2.158.1 (lut1p): [Einladung zur Locarno-Konferenz; Sicherheitspakt, Räumungsfrage, Eintritt in den Völkerbund]

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[Einladung zur Locarno-Konferenz; Sicherheitspakt, Räumungsfrage, Eintritt in den Völkerbund]

Der Reichskanzler betonte einleitend, es müsse jetzt die Entscheidung darüber vorbereitet werden, in welcher Form die Einladung der Alliierten1 beantwortet werden, ob und welche Begleiterklärungen abgegeben, welche Teilnehmer seitens der Reichsregierung delegiert werden sollten und ob und welche Richtlinien, z. B. Entwaffnungsfrage, Räumung der Kölner Zone, seitens des Kabinetts für die Besprechungen auf der Konferenz formuliert werden müßten.

Der Reichsminister des Auswärtigen Er erblicke keinen Vorteil in der Verzögerung der Konferenz. Briand habe ihm heute durch den französischen Botschafter als erwünschten Termin Montag, den 5. Oktober, mitteilen lassen. Er halte es für dringend erwünscht, an diesem Termin festzuhalten. Es sei nicht ausgeschlossen, daß sich die militärische Lage Frankreichs in Marokko bessere. Ferner sei nicht ausgeschlossen, daß Caillaux, der demnächst nach Amerika reise, infolge seiner glänzenden Eigenschaften große Vorteile für Frankreich bei der Verhandlung des Schuldenproblems mitbrächte. Es sei also nicht ausgeschlossen, daß nach einigen Wochen das Interesse Frankreichs an dem Abschluß des Sicherheitspakts geringer sei. Als Ort werde neuerdings Locarno vorgeschlagen, und zwar hauptsächlich im Hinblick auf die Teilnahme Mussolinis. Die Presse habe ihm, Stresemann, allerdings technische Bedenken hinsichtlich der Fernverbindungen und der Unterbringungsmöglichkeiten der Presse geäußert. Er sei aber trotzdem dafür, Locarno zuzustimmen, damit insbesondere Mussolini nicht verschnupfe2.

Hinsichtlich der Beantwortung der Einladung sei er der Meinung, daß diese ganz kurz in wenigen Worten erfolgen soll. Die Frage, ob der Annahme der Einladung schriftlich formulierte Erklärungen angefügt werden sollten, möchte er verneinen. Er sei der Meinung, daß an die Übergabe der Antwort an den französischen Botschafter eine mündliche Unterhaltung zwischen diesem und[551] ihm sich anknüpfen solle, die sich im wesentlichen auf folgende Punkte erstrecken müsse: Bezugnahme auf unsere wiederholten Erklärungen über die Notwendigkeit der sofortigen Räumung der nördlichen Rheinlandzone; ferner sofortige Bereinigung der Entwaffnungsfrage und schließlich für den Fall unseres Eintritts in den Völkerbund die Bezugnahme auf unser Memorandum vom September v. J. unter besonderem Hinweis auf unsere Weigerung eines neuen Schuldanerkenntnisses3.

Hinsichtlich der Teilnahme der Reichsregierung an der Ministerkonferenz habe der französische Botschafter de Margerie ihm heute mitgeteilt, daß Frankreich der Wunsch Deutschlands bekannt sei, evtl. durch mehrere Kabinettsmitglieder vertreten zu sein. Der französische Botschafter habe hinzugefügt, jeder Wunsch Deutschlands nach dieser Richtung hin könne schon vorher als angenommen angesehen werden. Bei der Entschlußfassung über die Art der Beteiligung Deutschlands an der Konferenz müsse man sich schon vorher über den Charakter der Konferenz klar sein. Endgültige Beschlüsse fasse sie allerdings nicht; die Verhandlungen erstreckten sich auf die auf der Juristenkonferenz in London berührten Fragen4, und zwar unter Einschluß der dort ausgeschalteten politischen Fragen. Mit dem Ergebnis der Ministerkonferenz sollen sodann die beteiligten Einzelkabinette befaßt werden. Den Beschlüssen der Einzelkabinette soll dann eine große internationale Konferenz folgen, die mit Brief und Siegel den Abschluß der ganzen Angelegenheit bringen soll. Wenn also auch die bevorstehende Ministerkonferenz noch keine entscheidende Konferenz sei, so erscheine es ihm beim Charakter unserer Reichsverfassung, nach der der Reichskanzler die Richtlinien der Politik bestimme, doch empfehlenswert, daß außer dem Außenminister auch der Reichskanzler an der Konferenz teilnehme. Er habe auch keine Bedenken, falls die Beteiligung noch weiterer Kabinettsmitglieder erwünscht sein sollte.

Reichsminister des Innern Die Grundlage unserer Antwort und unseres Vorgehens auf der bevorstehenden Ministerkonferenz muß unsere Note vom 20. Juli d. J.5 sein. Ihr ganzer Inhalt müsse daher in den Kreis der Erörterungen gezogen werden, wozu also die Vorbereitung durch bindende Erklärungen getroffen werden müsse. Hieraus ziehe er hinsichtlich verschiedener Punkte andere Schlußfolgerungen als der Herr Reichsminister des Auswärtigen, so insbesondere hinsichtlich der Schuldfrage und unserer Beteiligung6.

