2.169.1 (lut1p): [Finanzlage des Reichs, der Länder und der Gemeinden, Aufnahme von Auslandskrediten, Aufwertungsfragen]

Zum Text. Zur Fußnote (erste von 55). Zu den Funktionen. Zum Navigationsmenü. Zum Navigationsbaum

 

Bandbilder:

Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

Extras:

 

Text

RTF

[Finanzlage des Reichs, der Länder und der Gemeinden, Aufnahme von Auslandskrediten, Aufwertungsfragen]

Reichskanzler Dr. Luther: Meine Herren! Wenn Sie gestatten, möchte ich ganz wenige einleitende Bemerkungen machen und mir damit Ihre Zustimmung[606] zu der geplanten Tagesordnung erbitten. Es sind eingeladen worden die Herren Ministerpräsidenten, die Herren Finanzminister und die Herren Innenminister der Länder. Der Gedanke zu dieser Einladung ist neulich in einer Aussprache entstanden, die zwischen dem Herrn Reichsfinanzminister unter meiner Beteiligung mit den Vertretern einer Reihe von Ländern über ein die Länder betreffendes konkretes Thema stattgefunden hat. Daraus ergab sich der Wunsch, besonders auch von seiten der Länder, daß der Herr Reichsfinanzminister den Ländervertretern einmal in aller Klarheit und Offenheit die voraussichtliche finanzielle Entwicklung der nächsten Zeit darlegen würde. Sie ist ja die Grundlage auch für die Entscheidungen der Länder und der Gemeinden. Dieser Gedanke traf sich mit einer Absicht der Reichsregierung, sobald als möglich eine solche eingehende Schilderung des Tatbestandes vor den verantwortlichen Persönlichkeiten der Länder zu geben. Das ist um so notwendiger, als sich in weitem Umfange in der Öffentlichkeit, aber auch an manchen Verwaltungsstellen, wie die Darlegungen des Herrn v. Schlieben den Herren zeigen werden, doch recht irrtümliche Anschauungen über das, was tatsächlich ist und sein kann, eingenistet haben. Ich glaube, daß unter diesen Umständen die Länder geradezu einen Anspruch darauf haben, einmal aus dem Munde des Herrn Reichsfinanzministers selbst den Tatbestand, wie der Herr Reichsfinanzminister ihn sieht, in aller Klarheit zu hören und die Möglichkeit der Fragestellung und Aufklärung über die einzelnen Punkte ebenfalls zu haben. Infolgedessen wird der Herr Reichsfinanzminister über die in Betracht kommenden Fragen Ihnen alsbald einen Vortrag halten.

Nun ist es ja aber für die ganze Geld-, Finanz- und Kreditpolitik der Länder und der von den Ländern zu beeinflussenden Gemeinden nicht allein mit dem abgetan, was in die Zuständigkeit des Herrn Reichsfinanzministers fällt, sondern hierfür spielen auch die Entwicklungsmöglichkeiten und die Verhältnisse auf dem internationalen Geldmarkt und alles, was hiermit zusammenhängt, eine große Rolle, besonders die Fragen des internationalen Geld- und Kreditverkehrs. Darüber wird infolgedessen der Herr Reichsbankpräsident den Tatbestand, wie er sich heute darstellt, vor den Herren entwickeln.

Erst auf der Grundlage dieser beiden Tatbestandsschilderungen wird sich für die Länder und in ihrer Gefolgschaft für die Gemeinden die Möglichkeit ergeben, große, jetzt zur Erörterung stehende Fragen von sich aus zu entscheiden. Da wird im Vordergrund stehen das Kreditproblem im allgemeinen, insbesondere die Frage einer Kreditaufnahme im Auslande durch die Gemeinden – ein Gegenstand, der auch die Reichsregierung wegen der starken Rückwirkung auf die Geldverhältnisse überhaupt stets nachdrücklich beschäftigt hat3.

Weiter ist sehr dankenswerterweise durch einen Entwurf des preußischen Finanzministeriums, der den Herren wohl irgendwie zugänglich gemacht werden wird, im Zusammenhang damit die ganze Frage der Anleiheaufwertung auch mit angeschnitten worden. Es unterliegt ja gar keinem Zweifel, daß, wenn die Anleiheaufwertung etwa auf der Grundlage irrtümlicher Vorstellungen[607] über zukünftige Möglichkeiten erfolgte, darin dann nicht nur Schwierigkeiten für das Reich, sondern Schwierigkeiten auch in größtem Rahmen für Länder und Gemeinden eintreten würden. Es erscheint infolgedessen sehr erwünscht, daß sich die Länder hier untereinander verständigen, und die preußische Anregung nach der Richtung hin, die in bestimmte Formen gekleidet ist, wird von der Reichsregierung mit Dankbarkeit begrüßt4.

