2.248.1 (bru1p): 1. a) Fortsetzung der Aussprache über Agrarpolitik. b) Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens.

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1. a) Fortsetzung der Aussprache über Agrarpolitik.
b) Rationalisierung des landwirtschaftlichen Genossenschaftswesens.

Bei Fortsetzung der Beratungen über die Agrarpolitik1 wurde in die Erörterung der einzelnen Entscheidungspunkte eingetreten. Es bestand Übereinstimmung darüber, daß die beweglichen Getreidezölle bis 31. März 1932 aufrechterhalten werden2.

[897] Gegen bewegliche Zölle für Hülsenfrüchte sprach sich der Reichsarbeitsminister aus. Er fürchtete, daß von der Ermächtigung alsbald Gebrauch gemacht würde. Bei der geringen Ernte im Vergleich zur Getreideernte (25 Mill. gegen ½ Mill.) spielten die Hülsenfrüchte eine ganz geringe Rolle. Auch für die Fruchtfolge könnten sie durch Lupinen und Futterbohnen ersetzt werden.

Durch Zölle würde Kleie um 70 Millionen RM im Jahre zum Nachteil der Tierhalter verteuert.

Der Preis für eosinierten Roggen betrage 190 RM gegen 155 der regulären Ware. Angeblich sollen die Verluste der Roggenstützung auf diese Weise eingebracht werden. Der kleine Bauer würde dadurch betroffen. Mit der grundsätzlichen Aufrechterhaltung der Einfuhrscheine bis 31. März 19323 und mit der Einbeziehung von Holz in diese Regelung sowie mit den anderen geplanten beweglichen Zöllen erkläre er sich einverstanden, außer bei Leber, Holz und insbesondere bei Butter und Käse. Er sei außerstande, eine Erhöhung der Butter- und Käsezölle zu ertragen und würde nötigenfalls die Folgerungen ziehen.

Die Beseitigung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz nütze der Landwirtschaft nichts. Die Einfuhr von Speck sei gering. Das amerikanische Schmalz sei jetzt bereits billiger als das deutsche. Die Maßnahmen würden nur die Konsumenten weiter verprellen. Auf die 5 Millionen Arbeitslose müsse Rücksicht genommen werden. Er habe im übrigen Weisung gegeben, daß auch bei den landwirtschaftlichen Löhnen leicht nachgegeben würde, obwohl seit 1927 keine wesentliche Aufbesserung eingetreten sei4.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft führte hierzu folgendes aus: Mais werde als Hühnerfutter mit geringem Aufschlag an die Hühnerhalter abgegeben, die das standardisierte Ei produzieren. In dieser Politik werde er fortfahren.

Die Kleie stehe unter Friedenspreis auf 10–12 RM für den Doppelzentner. Die Mühlen hätten den Schutz für Kleie gefordert wegen des Dumpings von Polen her.

Bei Beurteilung der Eosin-Roggenpreise sei zu berücksichtigen, daß der Käufer einen Bezugschein für zollverbilligte Gerste erhalte, der mit 60 RM für die Tonne Gerste bewertet werde und an der Börse mindestens 45–50 RM erbringe. Diese Beträge müßten vom Roggenpreise abgezogen werden, er sei dann noch billiger als die reguläre Ware.

Bei Mischung zwischen Gerste und Eosin-Roggen solle der Preis für 170 RM für die Tonne nicht überschritten werden, wie die SPD vorgeschlagen habe. Gerste koste cif. Bremen 135 RM, Eosin-Roggen koste cif. Bremen 180 RM, so daß also die Tonne des Gemischs auf etwa 155 RM zu stehen komme. Der Käufer von Eosin-Roggen sei also noch bevorzugt.

[898] Der vermahlungsfähige Roggen werde immer knapper. Aus den Vorräten des Reiches soll eine bestimmte Menge zur Vermahlung zurückbehalten werden. Im übrigen seien die 100 000 bis 120 000 [t] Roggen eosiniert alsbald untergebracht. Im nächsten Jahre sei kaum damit zu rechnen, daß eine Überproduktion an Roggen eintrete; dann werde es auch möglich sein, die Futtergerste im Zoll zu ermäßigen. Auf einen Einwurf des Reichsarbeitsministers erklärte er, daß bei der Gänsemast Unregelmäßigkeiten mit dem verbilligten Mais festgestellt worden seien. Es habe sich um eine verhältnismäßig geringe Menge von 10 000 t gehandelt. Von weiteren Versuchen dieser Art werde abgesehen. Bei den Hühnern erfolge die Verteilung an den letzten Verbraucher unmittelbar.