[552] a) Die Schuldfrage sei nicht nur von dem Kabinett Marx7, sondern auch vom gegenwärtigen Kabinett in der Regierungserklärung vom 19. Januar d. J. dahin charakterisiert worden, daß die These von der Alleinschuld Deutschlands am Kriege als ein schreiendes Unrecht gegenüber Deutschland angesehen werden müsse8. Deshalb ständen er und seine politischen Freunde auf dem Standpunkt, daß es unter keinen Umständen genügen könne, in einer mündlichen und daher mehr oder weniger formlosen Erörterung, von der außerdem nichts an die Öffentlichkeit dringen könne, diese entscheidende politische Frage der deutschen Geschichte zu behandeln. Vielmehr müßten sie verlangen, daß die Schuldfrage in der Beantwortung der Einladung offiziell behandelt werden sollte.

b) Ähnlich stehe es mit der Frage der Entwaffnung und der Räumung der Kölner Zone. Es müsse verhindert werden, daß diese Fragen auf der bevorstehenden Konferenz überhaupt noch zur Erörterung kommen, sonst liefen wir Gefahr, daß wir uns die endgültige Räumung der Kölner Zone wieder durch einen neuen Vertragsabschluß erkaufen müßten, während doch tatsächlich diese Räumung durch die Vereinbarungen vom vorigen Jahre abgegolten sei. Um also die Räumung nicht zu einem neuen Handelsobjekt zu machen, sei es notwendig, auch diesen Punkt gleich in der Annahme der Einladung abschließend zu behandeln.

Während die Punkte a) und b) nach seiner und seiner politischen Freunde Ansicht gleich bei der Annahme der Einladung geklärt werden müßten, behandelten die weiteren Punkte die Richtlinien, nach denen von den deutschen Delegierten auf der Konferenz vorzugehen sei.

c) Hierbei komme insbesondere der gegenwärtige Zustand im besetzten Gebiet in Betracht. Eine letzte Bindung erschiene ihm und seinen politischen Freunden als ausgeschlossen, wenn nicht die als unwürdig anzusehenden Gesetzwidrigkeiten soweit geregelt würden, daß eine Prüfung und Revision sichergestellt sei. Daß dies vor Abschluß des neuen Vertrages bereits praktisch werden sollte, sei natürlich – was auch er gern zugebe – nicht möglich zu erreichen.

d) Eines der wichtigsten Probleme sei das des territorialen Verzichts. Die Möglichkeit der Kündigung mit der daraus gezogenen Schlußfolgerung, daß also ein ewiger Verzicht überhaupt nicht ausgesprochen werde, sei nur ein ideelles Moment, dem insbesondere auch noch die gegenwärtige Fassung der[553] Präambel gegenüberstehe9. Diese Präambel erschiene ihm überhaupt überflüssig, auch scheine es ihm für Deutschland sehr ungünstig zu sein, daß die Kündigung nur durch zwei, nicht dagegen schon durch ein Mitglied ausgesprochen werden könne10.

e) Was die Gesamtkonstruktion des Sicherheitspaktes und der Schiedsverträge anlange, so sähen seine politischen Freunde die Notwendigkeit und Nützlichkeit östlicher Verträge überhaupt nicht ein. Zum mindesten müsse ganz klargestellt sein, daß es sich nur um Streitigkeiten über Rechtsfragen handeln könne, daß aber Grenzfragen nicht zu solchen Rechtsfragen gestempelt werden könnten. Außerdem müßte jede Garantie solcher östlichen Verträge durch Frankreich11 ausgeschlossen sein.

f) Falls es zum Eintritt Deutschlands in den Völkerbund komme, müsse unter allen Umständen an den vier Voraussetzungen unseres Memorandums vom September vorigen Jahres festgehalten werden (Sitz im Völkerbundsrat, Sitz im Völkerbunds-Sekretariat, Ablehnung der Alleinschuld am Kriege und Kolonialmandate)12. Eine neue Voraussetzung müsse diesen vier genannten Voraussetzungen hinzugefügt werden, nämlich die Abrüstung. Es dürfe nicht bei den bisherigen leeren Ankündigungen, insbesondere Frankreichs bleiben, vielmehr müsse die Abrüstung nunmehr tatsächlich praktisch werden. Schließlich sei nach seiner Ansicht ein Festhalten an unseren bekannten Forderungen hinsichtlich des Art. 16 erforderlich13. Ferner müsse klargestellt werden, was unter den „erfüllten Verpflichtungen“ des Art. 430 des Vertrages von Versailles zu verstehen sei14.

Die Erörterung aller dieser politischen Fragen durch ihn bringe nichts Neues, insbesondere auch keine neuen Forderungen, sondern sie ergäben sich klar und deutlich aus unseren verschiedenen Noten, die ja Gemeingut des ganzen[554] Kabinetts gewesen seien. Zur Frage der Beteiligung der Reichsregierung an der Konferenz möchte er sich erst zum Schlusse äußern.

