1.58 (lut2p): Nr. 227 Denkschrift des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Agrarkrise und ihre Behebung. 17. November 1925

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Nr. 227
Denkschrift des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft über die Agrarkrise und ihre Behebung. 17. November 19251

R 43 I /2537 , Bl. 404-414 Durchschrift

Betrifft: Agrarkrisis und Maßnahmen zu ihrer Hebung.

I.

Krisis der Landwirtschaft, herbeigeführt

a) durch Fälligkeiten des größten Teiles der kurzfristigen Verbindlichkeiten (2 Milliarden, davon mehr als die Hälfte fällig),

b) durch den Tiefstand der Getreidepreise infolge guter Welternte und mangelnder Kaufkraft der abnehmenden Hand.

Zu a) Gründe der Verschuldung: Betriebskapital der Landwirtschaft durch Inflation verloren. Überhöhte Steuern der letzten zwei Jahre, größtenteils durch Kredite gedeckt. Ernte 1923 teils in der Inflationszeit, teils infolge Steuerdrucks in den Monaten nach der Währungsstabilisierung verschleudert. Im Wirtschaftsjahr 1923/24 infolge Auswinterungsschäden vielfach doppelte Bestellungsausgaben. Düngemittel, Löhne, Erntebergung nur mit Krediten bezahlt. Ernte schlecht, so daß gute Preise nicht ausnutzbar. Wirtschaftsjahr 1924/25: Die Landwirtschaft entschließt sich zu intensivsten Betriebsausgaben, zumal für Düngung, die größtenteils durch Kredite gedeckt werden. Stickstoffverbrauch 1924/25 335 000 t gegen 255 000 t 1923/24 und 210 000 t 1913/14. Steigerung gegen 1923/24 31%, gegen 1913/14 60%. Steigerung bei Kali gegen 1923/24 24%, gegen 1913/14 35%. Bei Phosphorsäure gegen 1923/24 plus 128%, gegen 1913/14 Abnahme um 35%. Ernte infolge dieser Aufwendungen im allgemeinen gut. Preise ruinös.

[874] Die in zwei schlechten Jahren unter dem Druck überhöhter Steuern aufgenommenen kurzfristigen Schulden der Landwirtschaft sind zu veranschlagen:

1.) auf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

2 Milliarden.

Außerdem ist in langfristigem wertbeständigen Realkredit aufgenommen (nach dem Stande von Ende Juni 1925) bei den Bodenkreditinstituten 1 Milliarde, dazu von Privaten und aus sonstigen geschätzt auf 0,25 Milliarden.

2.) zusammen langfristiger Realkredit . . . . . . .

1,25 Milliarden.

Dazu

3.) landwirtschaftliche Aufwertungshypotheken2 . .

3 Milliarden.

zusammen: 6,25 Milliarden.

Zinslast hiervon

zu 1.)

von 2 Milliarden 14% . . . . . . . .

280 Millionen.

zu 2.)

von 1,25Milliarden 9% . . . . . . . .

112     „

zu 3.)

von 3 Milliarden

ab 1. Januar 1926 3% = 90 Millionen; soweit die Aufwertungshypotheken abgelöst werden, um für Neubeleihungen ein freies Grundbuch zu erhalten, erhöht sich der Zinsfuß von 3% auf 9% und der Zinsbetrag auf 270 Millionen . . . . . . . . . . . . . . .

90–270     „

zusammen Zinsen zu 1–3:

482–662 Millionen.

Demgegenüber Vorkriegsverzinsung 4½% von 16 Milliarden = 720 Millionen. Gesamtzinslast bleibt hiernach hinter der Vorkriegszinslast nur wenig zurück. Die Verschuldung der beiden letzten Jahre hat also die Inflationsentschuldung wieder rückgängig gemacht. Dabei hat eine Verschiebung der Verschuldung zu Lasten der intensiven Betriebe und der Betriebe in den Notstandsgebieten3[875] stattgefunden, so daß sich für diese die Zinslast gegenüber der Vorkriegszeit erheblich erhöht hat (im Rheinland nach Erhebung d. Landwirtschaftskammer v. 13,2 auf 36 Mill.). Zur Zinslast treten hinzu die erhöhten Steuern und sozialen Lasten, die ein Mehrfaches der Vorkriegslast betragen.