Nach Verkauf der Eosin-Roggen-Vorräte würde der Verkauf von Kartoffelflocken in Verbindung mit zollverbilligter Gerste gesteigert. Jetzt bereits würden die Flocken bevorzugt, da sie billiger seien als der Eosin-Roggen. Der gesamte Vorrat der Kartoffelflocken belaufe sich auf etwa 200 000 t, davon seien 37 t bereits abgesetzt.

Einige 100 000 t Zuckerrüben müßten als Futter untergebracht werden. Das Anbaukontingent würde um 15–18% verringert.

Der Reichskanzler ersuchte den Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft, über die Verwendung von Eosin-Roggen, Kartoffelflocken und Zuckerrüben einen festen Plan aufzustellen und den Mitgliedern des Kabinetts zuzuleiten5.

Das sagte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft zu.

Wegen des Anbaus von Hülsenfrüchten wies er auf ungünstige Erfahrungen hin, die er selbst gemacht habe. Der Hauptanbau finde in Polen und Rußland statt, wo sich der Boden besonders eigne. Vielleicht wäre es möglich, von einer Zollerhöhung auf Grund der Ermächtigung abzusehen.

Bei Abstimmung über die Ermächtigung ergab sich eine Mehrheit dafür.

Die weitere Aussprache über Beseitigung der Zwischenzölle für Schmalz und Speck ergab eine Übereinstimmung für die Aufhebung des Zolles für Speck, die Entscheidung wegen Schmalz wurde zunächst zurückgestellt6.

Zölle für Holz hielt Vortragender Legationsrat Eisenlohr für erwünscht wegen der Einfuhr aus Rußland und Polen. Die Zölle müßten rasch in Kraft gesetzt werden können, weil Voreindeckungen in großem Stile kurzfristig möglich seien. Dagegen müsse Vorsorge getroffen werden. Es empfehle sich, die Fühlungnahme mit Österreich wegen des Wegfalls der Schnittholzzollbindungen fortzusetzen und mit Schweden aufzunehmen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg wies erneut auf die Bedeutung der Holzzölle für die Zölle der Holzwaren hin. In einer Anzahl von Handelsverträgen seien die Zölle für letztere gebunden. Sie müßten ebenfalls erhöht werden,[899] wenn die Zölle für Holz steigen oder eingeführt würden. Es sei deswegen notwendig, zunächst von der Ermächtigung hinsichtlich der Holzzölle abzusehen.

Auf einen Einwurf des Reichskanzlers, daß Holzwaren wie Fensterrahmen und Türen aus Rußland fast zum Rohholzpreise eingeführt würden, erwiderte Staatssekretär Dr. Trendelenburg, bei Rücksichtnahme auf Rußland müßte an sich der Regierung die Möglichkeit gegeben werden, alle Zölle des Tarifs zu erhöhen. Es sei aber eine bedenkliche Politik, alle Schwierigkeiten durch Zölle auszugleichen, was bei einer umfassenderen Ermächtigung voraussichtlich fortgesetzt gefordert werden würde. Wesentlich sei, die eigene Leistungsfähigkeit zu erhöhen. Der Vorsprung, der der Landwirtschaft durch die Zollerhöhungen gegeben werden würde, würde beseitigt, wenn auch auf wichtigen anderen Gebieten Zollerhöhungen einträten.

Der Reichskanzler stellte fest, daß das Kabinett die Ermächtigung zur unbegrenzten Bestimmung der Holzzölle beschlossen habe.

