1.94 (lut2p): Nr. 263 Der Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung an das Reichsministerium des Innern. 13. Januar 1926

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[1040] Nr. 263
Der Reichskommissar für die Überwachung der öffentlichen Ordnung an das Reichsministerium des Innern. 13. Januar 1926

R 43 I /2672 , Bl. 280 f. Abschrift1

Betr.: Kommunistische Bewegung.

Die Anzeichen mehren sich, die darauf hindeuten, daß die K.P.D. mit aller Energie auf eine gewaltsame Aktion in absehbarer Zeit hinarbeitet. Über die seit langem von der K.P.D. in zäher Kleinarbeit betriebenen Aktionsvorbereitungen ist wiederholt und eingehend berichtet worden2. Mit Beginn dieses Jahres entfaltet die K.P.D. sowohl in der Presse wie auch in ihren Rundschreiben eine Propaganda und Agitation, die erkennen läßt, daß der Wille zur Tat mehr und mehr heranreift.

Die Artikel in der kommunistischen Presse kurz vor und zum Jahreswechsel sowie in den allerletzten Wochen führen eine Sprache, die an Deutlichkeit kaum mehr überboten werden kann. Besonders augenfällig ist dies bei den Presseveröffentlichungen parteioffiziellen Charakters, die z. B. das Polbüro des Z.K. der K.P.D. in ihre Organe lanciert. Aus der Fülle des Materials sei hier nur die vom Polbüro des Z.K. gebrachte Darstellung „Unsere Aufgaben“ herausgegriffen, die am Tage vor Weihnachten den Weg in die gesamte kommunistische Presse fand. In dieser Betrachtung zeichnet das Z.K. eine Analyse der Lage auf, die zeigt, wie die Parteileitung die z. Zt. in Deutschland herrschende akute Wirtschaftskrise beurteilt und wie diese Parteikörperschaft alles daransetzt, auf den Sturz der Verfassung hinzuarbeiten. Wenn das Polbüro schreibt: „Die gegenwärtige Entwicklung hat viele gemeinsame Züge mit der Entwicklung von 1923“, so bedeuten diese Worte der K.P.D. ein Programm. Dieser Hinweis auf das Jahr 1923 kehrt seit langem regelmäßig wieder, so z. B. wenn in der Presse von der Vorbereitung der „Tage des Cunostreiks“3 (Rote Fahne Nr. 10 v. 13. 1. 26) gesprochen wird oder in Artikeln, die sich mit der Frage des Streiks im allgemeinen befassen (Rote Fahne v. 20.12.25, Nr. 294 „Der Massenstreik in der Revolution“). Auch die mehr und mehr in den Vordergrund gestellte Losung „für die Abeiter- und Bauern-Regierung“ erinnert an dieselbe Losung des Jahres 1923/24. Schon ein halbes Jahr vor den Oktober-Ereignissen im Jahre 19234 gab die K.P.D. die gleiche Parole aus, zuerst nur als Forderung der Einheitsfronttaktik,[1041] zuletzt als Forderung für den bewaffneten Aufstand. Heute findet die K.P.D. zwar noch nicht den Mut, offen von der Bewaffnung des Proletariats zu schreiben, – abgesehen vom „Aktionsprogramm der K.P.D.“, wie es vom X. Reichsparteitag der K.P.D. angenommen worden ist5 –, aber gerade die Losung der Bewaffnung ist mit der Parole „Arbeiter- und Bauern-Regierung“ aufs engste verknüpft. Der IV. Weltkongreß der Komintern hat in seinen Thesen über die Taktik der Komintern dies unzweideutig zum Ausdruck gebracht; danach bestehen die elementarsten Aufgaben einer sogenannten Arbeiterregierung darin, das Proletariat zu bewaffnen, die bürgerlichen Konterrevolutionäre zu entwaffnen u.s.w.6 (siehe hierzu auch Anklageschrift gegen die Reichszentrale der K.P.D. (alte) Ziffer 2 – 1 a7 ). Es ist ein taktisches Manöver des Z.K. der K.P.D., daß sie die Forderung nach der Bewaffnung noch verschweigt, denn gerade diese dürfte ihrer Einheitsfrontbestrebung abträglich sein. Daß die Partei die Bewaffnung will, sie vorbereitet, und zwar auf Druck von Moskau, kann keinem Zweifel unterliegen.

