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Die heute in Braunschweig tagende Länderkonferenz, an der die Regierungen der Länder:

Sachsen, Thüringen, Mecklenburg-Schwerin, Oldenburg, Anhalt, Lippe, Lübeck, Mecklenburg-Strelitz, Schaumburg-Lippe und Braunschweig teilnahmen, hatte in erster Linie die Not der Landwirtschaft zum Gegenstande unter besonderer Berücksichtigung der durch die Vierte Notverordnung vom 8. Dezember 1931 zum Schutze der Landwirtschaft getroffenen Maßnahmen. Bei aller Anerkennung, daß durch diese Maßnahmen in verschiedenen Richtungen Erleichterungen angebahnt sind, sind sich die vertretenen Regierungen darin einig gewesen, daß diese Maßnahmen bei weitem nicht ausreichten, um die Notstände der Landwirtschaft wirksam zu mildern und eine Wiedergesundung der Lage der Landwirtschaft in absehbarer Zeit zu gewährleisten. Vielmehr ist die Länderkonferenz der Überzeugung, daß insbesondere noch folgende Maßnahmen von der Reichsregierung mit größter Beschleunigung in die Wege zu leiten sind:

1.

weitere Herabsetzung des Zinssatzes für langfristige Kredite bis auf einen für die Landwirtschaft tragbaren Satz und wirksame Durchführung der in der Notverordnung [2236] vorgesehenen Zinssenkung für die kurzfristige Verschuldung der Landwirtschaft, insbesondere durch Beschränkung der Zinsspanne3.

2.

Ausdehnung der Umsatzsteuerermäßigung auf die Veredelungserzeugnisse der Landwirtschaft und auf Kartoffeln4.

3.

Verlängerung der vom Reich oder den zentralen Kreditinstituten den landwirtschaftlichen Betrieben gewährten Kredite und der damit verbundenen Zinsverbilligungen5.

4.

Materielle und zeitliche Erweiterung der Schutzmaßnahmen auf dem Gebiet der Zwangsvollstreckung6.

5.

Verschärfung der Vorschriften über die Devisenzuteilung für die Einfuhr entbehrlicher Nahrungs- und Genußmittel7.

6.

Anpassung der Zölle auf wichtige landwirtschaftliche Erzeugnisse an die veränderte Auslandsvaluta8.

Außer diesen Maßnahmen halten es die vertretenen Regierungen für ein unabweisbares Gebot, daß nunmehr endlich durchgreifende und schnell wirkende Maßnahmen zum Schutze der deutschen Forstwirtschaft von der Reichsregierung getroffen werden.

Fußnoten

3

In seinem Vermerk vom 3.2.32 nahm Feßler zu den einzelnen Forderungen kurz Stellung (R 43 I /2550 , Bl. 111). Zu P. 1 bemerkte er: „eine Forderung, der unmöglich wird entsprochen werden können.“

4

Vermerk Feßlers: „auch dem wird nicht entsprochen werden können.“

5

Feßlers Anmerkung: „Wie weit dieser Forderung entsprochen werden kann, wird das Reichsministerium für Ernährung und Landwirtschaft zu prüfen haben.“

6

Feßler notierte hierzu: „diese Forderung begegnet starke Bedenken aus dem Gesichtspunkt der Rechtssicherheit und auch der wirtschaftlichen Folgen. Der Schutz leistungsfähiger Pächter beispielsweise trägt nicht zur restlosen Ausnutzung des Bodens bei, die durch seinen Ersatz durch einen kapitalkräftigen gesichert wäre“.

7

Feßlers Bemerkung: „dieser Forderung wird durch die Praxis weitgehend entsprochen“.

8

Feßlers Notiz: „Butterzoll war die wesentlichste Forderung; ihr ist stattgegeben worden“; vgl. Dok. Nr. 635, P. 1.

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