1.48 (vpa2p): Nr. 177 Notiz des Ministerialrats Wienstein über eine Besprechung am 27. Oktober 1932, 12.30 Uhr, betreffend Urteil des Staatsgerichtshofs in der Streitsache Preußen gegen das Reich

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Nr. 177
Notiz des Ministerialrats Wienstein über eine Besprechung am 27. Oktober 1932, 12.30 Uhr, betreffend Urteil des Staatsgerichtshofs in der Streitsache Preußen gegen das Reich1

R 43 I /2281 , S. 111–112

Anwesend: v. Papen, v. Gayl, Gürtner; RKomPrIMin. Bracht; StS Meissner, Planck, Zweigert; MinDir. Marcks; MinR Wienstein.

Staatssekretär Dr. Meissner führte aus, daß das Urteil des Staatsgerichtshofs2 die Reichsregierung nicht in vollem Umfange zufriedenstellen könne. Auf jeden Fall sei jedoch zu berücksichtigen, daß die Partei, welche sich dem Urteil nicht füge, sich ins Unrecht setzen werde.

Ministerialdirektor Brecht habe ihm erklärt, daß die Preußische Regierung durchaus bereit sei, mit dem Reichskommissar zu einem Einvernehmen zu kommen3.[809] Die Preußische Regierung sei stets Anhängerin einer Verwaltungsreform gewesen, insbesondere der Ministerpräsident Braun. Ministerialdirektor Brecht sei der Ansicht, daß nunmehr die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli nach dem Urteil des Staatsgerichtshofs Abänderungen erfahren müsse. Er, Staatssekretär Meissner, habe Ministerialdirektor Brecht erklärt, daß der Herr Reichspräsident bereit sei, den Ministerpräsidenten Braun auf seinen Wunsch in Gegenwart des Herrn Reichskanzlers zu empfangen.

Der Reichskanzler warf die Frage auf, was den Inhalt des Gesprächs bilden solle.

Staatssekretär Dr. Meissner erwiderte, daß der Herr Reichspräsident die Wünsche des Ministerpräsidenten anhören und nach Möglichkeit zu einer gütlichen Vereinbarung zwischen der Preußischen Regierung und dem Reichskommissar zureden wolle4.

Reichskommissar Dr. Bracht teilte mit, daß er gleichfalls mit Ministerialdirektor Brecht gesprochen habe, insbesondere über die Raumfrage5. Er habe die Absicht, sich der Hilfe des Ministerialdirektors Brecht beim Verkehr mit dem Preußischen Staatsministerium zu bedienen.

I. A.

W[ienstein]

Fußnoten

1

Die „Notiz“ (die Niederschrift von Wienstein so in der Überschrift bezeichnet) ist datiert vom 11.11.32.

2

Reichsgerichtspräsident Bumke hatte am 25.10.32 in Leipzig folgendes Urteil verkündet: „Die Verordnung des Reichspräsidenten vom 20. Juli 1932 zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiete des Landes Preußen ist mit der Reichsverfassung vereinbar, soweit sie den Reichskanzler zum Reichskommissar für das Land Preußen bestellt und ihn ermächtigt, preußischen Ministern vorübergehend Amtsbefugnisse zu entziehen und diese Befugnisse selbst zu übernehmen oder anderen Personen als Kommissaren des Reiches zu übertragen. Diese Ermächtigung durfte sich aber nicht darauf erstrecken, dem Preußischen Staatsministerium und seinen Mitgliedern die Vertretung des Landes Preußen im Reichstag, im Reichsrat oder sonst gegenüber dem Reich oder gegenüber dem Landtag, dem Staatsrat oder gegenüber anderen Ländern zu entziehen. Soweit den Anträgen hiernach nicht entsprochen wird, werden sie zurückgewiesen.“ (R 43 I /2281 , S. 115; Schultheß 1932, S. 184). – Die von Bumke am gleichen Tage mündlich verkündete Begründung des Urteils befindet sich in R 43 I /2281 , S. 116 ff. (auszugsweise abgedr. in Horkenbach 1932, S. 350 ff). Sie weicht an zahlreichen Stellen von den durch den Staatsgerichtshof am 14.11.32 den Prozeßgegnern zugeleiteten schriftlichen „Entscheidungsgründen“ (R 43 I /2283 , Bl. 388 ff.; gedr. in Preußen contra Reich, S. 493 ff.) ab. Der Gesamtcharakter der Entscheidung wird dadurch allerdings nicht berührt. Eine synoptische Gegenüberstellung der schriftlichen und der mündlich verkündeten Entscheidungsgründe in PrLT-Drucks. Nr. 1231, Bd. 764.

3

Am 27. 10. vermerkte Pukaß über telefonische Mitteilungen des StS Weismann vom gleichen Tage: Weismann „wäre gestern mit dem Ministerpräsidenten Braun zusammen gewesen, von dem er den Eindruck hatte, daß er die Angelegenheit Preußen friedlich erledigt wissen will. Er [Braun] möchte möglichst wenig mit der Angelegenheit zu tun haben. Falls der Herr Reichskanzler oder Herr Reichskommissar Bracht Wünsche hätten, die sie nicht direkt mit ihm erledigen wollten, so könnten sie sich der Vermittlung des Staatssekretärs Weismann oder des Ministerialdirektors Brecht bedienen.“ (R 43 I /2281 , S. 103).

4

Zur Besprechung Hindenburgs mit Braun (29. 10.) s. Dok. Nr. 182.

5

Gemeint ist wohl: Zurverfügungstellung von Amtsräumen, bezw. Rückgabe der alten Amtsgebäude an die PrStReg. Vgl. die Ausführungen Brauns in der Besprechung beim RPräs. am 29. 10. (Dok. Nr. 182).

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