1.188 (bru3p): Nr. 702 Das Generalpräsidium des Katholischen Gesellenvereins an den Reichskanzler. Köln, 23. März 1932

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[2399] Nr. 702
Das Generalpräsidium des Katholischen Gesellenvereins an den Reichskanzler. Köln, 23. März 1932

R 43 I /2733 , Bl. 256–258

[Betrifft: Entschließung gegen Wehrverbände]

Sehr geehrter Herr Reichskanzler!

Im Auftrage des Katholischen Gesellenvereins gestatte ich mir, Ihnen in der Anlage eine Kundmachung des Deutschen Seniorates des Katholischen Gesellenvereins zu überreichen. Das Deutsche Seniorat des Katholischen Gesellenvereins, das ist die Junge Führerschaft des Gesellenvereins in Deutschland, hat auf seiner letzten Tagung am 19. und 20. März die Auffassungen des Gesellenvereins über die Wehrverbände aufs neue dargelegt. Um der Einheit des deutschen Volkes, um der Ruhe und Ordnung im Staate willen und schließlich auch aus ernsten erzieherischen Überlegungen ist es der Auffassung, daß alle Wehrverbände verboten werden müssen. Die Frontenbildung in Deutschland zerreißt das Volk immer mehr. Die Jugend insbesondere wird von ihrer großen Aufgabe der persönlichen und sozialen und damit auch nationalen Ertüchtigung durch die Wehrverbände abgehalten. Der Gesellenverein richtet darum an die Regierung die dringende Bitte, kraft ihrer Autorität alle Wehrverbände zu verbieten. Durch die Beseitigung dieses Störungselementes würden auch alle Abwehrorganisationen und Schutzverbände überflüssig.

Der Katholische Gesellenverein sieht seine politische Aufgabe neben der Ausbildung und Vertretung seines eigenen politischen Programms vor allem darin, die ihm nahestehenden politischen Parteien durch geschlossenen Einsatz aller seiner Mitglieder zu stärken und schlagkräftig zu machen. Wenn vermieden werden soll, daß die Parteien von den Wehrverbänden immer mehr innerlich ausgehöhlt werden, so erscheint es uns dringend notwendig zu sein, daß das Verbot der Wehrverbände baldigst von der Regierung ausgesprochen wird.

Ich bitte Sie, sehr verehrter Herr Reichskanzler, von diesem Wunsche des Gesellenvereins Kenntnis zu nehmen und das Verbot sämtlicher Wehrverbände baldigst zu erlassen1.

Mit vorzüglicher Hochachtung

bin ich Ihr sehr ergebener

Aug. Winkler

Fußnoten

1

Die Rkei bestätigte am 12.4.32 den Eingang des Schreibens und teilte dem Generalpräsidium des Kolpingvereins mit, daß der RIM und RWeM Abschrift erhalten hätten; die Antwort erging also im Zusammenhang mit dem SA-Verbot: siehe Dok. Nr. 716 (Vermerk von MinR Wienstein vom 1.4.32, R 43 I /2733 , Bl. 261).

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