Von den kurzfristigen Schulden zu 1.) (2 Milliarden) sind bis nach der Ernte 1926 prolongierbar 800 Millionen (Treuhandstellenkredite4 und der prolongierbare Teil der Rentenbankabwicklungskredite5 ). Gegenwärtig oder im Laufe der Winterwochen sollen die übrigen 1,2 Milliarden von der Landwirtschaft gezahlt werden. Diese kurzfristige Schuld, die zusammen mit den Realschulden zu 2.) von 1,25 Milliarden das Ergebnis der Substanzverschuldung von zwei ungünstigen Jahren darstellt, ist jetzt (außer den zu zahlenden Zinsen) fällig und wird von der Landwirtschaft zurückverlangt. Außerdem setzen sich die Steuerrückstände und die bis nach der Ernte gestundeten Rechnungen gleichfalls in Bewegung.

Zu b) Ernte, abgesehen von einigen Notstandsgebieten, gut infolge erhöhter Düngeraufwendungen. Bei Brotgetreide 10,7 Millionen t gegenüber 8,3 Millionen t im Vorjahre, so daß der Fehlbedarf (im Vorjahr 2,5 Millionen t) zum erstenmal seit Jahrzehnten durch Inlandsernte gedeckt ist. Trotzdem deckt der zur Veräußerung verfügbare Teil der Ernte nur einen Bruchteil der fälligen Schulden und kann technisch und finanziell nur allmählich abgestoßen werden. Da Welternte glänzend, Tiefstand der Weltmarktpreise (trotz beträchtlicher Erhöhung des Großhandelsindexes). Inlandspreise noch unter Weltmarktpreis, da die abnehmende Hand (Handel, Mühlen, Warengenossenschaften) nicht genügend Betriebsmittel hat, die Landwirtschaft unter dem Druck der fälligen Wechsel verkaufen muß und die Abnehmer à la baisse arbeiten. Die allgemeine Kapitalknappheit wirkt sich besonders in einer unzulänglichen Finanzierung der saisonmäßig einsetzenden Massenumsätze aus. Umschlagskredite unzulänglich. Mühlen und Händler infolge festliegender landwirtschaftlicher Außenstände notleidend. Absatz stockt. Roggen auf 20 M unter Weltmarktpreis gesunken. Auch zu dieser niedrigsten Notiz findet Landwirtschaft vielfach keine Käufer. Dabei steht der eigentliche Verkaufsandrang noch bevor. Kartoffelabsatz stockt, da mangels Betriebskapitals weder Handel, Kommunen und Werke noch Publikum Wintereindeckungen vornehmen.

II.

Lage verschärft dadurch, daß territoriale Kreditinstitute, um ihre Rückzahlungsverpflichtungen bei den Zentralkreditinstituten zu sichern, erhöhte Quoten[876] des Kredits von Landwirten abrufen und dabei auch auf den bis in die nächsten Jahre hinein prolongierbaren Teil der Abwicklungskredite zurückgreifen.

Auf diese Weise Panik bei Landwirten, Kreditinstituten und sonstigen Gläubigern. Zahlreiche Wechselproteste, Zahlungseinstellungen, Geschäftsaufsichten, besonders in östlichen Provinzen. Zahlungseinstellungen einzelner reißen örtliche Kreditinstitute, besonders bei genossenschaftlicher Haftung, mit sich, dadurch lawinenhaft wachsend, auch große Institute gefährdet. Für notleidende Besitzungen fehlt Käuferschicht. Ungeheurer Preisabsturz auf Gütermarkt zu erwarten. Exekutionen können dabei auch nicht halbwegs zur Befriedigung der Banken und Gläubiger führen. Preissturz der Güter reißt auch sanierungsfähige Betriebe mit sich und gefährdet Aussichten auf nächste Auslandsanleihe, zumal bei der Rentenbank-Kreditanstalt.

