2.59.4 (vpa1p): 4. Innerpolitische Angelegenheit.

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Das Kabinett von Papen Band 1Das Kabinett von Papen Bild 183-R1230-505Wahllokal in Berlin Bild 102-03497AGöring, Esser und Rauch B 145 Bild-P046294Ausnahmezustand in Berlin während des „Preußenschlages“.Bild 102-13679

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4. Innerpolitische Angelegenheit3.

Der Reichsminister des Innern verlas den Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten über die Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen4. Er betonte, der Grundgedanke der Verordnung bestehe darin, daß der Reichskanzler Reichskommissar in Preußen werde. Notwendig sei zugleich mit der Aktion eine Kundgebung des Reichskanzlers, die für Preußen bestimmt sei.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft warf die Frage auf, was dann geschehen solle, wenn Minister Hirtsiefer Widerstand leiste.

Der Reichswehrminister führte aus, daß eventuell dem militärischen Befehlshaber die vollziehende Gewalt übertragen werden könne5.

Staatssekretär Dr. Meissner führte aus, man müsse Preußen vor ein Ultimatum stellen. Bisher habe dann, wenn ein Reichskommissar eingesetzt worden sei, immer eine offensichtliche Widersetzlichkeit der Landesregierung vorgelegen. Man müsse darauf achten, vorm Staatsgerichtshof zu bestehen, deshalb müsse Preußen vor der Öffentlichkeit ins Unrecht gesetzt werden.

Der Reichswehrminister führte aus, daß man diesen Weg hier nicht beschreiten könne.

Der Reichsminister des Innern schloß sich dem Standpunkt des Reichswehrministers an.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bezeichnete die Bedenken des Staatssekretärs Dr. Meissner als gewichtig. Vielleicht könne die Reichsregierung Fragen an die Preußische Staatsregierung richten, auf deren Verneinung hin ein Reichskommissar eingesetzt werde.

Staatssekretär Zweigert führte aus, daß die Zuständigkeit des Staatsgerichtshofs im Falle einer Klage entweder des Landtags oder der durch die Verordnung abgesetzten Preußischen Regierung nicht zu bestreiten sei.

Der Reichsminister der Justiz wies auf die Wichtigkeit einer größeren Sicherheit in Deutschland hin. Es sei nicht möglich, daß die Sonntage wie bisher mit zahllosen Todesfällen verliefen. Wenn die Reichsregierung das nicht verhindern könne, sei der Sprung nach Preußen umsonst.

[212] Der Reichsminister des Innern erklärte, man müsse die Demonstrationen unter freiem Himmel für einige Tage verbieten.

Der Reichskanzler und die übrigen Reichsminister erklärten sich mit einer Verordnung einverstanden, wonach Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge bis Mittwoch abend verboten werden sollen6.

Der Reichsminister des Innern berichtete sodann über Verhandlungen des Staatssekretärs Abegg wegen eines Zusammenschlusses der SPD und der KPD7.

Der Reichswirtschaftsminister warf die Frage auf, was dann geschehen solle, wenn als Folge der Einsetzung eines Reichskommissars in Preußen der Generalstreik erklärt werde.

Der Reichsminister des Innern erwiderte, daß dann der militärische Ausnahmezustand verhängt werden müsse. Für alle Fälle stehe die Technische Nothilfe zur Verfügung.

Das Reichskabinett erklärte sich hierauf mit einer Verordnung einverstanden, die die Einsetzung des Reichskanzlers als Reichskommissar für das Land Preußen vorsieht8.

Sodann wurden Personalfragen erörtert, die sich aus der preußischen Aktion ergeben würden.

Der Reichswehrminister bezeichnete es als notwendig, Ministerialdirektor Klausener zu beseitigen und Polizeioberst Heimannsberg durch Polizeioberst Poten zu ersetzen.

Als Staatssekretär für das Volkswohlfahrtsministerium schlug der Reichsarbeitsminister Geheimrat Kübler vor.

