2.212 (feh1p): Nr. 212 Das Reichsbankdirektorium an das Auswärtige Amt. 19. März 1921

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[593] Nr. 212
Das Reichsbankdirektorium an das Auswärtige Amt. 19. März 1921

R 43 I /375 , Bl. 44–45 Abschrift1

[Betrifft: Kreditgewährung an den Staat und die Stadt Danzig]

Eilt sehr! Eigenhändig! Geheim!

Im Anschluß an unser Schreiben vom 16. d. M., betreffend die Gewährung eines Kredits an den Staat und die Stadt Danzig2, gestatten wir uns, noch folgendes ergänzend vorzutragen:

Der Senator Volkmann aus Danzig sprach heute bei uns vor und setzte die finanzielle Lage Danzigs eingehend auseinander. Aus seinen Darlegungen ergab sich, daß der Staat und die Stadt Danzig einer schleunigen Kredithilfe unbedingt bedürfen. Ohne solche Hilfe würden noch vor Ablauf des Monats März seitens der städtischen und staatlichen Kassen die Zahlungen eingestellt werden müssen. Zunächst bestände die Unmöglichkeit, die von Danzig bestellten und zur Zeit schwimmenden Hamburger Getreidelieferungen zu bezahlen, so daß diese für die Ernährung der Bevölkerung unbedingt erforderlichen Vorräte für diesen Zweck nicht zur Verfügung stünden. Des weiteren könnte die Zahlung der Löhne und der Besoldungen für das gesamte Werft-, Hafen- und Eisenbahnpersonal sowie der Gehälter für die Beamten und der Bezüge für die Pensionäre, Renten- usw. -empfänger nicht geleistet werden. Eine völlige Stilllegung des Eisenbahnbetriebs, Lähmung des Verkehrs und damit des gesamten Wirtschaftslebens im Danziger Staatsgebiet und darüber hinaus wäre unabwendbar. Hunger und Hungerrevolten würden die unvermeidliche weitere Folge sein. Angesichts dieser Lage bliebe dem Staat und der Stadtgemeinde[594] kein anderer Ausweg, als Hilfe bei Polen zu suchen. Voraussichtlich würde Polen die begehrte Kredithilfe auch leisten, aber selbstverständlich nur unter Bedingungen, welche den Charakter Danzigs als einer deutschen Handelsstadt völlig zerstören würden3. Insbesondere würde fraglos die Annahme der polnischen Währung als alleinige oder mindestens der deutschen Valuta gleichberechtigte Währung gefordert werden. Ein anderes Mittel für Danzig zur Überwindung der gegenwärtigen finanziellen Schwierigkeiten gäbe es nicht, insbesondere sei von England eine Unterstützung nicht zu erwarten. Ebenso könnte die Ausgabe eines eigenen Stadtgeldes nicht in Betracht gezogen werden4.

Das Maß des sofort erforderlichen Kredits beziffert Herr Volkmann auf 100 Millionen Mark, die bis etwa 26. d. M. zur Verfügung stehen müßten. Der Gesamtbetrag von 500 Millionen Mark soll nach Angabe des Genannten den Finanzbedarf für Staat und Stadt für die nächsten 4 bis 5 Jahre sicherstellen und umfaßt angeblich auch die bereits aufgenommenen Kredite.

In Übereinstimmung mit dem Senator Volkmann sind wir der Ansicht, daß eine Verweigerung des Kredits die dauernde Preisgabe Danzigs bedeutet. Die völlige Einfügung Danzigs in die Einflußsphäre Polens würde für die polnische Volkswirtschaft eine wertvolle Stärkung im Gefolge haben und voraussichtlich auch die Entwicklung der polnischen Währung günstig beeinflussen. Demgegenüber würde die deutsche Volkswirtschaft durch den Verlust Danzigs als Umschlagsplatz für den deutschen Ostseehandel und als Glied des deutschen Währungsgebietes eine starke Schwächung von zur Zeit nicht zu übersehender Tragweite erleiden.