Zahlungsunfähigkeit der Landwirte bringt die an die Landwirtschaft liefernde Industrie und Gewerbe zum Stillstand. Landwirtschaftlicher Maschinenhandel steht still. Düngemittelabsatz, besonders bei Stickstoff, seit Oktober jäh abgebrochen, so daß zwangsläufig teilweise Stillegungen zu erwarten sind, wenn nicht schon im November eine Räumung der anwachsenden Lager durch landwirtschaftliche Neubestellungen in Gang gesetzt werden kann. Der Intensivierungswille der Landwirtschaft, der noch im Frühjahr so stark wie kaum je zuvor war, ist jäh abgebrochen, da die intensivsten Betriebe am meisten Not leiden. Absatz der Saatgutwirtschaften minimal. Mit Stockung von Saatgut- und Düngemittelverkehr die beiden Hauptfaktoren für Produktionssteigerung ausgeschaltet.

Gefährdung der nationalen Belange in Ostpreußen (besonders Masuren), Oberschlesien, Grenzmark.

Not am größten in den größeren Wirtschaften des Ostens, zumal wenn leichte Böden und verkehrsfern, da hier die Deckung von Löhnen, Düngemitteln und Steuern durch Kredite ohne Rücksicht auf Ertrag die Schuldenlast besonders gesteigert hat. Daneben diejenigen Gebiete des Westens notleidend, die, wie Kurhessen, Oberhessen, Sauerland, Vogtland usw., zwei schlechte Ernten erlitten haben.

III.

Die seitens des Ressorts zur Beseitigung der akuten Krisis vorläufig getroffenen Maßnahmen.

a) Auseinanderziehen der auf Oktober – Anfang November zusammengedrängten Fälligkeitstermine: von Reichsbank (200 Millionen Mark) bis Ende Januar (4 Monate), von Preußenkasse6 (über 300 Millionen Mark) bis Ende März (6 Monate) auseinandergezogen. Bei staatlichen Notstandskrediten gleichfalls gewisse Erleichterungen eingetreten. Bei dem fälligen Teil der Rentenbankabwicklungswechsel ein Hinausschieben nicht möglich. Gegenseitiges Benehmen der territorialen Kreditinstitute unter Beteiligung der Reichsbankanstalten und unter Zuziehung von Vertretern der Landwirtschaft in die Wege[877] geleitet (Kreditausschüsse), damit nicht durch Überspannung der Rückforderungen Panik vermehrt wird.

b) Hinwirken auf erleichterte Finanzierung des Ernteumschlages durch Erhöhung der Diskontkredite für Warenumschlagswechsel. Auswirkung beschränkt, da die Reichsbank die Erhöhung der Umschlagskredite von Rückflüssen der landwirtschaftlichen Kredite abhängig macht.

IV.

Maßnahmen zur Erleichterung der akuten Krisis und der chronischen Not.

A) Bereitstellung von Realkredit zur Abdeckung der laufenden Schulden. Inländischer Kapitalmarkt für Pfandbriefe erschöpft und durch die bereits mit Sperrfrist gegebenen Pfandbriefe übermäßig in Anspruch genommen, zumal bei Landschaften, die bisher die beschränkte Aufnahmefähigkeit des Marktes nicht hinreichend berücksichtigt haben und deren Pfandbriefkurse daher unaufhaltsam sinken. Sparkassen, zumal in ländlichen Bezirken, beim Zurückgehen ihrer Einlagebestände zu langfristigen Realbeleihungen nur wenig in der Lage. Bemühungen, Realkredit von Versicherungsunternehmungen zu erhalten, führten nur zu minimalem Erfolg, da die Aufsichtsbehörden bindende Anordnungen ablehnten.