Das untrüglichste Merkmal dafür, wie „entschlossen die Partei den Kampf organisiert“, bilden die für Januar von der Parteileitung anberaumten öffentlichen Kundgebungen demonstrativen Charakters, besonders der für das gesamte Reichsgebiet angesetzte „Tag des Aufmarsches der Arbeiterschaft im ganzen Reich“ am 27.1.26. Auch hier drängt sich unwillkürlich ein Vergleich mit dem Jahre 1923 auf. Damals wurde bereits im Sommer in kommunistischen Versammlungen, in der Presse und in Rundschreiben der K.P.D. bekanntgegeben, daß die Zentralleitung der K.P.D. demnächst den bewaffneten Aufstand entfesseln, den Tag des Losschlagens bestimmen werde und den sogen. „Antifaschistentag“, den 29. Juli 1923, als Anfangstag für die Kämpfe bestimmt habe. Wie die Entwicklung zeigte, war der Antifaschistentag zwar nicht der Tag des Beginns des bewaffneten Aufstandes, aber von der Parteileitung als der Tag eines Probealarms für die Parteimitglieder bestimmt. Ganz dasselbe bezweckt das Zentralkomitee der K.P.D. jetzt mit dem 27.1.26. In der Roten Fahne vom 13. 1.[1042] 26, No. 10, ist aus der Feder der Agitpropabteilung der Bezirksleitung Berlin-Brandenburg hierüber folgendes zu lesen:

„Den Höhepunkt der Massenmobilisation soll der 27. Januar bilden, an dem im ganzen Deutschen Reich die Arbeitermassen aufmarschieren werden. Wir müssen die Tage des Cuno-Streiks vorbereiten. Denn nur durch einen proletarischen Riesenaufmarsch im ganzen Lande werden wir den Sturz jeder bürgerlichen Regierung herbeiführen.“

Nicht viel anders steht es mit den weiteren Januar-Kundgebungen. Der 12. Januar, der Berlin Kundgebungen der K.P.D. zur Reichstagseröffnung bescherte, die unter der Losung „Sturz jeder bürgerlichen Regierung, Verhinderung jeder Koalitionsregierung“ stattfanden, wird von der Abteilung Agitprop des Bezirks Berlin-Brandenburg als der „Beginn der Arbeiteroffensive“ bezeichnet. Das gleiche gilt für die Kundgebungen anläßlich der Lenin-Liebknecht-Luxemburg-Woche, über die die Berliner „Rote Fahne“ am 13. 1. schreibt:

„Gedächtnisfeiern für unsere großen Toten Lenin, Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht müssen ebenfalls mit den Kämpfen unserer Zeit verbunden werden. Der heiße Kampfatem der Januartage 1919 muß hereinwehen in diese unsere kampfesschwangere Zeit.“

Sicherlich sind diese Kundgebungen noch nicht der Beginn des Bürgerkrieges, aber sie sind bedeutsame Offensivstöße, die den Übergang zum bewaffneten Aufstand vorzubereiten haben. Sie zeigen, daß die Partei sich jetzt stark genug fühlt, auf die Straße zu gehen und öffentlich den „Willen zur Tat“ zu zeigen. Hierbei kommt der K.P.D. der Umstand sehr zustatten, daß sie heute weit weniger isoliert dasteht wie im Sommer und Herbst 1923. Sie verfügt im R.F.B.8 heute über eine militärisch durchgebildete, wohldisziplinierte „proletarische Selbstschutzorganisation“ und, was sehr wichtig ist, in ihm über einen sicherlich nicht zu unterschätzenden Anhang Sympathisierender aus den Kreisen des Arbeitslosenheeres, der Beamtenschaft, der Intellektuellen weit hinein in die S.P.D. und des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“. Die Propaganda für die Arbeiterdelegation und für Rußland, die Propaganda für die Einheitsfront, die Ausnutzung der Frage der Fürstenabfindung, der Kampf gegen die große Koalition, die allein auf die Initiative der K.P.D. zurückzuführen sind, zeigen ihre Wirkung insbesondere auch in dem mächtigen Anwachsen des linken Flügels der S.P.D., das sich so recht deutlich zeigte bei der Entscheidung über die Beteiligung der S.P.D. an der großen Koalition9. Die erhöhte Aktivität innerhalb der Partei, der langsame, aber sichere Aufbau der Partei auf die Betriebszellenorganisation, das Erstarken des Kampfwillens innerhalb der K.P.D., das Anwachsen der Sympathie breiter Schichten der Hand- und Kopfarbeiter für die K.P.D., das Erstarken des Einheitsfrontgedankens in diesen Schichten weisen mit aller Deutlichkeit darauf hin, daß es der K.P.D. bei weiterer ungünstiger Entwicklung der wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse in Deutschland in aller Bälde gelingen wird, ihren längst gehegten und vorbereiteten Plan [zu[1043] verwirklichen], die große Masse der Arbeiterschaft hinter sich zu bekommen und in den Kampf um die Macht zu führen.