Reichsminister Dr. Stresemann: Er habe lebhafte Bedenken – hinsichtlich der Kriegsschuldfrage, dem Vorschlag des Herrn Ministers Schiele – unsere diesbezügliche Auffassung in demselben Schriftstück, durch das die Einladung angenommen werde, allen Signatarmächten des Versailler Vertrages erneut zu notifizieren. Das Auswärtige Amt stünde in der Sache natürlich auf demselben Standpunkt wie Herr Minister Schiele und überhaupt alle nationalgesinnten Kreise Deutschlands. Durch die intensive Arbeit des Auswärtigen Amts seien auch schon bereits erhebliche Fortschritte zu verzeichnen. Der weitere gute Fortgang der Angelegenheit werde aber in Frage gestellt, wenn wir gerade bei dieser Gelegenheit der Gegenseite unsere Auffassung erneut in dieser hochoffiziellen Form ins Gesicht schleuderten.

Reichsminister Schiele: Er könne sich den letzteren Bedenken des Herrn Ministers Dr. Stresemann nicht verschließen. Es gebe seines Erachtens aber verschiedene Wege und nicht nur die beiden Möglichkeiten einer formlosen mündlichen Besprechung (erster Vorschlag Stresemann) und einer offiziellen neuen Note (sein erster Vorschlag). Er könne sich durchaus vorstellen, daß in unserer Antwortnote ganz kurz die Frage in einer Weise gestreift werde, daß sie zu keinerlei Erörterungen vor der Konferenz, die auch er nicht für erwünscht halte, führen würde.

Reichsminister Dr. Brauns stimmt letzterer Ansicht des Ministers Schiele zu. Für das Zentrum sei es eine prinzipielle Frage, daß wir gelegentlich dieses Schuldbekenntnis ablehnten. Wann und wo es aber geschehe, sei für seine politischen Freunde eine praktische Frage.

Staatssekretär von Schubert hält es für notwendig, die Frage der Kriegsschuldlüge von der Annahme der Einladung zu trennen. Wenn wir sie in die Einladung hineinbrächten, schüfen wir einen Blitzstrahl, der leicht uns selbst treffen könne. Er könne nur bestätigen, daß das Auswärtige Amt die Frage seit Jahr und Tag mit aller Energie bearbeite, aber streng vertraulich. Zweifellos seien bereits große Erfolge erzielt. Weitere Erfolge seien nur zu erzielen, wenn weiter danach gestrebt werde, den Gedanken von dem Deutschland in dieser Frage angetanen Unrecht in den Völkern der Gegenseite (unter äußerst geheimer nachdrücklicher Nachhilfe unsererseits) reifen zu lassen. Durch ein neues offizielles Schreiben unsererseits würden wir zweifellos in unserer gut fortschreitenden Arbeit zurückgeworfen werden. Er bitte daher, alles zu unterlassen, was diese Arbeit stören könne.

Nachdem Reichsminister Schiele erneut betont hat, daß es selbstverständlich nicht seine Absicht sei, dieser dankenswerten Arbeit des Auswärtigen Amts in den Arm zu fallen, schlägt Reichsminister Stresemann vor, er werde zur nächsten, morgigen Besprechung eine Formulierung überlegen, da bei Vorliegen einer Formulierung über diese Dinge besser weitergesprochen werden könne15.

Alle Beteiligten sind hiermit einverstanden.

[555] Reichsminister Stresemann führt hinsichtlich des Punktes b) aus, daß selbstverständlich die Räumung der Kölner Zone unter keinen Umständen mehr zum Handelsobjekt der jetzt bevorstehenden Verhandlungen gemacht werden könne. Wir müßten notwendig verlangen, daß die Räumung der Kölner Zone vor Eingehung neuer Bindungen gesichert sei. Daß sie allerdings schon vor Eingehung neuer Bindungen durchgeführt sei, erscheine ihm nicht möglich. (Reichsminister Schiele stimmt dem zu). Er werde auch bezüglich dieses Punktes morgen eine Formulierung vorlegen.

Hinsichtlich des Punktes c), nämlich der Beseitigung der Rechtswidrigkeiten im besetzten Gebiet, sei er optimistisch. Wir hätten in dieser Richtung eine einheitliche Front in Deutschland von rechts nach links, wobei er insbesondere auf die sehr gute Entschließung der Sozialdemokratischen Partei des besetzten Gebietes aus den letzten Tagen hinweise16. Er würde es für gut halten, wenn hinsichtlich dieses Punktes zur Verwendung bei den Verhandlungen der Konferenz unsererseits Richtlinien aufgestellt würden, bei welcher Arbeit das Auswärtige Amt insbesondere das Rheinministerium hinzuziehen werde17.

