2.1.2 (lut1p): 2. Verlegung der Regierungserklärung.

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2. Verlegung der Regierungserklärung.

Der Reichskanzler machte davon Mitteilung, daß er die für heute geplante Regierungserklärung abgesagt habe. Er habe vor, morgen, den 17., nachmittags 4 Uhr eine Kabinettssitzung abzuhalten, in der die Frage der Arbeitszeit der Hochofenbetriebe zur Erörterung gestellt werden sollte4. Er wäre dankbar, wenn der Herr Reichsarbeitsminister und der Herr Reichswirtschaftsminister vorher sich über die Frage unterhalten wollten. Nach der Kabinettssitzung[2] würde dann die Regierungserklärung in kleinerem Kreise weiter vorberaten. Montag [19. 1.] um 11 Uhr vormittags beabsichtige er, das Kabinett zur Beratung über die Regierungserklärung einzuberufen5. Für Montag abend 6 Uhr sei die Regierungserklärung im Reichstag vorgesehen6.

Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft bat, bei der Regierungserklärung die Landwirtschaft nicht zu vergessen.

Fußnoten

4

S. Dok. Nr. 2, P. 1.

5

S. Dok. Nr. 3.

6

S. RT-Bd. 384, S. 91  ff.

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