2.112.4 (lut1p): 4. Beratung der Entwaffnungsnote.

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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4. Beratung der Entwaffnungsnote.

Der Reichskanzler führte zu der Frage der Weiterbehandlung der Entwaffnungsnote aus, daß in den Punkten, die nicht ausführbar wären, oder wo schwierige Verhandlungen geführt werden müßten2, mit der Militärkontrollkommission Berlin zu einem Ergebnis kaum gelangt werden könne. Es sei nun aber nicht richtig, sofort bei der Entente vorstellig zu werden und zu sagen, daß die und die Punkte nur von Kabinett zu Kabinett verhandelt werden könnten. Es frage sich also, ob vielleicht die Entente uns nicht eine andere Stelle gegenüberstellen könne, die mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sei und dadurch die Gewähr biete, die Verhandlungen zu einem wirklichen Ergebnis zu bringen3. Voraussetzung zu einem derartigen Ergebnis sei, daß auch wir eine entsprechende Stelle schüfen, die sich als eine Zusammenfassung der Ressorts darstelle, einheitlich geleitet werde und mit weitgehenden Vollmachten ausgestattet sei.

Das Kabinett war mit diesem Vorgehen einverstanden. Die neu zu bildende Kommission sei mit einer Dienstanweisung zu versehen, wichtige Angelegenheiten müßten der Entscheidung vorbehalten bleiben.

Es folgte eine Ministerbesprechung über die Personalfrage.

Der Reichskanzler hielt es für das zweckmäßigste, daß General Pawelsz den Vorsitz übernehme und Geheimrat Nord vom Auswärtigen Amt den stellvertretenden Vorsitz.

Der Reichsminister der Finanzen glaubte, daß es vielleicht zu Schwierigkeiten führen könne, wenn ein Militär den Vorsitz in der Kommission führe, der Reichswehrminister und der Reichsminister des Äußern erklärten sich mit General v. Pawelsz als Vorsitzenden und Geheimrat Nord als stellvertretenden Vorsitzenden einverstanden.

Es wurde daraufhin beschlossen, den Vorsitz der Kommission Herrn General v. Pawelsz und den stellvertretenden Vorsitz Herrn Geheimrat Nord im Auswärtigen Amt zu übertragen. Die Dienstanweisung solle von der Kommission ausgearbeitet und durch die beteiligten Ressortminister genehmigt werden4.

Fußnoten

2

S. Dok. Nr. 110, dort bes. Anm. 4.

3

Planck vermerkte am 25. 6. über Mitteilungen des Generals v. Pawelsz: Das AA erwäge die Entsendung des Vortr. LegR Nord zu Verhandlungen nach Paris, um die Gegenseite dahin zu bringen, daß militärische Sachverständige des all. Botschafterrats (u. a. General Desticker, General Clive) zur Weiterführung der Entwaffnungsverhandlungen nach Berlin entsandt würden (R 43 I /418 , Bl. 232).

4

Der vom RK am 4. 7. genehmigte Dienstauftrag weist der Kommission, die aus Vertretern fast sämtlicher Ressorts (ausgenommen: RPMin., REMin.) zu bilden ist, folgende Aufgaben zu: Durcharbeitung der Ententeforderungen bis zur Verhandlungsreife, Verhandlungen mit der IMKK zur Klärung der bestehenden Zweifel und zur Geltendmachung des dt. Standpunkts, Regelung der „reifen Punkte“ im Auftrage der RReg. Zur Klärung besonderer Fragen sind Vertreter der Länderregierungen heranzuziehen. Der Vorsitzende der Kommission (v. Pawelsz) hat den RK fortlaufend zu unterrichten und seine Entscheidung in wichtigen Fragen einzuholen (R 43 I /418 , Bl. 387 f.).

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