Zu d) sei auch er der Meinung, daß der neue Pakt keine Behinderung des Selbstbestimmungsrechts der Völker in sich schließen dürfe. Die Streichung der vorgesehenen Präambel erscheine ihm allerdings schwierig. Trotzdem sehe er aber eine Möglichkeit, bei der unsere Stellung zu der Frage des territorialen Verzichts klar zum Ausdruck komme. Es müsse eben klar in der Präambel und im Text des Vertrages gesagt werden, daß die Garantierung der gegenwärtigen Westgrenzen nur einen Verzicht Deutschlands auf einen Angriffskrieg bedeute. (Reichsminister Schiele: „Dies trifft meinen Gedankengang. Der Vertrag darf nichts Weitergehendes enthalten als einen Verzicht auf Einfall, Angriff und Krieg zum Zwecke der Änderung der bestehenden Grenzen im Westen.“) Hinsichtlich der Kündigung erscheine es ihm zweifelhaft, ob sich das Verlangen nach einem Kündigungsrecht eines einzelnen Staates werde durchsetzen lassen. Er habe auch, wie er bereits gestern ausgeführt habe, Bedenken, ob die Zulässigkeit der Kündigung nur durch zwei Beteiligte für uns ungünstig sei.

Zu e) herrschte nach wie vor völlige Einigkeit, daß wir die französische Garantie der Ostverträge18 unter allen Umständen ablehnen müßten. Hiervon abgesehen halte er aber Schiedsverträge nach dem Osten nach deutschem Muster19 im Gegensatz zu Herrn Minister Schiele für notwendig.

[556] Diesen Gedanken entwickelt Herr Ministerialdirektor Dr. Gaus noch eingehender und warnt insbesondere vor der negativen Territorialklausel. Nach seiner Ansicht sei es sehr gut möglich, daß gerade Polen und die Tschechoslowakei durchaus damit einverstanden sein würden, wenn die territorialen Fragen von den Rechtsfragen getrennt würden und somit nicht zum Gegenstand der in dem Schiedsvertrag vorgesehenen Regelung gemacht werden könnten. Polen und die Tschechoslowakei könnten die Fassung einer negativen Territorialklausel aber leicht so wenden, daß dadurch die im Osten gefundenen Grenzen Ewigkeitswert hätten.

Reichsminister Dr. Stresemann führt zu Punkt f) aus, daß er bezüglich der Abrüstung mit Herrn Reichsminister Schiele einer Meinung sei. Er glaube aber auch nicht an Schwierigkeiten dieses Punktes, da ja die Gegenseite in ihrer letzten Note ihre eigene Abrüstung bei Abschluß des Sicherheitspaktes ausdrücklich angekündigt habe20.

Im Anschluß hieran machte Herr Ministerialdirektor Dr. Gaus Ausführungen über seine Auffassung zu dem bekannten Artikel 16. De jure bestehe gar kein Zweifel, daß jede Macht vollkommen in der Entscheidung selbständig sei, ob die Voraussetzung des Art. 16 vorläge. Hierzu sei zweifellos kein Beschluß des Völkerbundsrates erforderlich. Keine Macht sei also an eine Entscheidung von einer Mehrheit von Mächten gebunden21. De facto müsse die Sache natürlich vorher politisch klargestellt werden.

Zum Schlusse betonte Reichsminister Dr. Stresemann, daß er hinsichtlich der von Herrn Minister Schiele angeschnittenen Frage der Besatzungsfristen[557] und der Besatzungshöhe mit diesem durchaus einig gehe. Hinsichtlich der Besatzungsfristen bestehe ein Abkommen aus Versailles zwischen den alliierten Mächten einschließlich den Vereinigten Staaten von Amerika, in dem die Zustimmung Wilsons zu den im Vertrage vorgesehenen Besatzungsfristen ausdrücklich durch die Zusicherung erkauft worden sei, daß bei einer völligen Erfüllung der Verpflichtungen durch Deutschland die Besatzungsfristen verkürzt werden müßten22. Nicht ebenso gut sei unsere Rechtsgrundlage hinsichtlich der Besatzungshöhe, da hier bloß ein Finanzministerabkommen zwischen den verschiedenen Mächten der Gegenseite vorliege23. Reichsminister Dr. Stresemann stimmte schließlich auch dem weiteren Verlangen des Reichsministers Schiele zu, daß die Frage einer Volksabstimmung im Saargebiet auf der Konferenz gleichfalls zur Erörterung kommen müsse.

