2.63.5 (bau1p): 5. Weitere Finanzierung des Zentralrats.

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5. Weitere Finanzierung des Zentralrats.

Unterstaatssekretär Albert berichtet über die Besprechung mit dem Zentralrat wegen des Erlasses der neuen Wahlordnung und wegen der weiteren Finanzierung des Zentralrats12. Die Mitglieder des Zentralrats haben geltend gemacht, daß die Unabhängigen eine starke Propaganda betreiben, um die Arbeiterräte in ihre Hand zu bekommen13. Es liege daher im gemeinsamen[253] Interesse, daß der Zentralrat nicht untätig sei und beweise, daß er den Arbeiterrats-Gedanken lebendig erhalte. Es bestehe nicht die Absicht, der Regierung bei der Durchführung der Gesetze über die Arbeiterräte usw.14 irgendwelche Schwierigkeiten zu machen. Die jetzigen Arbeiterräte seien nur ein Provisorium, und der Zentralrat werde zurücktreten, wenn der Reichswirtschaftsrat gebildet sei. Wenn er vorher aufgelöst würde, sei aber mit Sicherheit zu erwarten, daß sofort die Unabhängigen sich mit gleichem Namen an die Stelle des Zentralrats setzen und die Führung in die Hand nehmen würden. Die schwankenden Kreise unter den Arbeitern würden dadurch den Unabhängigen in die Hände getrieben.

Das Kabinett erkennt das Gewicht dieser Gründe einstimmig an und beschließt daher, die Finanzierung des Zentralrats, soweit sie vom Reich zu erfolgen hat, bis zur Bildung des Reichswirtschaftsrats fortzusetzen15 unter der Voraussetzung, daß der Zentralrat nach der Bildung des Reichswirtschaftsrats zurücktrete. Es soll mit der Preußischen Regierung in Verbindung getreten werden, um sie zu einer gleichen Stellungnahme zu veranlassen, in Abweichung von einer zwischen den beiderseitigen Finanzministerien kürzlich getroffenen mündlichen Verabredung16.

Fußnoten

12

Diese vom RKab. am 5. 9. beschlossene Besprechung (vgl. Dok. Nr. 58, P. 8) fand am 12. 9. unter Leitung des RWiM statt. Regierungsseitig nahmen außerdem UStS Albert, GehRegR Feig, RegR Dersch und Flatow sowie für das PrStMin. LandR Busch teil. Der Zentralrat war durch seine Mitglieder Cramer, Faaß, Flügel und Schäfer vertreten. Einzelheiten s. in dem von GehRegR Brecht am 13. 9. angefertigten Protokoll (R 43 I /1942 , Bl. 52–54).

13

Vgl. dazu den Artikel „Das Wahlmanöver des Zentralrats“ im USPD-Organ „Freiheit“ vom 30.8.19, in dem der Vorwurf erhoben wurde, der Zentralrat beabsichtige, aus den Arbeiterräten „Werkzeuge zum Wiederaufbau eines kapitalistischen Klassenstaats“ zu machen. Mit dem gleichen Tenor, daß politisch souveräne Arbeiterräte nur in einer Räterepublik zu verwirklichen seien, warnte die erst am 22./23.8.19 unter Leitung des USPD-Abg. Wilhelm Koenen in Halle gegründete „Zentralstelle der Betriebsräte Deutschlands“ in einem Aufruf vom 11. 9. die Arbeiterschaft vor der Wahlordnung des Zentralrats und forderte zum Wahlboykott auf (Schultheß 1919, I, S. 400).

14

Einzelheiten s. Dok. Nr. 101, insbesondere Anm. 21.

15

Vgl. dazu jedoch den gegenteiligen Kabinettsbeschluß vom 22.9.19, TOP 9.

16

Über die Abmachungen der FinMinn. war in den Akten der Rkei nichts zu ermitteln. Den LandesRegg. wird der Sachverhalt und der Kabinettsbeschluß in gleichlautenden Schreiben des UStSRkei vom 13. 9. mitgeteilt. Darin heißt es abschließend: „Die Reichsregierung ist der Auffassung, daß ein einheitliches freundschaftliches Zusammenarbeiten mit den provisorischen Arbeiterräten die beste Politik gegenüber den radikaleren Bestrebungen ist“ (R 43 I /1940 , Bl. 81 f.). In Beantwortung dieses Schreibens zeigt sich der Braunschweiger Rat der VB durch das Vorgehen des Zentralrats und die Empfehlung der RReg. überrascht und „zugleich in Verlegenheit“ gebracht. „Jetzt sollen Arbeiterräte gewählt werden, für die es eine eigentliche Aufgabe nicht mehr gibt. Die politischen Aufgaben sind durch die Reichsverfassung beseitigt, die wirtschaftlichen Aufgaben werden durch die Betriebsräte geregelt. Welche Aufgaben sollen da die Arbeiterräte erfüllen, die auf Grund der Wahlordnung des Zentralrates gewählt werden? Dieser Aufgabenkreis müßte doch zunächst erst einmal begrenzt werden, wenn überhaupt ein derartiges kostspieliges Neben- und Gegeneinanderverwalten noch weiter bestehen soll“ (Der Rat der VB in Braunschweig an den UStSRkei, 18.9.19; R 43 I /1942 , Bl. 70). Daß die in der Anfrage zugleich enthaltene Kritik nicht unberechtigt war, geht auch aus dem vom GehRegR Brecht gefertigten Protokoll über seine Besprechung mit den Zentralratsmitgliedern Cramer und Schäfer am 18. 9. in der Rkei hervor. Darin heißt es u. a.: „Der Zentralrat verhandelt zur Zeit mit der preußischen Regierung über eine nähere Festlegung der Funktionen, welche die Arbeiterräte während des Provisoriums haben sollen“ (R 43 I /1940 , Bl. 86; weitere Materialien ebd.).

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