Es bleiben Auslandskredite, die für die Landwirtschaft erfolgreich bisher allein von Rentenbankkreditanstalt (25 Millionen Dollars) in Anspruch genommen sind. Da Ausland erststellige Hypothek als Sicherheit fordert, müßte Vorhypothek abgelöst werden oder rücken. Bei Aufwertungshypothek Rücken schwer erreichbar, Ablösung unwirtschaftlich, da dadurch Zinssatz von 3 auf 9% gesteigert wird. Bei Nichtaufwertungshypothek Ablösung oder Rücken schwer erreichbar.

Ziel, Aufnahme von langfristiger Auslandsanleihe ohne Zwang zur erststelligen Sicherheit, wobei natürlich die allgemeine Beleihungsgrenze eingehalten werden muß (entsprechende Pläne in Pommern).

Da bei Anleihe der Rentenbankkreditanstalt ein Verzicht des Auslandes auf erststellige Sicherung nicht zu erwarten ist, wird Aufnahme einer Reichsanleihe (etwa 400 Millionen Mark) gewünscht zwecks landwirtschaftlicher Bodenbeleihung zu Bedingungen, die auf erststellige Sicherung verzichten.

Von Bedeutung dabei die Stellung der Reichsbank (Reichsbankpräsident nicht vor dem 25. November zurückerwartet7 ) wegen Aussicht einer derartigen Anleihe und wegen Sicherung des Devisendienstes.

Der Gedanke des Grafen Kalckreuth, Darlehen in Höhe der Rentenbankgrundschuld8 zu gewähren gegen Eintragung im Range zwischen 45 – 50%[878] des Gegenwertes, führt nicht weiter, da die Darlehenshöhe (5% des berichtigten Wehrbeitragswertes9 ) weit hinter dem Bedarf des besonders verschuldeten und realkreditbedürftigen Ostens zurückbleibt.

Eine Fundierung der Reichsanleihe auf Rentenbankgrundschuld, wie sie im Reichslandbund erörtert wird, nicht angängig, da die bestehende Grundschuld allein für die Liquidation der Rentenbankscheine nach dem Dawes-Gesetz haftet und nach Beendigung dieser Liquidation fortfällt. Ein gesetzliches Neuaufleben dieser Grundschuld nicht tragbar, da der öffentliche Glaube des Grundbuches nicht zum zweiten Male erschüttert werden darf. Ein Neuaufleben unter gleichzeitigem Schutz der inzwischen eingetragenen Hypotheken nicht durchführbar, da der Westen und Süden kaum hinreichendes Interesse an einer derartigen Globalhypothek aufbringen würden.

Grund für das Eintreten des Reichs:

a) Herbeiführung der Überschuldung durch Überhöhung der landwirtschaftlichen Besteuerung seit der Stabilisierung der Währung.

b) Sicherung der Fortführung der landwirtschaftlichen Produktion und damit des gesamten Wirtschaftslebens.

Die Anleihemittel aus der Reichsanleihe würden an die Rentenbankkreditanstalt zur Weiterleitung an die Kreditinstitute zu geben sein.

B) Daneben Bereitstellung von Kreditmitteln auf 2–4 Jahre zur Ermöglichung einer Prolongation der laufenden, in Realkredit jetzt nicht zu überführenden Kredite bis nach den beiden nächsten Ernten sowie zur Deckung der laufenden Betriebsausgaben (Düngemittel usw. Liquid.-Erhaltungskredit, Höhe etwa 150–200 Millionen Mark).

Dieser Kredit erhältlich nur durch Eintreten des Reichs, da die seitens des Auslandes gegenüber anderen Kreditträgern geforderten speziellen Sicherheiten für diesen Kredit fehlen. Soweit als möglich aus Inlandsgeldern aufzubringen, sonst durch Reichsauslandsanleihen. Auch hierfür Stellung der Reichsbank von Bedeutung.