Nachdem über die vorstehenden verschiedenen Punkte nach Maßgabe vorstehender Niederschrift Einmütigkeit erzielt war, regte der Herr Reichskanzler die Erörterung der Frage der Beteiligung der Deutschen Reichsregierung an der Konferenz an. Seines Erachtens sei es für ein einzelnes Kabinettsmitglied allein physisch unmöglich, diese Fülle von Verhandlungen mit der zahlenmäßig erheblich stärkeren Gegenseite zu führen. Er habe nach dieser Richtung hin eingehende Erfahrungen im vorigen Jahre in London gesammelt24. Wenn es damals den drei Kabinettsmitgliedern nicht möglich gewesen wäre, sich zwecks Führung vertraulicher Einzelbesprechungen aufzuteilen, hätte Deutschland zweifellos abschließend bei weitem nicht soviel herausdrücken können. Wir würden auch jetzt die deutschen Möglichkeiten aufs schwerste gefährden, wenn das Kabinett nicht wenigstens zwei seiner Mitglieder entsenden würde. Dies sei für ihn der einzig entscheidende Gesichtspunkt. Man dürfe sich hierin seines Erachtens nicht von dem Gedanken beeinflussen lassen, daß die bevorstehende Ministerkonferenz noch nicht die entscheidende und abschließende Sitzung sei. Denn zweifellos käme es bereits auch auf dieser Konferenz zu mehr oder weniger festen Bindungen, wenn überhaupt ein Ziel erreicht werden sollte. Im übrigen müsse er bemerken, daß auf Grund zahlreicher Anregungen der verschiedendsten Parteien des Reichstags, insbesondere der Deutschnationalen, das Auswärtige Amt seit Wochen diplomatisch nach der Richtung tätig sei, auf der Gegenseite die Zustimmung zur Beteiligung auch des Reichskanzlers zu erwirken25. Auch schon aus diesem Grunde erscheine es ihm ganz unmöglich, sich jetzt wieder in dieser Frage umzustellen.

[558] Der Reichsminister Dr. Stresemann unterstützt die vorstehenden Ausführungen des Herrn Reichskanzlers in jedem Punkte.

Reichsminister Dr. Brauns erklärte, daß er bisher der Meinung gewesen sei, daß die Beschickung durch ein Kabinettsmitglied, und zwar den Herrn Reichsminister des Auswärtigen genüge. Wenn zwei, insbesondere auch der Herr Reichskanzler, mitgingen, würde es sicher zu stärkeren Bindungen kommen, was die endgültige innenpolitische Erledigung der Angelegenheit in Deutschland sehr erschweren könne. Wenn die Führung der Verhandlungen einem Kabinettsmitglied physisch nicht möglich sei, so könne er sich vorstellen, daß die deutsche Delegation etwa durch Beamte verstärkt werde, oder daß zu den jeweils zur Erörterung stehenden Einzelfragen die gerade beteiligten deutschen Fachminister zeitweilig an der Konferenz teilnehmen könnten.

Der Reichskanzler hält diese Lösung für völlig unmöglich und bleibt dabei, daß ein zweites Kabinettsmitglied unbedingt notwendig sei. Der Kanzler brauche es im übrigen aber nicht zu sein.

Der Reichsminister Schiele gibt zu, daß gerade seine Fraktion zunächst verlangt habe, daß nicht nur der Reichsaußenminister deutscherseits an der Konferenz teilnehme. Damals sei aber die Situation anders gewesen. Der jetzige Vorschlag der Gegenseite hinsichtlich einer nur vorbereitenden Ministerkonferenz sei neu. Man müsse an dem vorbereitenden Charakter dieser Konferenz festhalten und daher führe die Beteiligung eines weiteren Kabinettsmitgliedes, insbesondere des Herrn Reichskanzlers, nur zu unerwünschten stärkeren Bindungen. Ihm erscheine daher die Entsendung des Herrn Reichskanzlers eine totale Unmöglichkeit zu sein. Wir sollten uns in dieser Hinsicht ein Beispiel nehmen an dem Verfahren der Gegenseite: England und Frankreich dächten nicht daran, ihre Ministerpräsidenten zu entsenden. Käme es bei diesen Ländern daher bei der Erledigung der Paktfrage zu innerpolitischen Schwierigkeiten, so brauchten diese keine Kabinettskrise, sondern höchstens eine Chamberlainkrise und eine Briandkrise, keineswegs eine Baldwinkrise und Painlevékrise zur Folge haben. Gerade die Person des Herrn Reichskanzlers sei zu wertvoll, als daß sie für diese Zwecke verbraucht werden dürfte.

Demgegenüber blieben der Reichsaußenminister und der Reichskanzler bei ihrer gegenteiligen Auffassung.

Insbesondere betonte Reichsminister Stresemann, daß die historische Entwicklung der Einladung der deutschnationalen Auffassung gerade nicht recht gebe. Denn ursprünglich habe es nur geheißen, bei der Ministerkonferenz solle es sich um ein nur persönliches Kennenlernen der Außenminister unter möglichstem Abschluß der Öffentlichkeit handeln. Trotzdem sei damals von den Deutschnationalen das Verlangen auf stärkere Beteiligung des Reichskabinetts gestellt worden. Jetzt, nachdem durch die entsprechende Einladung der Gegenseite die Konferenz ein offizielleres Gesicht bekommen habe, erscheine der Deutschnationalen Partei die Beteiligung des Reichsaußenministers als durchaus zureichend.