Meine Herren, Sie entnehmen aus diesen Darlegungen, daß die Reichsregierung in keiner Weise etwa daran denkt, bei dieser Erörterung sich irgendwie in die Zuständigkeit und Verantwortlichkeit der Länder und Gemeinden einzumischen. Die Reichsregierung hat zur Zeit an ihren eigenen Verantwortlichkeiten völlig genug! Aber die Reichsregierung glaubt, daß es zu ihren Aufgaben gehört, Ihnen die Dinge in so tatsächlicher Form zu unterbreiten und damit die Möglichkeit zu einer Verständigung im Gesamtinteresse des deutschen Volkes zu geben.

Wenn die Herren gegen die Tagesordnung keine Einwendungen haben, erteile ich dem Herrn Reichsfinanzminister das Wort.

Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Meine Herren! Wenn ich, dem Wunsche des Herrn Reichskanzlers folgend, einen Überblick gebe, wie wir die augenblickliche und künftige Finanzlage von Ländern und Gemeinden beurteilen, insbesondere beurteilen nach den Ergebnissen des bisherigen Steueraufkommens, so muß ich mich im wesentlichen auf die großen Überweisungssteuern beschränken, weil die übrigen Einkünfte der Länder und Gemeinden uns nicht bekannt sind. Aber was die Überweisungssteuern betrifft, so läßt sich da nur ein Überblick geben, wenn ich zugleich die Verhältnisse des Reichs schildere und darlege, wie wir die Finanzlage des Reichs jetzt und in der nächsten Zeit beurteilen. Dies wird für die verantwortlichen Leiter der Landesregierungen auch deshalb von Interesse sein, weil der Etat für 1925 auch noch nicht endgültig verabschiedet ist5 und weil demnächst der Etat für 1926 Ihnen vorgelegt wird6 und weil schließlich in einem Teil der Presse dauernd der Gedanke propagiert wird, daß nicht nur im Reiche, sondern auch in den Ländern und Gemeinden tatsächlich nach wie vor – im vorigen Jahre ist es ja zum Teil wirklich der Fall gewesen – eine starke Überschußwirtschaft betrieben und so bedeutend mehr Einnahmen eingetrieben würden, als es für den Bedarf des Reichs, der Länder und der Gemeinden notwendig wäre. Es wird immer wieder behauptet, daß die heutige Belastung mit Steuern des Reichs, der Länder und Gemeinden in dem Gesamtumfang des Jahres 1924 von über elf Milliarden Mark nicht im richtigen Verhältnis zu der Friedensbelastung stände, die sich nur auf fünf Milliarden belaufen hätte.

Ich möchte zunächst dazu bemerken, daß es durchaus nicht bewiesen ist, daß die Gesamtbelastung des deutschen Volkes mit elf Milliarden Mark Steuern[608] tatsächlich feststeht. Wir sind dabei, diese Frage wissenschaftlich durchleuchten zu lassen, ebenso die Frage, ob tatsächlich die frühere Belastung der gesamten deutschen Bevölkerung nur fünf bis sechs Milliarden betragen hat.

Es werden bei diesem Vergleich aber auch sehr wesentliche Momente außer acht gelassen. Es wird übersehen, daß wir eine sehr erhebliche Goldentwertung haben. Es wird ferner übersehen, daß wir ganz außerordentliche Lasten zu tragen haben, die wir früher nicht zu tragen hatten, z. B. die Aufwendungen für Kriegsbeschädigte. Und es wird auch übersehen, daß der Staatsbedarf in der Vorkriegszeit gerade bei den Ländern meist oder wenigstens zum großen Teil durch andere Einkünfte gedeckt wurde. Ich brauche nur an Preußen zu erinnern: an seine Einnahmen aus der Eisenbahn, aus den Bergwerksverwaltungen usw.

Dieses Argument wird also nicht durchschlagend sein. Immerhin ist es natürlich beachtlich, und man wird diesen Fragen ernstliche Aufmerksamkeit schenken müssen. Wie gesagt, ich lasse jetzt den ganzen Reichsetat einmal von einem sachverständigen Statistiker völlig durchleuchten. Schon jetzt kann nach der Veröffentlichung, die der Oberregierungsrat Lenz vom Statistischen Amt gegeben hat, von einer so unsparsamen Wirtschaft, wie sie in der Presse vielfach behauptet wird, im Reich jedenfalls nicht die Rede sein.