Nicht minder schwerwiegend wären die politischen Folgen, auf die näher einzugehen wir uns versagen müssen.

Angesichts dessen können wir nur wiederholt auf das eindringlichste befürworten, daß uns die Möglichkeit der Kredithilfe für Danzig durch eine rein interne Zusage der Schadloshaltung der Reichsbank für einen etwaigen Ausfall gegeben wird. Ohne eine solche Zusage sind wir zu unserem lebhaften Bedauern außerstande, die benötigten Kredite zu gewähren, da wir uns nicht für berufen und auch nicht für ermächtigt halten können, auf eigene Verantwortung aus rein politischen Gründen Kredite zu bewilligen, die wir aus geschäftlichen Rücksichten ablehnen müssen5.

[…]

Reichsbankdirektorium

Havenstein

v. Glasenapp

Fußnoten

1

Es handelte sich hier um eine Abschrift des Schreibens, die das Rbkdirektorium am gleichen Tage dem RK zugesandt hatte; auch der RWiM und der RFM hatten eine Abschrift dieses Schreibens erhalten.

2

Dies war ein Schreiben, das das Rbkdirektorium am 16. 3. an das AA und das RFMin. gerichtet hatte; der RK hatte eine Abschrift erhalten.

Dem Schreiben vom 16. 3. lag folgender Tatbestand zugrunde: Die Freie Stadt Danzig hatte bei der Rbk wegen drohender Illiquidität um einen Kredit nachgesucht. Wegen der unverhältnismäßigen Höhe des Kredits, wegen der unzulänglichen bankmäßigen Grundlage und wegen des zweifelhaften Wertes der angebotenen Sicherheiten hatte sich die Rbk nicht in der Lage gesehen, von sich aus – ohne Rückhalt durch das Reich – diesen Kredit zu bewilligen. Da es sich nach Ansicht der Rbk hier jedoch in erster Linie um eine politische Frage handelte, hatte sie sich an das RFMin. und das AA mit der Bitte gewandt, für die von Danzig erbetenen Kredite eine interne Reichsgarantie zu übernehmen, die natürlich nach außen nicht in Erscheinung treten sollte. Das RFMin. und das AA hatten diese Garantie jedoch durch ihre Referenten mündlich ablehnen lassen. Das Rbkdirektorium hatte daraufhin in dem Schreiben vom 16. 3. an das RFMin. und das AA erklärt, daß es unter diesen Umständen das Kreditgesuch Danzigs ablehnen müsse.

Mit Rücksicht auf die tiefgreifenden Folgen und die Verantwortung, die die Rbk damit übernehme, hatte das Rbkdirektorium das RFMin. und das AA um eine schriftliche Bestätigung der mündlich ausgesprochenen Ablehnung einer Reichsgarantie gebeten (R 43 I /375 , Bl. 33–35).

3

Bereits durch die Art. 100–108 VV waren den Polen weitgehende Rechte in Danzig eingeräumt worden.

4

Danzig gehörte zu diesem Zeitpunkt noch zum Währungsgebiet der Reichsmark. Eine eigene Währung (Gulden) erhielt Danzig erst im Jahre 1923.

5

Noch am 19. 3. wurde eine Chefbesprechung für den 21. 3. einberufen (R 43 I /375 , Bl. 38). In dieser Chefbesprechung, an der u. a. der RK, der RFM, der RWiM, der RIM, StS Boyé vom AA und RbkPräs. Havenstein teilnahmen, erhielt der RFM die Vollmacht, mit Danzig zu verhandeln; die Höhe des einzuräumenden Kredits blieb ihm überlassen (Protokoll der Chefbesprechung v. 21.3.1921, R 43 I /375 , Bl. 46).

Weitere Einzelheiten lassen sich in R 43 I nicht ermitteln.

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