Der Reichskanzler betonte abschließend, daß er als Reichskanzler und Leiter der Gesamtpolitik auch eine ganz besondere Verantwortung in dieser Frage trage. Er halte es trotz aller vorgebrachten Bedenken für völlig ausgeschlossen,[559] daß ein Minister auf deutscher Seite den gestellten Aufgaben gerecht werden könnte. Die Stellungnahme der Reichsminister Schiele und Brauns erscheine ihm rein formal und stark innenpolitisch orientiert. Hier handele es sich nicht um Fragen irgendeiner Personalkrise oder gar einer Kabinettskrise, sondern um die ganz großen Fragen des deutschen Volkes und um Entscheidungen, die richtunggebend für eine weite Zukunft werden könnten. Deshalb dürften bei der sachlichen Entscheidung über die Zusammensetzung der deutschen Delegation irgendwelche taktischen Erwägungen und die Frage des Verbrauchs eines einzelnen Ministers oder gar eines ganzen Kabinetts gar keine Rolle spielen. Er als Reichskanzler könne und werde jedenfalls die Verantwortung nicht übernehmen, nur der Entsendung des Reichsaußenministers zu dieser Konferenz zuzustimmen. Er als der verantwortliche Reichskanzler müsse aussprechen, daß die Reichsregierung sich dem ungeheuren, ihr gegenüber später einmal erhobenen Vorwurf nicht aussetzen könne, aus irgendwelchen nicht grundsätzlichen Erwägungen sei die deutsche Delegation unzureichend zusammengesetzt und damit ein ungünstiges Ergebnis für Deutschland die Folge gewesen.

Demgegenüber verblieb der Reichsminister Schiele bei seiner Auffassung, erklärte nochmals, daß er für eine Beteiligung des Reichskanzlers an der Konferenz keine Möglichkeit sehe und wies nochmals auf das entsprechende Vorgehen Englands und Frankreichs hin, die nur ihre Außenminister entsenden würden, so daß beim Scheitern der Verhandlungen auch nur ein Scheitern dieser Außenminister in Betracht kommen könne.

Auf Vorschlag des Reichsministers Brauns, der im übrigen nicht mehr erneut sachlich Stellung nahm, wurde die Entscheidung dieser Frage auf die morgige Sitzung im selben Kreise vertagt.

Mit Zustimmung aller Beteiligten legte der Reichskanzler zum Schluß das Programm für das weitere Vorgehen folgendermaßen fest:

1) Morgen, den 23. September 1925, 4.30 Uhr nachmittags Fortsetzung der heutigen Beratung in demselben Kreise, zu der das Auswärtige Amt den Entwurf der Einladungsantwort mit den beiden Ergänzungen hinsichtlich der Räumung der Kölner Zone und der Kriegsschuldfrage sowie ferner den Entwurf der oben besprochenen Richtlinien als Maßstab für das Vorgehen der deutschen Delegation vorlegen werde26.

2) Morgen, den 23. September 1925, 6 Uhr nachmittags Ministerbesprechung, in der die Beschlüsse der Besprechung zu 1) zur Erörterung gestellt werden sollen27.

3) Übermorgen, den 24. September 1925, vormittags soll sodann der abschließende Kabinettsrat unter Vorsitz des Herrn Reichspräsidenten stattfinden28.

4) Zu Freitag, den 25. September, werden die Minister- und Staatspräsidenten der Länder nach Berlin gebeten29.

[560] 5) Zu Sonnabend, den 26. September, soll der Auswärtige Ausschuß des Reichstags einberufen werden30.

Fußnoten

1

In einer am 15. 9. durch de Margerie in Berlin überreichten Note hatte die Frz. Reg. die Einberufung der geplanten Ministerkonferenz für Ende September oder Anfang Oktober vorgeschlagen. Als Konferenzort könnte ein neutraler, zweckmäßigerweise in der Schweiz gelegener Ort in Erwägung gezogen werden. Die Note ist gedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 19.

2

v. Prittwitz hatte am 15. 9. aus Rom telegrafiert, die Teilnahme Italiens stehe nach wie vor in Aussicht, zweifelhaft sei jedoch weiterhin die persönliche Teilnahme Mussolinis, dies besonders für den Fall, daß ein außerhalb Italiens liegender Konferenzort gewählt würde (Telegramm Nr. 263 in R 43 I /445 , Bl. 17).

3

Zum dt. Memorandum an die Ratsmächte des Völkerbundes vom 29.9.24 s. Anm. 17 zu Dok. Nr. 62.

4

S. Anm. 1 zu Dok. Nr. 157.

5

S. Dok. Nr. 123, dort bes. Anm. 1.

6

Wesentliche Teile der nachfolgenden Darlegungen Schieles scheinen Luther und Stresemann schon am Vortage zur Kenntnis gelangt zu sein. Der RAM vermerkt in einer Tagebuchnotiz vom 22. 9.: Im Anschluß an eine Vorstandssitzung der DNVP (am Vormittag des 21. 9., vgl. „Tägliche Rundschau“ vom 22. 9.) habe Luther ihm eine „geheime Erklärung der Deutschnationalen“ übergeben, die wohl als „Aufzeichnung zur Gedächtnisstärkung für Schiele“ habe dienen sollen (Stresemann, Vermächtnis, Bd. II, S. 179). – Bei dieser „geheimen Erklärung“ handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um die Locarno-Richtlinien der DNVP, die erstmals am 31.10.25 veröffentlicht werden (s. „Kreuz-Zeitung“ vom 31. 10., Ausschnitt in R 43 I /425 , Bl. 436; abgedr. auch bei Manfred Dörr, Die Deutschnationale Volkspartei 1925–1928, Anhang 13). Sie stimmen mit den obigen Ausführungen Schieles in allen wichtigen Teilen überein.