Meine Herren! Es wird dann weiter behauptet, daß, wie ich vorhin schon sagte, wir dauernd, wie im Jahre 1924, auch im Jahre 1925 eine starke Thesaurierungspolitik trieben, daß die Steuern und Abgaben des Reichs gegenüber den Voranschlägen im Reichshaushalt erhebliche Mehrerträge brächten, und es wird daran eine Polemik geknüpft, daß die jetzige Reichsfinanzverwaltung eine übervorsichtige, überängstliche Politik triebe, die schlechterdings nur dahin führen könnte, die Wirtschaft völlig zum Erliegen zu bringen. In der gleichen Richtung bewegen sich auch die Ausführungen der Berichterstatter auf den Tagungen der großen Wirtschaftsverbände. Ich erinnere nur an die jüngste Tagung der Bankiers in Berlin und des Großhandels in Dresden. In der Öffentlichkeit wird dadurch der Eindruck erweckt, als ob der ohnehin schon kapitalknappen und geschwächten Wirtschaft zugunsten der Träger der öffentlichen Gewalt, die in einem Geldüberfluß lebten, in ganz unnötiger Weise erhebliche Barmittel entzogen würden und daß eine solche Finanzgebarung, abgesehen von den sonstigen wirtschaftlichen Schäden, die Preissenkungsaktion7 nicht nur völlig vereitelte, sondern sie geradezu entgegengesetzt beeinflusse und zu ihrem Teil auch die jüngsten Konzernzusammenbrüche in erheblichem Maße mit verschuldet hätte.

Gestatten Sie mir, meine Herren, daß ich Ihnen einmal auseinandersetze, wie wir die Situation ansehen. Ich möchte mir aber vorher noch eine Bemerkung gestatten. Ich glaube, Sie werden mit mir derselben Ansicht sein, daß eine solche Polemik vom staatlichen Interesse aus nur außerordentlich bedauert werden kann. Denn in der breiten Öffentlichkeit setzt sich immer mehr der Gedanke fest, als wenn tatsächlich die Kassen des Reichs, der Länder und der Gemeinden voll Geld wären, daß aber für Zwecke, wie z. B. die Beamtenbesoldung[609] usw., Geld nicht vorhanden wäre, und es werden auf diese Weise geradezu systematisch die Wünsche nach allen möglichen Erhöhungen von Ausgaben gefördert; es ist zu erwarten, daß diese ganze Polemik, wenn ihr nicht energisch entgegengetreten wird, was wir ja beim Zusammentritt des Reichstages8 tun werden, doch dahin führen wird, daß bei der dritten Lesung des Reichsetats ganz erhebliche Anträge auf Erhöhungen kommen werden – wir wissen schon solche, die kommen werden – und daß es uns dann sehr schwer sein wird, sie abzulehnen. Es ist eben schlechterdings den Leuten nicht klarzumachen, den Kriegsbeschädigten usw., daß sie so knapp gehalten werden müssen, wenn auf der anderen Seite dauernd gepredigt wird: das Geld ist ja da, es wird euch nur nicht gegeben.

Meine Herren! Die Behauptung, daß auch das Rechnungsjahr 1925 für die öffentlichen Haushalte wieder ein Überschußjahr werden würde, wird auf sehr wunderbare Argumente gestützt. Es wird nämlich einfach das Steueraufkommen in den ersten fünf Monaten April bis August genommen. Man vergleicht dann fünf Zwölftel des Gesamtjahresbetrages nach dem von uns geschätzten Voranschlag mit dem tatsächlichen Aufkommen in den ersten fünf Monaten und kommt dann zu dem Ergebnis, daß Einkommensteuer, Körperschaftssteuer und Umsatzsteuer in den ersten fünf Monaten 350 Millionen über den Voranschlag hinaus erbracht hätten und daß dann ganz einfach systematisch auf das Jahr umgerechnet ein Mehrertrag von mehr als 800 Millionen da sein würde, ja es wird sogar von 1200 Millionen gesprochen, und, wie gestern eine Notiz im „Berliner Tageblatt“ besagte, es ist sogar eine Broschüre im Erscheinen mit der Überschrift: Drei Milliarden zuviel Steuern. Ich kenne die Broschüre nocht nicht; wir werden ihr aber nachgehen.

