1.27.1 (bru3p): 1. Osthilfe.

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1. Osthilfe.

Der Reichsminister der Finanzen berichtete über das Ergebnis der Besprechungen wegen der Osthilfe am 4. November nachmittags1. Der Abgeordnete Schlange-Schöningen habe kein Interesse an einer unmittelbaren Anweisungsbefugnis des Ostkommissars gegenüber der Bank für Industrieobligationen. Er wolle zunächst aufgrund der geltenden Bestimmungen mit der Bank verhandeln und nur im Notfall Änderungen vorschlagen. Damit seien Dr. Silverberg und Dr. Bötzges einverstanden gewesen2. Es werde aber wohl damit zu rechnen sein, daß der Ostkommissar Änderungen der Gemeindebestimmungen3 verhältnismäßig rasch werde beantragen müssen. Das sei auch bei den Besprechungen mit den Bankvertretern zum Ausdruck gekommen.

Wenn Preußen eine bindende Erklärung dahin abgäbe, daß seine Behörden angewiesen werden, dem Ersuchen des Ostkommissars zu entsprechen, sei er bereit,[1916] Preußen aus der Haftung zu entlassen, die es durch die Bürgschaftsübernahmen nach dem Ostpreußengesetz und dem Osthilfegesetz eingegangen sei. Allerdings handele es sich bei den Reichsgarantien dann um sehr große Beträge. Die Verfügung stehe anderen Instanzen darüber zu, wieweit die Garantien in Anspruch genommen würden, wenn die Treuhandstelle nicht mehr bestände. Dann werde wohl die Finanzverwaltung eingeschaltet werden müssen. Es werde wohl auch in einzelnen Fällen die Verwaltung von Waldgütern in Frage kommen, da Preußen den Ankauf grundsätzlich abgelehnt habe.

Der Reichsverkehrsminister erklärte sich mit der Fassung des § 16 einverstanden, die in der Sitzung verteilt wurde. Die Treuhandstelle in Königsberg habe bisher in Personalunion mit der Landstelle dort gearbeitet. Daraus hätten sich Unzuträglichkeiten ergeben4.

Das Schreiben an Preußen wegen der Anweisung an die preußischen Behörden werde alsbald vorgelegt werden. Es soll im Benehmen mit dem Reichsminister der Finanzen und dem Reichsverkehrsminister von der Oststelle formuliert werden. Nach Ansicht des Reichswirtschaftsministers müsse in erster Linie verhindert werden, daß Betriebe ausbluten. Die Frühjahrsbestellung sei zu sichern. Die endgültige Regelung müsse zurückgestellt werden.

Das Reichskabinett war mit dem Vorschlage einverstanden5.

Der Reichskanzler führte dann in einer Ministerbesprechung, nachdem sich die Beamten der Ressorts entfernt hatten, aus: Der Reichspräsident sei bereit, den Abgeordneten Schlange-Schöningen zum Ostkommissar, und, entgegen dem ursprünglichen Plan, gleichzeitig zum Minister ohne Geschäftsbereich zu bestellen6.

Der Reichsminister der Finanzen regte die Frage an, wie sich die Landvolk-Partei in Zukunft verhalten werde. Zwei ihrer Vertreter seien dann Kabinettsmitglieder.[1917] Wenn sie der Regierung erneut in den Rücken falle, werde es der Staatspartei nicht möglich sein, ihre Leute ruhig zu halten7.

Fußnoten

1

Siehe Dok. Nr. 538.

2

Am Abend des 4.11.31 hatte eine Besprechung zwischen den RMM Dietrich, Treviranus und Warmbold sowie MdR Schlange-Schöningen einerseits und Paul Silverberg und Boetzkes von der Industrieobligationenbank andererseits über die Umgestaltung der Osthilfe und die künftige Rolle der Bank stattgefunden. Schlange-Schöningen hatte versichert, daß er vorläufig keine Änderungen der Geschäftsführung der Bank beabsichtige, während Silverberg an seinem bereits schriftlich formulierten Standpunkt festgehalten hatte (vgl. Dok. Nr. 537, Anm. 19). Die Unterredung war ohne konkretes Ergebnis beendet worden (Vermerk von MinDir. v. Hagenow vom 4.11.31, R 43 I /1811 , Bl. 63–64).

3

§ 2 der NotVo. zur Sicherung der Osthilfe vom 6.11.31 verpflichtete die Behörden vom Reich bis zu den Gemeinden zur unentgeltlichen Verwaltungshilfe (RGBl. 1931 I, S. 665 ).

4

Dieser § 16 des ursprünglichen Entw. (siehe Dok. Nr. 537, Anm. 17) fand als § 3 Aufnahme in die NotVO. zur Sicherung der Osthilfe vom 6.11.31; er beendete die Beteiligung der Länder und Gemeinden an den Lasten der Treuhandstellen (RGBl. 1931 I, S. 665 ).

5

Mit Schreiben vom 6.11.31 übersandte der RK den Entw. der NotVo. zur Sicherung der Osthilfe dem Pr.MinPräs. und bemerkte dazu:

„Der wesentliche Inhalt der anliegenden Bestimmungen ist der, den preußischen Staat und die Provinzen aus allen Bürgschaften zu entlasten […]. Eine Erstattung bereits geleisteter Ausgaben kommt nicht in Betracht. In Zukunft werden sämtliche Kosten der Oststelle und der Landstellen ausschließlich vom Reich getragen werden. Die überwiesenen Beamten werden die ihnen vom preußischen Staat bewilligten Bezüge ohne weitere Kürzung als nach den Reichsvorschriften vorgesehen, gezahlt erhalten. Die Reichsregierung geht jedoch davon aus, daß entsprechend Ihrer mündlichen Zusage preußische Beamte auf Anforderung weiterhin für die Mitarbeit im Rahmen der Osthilfe zur Verfügung gestellt werden, daß ferner die Landräte (Oberbürgermeister) wie bisher bei der Durchführung der Osthilfe mitwirken, und daß entsprechend dem § 2 des beiliegenden Entwurfs die übrigen preußischen Behörden verpflichtet werden, zur Durchführung der Osthilfe an sie gerichteten Ersuchen der zur Durchführung berufenen Stellen, d. h. des Herrn Reichskanzlers bzw. des Herrn Reichskommissars für die Osthilfe und der ihm nachgeordneten Landstellen, zu entsprechen. Dies ist für die Reichsregierung die Voraussetzung dafür, daß die völlige Befreiung von den bisher von Preußen übernommenen Verbindlichkeiten eintritt. Ich bitte daher um umgehende Bestätigung dieser Auffassung“ (Reinkonzept in R 43 I /1811 , Bl. 60). MinPräs. Braun antwortete am 11.11.31: „Die Preußische Staatsregierung geht bei dieser Zustimmung von der Annahme aus, daß den preußischen Behörden und Gemeinden bzw. Gemeindeverbänden aus der Durchführung der Osthilfe keine erheblichen Mehrkosten erwachsen“ (R 43 I /1811 , Bl. 88). MinDir. v. Hagenow vermerkte in einer handschriftlichen Randnotiz vom 23.11.31, daß diese Angelegenheit in einer Verhandlung mit MinR Weichmann erledigt worden sei (R 43 I /1811 , Bl. 88).

6

Siehe Dok. Nr. 543, Anm. 1.

7

Neben Schlange-Schöningen war RM Schiele Mitglied der Landvolkpartei. Zum Verhalten der Fraktion gegenüber der RReg. siehe Dok. Nr. 591. Zum Fortgang der Beratungen über die Osthilfe siehe Dok. Nr. 545, P. 3.

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