2.249.1 (bru1p): Agrarvorlagen.

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Agrarvorlagen.

Die Verhandlungen über die einzelnen Punkte der Agrarvorschläge wurden fortgesetzt1.

Es wurde Einverständnis darüber herbeigeführt, daß bewegliche Zölle für Rindvieh, Schafe, Schweine, Fleisch, Eigelb und Eiweiß eingeführt werden sollen. Für Eier und Hühner soll es bei der bisherigen Regelung bewenden. Für Gänse soll in der Zeit vom 15. 7. bis 15. 10. der feste Zollsatz von 70 Pfg. für das Stück weitergelten. Für die spätere Zeit soll der höhere Zollsatz dem für geschlachtete Gänse angepaßt werden2.

Zur Begründung beweglicher Zölle für Milch und Milcherzeugnisse wies der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft auf die starke Erhöhung der Weltproduktion und die Steigerung der Buttereinfuhr nach Deutschland hin. Sie betrage etwa ⅓ der Eigenerzeugung von 3,5 Millionen Doppelzentnern und beherrsche die Preise.

Die Käseeinfuhr habe sich verdreifacht, die Preise seien gesunken.

Er gab dabei folgende Erklärung ab:

Zollerhöhungen auf Grund der Ermächtigungen können erst dann die volle beabsichtigte Wirkung haben, wenn u. a. im Geschäftsverkehr der landwirtschaftlichen Genossenschaftsorganisationen (einschließlich der zentralen Kreditausgleichsinstitute) Übersetzungen in der Bemessung der Zinsspanne beseitigt werden und wenn ferner ein über die Betriebsbedürfnisse hinaus gehender Personalaufwand der landwirtschaftlichen Genossenschaften, insbesondere in Gestalt langfristiger Verträge mit überhöhten Einzelgehältern vermieden wird. Die Reichsregierung wird zusammen mit dem Reichsverband der deutschen landwirtschaftlichen Genossenschaften, der sich hierfür restlos zur Verfügung gestellt hat, und mit einem aus allen beteiligten Stellen gebildeten, zur Nachprüfung der Zinsspanne eingesetzten Ausschuß sofort die erforderlichen Verhandlungen einleiten und dafür Sorge tragen, daß diese Verhandlungen beschleunigt und mit bestimmten Ergebnissen durchgeführt werden3.

[906] Der Reichskanzler erklärte hierzu, daß die Ermächtigung nur in Kraft treten solle, wenn die Rationalisierungsmaßnahmen durchgeführt seien.

Der Reichsarbeitsminister wiederholte seinen alten Standpunkt4. Er könne die Gefahr starker Ausfuhrschädigung nicht in Kauf nehmen und bitte die Frage zurückzustellen, bis die Arbeitslosigkeit vermindert sei. Andernfalls würde dem Kabinett die Verantwortung dafür aufgebürdet werden, daß die Arbeitslosigkeit nicht nachlasse. Er habe in den letzten Monaten der Arbeiterschaft gegenüber eine große Zahl von einschneidenden Maßnahmen durchgeführt und könne nicht weiter in dieser Richtung gehen. Das Ausland habe die Tatkraft bewundert, die bei diesen Maßnahmen an den Tag gelegt worden sei.

Die Senkung der Buchdruckertarife sei ein großer Erfolg. An Löhnen sei innerhalb von vier Monaten eine Ermäßigung von etwa 5 Milliarden RM eingetreten.

Wenn der Reichstag von sich aus die Ermächtigung für bewegliche Zölle bei Milch und Molkereiprodukten beschließen würde, so würde er sich damit abfinden.

Schließlich könne erwogen werden, bei Butter wie bei Schweinen eine Katastrophenklausel einzuführen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft hielt es nicht für möglich, daß dem Reichstag die Initiative überlassen würde. Wenn das Kabinett nicht klare Entscheidungen fasse, sei er nicht in der Lage, den Etat vor dem Reichstag zu vertreten. Auch eine Katastrophenklausel für Butter käme nicht in Frage. Bestimmungen in dieser Art hätten sich nicht bewährt und hätten nichts genützt. Intern wolle er sich dahin binden, daß von der Ermächtigung nur Gebrauch gemacht werden solle, wenn der Richtpreis, der dem Durchschnitt der Jahre 1927–1929 entspricht5, nicht erreicht würde.