Meine Herren! Ich brauche Ihnen gegenüber, die Sie doch Sachverständige sind, nicht zu betonen, daß diese Argumentation völlig irrig ist. Man kann schon in ganz normalen Zeiten in keinem Falle den Schluß ziehen, daß jede einzelne Steuer in jedem Monat ein Zwölftel des Gesamtjahresbetrages liefere, schon deshalb nicht, weil die Zahlungstermine ganz verschieden sind und weil das jeweilige Ergebnis mancher Steuern von den jeweiligen äußeren wirtschaftlichen Verhältnissen, Konjunktur und Saison abhängt. Ich kann Ihnen das auch für normale Zeiten mit ein paar kurzen Beispielen, z. B. bei den Verbrauchssteuern, sagen. Die Einnahmen aus Zöllen und gerade den wichtigsten Verbrauchssteuern sind erfahrungsgemäß im Laufe des Jahres, je nach der Saison, erheblichen Schwankungen unterworfen. Es ist klar, daß höhere Einnahmen bei der Zuckersteuer in den Monaten Juni und Juli auf den Beginn der Einmachesaison und den vermehrten Verbrauch von Zucker für Herstellung von Limonade und ähnlichen Getränken zurückzuführen sind und daß ebenso die Biersteuer im Sommer erheblich höhere Beträge abwirft als im Herbst und Winter.

Nun kommen in diesem Jahre aber noch die besonderen Verhältnisse hinzu, die mit der neuen Steuergesetzgebung zusammenhängen. So ist das Aufkommen bei Zöllen und Verbrauchssteuern dadurch beeinflußt, daß in den neuen Steuergesetzen für die meisten Verbrauchssteuern die Zahlungsfristen[610] hinausgeschoben worden sind und daß Einnahmen daher einen bis zwei Monate lang fast ganz ausbleiben werden. Ferner hat die drohende Erhöhung der Abgaben auf Tabak9 das Tabakgewerbe veranlaßt, wie es ja nicht anders zu erwarten war, sich mit Tabakerzeugnissen aller Art noch vor dem Inkrafttreten der Erhöhung in starkem Maße einzudecken, so daß in den vorigen Monaten sehr erhebliche Mehrerträge an Tabaksteuer eingingen, was nunmehr nach Erhöhung der Tabaksteuer in Ausfällen sich bemerkbar machen wird. Auch auf anderen Gebieten, z. B. beim Kaffee, hat eine umfangreiche Vorversorgung stattgefunden.

Ebenso verhält es sich bei den Besitz- und Verkehrssteuern. Meine Herren! Wir müssen bei diesen Steuern eigentlich drei Perioden in diesem Jahre unterscheiden. Die erste Periode fällt noch unter die Zweite Steuernotverordnung10. Es sind mehrere Monate, mindestens zwei oder drei Monate, die noch das erhöhte Aufkommen der Zweiten Steuernotverordnung bringen. Die zweite Periode bildet das Steuerüberleitungsgesetz11, und die dritte Periode bildet erst die neue Steuergesetzgebung12. Wer also das tatsächliche Gesamtjahresaufkommen aus den Besitz- und Verkehrssteuern im Rechnungsjahre 1925 nach dem Aufkommen in den ersten Monaten nachweisen will, vergißt, daß die Eingänge in den ersten Monaten noch ganz oder zum größten Teil auf der Zweiten Steuernotverordnung beruhen und daß die neuen Steuern sich erst zum Teil vom Juli ab, insgesamt aber erst in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres 1925 auswirken werden. Diesem Umstand, nämlich daß infolge der Veränderung der Gesetzgebung den Mehreingängen in der ersten Zeit Mindereingänge im letzten Teil des Rechnungsjahres 1925 gegenüberstehen würden, ist selbstverständlich bei unserer Aufstellung des Voranschlages Rechnung getragen worden, d. h. unser Jahresaufkommen ist im Voranschlag berechnet worden, indem wir angenommen haben, daß die ersten Monate nach der alten Zweiten Steuernotverordnung noch sehr viel bringen würden, daß nach dem Steuerüberleitungsgesetz weniger und daß nachher, wenn die neue Gesetzgebung in Kraft treten würde, sehr viel weniger aufkommen würde. Es ist also gänzlich unmöglich und zeugt von großer Unkenntnis, wenn einfach das Jahr gezwölftelt wird und daraufhin der Schluß gezogen wird, daß, wenn in einem Monat oder in zwei, drei oder vier Monaten bessere Einkünfte gewesen sind, dann im ganzen Jahre ein erheblicher Überschuß da sein würde. Es besteht keinerlei Anlaß nach unseren jetzigen Berechnungen, die Schätzungen unseres Voranschlages irgendwie zurückzunehmen, jedenfalls nicht dahin, daß wir sie etwa erhöhen müßten, höchstens nach der umgekehrten Seite hin.