Die Parteikrise, die noch bis vor kurzem lähmend auf die Organisation der K.P.D. wirkte, bildet, wenn sie auch in ihren Auswirkungen noch nicht vollkommen behoben ist, kein ernsthaftes Hindernis für die Auslösung einer revolutionären Massenbewegung, wie die tägliche Entwicklung deutlich zeigt. Zweifellos hat die Partei die Passivität in ihren Reihen zu überwinden verstanden und rüstet jetzt für die nahe 2. Revolution in Deutschland. Ob bereits ein Zeitpunkt für die Aktion festgelegt ist, kann noch nicht gesagt werden. Ich halte es sogar für unwahrscheinlich. Für den Augenblick kann nur soviel gesagt werden, daß die kommunistische Bewegung in Deutschland beginnt, eine erhebliche unmittelbare Gefahr für die öffentliche Ruhe und Ordnung darzustellen.

Nicht übersehen werden darf dabei auch, daß die äußerste Rechte einem solchen Vorgehen der Kommunisten nicht unsympathisch gegenübersteht; vgl. den Artikel des Grafen Reventlow im Deutschen Tageblatt Nr. 3 v. 5. 1. d. Js.

gez. Kuenzer

Fußnoten

1

Von Kuenzer dem StSRkei am 13. 1. zur Kenntnisnahme übersandt.

2

S. die zahlreichen Berichte Kuenzers über kommunistische Aktivitäten in R 43 I /2670 –2672 und R 134 /27 –29.

3

Hierbei handelt es sich vermutlich um den von der Vollversammlung der Betriebsräte Groß-Berlins am 11.8.23 ausgerufenen, aber nicht zustande gekommenen Generalstreik. Zu ausgedehnten Arbeitsniederlegungen kam es dabei nur im Berliner Verkehrswesen und in einigen Betrieben der Metallindustrie. Aktenmaterial hierzu in R 43 I /2123  und 2670.

4

Gemeint sind die Auseinandersetzungen zwischen Reich und Sachsen, dessen sozialdemokratisch-kommunistische Reg. nach Besetzung des Landes durch Reichswehrtruppen am 29.10.23 abgesetzt wurde, und der Kommunistenputsch in Hamburg vom 22.–24.10.23 (s. Schultheß, S. 194–207).

5

Nicht vom X., sondern vom IX. Reichsparteitag der KPD (April 1924 in Frankfurt/M) wurde ein derartiges Aktionsprogramm verabschiedet. Darin heißt es u. a. wörtlich: „Die KPD kämpft für den Achtstundentag […], für ausreichende Löhne […], für die Befreiung der politischen Gefangenen, für die Schaffung politischer Arbeiterräte, für die Bewaffnung des Proletariats zum Schutz vor den Weißen Garden und zur Entwaffnung der Konterrevolution.“ (Geschichte der Dt. Arbeiterbewegung, Bd. 4, S. 400). Die Resolutionen und Beschlüsse des X. Parteitages (12.–17.7.25 in Berlin) sprechen dagegen von der Notwendigkeit verstärkter Mitarbeit der Kommunisten in den Freien Gewerkschaften („um diese für den revolutionären Kampf auszunutzen“) und enthalten Richtlinien für die Reorganisation des zentralen Parteiapparats (s. ebd., S. 411 f.; vgl. auch: Weber, Die Wandlung des deutschen Kommunismus, Bd. 1, S. 112 ff.).

6

Die „Thesen über die Taktik der Komintern“ des IV. Weltkongresses (5. 11.–5.12.22 in Petrograd und Moskau) sind abgedr. in: Geschichte der Deutschen Arbeiterbewegung, Bd. 3, S. 644 ff.

7

Diese Anklageschrift nicht ermittelt. Es handelt sich hierbei wohl um den Prozeß gegen die sogen. „Deutsche Tscheka“, der vom 10. 2. bis 22.4.25 vor dem Staatsgerichtshof zum Schutze der Republik in Leipzig zur Verhandlung kam. Von den sechzehn Angeklagten wurden wegen Mordes und Teilnahme an Umsturzvorbereitungen drei zum Tode, dreizehn zu Gefängnis- und Zuchthausstrafen verurteilt. Aktenmaterial, insbes. ein ausführlicher Bericht des Landeskriminalamtes Stuttgart über den Prozeßverlauf in R 43 I /2672 , Bl. 190-204.

8

Roter Frontkämpferbund, Wehrverband der KPD, gegr. im Juli 1924.

9

Vgl. Dok. Nr. 256 und Anm. 7 zu Dok. Nr. 259.

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