2.104.4 (bau1p): 4. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderung des Bankgesetzes.

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Das Kabinett BauerKabinett Bauer Bild 183-R00549Spiegelsaal Versailles B 145 Bild-F051656-1395Gustav Noske mit General von Lüttwitz Bild 183-1989-0718-501Hermann EhrhardtBild 146-1971-037-42

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4. Entwurf eines Gesetzes, betreffend Änderung des Bankgesetzes9.

Der vom Reichskanzler vorgelegte Entwurf wird nach einem Vortrag des Reichsbankpräsidenten Havenstein genehmigt10.

Fußnoten

9

Zum Gesamtzusammenhang s. Dok. Nr. 75, P. 6.

10

Der gegenüber der früheren Kabinettsvorlage nur geringfügig umgearbeitete GesEntw. war dem RK vom Rbk-Direktorium mit Begleitschreiben vom 12. 11. übersandt worden (R 43 I /628 , Bl. 276–307). Nach Annahme durch die gesetzgebenden Körperschaften wird das Ges. am 16.12.19 verkündet (RGBl. S. 2117 ).

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