[611] In diesem Zusammenhang muß ich auch noch darauf hinweisen, daß wir seit dem Juni bei der Einkommen- und Körperschaftsteuer allgemein von Monats- zu Vierteljahreszahlungen übergegangen sind und daß wir diesen Übergang durch vorzeitige Abschlagzahlungen zu erleichtern uns bereit erklärt haben, so daß der bisherige Mehrertrag aus Einkommensteuer sich für die Reichskasse nicht voll auswirkt, wie überhaupt, wenn uns vorgerechnet wird, wir hätten in den ersten Monaten über 400 Millionen mehr Einnahmen gehabt, zu berücksichtigen ist, daß der größte Teil gar nicht bei uns blieb, sondern von Ländern und Gemeinden abgezogen worden ist.

Darf ich Ihnen anhand des tatsächlichen Aufkommens aus den hauptsächlichen Besitz- und Verkehrsteuern, nämlich Einkommensteuer einschließlich Lohnsteuer, Körperschaftsteuer, Vermögensteuer und Umsatzsteuer, in den Monaten April bis August darlegen, wie verfehlt es ist, einfach einen Vergleich von einem Monat auf das ganze Jahr zu ziehen. Die übrigen Besitz- und Verkehrssteuern spielen eine geringere Rolle. Sie sind, abgesehen von der Beförderungssteuer, mit 340 Millionen eingesetzt. Die Mehrerträge bei einzelnen von ihnen werden schon durch das Mindereinkommen an Börsenumsatzsteuer, die in den ersten fünf Monaten nur 23 Millionen Mark erbracht hat und deren Sätze durch die Augustgesetze halbiert worden sind, weitgehend ausgeglichen werden. Auch das Aufkommen aus der Beförderungssteuer geht bis jetzt nicht sehr erheblich über den Voranschlag hinaus.

Ich komme nun zu den obengenannten Hauptsteuern. Ich darf zunächst von der Vermögensteuer sprechen und komme nachher zur Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer.

Bei der Vermögensteuer sieht man so recht, zu welchem Ergebnis es führt, wenn man das Aufkommen in den einzelnen Monaten am Voranschlag mißt. Sie wissen, daß wir an Vermögensteuer 500 Millionen eingestellt haben, eingegangen sind bis Ende August rund 79 Millionen, also ein erhebliches Zurückbleiben. Nach dem Verhältnis 5 zu 12 müßten etwa 200 Millionen eingegangen sein. Das Minderergebnis ist ja, wie Sie wissen, darauf zurückzuführen, daß die Vorauszahlungstermine am 15. Mai und 15. August einstweilen fortgefallen sind. Fest zu rechnen ist für das laufende Rechnungsjahr eigentlich nur noch mit den beiden Vorauszahlungsraten vom 15. November 1925 und 15. Februar 1926, die insgesamt 250 Millionen bringen sollen. Der Rest wird erst nach der Veranlagung, also wenn die Steuerbescheide zugestellt sind, eingehen. Ob das vor Ablauf des Rechnungsjahres in großem Umfange möglich sein wird, ist mit Rücksicht auf die Schwierigkeiten bei der diesmaligen Durchführung der Bewertung mehr als zweifelhaft. Aller Voraussicht nach wird der Vermögensteueranschlag also bei weitem nicht erreicht werden. Unerörtert will ich dabei noch die Frage lassen, ob sich das Gesamtniveau der Vermögen überhaupt seit dem 31. Dezember 1923 nicht noch weiter gesenkt hat, wie wir ja doch wohl annehmen können, und ob daher überhaupt aus der Vermögensteuer per 31. Dezember 1924 500 Millionen aufkommen werden.

