1.168.3 (bru3p): 3. Bierpreisfrage.

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[2321]3. Bierpreisfrage.

Während die Besprechung im Kabinettszimmer stattfand, hielt sich der Reichstagsabgeordnete Köster im Vorraum des Beratungszimmers auf, um den Versuch zu machen, mit Vertretern der Reichsregierung über die Bierpreisfrage zu verhandeln10. Es gelang ihm zunächst, mit Reichskommissar Goerdeler zu sprechen, der die Sitzung vorübergehend verlassen hatte. Anschließend verließen auch Reichsminister Dietrich und Ministerialdirektor Dr. Zarden das Kabinettszimmer, um kurz mit Herrn Köster zu verhandeln. Schließlich kam auch eine kurze Besprechung mit dem Herrn Reichskanzler zustande. Als Ergebnis dieser Besprechungen kam die nachfolgende, für die Presse bestimmte Mitteilung zustande. Ein Vorabdruck wurde Herrn Köster zwecks Bekanntgabe an seine Auftraggeber überlassen.

Verordnung über Bierpreissenkung bleibt bestehen.

Berlin, 20. Februar. Amtlich wird mitgeteilt: Die Verordnung über die Bierpreissenkung bleibt bestehen und wird durchgeführt, und zwar nach Maßgabe der vom Preiskommissar erlassenen Ergänzungsverordnung, wonach die örtlichen Behörden Härten ausgleichen können. Die Reichsregierung hält jedoch, wie sie das bereits auf die Anfrage des Abg. Mumm und Gen.11 zum Ausdruck gebracht hat, im Gesamtrahmen des Bierpreisproblems auch die Inangriffnahme des Getränkesteuersystems für nötig. Denn die Finanzlage erfordert es, daß das Bier unter allen Umständen das aufbringt, was bisher in den Etats dafür angesetzt war. Diese Ansätze würden aber nicht erreicht werden, wenn die Besteuerung in ihrer bisherigen Höhe, die übrigens bei der gegenwärtigen Kaufkraftlage der Bevölkerung auch wirtschaftlich und steuerlich nachteilige Wirkungen für das Gastwirtsgewerbe, die Brauereien und die mit dem Braugewerbe zusammenhängenden Gewerbe hat, jetzt bestehen bliebe. Aus diesem Grunde ist spätestens zum 1. April 1932 eine entsprechende Biersteuersenkung in Aussicht genommen, die dann auch eine weitere Senkung des Bierpreises ermöglicht12.

Fußnoten

10

Vgl. Dok. Nr. 681, P. 2.

11

Hierzu Dok. Nr. 681, Anm. 12.

12

Zur weiteren Behandlung der Bierpreissenkung siehe Dok. Nr. 688, P. 5.

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