1.168.4 (bru3p): 4. Beendigung des Amtes des Reichskommissars für Preisüberwachung.

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4. Beendigung des Amtes des Reichskommissars für Preisüberwachung.

Reichskommissar Dr. Goerdeler brachte zur Sprache, daß er in nächster Zukunft den Zeitpunkt für gekommen erachte, eine große Zäsur in seiner Betätigung als Reichskommissar für die Preisüberwachung eintreten zu lassen. Die Zäsur sei notwendig, damit das kaufende Publikum erkenne, daß nunmehr in der Preissenkung ein Ende erreicht sei, jedenfalls insoweit, als die Preissenkungsaktion mit schnell wirkenden Mitteln betrieben wurde. Um zu gewährleisten, daß das Preisniveau für die Gegenstände des täglichen Bedarfs, insbesondere für die Nahrungs- und Genußmittel und für die handwerklichen Leistungen nicht wieder in die Höhe gehen, vielmehr weiter im Sinne der Preissenkungsaktion beeinflußt werden, werde es in Zukunft genügen, die Befugnisse des Preiskommissars auf die Landesbehörden zu übertragen. Die Verordnung über die Einsetzung des Preiskommissars selbst brauche dagegen nicht aufgehoben zu werden. Es solle vielmehr ein einstweiliges[2322] Ruhen des Amtes stattfinden, mit der Möglichkeit, das Amt im Bedarfsfalle sofort wieder zu aktivieren.

In der anschließenden Aussprache wurde abschließendes Ergebnis nicht erzielt. Reichskommissar Goerdeler übernahm es, den Entwurf einer Verlautbarung zu Papier zu bringen, aus der sich ergeben wird, wie er sich die Bekanntgabe des vorläufigen Abschlusses seiner Aufgabe denkt. Aufgrund dieses Entwurfs soll die Aussprache zur Sache sodann in den nächsten Tagen fortgesetzt werden13.

Fußnoten

13

Vgl. hierzu Dok. Nr. 683, Dok. Nr. 684 und Dok. Nr. 699, P. 3.

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