1.69.1 (bru2p): Fortsetzung der Ausspräche über den Entwurf einer Notverordnung.

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Fortsetzung der Ausspräche über den Entwurf einer Notverordnung.

Das Kabinett setzte die Beratung über den Entwurf einer Notverordnung des Reichspräsidenten fort.

Der Besprechung wurde auf Grund der ersten Lesung des Entwurfs die anliegende neue Gliederung zugrunde gelegt1.

Auf Grund der Aussprache wurde eine Einigung über die in der gleichfalls beiliegenden Zusammenstellung aufgeführten offenen Fragen herbeigeführt2.

Für eine weitere Sitzung wurden folgende vier letzte offene Punkte zurückgestellt:

a)

die Frage einer Regelung einer Arbeitszeitverkürzung3;

b)

die Frage einer Einschränkung des Nachtbackverbots4;

c)

die Frage einer etwaigen Beseitigung der kleinen Renten in der Unfallversicherung5;

d)

die Frage einer etwaigen Änderung des Verdingungswesens6.

[1169] Zur Frage des Steuervereinheitlichungsgesetzes gab der Reichskanzler den Inhalt des Schreibens des Bayerischen Ministerpräsidenten vom 2. Juni 1931 […] bekannt7.

Das Kabinett nahm von der Absicht der Bayerischen Staatsregierung, die vor dem Staatsgerichtshof anhängige Klage zurückzuziehen, Kenntnis.

Staatssekretär TrendelenburgTrendelenburg brachte die Sprache auf die Bestrebungen zur Senkung der Inseraten- und Abonnementspreise der Zeitungen. Er erörterte den Plan, über die Frage ein Gutachten des Vorläufigen Reichswirtschaftsrats herbeizuführen.

Das Kabinett hatte keine Bedenken, daß der Vorläufige Reichswirtschaftsrat um Erstattung eines solchen Gutachtens über Höhe und Ursache der Anzeigenpreise der Zeitungen ersucht werde8.

Zur Frage der Industriezölle9 führten Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg und Ministerialdirektor Dr. PossePosse aus, für Metalle und Waren daraus beständen in weitem Umfange handelsvertragliche Bindungen. Verteuerung des Rohstoffes würde bei der Abhängigkeit von der ausländischen Einfuhr die Fertigwaren-Industrie schwer treffen. Die Zölle seien also nicht zweckmäßig.

[1170] Durch Zölle könnte die Einfuhr englischer Kohle eingeschränkt werden. Dadurch würde die deutsche Ausfuhr nach den Niederlanden verlorengehen. Das würde den Vorteil wieder ausgleichen. Wegen Stickstoffs müsse eine Ermächtigung in die Notverordnung aufgenommen werden.

Nach längerer Aussprache, in der der Reichsminister der Finanzen und der Reichspostminister für Zollschutz eintraten, der Reichskanzler aber Bedenken hatte, vor Änderung der handelsvertraglichen Verpflichtungen die Zollermächtigung für Metalle in die Notverordnung aufzunehmen, wurde beschlossen, die Ermächtigung auf Stickstoff zu beschränken10.

In die Kabinettssitzung einbezogen wurde eine

Fußnoten

1

Die Gliederung des Entw. in R 43 I /1450 , S. 47–48 entspricht der Gliederung der NotVO vom 5.6.31.

2

Eine Durchschrift der Liste der noch offenen Fragen befindet sich in R 43 I /1450 , S. 49.

3

S. Dok. Nr. 322 und Dok. Nr. 323.

4

S. Dok. Nr. 322 und Dok. Nr. 323.

5

Dieses Problem wurde zurückgestellt; s. Dok. Nr. 322.

6

S. Dok. Nr. 322.

7

MinPräs. Held hatte sich mit Schreiben vom 2.6.31 damit einverstanden erklärt, daß die zwischen Bayern und dem Reich strittigen Bestimmungen über die Steuervereinheitlichung nicht durch die ordentliche Gesetzgebung, sondern durch die neue NotVO geändert werden sollten (R 43 I /2227 , Bl. 272–273); vgl. die NotVO vom 5.6.31, 1. Teil, Kapitel II (RGBl. I, S. 280 ). Bayern zog am 9.6.31 seine Klage vor dem Staatsgerichtshof zurück (R 43 I /2227 , Bl. 266–268).