Es bestand Übereinstimmung darüber, daß die Staatsminister Hirtsiefer, Severing und Klepper für den 20. Juli 1932 vormittags 10 Uhr in die Reichskanzlei gebeten werden sollten. Der Reichskanzler werde ihnen dann die Verordnung[213] des Reichspräsidenten über die Einsetzung des Reichskommissars für Preußen mitteilen9.

Fußnoten

3

Die Niederschrift zu diesem Tagesordnungspunkt (abgedr. auch bei Trumpp, Franz von Papen, S. 224 ff.) ist unterschrieben: „Wienstein, 6. 8.“. Vgl. dazu Anm. 2 zu Dok. Nr. 57.

4

Der Entwurf nicht bei den Akten der Rkei. Vgl. Anm. 9 zu Dok. Nr. 57.

5

Eine solche Möglichkeit wurde durch die am 20. 7. erlassene, sechs Tage später wieder aufgehobene „Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Groß-Berin und Provinz Brandenburg“ geschaffen. Dort hieß es in § 2: „Mit der Bekanntmachung dieser Verordnung geht die vollziehende Gewalt auf den Reichswehrminister über, der sie auf Militärbefehlshaber übertragen kann.“ Dem Inhaber der vollziehenden Gewalt wird „die gesamte Schutzpolizei des bezeichneten Gebiets unmittelbar unterstellt“ (RGBl. 1932 I, S. 377  und 387 ). Vgl. Dok. Nr. 63, P. 6.

6

Die Formulierung „bis Mittwoch abend“ ist unklar. Da der 12. 7. ein Dienstag war, könnte Mittwoch der folgenden Woche gemeint gewesen sein. Bei diesem handelte es sich um den 20. 7., den Tag der Preußenaktion. – Die VO wurde vom RIM am 18. 7. erlassen. Sie verbot Versammlungen unter freiem Himmel und Aufzüge „bis auf weiteres“ (RGBl. 1932 I, S. 355 ).

7

Am 9. 7. hatte die „Berliner Börsenzeitung“ gemeldet: Im „Schwäbischen Kurier“ (Stuttgart) sei ein Korrespondententelegramm aus Berlin „über angebliche Pläne des Staatssekretärs im preußischen Innenministerium Dr. Abegg“ veröffentlicht worden, „die, wenn sie zutreffen sollten, geradezu alarmierend wirken müßten. In dem Telegramm wird zunächst auf die in Berlin umlaufenden Gerüchte Bezug genommen, wonach Staatssekretär Abegg an der bekannten Geheimkonferenz bei dem preußischen stellvertretenden Ministerpräsidenten Hirtsiefer [vgl. Anm. 4 zu Dok. Nr. 57] außerordentlich scharf gegen die Reichsregierung aufgetreten sei.“ Später habe der „Schwäbische Kurier“ unter Hinweis auf die Erklärung der PrStReg., daß Abegg auf der erwähnten Konferenz überhaupt nicht das Wort ergriffen habe, diese Mitteilung ihres Korrespondenten zurückgenommen, sodann aber behauptet: Es stehe fest, daß „Abegg bereits seit längerer Zeit sehr ernsthafte Pläne erörtert und vorgelegt hat, die auf eine völlige Lahmlegung der Reichsregierung hinzielen. Dabei hat der Gedanke eine Rolle gespielt, zunächst Hitler und dann schließlich einige Mitglieder der Reichsregierung durch preußische Vollzugsorgane verhaften (!!) zu lassen.“ Es erscheine dringend erforderlich, so die „Berliner Börsenzeitung“ abschließend, daß die RReg. diesen „aufsehenerregenden Angaben“ sofort „ernsthaft nachgeht, weil sonst in der Tat ihre Autorität Schaden leiden würde“ (Ausschnitt in NL Passarge , S. 227). – Zur Angelegenheit Abegg (u. a. betr. seine Verhandlungen mit kommun. RT-Abgeordneten) s. weiter Dok. Nr. 66.

8

Die am 20. 7. erlassene und verkündete „Verordnung des Reichspräsidenten, betreffend die Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet des Landes Preußen“ (RGBl. I, S. 377). Vgl. Dok. Nr. 63, P. 6.

9

Dazu Dok. Nr. 69a und b.

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