2.116.6 (feh1p): 6. Antrag der Beamten auf Erhöhung der Teuerungszuschläge.

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6. Antrag der Beamten auf Erhöhung der Teuerungszuschläge4.

Das Kabinett erklärte sich nach eingehender Aussprache mit dem Vorschlage des Reichsministers der Finanzen einverstanden, die Teuerungszuschläge zu den Kinderzuschlägen in den Ortsklassen C auf 75 M, B auf 100 M, A auf 125 M zu erhöhen.

Das Kabinett erklärte sich ferner damit einverstanden, daß eine grundsätzliche Erhöhung der Unterstützungsfonds5 für ganz dringende Fälle ins Auge gefaßt wird. Vorbehalten bleibt, welche Ressorts hierbei in Frage kommen und in welchem Umfang die Erhöhung erfolgen soll. Die Ressorts sollen dem[294] Reichsfinanzministerium alsbald mitteilen, wieweit ihr Unterstützungsfonds erschöpft ist6.

Fußnoten

4

Siehe dazu Dok. Nr. 108.

5

Unterstützungsfonds waren besondere, bei den einzelnen Ministerien befindliche Kassen, aus denen in Notfällen Beamten Unterstützung gewährt wurde, auf die jedoch kein Rechtsanspruch bestand. Die Summen, die aus diesen Unterstützungskassen gezahlt wurden, entsprachen in ihrer Höhe noch der Goldmarkwährung und waren daher bei der allgemeinen Teuerung nicht ausreichend (Abg. Allekotte am 9.12.1920 im RT, RT-Bd. 346, S. 1545 ).

6

Am 27. 11. übersandte der RFM die Vorlage über die Erhöhung der Teuerungszuschläge dem RT (RT-Drucks. Nr. 995, Bd. 364 ).

Noch vor der 1. Lesung des GesEntw. im RT nahm der Haushaltsausschuß die Beratungen über den Entw. auf und reichte am 7. 12. seinen Bericht ein, in dem er eine durchgängige Erhöhung der Teuerungszuschläge zu den Kinderzuschlägen um 25% über den Regierungsentw. hinaus forderte (RT-Drucks. Nr. 1063, Bd. 365 ). In dieser Form wurde der GesEntw. im RT angenommen. Siehe dazu RGBl. 1920, S. 2033 .

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