8

Leon Zeitlin hatte am 19.3.31 an MinR Feßler Unterlagen über das Vorgehen der Schutzgemeinschaft der Großbetriebe des Einzelhandels und verwandter Gruppen e. V. gegen die Anzeigenpreise der Zeitungen übersandt. Da sich die drei Berliner Zeitungsverlage Scherl, Ullstein und Mosse geweigert hatten, die Preise für Annoncen zu reduzieren, hatte sich die Schutzgemeinschaft an das Kartellgericht mit der Bitte gewandt, zu gestatten, den von ihr vertretenen Einzelhandelsfirmen in einem Rundschreiben zu empfehlen, von einem bestimmten Zeitpunkt an die Erteilung von Inseratenaufträgen ganz oder teilweise einzustellen (Schreiben Zeitlins mit Anlagen in R 43 I /1160 , Bl. 183–188, Vermerk Feßlers vom 28.3.31, a.a.O., Bl. 189). StS Trendelenburg ersuchte im September 1931 den Vorl.RWiR um ein Gutachten über die Höhe der Anzeigen- und Bezugspreise von Zeitungen und Zeitschriften (Schreiben Trendelenburgs an MinDir. v. Hagenow vom 28.8.31 und Konzept der Antwort Hagenows (von RegR Krebs am 31. 8. entworfen) vom 2.9.31 in R 43 I /1160 , Bl. 307–308). Am 1.4.32 vermerkte RegR Krebs, daß die Zeitungsverlage auf Druck des RKom. für Preisüberwachung Goerdeler die Abonnementspreise um durchschnittlich 10% gesenkt hätten; von einer Einwirkung auf die Annoncenpreise habe Goerdeler, auf Anregung des RWiMin., mit Rücksicht auf das noch ausstehende Gutachten des Vorl.RWiR abgesehen (R 43 I /1160 , Bl. 310). Der Vorl.RWiR riet in seinem am 9.6.32 veröffentlichten Gutachten wegen der außerordentlichen Verschiedenheit und der Fülle individueller Gestaltung von einem staatlichen Eingriff in die Anzeigenpreise ab (Vorl.RWiR 1920 /32  Nr. 382 in R 43 I /1160 , Bl. 311–322).

9

MinR Feßler hatte in einer Aufzeichnung vom 1.6.31 das Für und Wider einer Zollerhöhung für Blei, Zink, Zinn, Nickel und Kupfer abgewogen. Auch ein nur mäßiger Importzoll auf diese Rohmetalle würde der Reichskasse erhebliche Einnahmen bringen. Andererseits seien die Bedenken gegen die Belastung von Industrierohstoffen sehr groß: die ganze Verarbeitung würde betroffen; der Zollschutz der Industrie könne ins Wanken, die Preissenkungstendenzen würden durchkreuzt, die Ausfuhr der Fertigwaren verteuert und damit erschwert. Der Druck zur Herbeiführung internationaler Zusammenschlüsse würde verstärkt, obwohl auch gegen diese erhebliche Bedenken vorlägen. Der RT habe im März 1931 den Vorschlag der RReg., die Zollermächtigung auf alle Waren auszudehnen, abgelehnt und die Ermächtigung auf Agrarprodukte beschränkt. Gleichwohl könne es verstanden werden, wenn sich die RReg. für Rohmetalle und stickstoffhaltige Düngemittel freie Hand schaffen wolle (R 43 I /2423 , Bl. 158–159).

10

NotVO vom 5.6.31, 7. Teil, Kapitel X (RGBl. I, S. 314 ). Zu der vom RFM in der Sitzung vom 1.6.31, 16 Uhr (Dok. Nr. 319) angeregten Erhöhung der Mineralölzölle s. den 2. Teil, Kapitel III der NotVO vom 5.6.31 (RGBl. I, S. 284 ).

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