscheidung durch Abstimmung aus. Auch er hielt die materielle Belastung der Landwirtschaft durch Einfuhr lebender Schweine in Seegrenz-Schlachthöfe für gering. Nötigenfalls müsse die Veterinärpolizei eingreifen.

Ministerialdirektor Dammann führte hierzu aus, daß veterinärpolizeiliche Maßnahmen nur dann getroffen werden könnten, wenn die Seuchenlage es tatsächlich erforderlich mache. Sie hindere voraussichtlich auf ein Jahr die Einfuhr von Schweinen aus Polen vollständig. Zugeständnisse in der vorgesehenen Richtung ständen also zunächst nur auf dem Papier.

Auf Grund der Aussprache stellte der Reichskanzler fest, daß die Entscheidung über die Zugeständnisse, die Polen zur Zeit gemacht werden sollen, in einer Chefbesprechung der beteiligten Ressorts getroffen werden solle. Das Kabinett solle mit der Frage nur dann nochmals befaßt werden, wenn die zuständigen Ressortminister zu der Überzeugung kommen, daß sie die Verantwortung nicht allein tragen könnten2.

Fußnoten

1

Einzelheiten über den Inhalt dieser Besprechung wurden in R 43 I nicht ermittelt.

2

In einer darauffolgenden Chefbesprechung vom 13. 10. wurde als Ergebnis einer Aussprache beschlossen, mit Polen über erhöhte Einfuhr von Schweinefleisch und den Import von 275 000 t Kohlen zu verhandeln. Die Presse sollte über diese Chefbesprechung nicht unterrichtet werden (R 43 I /1107 , Bl. 162 f.).

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