Die Kreditmittel würden an die bestehenden Personalkreditinstitute etwa über die Rentenbankkreditanstalt zu leiten sein. Grenze für die Ausleihung seitens der Kreditinstitute müßte sein, daß der gegenwärtige hohe Zinssatz von den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben in dem Rahmen der für sie künftig zu erwartenden Rentabilität überhaupt aufgebracht werden kann. Dabei wird davon auszugehen sein, daß eine Herabsetzung der Preise für mittlere und große Besitzungen auf etwa 40–50% der Vorkriegswerte unvermeidlich ist und sich durchsetzen wird, da sie schon durch das Sinken des allgemeinen Kapitalisierungsfaktors (bei dem früher üblichen Zinsfuß von 4–5% 25–20fach,[879] bei dem jetzigen von 10% 10fach) bedingt ist. In dieser Beziehung überlastete Betriebe werden kaum durchgeschleppt werden können. Sehr viele nichtüberlastete werden aber durch Prolongation der bestehenden oder durch neue Kredite vor Zahlungs- und Betriebseinstellung bewahrt und erhalten werden können, wenn die Kreditinstitute den Kredit an richtiger Stelle einsetzen. Ob hierbei Mitwirkung von Kreditausschüssen vorzusehen ist, bleibt weiterer Prüfung vorbehalten.

C) Bereitstellung von Mitteln für eine Getreideaufkaufsorganisation, um Hilfe von der Absatzseite her zu gewähren. Hierzu zu verwenden ein Teil der Reichsgetreidestellengelder10, die, soweit sie hierfür von der Preußenkasse abgerufen werden, durch Erhöhung des Kredits zu B) zu ersetzen sind.

D) Für besonders gefährdete Grenzbezirke (Ostpreußen, besonders Masuren, Oberschlesien usw.) langfristige Kredite über das in A) bezeichnete Maß hinaus dringend nötig. Falls derartige Mittel vom Ausland erhältlich, ist Anleihe A) entsprechend zu erhöhen, sonst Eintreten aus öffentlichen Reichsmitteln. Evtl. Hingabe an die Länder, unter deren Mitbeteiligung und Garantie.

E) Übernahme einer Reichsgarantie in Höhe von etwa 6–8 Millionen, um Stickstoffabsatz für November–Dezember gegen 10 Monate laufende Wechsel zu ermöglichen.

F) Erlaß der Steuerrückstände für gefährdete Betriebe und für Notbezirke; Stundung der Vermögensteuern.

G) Erleichterung in den ständig wachsenden sozialen Abgaben.

H) Herabsetzung der Bahntarife.

J) Prüfung, ob eine Hinausschiebung der dreijährigen Frist11 zur Abwicklung der Abwicklungskredite unter Abänderung der Dawesgesetze erreichbar ist.

K) Prüfung über Maßnahmen zur Hebung der Rentabilität bereits vorbehalten.

Fußnoten

1

Die Denkschrift ist nicht unterzeichnet. Sie wurde von MinDir. Hoffmann (REMin.) am 17. 11. als Unterlage für die Beratung in der Kabinettssitzung vom 19. 11. (Dok. Nr. 229, P. 3) an den StSRkei übersandt.

2

Es handelt sich um die vom Währungsverfall betroffenen Hypotheken, die vor dem 14.2.24 in das Grundbuch eingetragen wurden. Sie sollen nach dem „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen“ vom 16.7.25 (RGBl. I, S. 117 ) von den Hypothekenschuldnern auf 25% des Goldmarkbetrages (vgl. ebd. § 2) aufgewertet werden. Der Aufwertungsbetrag soll bis zu der ab 1.1.32 beginnenden Tilgung wie folgt verzinst werden: vom 1.1.25 ab 1,2%, vom 1.1.26 ab 3% und vom 1.1.28 ab 5%.

3

Muß heißen: Notgebiete. Vgl. Anm. 2 zu Dok. Nr. 30.