Hinsichtlich des Einfuhrscheinsystems erklärte der Reichsminister der Finanzen daß er keine grundsätzlichen Bedenken habe, daß ihm aber die Mittel fehlten, um das System aufrechtzuerhalten. Ihm scheine auch die Aufrechterhaltung nicht unbedingt nötig. Bei Weizen sei mit außerordentlich hohen Preisen am Schlusse des Wirtschaftsjahres zu rechnen. Bei Roggen werde der Vorrat um diese Zeit gering sein. Einfuhrscheinen für Weizen könne er bei dieser Sachlage auf keinen Fall zustimmen. Statt der Ausfuhr sollte er nötigenfalls vom Osten nach dem Westen verfrachtet werden.

In einigen Fällen werde er nachgeben müssen. Die Frage hänge zusammen mit Titel 9 a des Haushalts des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft. Auf die vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft vorgeschlagene Erklärung in dieser Hinsicht könne er sich nicht einlassen7, er könne auch nicht einer Hingabe von 5 Millionen für die Rationalisierung landwirtschaftlicher Genossenschaften zustimmen8.

Einfuhrscheine bis zu 20 Millionen könnten in Frage kommen. Im Einzelfalle müsse die Verständigung über die Waren und Summen herbeigeführt werden. In erster Linie werde es sich um Schweine, Rindvieh, Gerste und Gerstenerzeugnisse handeln, nicht aber um Hafer.

Eine Roggenstützung werde nicht mehr nötig sein, gegebenenfalls verfüge die Getreide-Handelsgesellschaft über 28 Millionen RM. Der Fonds zur Stützung der Getreidebewegung betrage 7,5 Millionen. Die Einfuhr von Gerste bringe bei 60 RM für die Tonne bei 80 000 t 48 Millionen RM.

Gegen den Einfuhrschein für Holz habe er die schwersten Bedenken. Mindestens müsse sich übersehen lassen, welche Summe in Frage käme. Er hoffe, daß 800 000 t Weizen eingeführt und dadurch für die Reichskasse 40 Millionen mindestens gewonnen würden, die zur Sanierung der Knappschaften Verwendung finden sollten9. Er sei bereit, Mittel für die Einfuhrscheine dann zur Verfügung[900] zu stellen, wenn die Verwendung an seine Zustimmung gebunden und der Betrag begrenzt werde.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich bereit, auf Einfuhrscheine für Weizen zu verzichten.

Nach weiterer Aussprache wurde beschlossen, die Ermächtigung für Einfuhrscheine (Ziff. 3 Art. V des Gesetzes vom 15.4.1930)10 wird grundsätzlich aufrechterhalten und auf Holz ausgedehnt. Ihre Anwendung in den Einzelfällen wird der Entscheidung des Kabinetts vorbehalten.

Das Kabinett wird auch darüber entscheiden, welche Maßnahmen im Rahmen des Etatstitels 9 a des Reichsministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zu treffen und welche Mittel dafür aufzuwenden sind. Es gilt insbesondere auch für Maßnahmen zur Steigerung der Kaseinherstellung, zur Förderung der Ausfuhr von Käse und der Verwendung zuckerhaltiger Futtermittel.

Die Entscheidung des Kabinetts wird im Zusammenhang mit der Prüfung erfolgen, die nach Annahme des Reichsetats zur Herbeiführung weiterer Streichungen im Gesamtbetrage von 200 Millionen RM vorzunehmen sein wird.

Die Entscheidung über Bereitstellung von weiteren 5 Millionen RM zur Rationalisierung der Genossenschaften wurde bis nach Abschluß der Verhandlungen über die Vereinfachung und Verbilligung des genossenschaftlichen Kreditwesens zurückgestellt11. Hinsichtlich der Lösung handelspolitischer Bindungen wurde folgender Beschluß gefaßt:

Im Anschluß an frühere Verhandlungen mit verschiedenen Ländern und an die eingeleiteten Verhandlungen mit Italien sollen schrittweise Verhandlungen mit weiteren Ländern eingeleitet werden, denen gegenüber wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse gebunden sind; über die jeweiligen Verhandlungsgrundlagen soll, wie bisher, innerhalb der Reichsregierung Einverständnis erzielt werden.

In diesem Rahmen sollen Versuche, die Bindungen für Schnittholzzölle in Handelsverträgen mit Österreich und Schweden zu lösen, eingeleitet oder fortgeführt werden.

Die Magazinierungspolitik für Getreide soll nach Maßgabe der vorhandenen Mittel fortgeführt werden. Das gleiche gilt für die Fortführung der Kartoffelflockenaktion.