Der Reichsminister des Auswärtigen schloß sich den Bedenken des Reichsarbeitsministers an. Auch er fürchte schon bei der Ermächtigung eine Umstellung von Holland und Dänemark und große Gefahr für den Export. Würde sich auch Schweden an Abwehrmaßnahmen beteiligen, so handele es sich um eine deutsche Ausfuhr von 2 Milliarden in Länder, mit denen die deutsche Handelsbilanz um 1 Milliarde aktiv sei.

Reparationspolitische Vorteile sehe er in dem Vorgehen nicht. Es werde nicht angehen, nach Kampfmaßnahmen mit anderen Ländern die Unmöglichkeit der Reparationszahlungen anzuzeigen.

Vortragender Legationsrat Eisenlohr wies auch darauf hin, daß die Verwendung von Zollkontingenten in der Handelspolitik unmöglich würde, wenn die Ermächtigung beschlossen würde. Insbesondere würde es auch nicht mehr möglich sein, Holzkontingente zu vereinbaren. Die Staaten, die durch die Ermächtigung[907] betroffen würden, würden eine grundsätzliche Entscheidung darüber herbeiführen, ob Zollkontingente bei Vereinbarung der Meistbegünstigung zulässig seien. Es sei damit zu rechnen, daß diese Frage verneint würde. Dann würde es insbesondere auch nicht möglich sein, die deutsche Automobilindustrie vor der amerikanischen Einfuhr zu retten.

Der Reichskanzler sprach sich dafür aus, daß eine Ermächtigung für gleitende Zölle hinsichtlich Butter und Käse beschlossen wird. Eine Einheitsfront der drei Nachbarländer sei nicht zu befürchten. Ihre Interessen seien verschieden gelagert. Wenn Holland die deutsche Einfuhr boykottiere, dann würde es in seiner Gemüseausfuhr getroffen werden können. In England werde die Arbeiterpartei, auch wenn sie im nächsten Jahr noch an der Regierung wäre, Schutzzölle nicht verhindern können6. Holland werde dann nicht mehr als einziges Land dem Freihandel treubleiben können.

Die Verhandlungen wurden dann in einer Ministerbesprechung fortgesetzt.

Fußnoten

1

Vgl. Dok. Nr. 248, P. 1.

2

Der Zolltarif für lebende Gänse betrug 9,70 RM pro Stück, für geschlachtete 30 RM je dz (Zolltarifgesetz vom 17.8.25, RGBl. I, S. 268 ).

3

Am 25.2.31 fand eine Besprechung des RK mit dem PrMinPräs., dem RbkPräs., dem Präs. der Preußenkasse und mit Vertretern der landwirtschaftlichen Genossenschaften statt, in der die Bildung einer gemeinsamen Kommission beschlossen wurde (Aufzeichnung des MinR Feßler vom 26.2.31, R 43 I /1297 , Bl. 245–252). Die Kommission trat am 7.3.31 zu ihrer ersten Sitzung zusammen (Vermerk Feßlers vom 10.3.31, R 43 I /1297 , Bl. 270 a). Vgl. auch Dok. Nr. 284, P. 1.

4

Vgl. Dok. Nr. 244, P. 4 und Dok. Nr. 246, P. 3.

5

Der Durchschnittspreis für 1 kg Butter betrug in Berlin 1927 4,02 RM, 1928 4,13 RM, 1929 4,12 RM. Im Jan. 1931 kostete 1 kg Butter in Berlin 3,27 RM, im Febr. 3,40 RM (Stat. Jb. für das Dt. Reich 50 (1931), S. 261).

6

Vgl. Dok. Nr. 237, Anm. 5.

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