1.168.2 (bru3p): 2. Finanzierung der Roggeneinfuhr aus Rußland.

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2. Finanzierung der Roggeneinfuhr aus Rußland.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft begründete die Notwendigkeit zum Einkauf weiterer Mengen von russischem Roggen9 und führte weiter aus, daß der Abschluß weiterer Geschäfte mit Rußland an den Bedingungen zu scheitern drohe, die die Reichsbank für die Finanzierung dieser Geschäfte gestellt habe. Die Reichsbank verlange nämlich, daß der von der Deutschen Getreide-Handels-Gesellschaft zu leistende Kaufpreis für den russischen Weizen für die russische Regierung auf ein Sperrkonto bei der Reichsbank eingezahlt werde, um als Deckung für fälligwerdende Russenwechsel, deren Hauptgläubiger bekanntlich die Reichsbank ist, verwendet zu werden. Diese Bedingung werde von den Russen abgelehnt, und zwar hauptsächlich mit der Begründung, daß die Einzahlung auf ein Sperrkonto mit dem Kreditprestige Rußlands nicht vereinbar sei. Daher müsse die Reichsbank die Forderung auf Einzahlung der Kaufsumme auf ein Sperrkonto fallenlassen.

Auf eine Frage des Reichskanzlers ob die bisherigen Roggeneinkäufe ausreichend seien, um den deutschen Bedarf bis zur kommenden Ernte zu sichern, führte der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft aus, daß die Vorräte, über die er verfüge, durchaus ausreichend seien. Er glaube auch, den gegenwärtigen Preis halten zu können, zumal, wenn ihm durch den Zukauf von Reserven größere Bewegungsfreiheit zur Manipulierung des Preises gegeben werde.

Anschließend berichtete der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft über die Bewirtschaftung des Weizens und bat um die Ermächtigung, im Interesse der Stabilhaltung der Weizenpreise schon vor Mitte März ab weitere Weizenimporte zu bevorzugten Bedingungen zuzulassen.

Der Reichsminister der Finanzen erklärte, daß er nach dieser Richtung hin keine grundsätzlichen Bedenken habe und erklärte sich zu Verhandlungen über die nähere Durchführung bereit.

Reichsbankdirektor Hasse machte nähere Ausführungen darüber, wie die Reichsbank zu ihrer Forderung auf Einzahlung der Kaufsumme für den russischen Roggen auf ein Sperrkonto gekommen sei. Er erklärte weiter, daß die Reichsbank, nachdem sie über die Schwierigkeiten, die die Durchsetzung dieser Forderung verursacht habe, unterrichtet worden sei, nunmehr bereit sei, die Forderung fallen zu lassen.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft nahm von dieser Erklärung mit Befriedigung Kenntnis. Er erklärte, daß er nunmehr versuchen werde, mit den Russen zu neuen Abschlüssen zu kommen.

Fußnoten

9

Vgl. Dok. Nr. 641, P. 8.

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