Das Brennrecht soll allgemein auf 80%, für besondere Notgebiete (Überschwemmungs- und Grenzgebiete) auf 90% erhöht werden, falls die Finanzierungsfrage (Gutscheine) vom Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft gelöst wird. Der Reichsminister der Finanzen wird sich dann bei den Organen des Branntweinmonopols für diese Regelung einsetzen.

Hierzu hatte der Reichsminister der Finanzen erklärt, daß es nicht möglich sei, eine stärkere Beimischung von Spiritus zu Treiböl zu erzwingen. Die eingeleitete Entwicklung würde dadurch nur gestört. Der Abnahmezwang werde ab 1.4.1931 3½% betragen12. Der Reichsminister für Ernährung und[901] Landwirtschaft hatte die Bereitwilligkeit der landwirtschaftlichen Organisationen erklärt, mit ihren Banken der Monopolverwaltung einen Jahreskredit von 16 Millionen einzuräumen, um die verstärkte Ausnutzung des Brennrechts zu ermöglichen. Es sei nur notwendig, einen Zinszuschuß zu gewähren. Die Reichsmonopolverwaltung werde Gutscheine ausgeben. Sei die Finanzierungsfrage gelöst, dann werde auch die Reichsmonopolverwaltung zustimmen. Die Lagerfrage sei zu lösen.

Auch der Reichskanzler hatte sich für den Beschluß eingesetzt, zumal der Preußische Ministerpräsident das erhöhte Brennrecht für Überschwemmungsgebiete und Ostkreise gewünscht habe.

Zur Herausnahme der Pasteurisierung von Milch aus der Umsatzsteuer wies der Reichskanzler auf die Entscheidungen des Reichsfinanzhofs hin, durch welche die Umsatzsteuer geschädigt worden sei.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, er sei entschlossen, die Pasteurisierung von der Umsatzsteuer freizumachen. Es sei nur möglich, im Wege der ordentlichen Gesetzgebung, nicht durch Notverordnung13.

Die Befreiung von Kakaomilch von der Mineralwassersteuer würde letztere restlos zerstören. Er schlug vor, die Frage zurückzustellen14.

Das Kabinett beschloß, die Entscheidung über Freistellung der Kakaomilch von der Mineralwassersteuer zurückzustellen und die Herausnahme der Pasteurisierung der Milch aus der Umsatzsteuer durch ein besonderes Gesetz festzulegen. Der Zeitpunkt hierfür wurde vorbehalten. Wegen Kasein verwies der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft darauf, daß Verhandlungen wegen der Abnahme der Mehrerzeugung im Gange seien. Deswegen schlage er keine Kaseinzölle vor, er glaube aber, daß das Druckmittel des Verwendungszwanges zum Abschluß der Verhandlungen zweckmäßig sei. Auch wegen des Verwendungszwanges für Flachs und Zichorie soll der Vorläufige Reichswirtschaftsrat um ein Gutachten ersucht werden.

Dem wurde zugestimmt.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte, daß er weder zur Förderung der Verwendung zuckerhaltiger Futtermittel, noch zur Förderung des Absatzes von Gemüse, Obst, Wein und Hopfen neue Mittel anfordere.

Zur Frage der Förderung des Flachsbaus führte er aus, daß er den Beschluß des Reichswirtschaftsrats, Anbauprämien in Aussicht zu stellen, für nicht glücklich halte wegen der Gefahr der Berufungen15. Die Anbauförderung würde 2,5 Millionen kosten. Er halte es für zweckmäßiger, bei den Röstereien mit Hilfsmaßnahmen einzusetzen.

Staatssekretär Dr. Trendelenburg hielt es für notwendig, entweder den Verwendungszwang einzuführen oder den Zoll für Leinengarn zu erhöhen. Dieser[902] sei zwar gebunden, die Freistellung müsse aber dann versucht werden. Der Reichswirtschaftsrat habe sich für Leinengarnzölle und Anbauprämien ausgesprochen. Es sei zu empfehlen, daß die Reichsregierung den Antrag auf Erhöhung des Leinengarnzolles aus der Mitte des Reichstags veranlasse16. Das Leinengarn komme aus Rußland, es werde fast zum Preise des Rohprodukts eingeführt. Die Leinengewebe würden nicht betroffen, wenn die Zollspanne bei Leinengarn nicht voll ausgenutzt würde. Die Ermächtigung zur Herabsetzung des Zolles müsse vorgesehen werden. Es entspreche einem Vorschlage von Müller-Oerlinghausen17.

