2.31.4 (feh1p): 4. Umbildung des Deutschen Roten Kreuzes.

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4. Umbildung des Deutschen Roten Kreuzes.

Der Reichsminister des Auswärtigen teilte mit, daß sich das Deutsche Rote Kreuz auf Friedenszwecke umstellen wolle und sich mit einigen Wohlfahrtsstellen bereits vereinigt habe. Der Gedanke der Umstellung sei jetzt durch den Bundesrat Ador unterstrichen worden12. Ador habe in einem sehr freundlich[82] gehaltenen Schreiben den Wunsch ausgesprochen, daß sich das Rote Kreuz dem Internationalen Bund gemäß Art. 25 der Völkerbundssatzung anschließen möge13. Da hier Deutschland zum ersten Mal die Mitwirkung bei einer Völkerbundsaktion angeboten sei, so sei es notwendig, diesem Vorschlag zu folgen. Er empfahl daher, das Schreiben von Ador in bejahendem Sinne zu beantworten und sofort Maßregeln zu ergreifen, um das Rote Kreuz entsprechend als Zentralstelle des Reichs für derartige Zwecke zu gestalten. Die Erörterung ergab jedoch noch einige Bedenken wegen der Mitwirkung sonstiger karitativer Vereine, so daß beschlossen wurde, die Angelegenheit zunächst kommissarisch mit dem Reichsernährungsministerium, Reichsarbeitsministerium, Reichsministerium des Innern und Reichswehrministerium zu beraten. Der Reichsminister des Auswärtigen wird zu der kommissarischen Beratung einladen. Ein entsprechender Beschlußentwurf soll dann dem Kabinett vorgelegt werden14.

Fußnoten

12

Gustave Ador, ehem. Schweizer Bundespräs., Vertreter der Schweiz im Völkerbund und Präs. des Internationalen Roten Kreuzes.

13

Der Art. 25 der Völkerbundssatzung lautete: Die Bundesmitglieder verpflichten sich, die Errichtung und Zusammenarbeit anerkannter freiwilliger nationaler Organisationen des Roten Kreuzes zur Hebung der Gesundheit, Verhütung von Krankheiten und Milderung der Leiden in der Welt zu fördern und zu begünstigen.

Vgl. dazu auch die Äußerungen von RAM Simons am 26.7.1920 im RT, RT-Bd. 344, S. 261 .

14

In R 43 I nicht zu ermitteln.

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