2.175.4 (wir1p): 4. Kohlenlieferungen an die Entente.

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4. Kohlenlieferungen an die Entente.

Nach eingehender Erörterung über die Kohlenlage und die zu ergreifenden Maßnahmen beschließt das Kabinett:

[481] a) der Reichsverkehrsminister wird ersucht, außerordentliche Maßnahmen zu treffen, um durch verstärkte Wagengestellung im Dezember die Kohlenlieferung an die Entente zu erhöhen;

b) das Wiederaufbauministerium soll der Entente eine weitgehende Mitteilung dahin zuleiten, daß die Reichsregierung zu außerordentlich scharfen Maßnahmen gegriffen habe, um die Kohlenlieferungen zu erhöhen.

c) der Antrag des Reichswirtschaftsministeriums auf Erzielung verstärkter Lieferungen an die Entente dadurch, daß die Belieferung der Eisenindustrie eingeschränkt wird, wird angenommen. Hierbei gibt das Kabinett seiner Auffassung dahin Ausdruck, daß zum Zwecke der Erreichung des Entente-Solls in den letzten Tagen des Dezember die Belieferung der deutschen Wirtschaft mit Kohle auf das stärkste einzuschränken ist.

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