2.95 (str1p): Nr. 95 Die Zechen des unbesetzten Gebiets an den Reichskanzler. Unna, 30. September 1923

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Nr. 95
Die Zechen des unbesetzten Gebiets an den Reichskanzler. Unna, 30. September 19231

R 43 I /2172 , Bl. 256–259 Telegramm

[Betrifft: Bergarbeiterlöhne und Kohlensteuer.]2

Die unterzeichneten Zechen des unbesetzten Reviers werden morgen auf ihren Schachtanlagen folgenden Anschlag machen: Wir teilen unseren Belegschaften hierdurch mit, daß es uns ebenso wie allen anderen im unbesetzten Gebiet liegenden Zechen, denen eine Reichshilfe nicht zur Verfügung steht, unmöglich ist die von dem Schiedsgericht in Berlin festgesetzte Erhöhung der Löhne um 75% zu zahlen. Unsere Vertreter haben aus diesem Grunde in Berlin die Erklärung abgegeben, daß wir uns dem Schiedsspruch nicht fügen können. Gleichzeitig haben wir beantragt, daß das Reich zu Gunsten der Lohnerhöhung auf die Erhöhung der Kohlensteuer verzichtet. Wir sind bereit die Löhne nach diesem Verzicht des Reiches rückwirkend entsprechend zu erhöhen. Für Begründung unseres Standpunktes müssen wir den Belegschaften mitteilen, daß die heutigen Kohlenpreise mit rund 38 Goldmark pro Tonne ungefähr 16 Goldmark pro Tonne über dem Weltmarktpreis liegen3. Hieraus geht hervor, daß die Kohlenverbraucher eine Erhöhung der Kohlenpreise überhaupt nicht tragen können. Wir werden im Gegenteil genötigt sein, die Kohlenpreise stark abzubauen, um den weiteren Absatz der Kohle sicherzustellen. Aus diesem Grunde hat auch der Reichswirtschaftsminister gegen eine Erhöhung der heutigen Kohlenpreise Protest einlegen müssen. Auf Wunsch der Arbeitnehmervertreter in der Arbeitsgemeinschaft soll die für Dienstag [2. 10.] vorgesehene Abschlagzahlung auf Mittwoch verschoben werden, da man hofft, daß bis dahin das Reich auf die Erhebung der Kohlensteuer zu Gunsten der Lohnerhöhung verzichtet hat4.

[416] Gewerkschaft alter Hellweg Buderus’sche Eisenwerke, Zeche Maßen, Gewerkschaft Karoline, Gewerkschaft Konstantin der Große, Zeche Deutschland, Gelsenkirchener Bergwerksgesellschaft, Zeche Monopol, Harpener Bergbaugesellschaft, Zeche Karl, Bergwerksgesellschaft Hermann Klöcknerwerke, Zeche Königsborn und Werner Stummsche Werke.

Fußnoten

1

Am gleichen Tag faßten die Zechen den Beschluß zur Arbeitsverlängerung, der jedoch erst am 9.10.23 veröffentlicht wurde, s. dazu auch Dok. Nr. 111.

2

Vgl. hierzu Dok. Nr. 74.

3

S. hierzu auch Dok. Nr. 86.

4

Zur Aufhebung der Kohlensteuer s. Dok. Nr. 128, P. 3.

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