7

Aus Anlaß der Verabschiedung der Gesetze über die Vereinbarungen der Londoner Konferenz hatte RK Marx am 29.8.24 in einer amtlichen Kundgebung zur Kriegsschuldfrage (veröffentlicht in der Presse am 30.8.24) u. a. erklärt: „Die uns durch den Versailler Vertrag unter dem Druck übermächtiger Gewalt auferlegte Feststellung, daß Deutschland den Weltkrieg durch seinen Angriff entfesselt habe, widerspricht den Tatsachen der Geschichte. Die Reichsregierung erklärt daher, daß sie diese Festellung nicht anerkennt.“ (Die Kundgebung ist abgedr. in dieser Edition: Die Kabinette Marx I/II, Dok. Nr. 290).

8

In seiner Regierungserklärung hatte Luther am 19.1.25 versichert, die RReg. werde „in Übereinstimmung mit den früheren wiederholten Erklärungen der Reichsregierungen die Bemühungen fortsetzen, Deutschland von dem ungerechtfertigten Vorwurf des Versailler Vertrages über seine Schuld am Kriege zu befreien.“ (RT-Bd. 384, S. 94 ).

9

Gemeint ist die Präambel des Entwurfs zu einem Garantie- und Sicherheitsvertrag, auf den sich die Londoner Juristenkonferenz (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 157) am 4. 9. geeinigt hatte. Die Präambel unterstreicht die Notwendigkeit, „den territorialen status quo in dem Gebiete zu befestigen, das so oft der Schauplatz der europäischen Konflikte gewesen ist.“ Der Entwurf ist gedr. in: Locarno-Konferenz 1925. Eine Dokumentensammlung, Dok. Nr. 20.

10

Betrifft Art. 8 des Londoner Garantie- und Sicherheitspaktentwurfs vom 4. 9. (s. Anm. 9), worin es heißt: „Der gegenwärtige Vertrag soll beim Völkerbundsrat gemäß der Satzung hinterlegt werden. Er soll in Kraft bleiben, bis auf Verlangen von mindestens zwei der Hohen Vertragschließenden Teile der Rat, gegebenenfalls durch Mehrheitsbeschluß, anerkennt, daß der Völkerbund den Hohen Vertragschließenden Teilen ausreichende Garantien bietet.“

11

Art. 6 des Londoner Garantie- und Sicherheitspaktentwurfs vom 4. 9. bestimmt hierzu: Die Bestimmungen des gegenwärtigen Vertrages lassen das Recht eines der Vertragschließenden Teile unberührt, „in Ausführung einer von ihm für die Beobachtung der am heutigen Tage zwischen Deutschland und Polen sowie zwischen Deutschland und der Tschechoslowakei geschlossenen Schiedsverträge geleisteten Garantie in dem der Völkerbundssatzung nicht zuwiderlaufenden Maße vorzugehen, wenn die zuwiderhandelnde Partei zur Gewalt greift.“

12

Dt. Memorandum an die Ratsmächte des Völkerbundes vom 29.9.24. S. Anm. 17 zu Dok. Nr. 62.

13

Über die dt. Vorbehalte gegenüber Art. 16 der Völkerbundssatzung, die von der RReg. mit Note an den Generalsekretär des Völkerbundes vom 12.12.24 und mit Memorandum an D’Abernon vom 25.2.25 geltend gemacht worden waren, s. Anm. 1 und 2 zu Dok. Nr. 43.

14

Art. 430 des VV sieht die sofortige Wiederbesetzung geräumter Teile des besetzten Gebiets für den Fall vor, daß der Wiedergutmachungsausschuß feststellen sollte, daß Dtld. die Erfüllung seiner Wiedergutmachungsverpflichtung verweigere.

15

S. dazu Dok. Nr. 159, dort insbes. Anm. 1.

16

Auf dem Heidelberger Parteitag der SPD hatten Delegierte des besetzten Gebiets am 18. 9. in einer Erklärung, die vom Parteivorstand als Gesamtmeinung des Parteitages bezeichnet wurde, gefordert: Reduzierung der Besatzungstruppenstärke, grundlegende Änderung des Delegiertensystems, Beschränkung der Ordonnanzen. Die dt. Justiz- und Verwaltungshoheit, die von den Besatzungsbehörden in ungezählten Fällen verletzt worden sei, müsse restlos und garantiert wiederhergestellt werden. „Als Grundlage einer wahren Verständigung zwischen den Nationen ist zu fordern: uneingeschränkte persönliche und politische Freiheit (Recht auf Versammlungen und freies, ungehindertes Reden, Aufhebung der bestehenden Zeitungs- und Zeitschriftenverbote), Beseitigung der Briefzensur, uneingeschränkte persönliche Bewegungsfreiheit innerhalb des besetzten Gebiets und zwischen besetztem und unbesetztem Gebiet.“ („Vossische Zeitung“ vom 25. 9., Ausschnitt in R 43 I /431 , Bl. 176).