Über den Verwendungszwang für Zichorie müsse rasch entschieden werden, da die Abnehmer wegen der Finanzierung Vorsorge treffen müßten. Es wurde beschlossen, daß der Vorläufige Reichswirtschaftsrat wegen des Verwendungszwanges für Kasein, Flachs und Zichorie sofort um ein Gutachten ersucht wird. Dabei soll er auch die Möglichkeit eines Verwendungszwanges für Gerste, Malz und Wolle sowie eines Handelszwanges für Karpfen prüfen18.

Auf eine Verwendung inländischen Holzes bei öffentlichen und aus öffentlichen Mitteln unterstützten Bauten soll mit Nachdruck hingewirkt werden.

Hierzu wies der Reichskanzler darauf hin, daß in ostpreußischen Grenzorten die Beimischung von russischem und polnischem Holz zum Holz deutscher Herkunft notwendig sei, um die Existenz der Interessenten zu erhalten19.

Fußnoten

1

Vgl. dazu Dok. Nr. 247, P. 1.

2

Die labilen Getreidezölle sollten laut Gesetz vom 15.4.30 (RGBl. I, S. 134 ) ihre Gültigkeit am 31.3.31 verlieren.

3

Die Einfuhrscheinregelung galt ursprünglich bis zum 31.3.31 (Art. 5 III des Gesetzes über Zolländerungen vom 15.4.30, RGBl. I, S. 133 ).

4

Im Jahre 1927 verdiente ein verheirateter Deputatarbeiter in Schleswig-Holstein bei 2833 Arbeitsstd. pro Jahr 361,21 RM bar p. a.; 1930 hatte sich der Barlohn auf 511,50 RM bei 2823,5 Std. pro Jahr erhöht (Stat. Jb. f. das Dt. Reich 47 (1928), S. 362; Stat. Jb. 50 (1931), S. 295).

5

Mit Schreiben vom 28.2.31 erinnerte StS Pünder den REM an diesen Auftrag des RK sowie an das in der Ministerbesprechung vom 21. 2. (Dok. Nr. 247, P. 1) beschlossene Standardisierungsprogramm (Entw. in R 43 I /2546 , Bl. 382).

6

Über die Beseitigung der Zwischenzölle für Speck und Schmalz lag bereits ein Kabinettsbeschluß vom 25.10.30 vor (Dok. Nr. 149).

7

Vgl. Dok. Nr. 240.

8

Vgl. Dok. Nr. 240, Anm. 5.

9

Vgl. Dok. Nr. 149, P. 2.

10

RGBl. 1930 I, S. 133 .

11

Vgl. Dok. Nr. 249, Anm. 3.

12

Vgl. die VO über den Bezug von Spiritus zu Treibstoffzwecken vom 20.1.31, RGBl. I, S. 12 .

13

Pasteurisierte Milch wurde erst durch die NotVO zur Belebung der Wirtschaft vom 4.9.32 (RGBl. I, S. 428 ) von der Umsatzsteuer befreit.

14

Zum Wegfall der Mineralwassersteuer s. Dok. Nr. 586 und NotVO vom 8.12.31 (RGBl. I, S. 715 ).

15

Vgl. den Bericht des Arbeitsausschusses zur Erörterung der Lage der Flachswirtschaft vom 21.1.31 (Vorl. RWiR Nr. 378 in R 43 I /2545 , Bl. 324–328).

16

Ein Antrag auf Erhöhung des Leinengarnzolls oder ein entsprechendes Gesetz bzw. eine VO war nicht zu ermitteln.

17

Carl Georg Müller (-Oerlinghausen), Besitzer einer Textilfabrik in Oerlinghausen bei Bielefeld, Mitglied des Vorl. RWiR, Präsidiumsmitglied des RdI.

18

Nicht ermittelt.

19

Zur weiteren Beratung s. Dok. Nr. 249.

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