4

Von der im Dezember 1924 geschaffenen sogen. Treuhandstelle ausgegebene Kredite (vgl. Anm. 18 zu Dok. Nr. 16).

5

Die zur vorläufigen Sanierung der Währung durch VO vom 15.10.23 (RGBl. I, S. 963 ) gegründete Dt. Rentenbank hatte im ersten Jahre ihres Bestehens an die Privatwirtschaft Kredite in Höhe von 870 Mio Rentenmark ausgegeben. Sie wurde durch das im Rahmen der Durchführung des Dawesplans am 30.8.24 erlassene „Gesetz über die Liquidierung des Umlaufs an Rentenbankscheinen“ (RGBl. II, S. 252 ) verpflichtet, diese Kredite „unter angemessener Rücksichtnahme auf die wirtschaftliche Lage des Schuldners“, jedoch unter allen Umständen binnen drei Jahren (beginnend mit dem 1.12.24) abzuwickeln.

6

Volkstümliche Bezeichnung für Preußische Zentralgenossenschaftskasse, öfftl.-rechtl. Bankanstalt zur Förderung des genossenschaftlichen Personalkredits, gegr. 1895.

7

Schacht war Mitte Oktober zu Verhandlungen mit hohen amerikanischen Finanzmännern in die Vereinigten Staaten gereist und kehrt Ende November wieder nach Berlin zurück. S. dazu seinen Bericht vom 5. 12. (Dok. Nr. 244).

8

Beitrag der dt. Landwirtschaft zur Aufbringung des Grundkapitals der Dt. Rentenbank, der in Gestalt einer Goldmarkbelastung geleistet wurde. Die Rentenbank erwarb an den einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken eine auf Goldmark lautende Grundschuld in Höhe von 4% des Wehrbeitragswerts (vgl. Anm. 9). Näheres dazu in §§ 6, 8 und 10 der „Verordnung über die Errichtung der Deutschen Rentenbank“ vom 15.10.23 (RGBl. I, S. 963 ).

9

Dieser steuertechnische Begriff geht zurück auf das „Gesetz über einen einmaligen außerordentlichen Wehrbeitrag“ vom 3.7.13 (RGBl., S. 505 ), das zur Deckung der Rüstungsausgaben eine Reichssteuer vorsah, die nach dem seinerzeit ermittelten Wehrbeitragswert der Grundstücke bemessen wurde. Nach dem Kriege wurde der Wehrbeitragswert – allerdings unter Berücksichtigung der seit 1913 eingetretenen Änderung des Grundstückswerts – u. a. bei der Veranlagung zur Vermögensteuer weiter zugrunde gelegt. Die Berichtigungen erfolgten auf Grund der Zweiten Steuernotverordnung vom 19.12.23 (RGBl. I, S. 1205 ) sowie einer diesbez. Durchführungsverordnung des RFM vom 8.3.24 (RMinBl., S. 103).

10

Die Reichsgetreidestelle, geschaffen durch VO vom 28.6.15 (RGBl., S. 363 ), umgestaltet durch das „Gesetz über die Regelung des Verkehrs mit Getreide“ vom 21.6.21 (RGBl., S. 737 ), hatte zunächst die Aufgabe, durch Ankauf und Verteilung von Getreide die Versorgung der Bevölkerung zwischen den Ernten sicherzustellen. Später – insbes. nach der Aufhebung der öffentlichen Brotversorgung am 15.9.23 – dienten die von ihr getätigten, vom Reiche mitfinanzierten Getreidekäufe vornehmlich der Niedrighaltung des Brotpreises. Die Reichsgetreidestelle befand sich im November 1925 in Liquidation, der erwirtschaftete Überschuß betrug annähernd 80 Mio RM (Aktenmaterial hierzu, u. a. ein Sitzungsbericht des Aufsichtsrats der Reichsgetreidestelle vom 6.10.25, in R 43 I /2537 , Bl. 350-353).

11

Vgl. Anm. 5.

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