2.58.8 (sch1p): 7. [Reichsministerium für die wirtschaftliche Demobilmachung]

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7. [Reichsministerium für die wirtschaftliche Demobilmachung]

Reichsminister Koeth bat diejenigen Minister, die bei der bevorstehenden Auflösung des Reichs-Demobilmachungsamts verabredungsgemäß angestellte dieses Amts übernehmen, schleunigst die nötigen Schritte zur Festlegung des neuen Angestelltenverhältnisses zu tun, damit die Angestellten aus der Unklarheit herauskämen8.

Fußnoten

8

Bereits am 3.3.1919 hatte der RMWiDem, Oberstleutnant Koeth, den RMinPräs. darum ersucht, das RMinWiDem zum 1.4.1919 aufzulösen und die einzelnen Abteilungen den jeweils zuständigen RMinisterien anzugliedern: „Die Aufräumungsarbeiten, die dem Demobilmachungsamt zufielen, sind im wesentlichen erledigt: Die Kriegsaufträge sind in der Hauptsache abgebaut; dem RWiMin. werden die noch vorhandenen Rohstoffbestände geordnet übergeben; sobald in den Kohlenbergwerken gefördert wird – die Arbeiter sind vorhanden –, kann die Industrie dem Rohstoffvorrat gemäß für die nächsten Monate arbeiten. Die Vorbereitungen zur Wiederherstellung der Verkehrsmittel sowie für die Notstandsarbeiten, die im Frühjahr beginnen können, sind getroffen. […] Was nun zu geschehen hat: endgültige Regelung der Erwerbslosenfürsorge, Neuordnung des Arbeitsnachweiswesens, Aufstellung eines neuen Arbeiterrechts, Regelung der Auswanderung, Aufbau der Wirtschaft auf der durch den Präliminarfrieden sich ergebenden Basis sind Aufgaben des RArb- und RWiMin. […]“ Abschließend bat der RM um seine Entlassung zum 1.4.1919 (R 43 I /610 , Bl. 7; die Angabe in Schultheß 1919, I, S. 116, nach dem das Entlassungsgesuch RM Koeths erst am 11.3.1919 stattgefunden habe, ist also unzutreffend). Die Auflösung des RMinWiDem verzögerte sich allerdings um einen Monat, einmal, da der Übergang der Aufgaben dieses Ressorts auf andere RMinisterien Schwierigkeiten machte, zum andern, weil das Problem der Unterbringung der freiwerdenden Angestellten auftauchte. Einem undatierten Aufzeichnungsentwurf aus dem RWiMin., der seinem Inhalt zufolge nach dem 19.4.1919 entstanden ist, wurden von dem Angestelltenausschuß des RMinWiDem 171 Angestellte zur Übernahme durch andere Ressorts vorgeschlagen, von denen dem Entwurf zufolge jedoch nur höchstens 130 übernommen werden konnten (R 43 I /610 , Bl. 42-44). Der weitere Verlauf der Übernahme von Angestellten des aufgelösten RMin. ist aus den Akten nicht ersichtlich. Mit dem Erlaß betr. Auflösung des RMinWiDem vom 26.4.1919 wurde das RMin. am 1.5.1919 aufgelöst (RGBl. 1919, S. 438 ).

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