2.66.7 (bru1p): 7. Beantwortung des offenen Briefes des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft an den Reichskanzler.

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7. Beantwortung des offenen Briefes des Vorsitzenden des Verwaltungsrats der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft an den Reichskanzler.

Der Reichsverkehrsminister machte zunächst Mitteilungen über die Beschlüsse des Verwaltungsrats der Reichsbahn in Stuttgart zum Beschaffungsprogramm – siehe Anlage –18.

Er erbat sodann die Zustimmung des Reichskabinetts zu seinem Antwortentwurf auf den Brief des Präsidenten v. Siemens vom 18. Juni 1930. Der Brief soll nicht, wie ursprünglich vorgesehen, vom Reichskanzler, sondern vom Reichsverkehrsminister ausgehen.

Der Reichskanzler regte eine Verschiebung der Antwort bis auf eine geeignetere Zeit an, da er wegen der Ausführungen über die Gehälter der leitenden Beamten Komplikationen befürchte.

Der Reichsverkehrsminister betonte demgegenüber, daß er durch die öffentliche Meinung gezwungen sei, auf diese Frage einzugehen, auch erfordere[275] es die Personalpolitik des Reichsverkehrsministeriums, einen Ausgleich zwischen der Beamtenschaft der Reichsbahn und der des Ministeriums herzustellen. Rückwirkungen, insbesondere auf die Reichsbank, seien nicht zu befürchten, da die Reichsbankbeamten nicht Reichsbeamte wären, wie die Beamten der Reichsbahn.

Hierzu bemerkte Staatssekretär Dr. Trendelenburg, daß ihm die Beamtenfragen der Reichsbahn und der Reichsbank doch in sehr starkem, wenn nicht juristischem, so doch tatsächlichem Zusammenhang zu stehen schienen.

Zur Antwort an Herrn v. Siemens regte Staatssekretär Dr. Trendelenburg an, den Hinweis auf Aufrechterhaltung der „Realbezüge“ (Seite 4 Absatz 3 des Entwurfs) wegzulassen.

Der Reichsverkehrsminister erklärte sich zu einer entsprechenden Änderung bereit19.

Das Reichskabinett stimmte hierauf der Absendung des Antwortbriefes zu20.

Fußnoten

18

Hier nicht abgedruckt. Der Verwaltungsrat der RB-Gesellschaft hatte am 8.7.30 beschlossen, Bestellungen und Arbeiten im Einklang mit den dafür zu beschaffenden Mitteln bis zur Höhe von 350 Mio RM über das aus der betrieblichen Finanzlage sich ergebende Ausmaß hinaus in Auftrag zu geben. 100 Mio RM sollten als erster Abschnitt einer langfristigen Anleihe, 250 Mio RM auf dem Wege des mittelfristigen Kredits flüssig gemacht werden (R 43 I /1445 , Bl. 97–98).

19

S. Dok. Nr. 65, Anm. 4.

20

Der Brief des RVM an den Präs. des RB-Verwaltungsrats v. Siemens wurde von WTB Nr. 1391 am 11.7.30 veröffentlicht (R 43 I /1052 , Bl. 113). Vgl. auch Vorwärts Nr. 320 vom 11.7.30: „Die untragbaren Reichsbahngehälter. Ein scharfes Schreiben Guérards an Herrn v. Siemens“.

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