17

S. dazu Dok. Nr. 170, P. 4.

18

S. zuvor Anm. 11.

19

S. die Ausführungen des MinDir. Gaus in der Ministerbesprechung am 24. 6. (Dok. Nr. 110, dort auch Anm. 34).

20

Gemeint ist die frz. Note an die RReg. vom 24. 8. (s. Anm. 1 zu Dok. Nr. 149), in der darauf hingewiesen wurde, daß das Fehlen eines allgemeinen Sicherheitspakts bisher die in der Völkerbundssatzung vorgesehene Abrüstung verhindert habe.

21

Die Frage der dt. Mitwirkung an einer Völkerbundsexekution behandelt Gaus in einer undatierten, wahrscheinlich Mitte September 1925 verfaßten Ausarbeitung über die grundsätzlichen Fragen betr. Inhalt des Sicherheitspakts (s. dort Abschnitt III: „Die deutschen Bedenken gegen Art. 16 der Völkerbundssatzung“). Danach wäre Dtld. in einem Konflikt zwischen der Sowjetunion und Polen nur nach Eintreten der folgenden Voraussetzungen zum Vorgehen gegen Rußland verpflichtet: „Rußland muß als Nichtmitglied des Völkerbundes durch einstimmigen Beschluß des Völkerbundsrates aufgefordert worden sein, sich den Bestimmungen der Völkerbundssatzung über das Schiedsverfahren zu unterwerfen, und zwar unter Bedingungen, die wiederum einstimmig vom Rat zu beschließen sind. Ferner muß Rußland kriegerische Maßnahmen gegen Polen ergriffen haben, nachdem es entweder die Aufforderung des Völkerbundes abgelehnt oder sie zwar angenommen, aber die Satzungsbestimmungen über das Schiedsverfahren verletzt hat. Endlich muß Deutschland anerkannt haben, daß Rußland als Angreifer vorgegangen ist. Deutschland könnte als Ratsmitglied die vorerwähnten Entscheidungen des Rates verhindern und damit eine Völkerbundsaktion überhaupt unmöglich machen. Praktisch wird es sich allerdings dem Antrag, an Rußland die erwähnte Aufforderung zu richten, kaum widersetzen können. Dagegen bieten die Erwägungen über die vom Rat zu beschließenden Modalitäten dieser Aufforderung Deutschland schon eine Gelegenheit, seine besonderen politischen Interessen wahrzunehmen. In der weiteren Frage, ob Rußland Angreifer ist, kann Deutschland anerkanntermaßen ganz nach freiem Ermessen handeln, ohne an irgendwelche Feststellungen des Rates gebunden zu sein. Allerdings könnte es den Angriff Rußlands nicht leugnen, wenn dieser Angriff offen zutage liegt.“ Eine andere Sachlage ergäbe sich bei einem kriegerischen Konflikt zwischen zwei Bundesmitgliedern. Hier müßte unter allen Umständen eine Bundesexekution stattfinden. „Deutschland könnte der Teilnahme an einer solchen Bundesexekution nur dadurch aus dem Wege gehen, daß es geltend macht, es sei nicht mit genügender Klarheit zu ermitteln, welches der beiden Länder sich des Angriffs schuldig gemacht habe.“ (R 43 I /441 , Bl. 97-122, hier: Bl. 113f).

22

Dieses Abkommen wurde am 16.6.19 in Paris unterzeichnet. S. Schultheß 1919 II, S. 568 f.

23

Gemeint ist wohl das Pariser Finanzabkommen vom 11.3.22, in dem die Besatzungsstärken auf der Grundlage eines von Dtld. zu leistenden Besatzungskostengesamtbetrages von 220 Mio GM wie folgt festgesetzt wurden: belg. Armee: 19 300 Mann, brit. Armee: 15 000 Mann, frz. Armee: 90 400 Mann. Das Abkommen ist gedr. in: Das Pariser Abkommen vom 5. Mai 1925 über die finanzielle Regelung der Leistungen aus Art. 9 bis 12 des Rheinlandabkommens und seine Ausführungs- und Ergänzungsabkommen, S. 466.

24

Auf der Londoner Konferenz im August 1924, an der Luther als RFM sowie RK Marx und RAM Stresemann teilgenommen hatten.

25

S. die einleitenden Ausführungen Stresemanns in dieser Sitzung; s. auch Dok. Nr. 140.

26

S. Dok. Nr. 159.

27

S. Dok. Nr. 160.

28

S. Dok. Nr. 161.

29

S. Dok. Nr. 162.

30

S. Anm. 5 zu Dok. Nr. 160.

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