Ganz unverständlich sind mir nun die Schlüsse, die aus dem bisherigen Aufkommen an Umsatzsteuer gezogen werden. Es ist richtig, die Umsatzsteuer hat in den ersten fünf Monaten 677 Millionen Mark – das sind gemessen am[612] Voranschlag etwa 50 Millionen Mark mehr – erbracht. Rechne ich nun, daß im September etwa ebensoviel eingehen wird wie im August, so werden in der ersten Hälfte des Rechnungsjahres 1925 etwa 800 Millionen Mark eingehen. Die Gesamtschätzung im Jahre beträgt 1500 Millionen. Das war aber bei einem Steuersatz von 1,5 Prozent. Vom 1. Oktober ab wird der Steuersatz nur noch 1 Prozent betragen, also um ein Drittel ermäßigt werden13. Bleiben die Umsätze in der zweiten Hälfte des Rechnungsjahres wie in der ersten, so würde also in der zweiten Hälfte nur mit 540 Millionen, mithin also für 1925 mit 1340 Millionen zu rechnen sein. Ich möchte allerdings, da mit dem Weihnachtsgeschäft doch eine gewisse Steigerung der Umsätze verbunden ist, in diesem Rechnungsjahre das Gesamtaufkommen auf etwa 1410 Millionen veranschlagen, zumal wir ja hoffen, daß die Herabsetzung der Umsatzsteuer eine Belebung des geschäftlichen Verkehrs und damit auch eine entsprechende Steigerung der Steuer zur Folge haben wird. Ob aber gerade im gegenwärtigen Augenblick auf eine starke Steigerung der Umsätze gerechnet werden darf, ist bei der geringen Kaufkraft des Volkes zum mindesten sehr zweifelhaft.

Dabei muß ich vom Standpunkt des Reiches auch noch daran erinnern, daß das Reich in der jüngst verabschiedeten Finanzausgleichsnovelle14 den Ländern nicht nur bei der Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer einen Anteil von 2100 Millionen garantiert, sondern bei der Umsatzsteuer noch die Sondergarantie geleistet hat, daß der den Ländern und Gemeinden zustehende Anteil aus einem Aufkommen von mindestens 1500 Millionen Mark berechnet wird. All dies ergibt bei der Umsatzsteuer für das Reich jedenfalls kein besonders günstiges Bild. Ich werde mir nachher gestatten, die Zahlen zu geben, wie sich die Garantie voraussichtlich für die zweite Hälfte – wir können für September auch schon ungefähr die Zahlen schätzen – auswirken wird. Sie werden daraus ersehen, daß dadurch, daß ein großer Teil des Aufkommens ins erste halbe Jahr gefallen ist, im zweiten halben Jahre sich die Garantie nicht mehr so stark auswirken wird.

Nun komme ich zur Einkommensteuer der Veranlagungspflichtigen, zur Lohnsteuer und zum Steuerabzug vom Kapitalertrag. Sie sind im Voranschlag insgesamt mit 1700 Millionen angesetzt. Die Lohnsteuer hat in den ersten fünf Monaten rund 628 Millionen, die Einkommensteuer der veranlagten Steuerpflichtigen rund 358 Millionen und der Steuerabzug vom Kapitalertrag rund 51 Millionen erbracht. Insgesamt also sind rund 1037 Millionen Mark eingegangen. Legt man das Verhältnis von 5 zu 12 zugrunde, so hätten in den ersten fünf Monaten nur rund 710 Millionen einzugehen brauchen. Mehr eingegangen sind also tatsächlich rund 300 Millionen, und das ist, wie Sie ja wissen, der besondere Angriffspunkt nicht nur gegen das Reich, sondern auch gegen Länder und Gemeinden, die ja den Hauptanteil an dieser Steuer bekommen. Ich glaube, daß auch diese Ergebnisse nicht überschätzt werden dürfen. Sehen wir uns einmal die Lohnsteuer an. Die größten Erträge fallen in die Monate April, Mai, Juni.[613] Sie beruhten fast ausschließlich auf den Vorschriften der Zweiten Steuernotverordnung. Die vollen Auswirkungen des Steuerüberleitungsgesetzes zeigen sich erst bei den Juli- und Augusteinnahmen. Gegenüber dem höchsten Ertrag im Mai – rund 137 Millionen – ist der Ertrag im Juli 18 Millionen und im August 22 Millionen niedriger gewesen. Aber auch das gibt noch nicht das richtige Bild; denn erst am 1. Oktober treten für die Lohnsteuer die neuen Vorschriften in Kraft. Wie sie sich auswirken, läßt sich heute noch nicht mit Bestimmtheit sagen. Endgültig werden sie sich erst bei den Novembereinnahmen auswirken. Es ist dabei auch zu berücksichtigen, daß im Sommer ja bekanntlich sehr viel mehr Arbeiter beschäftigt werden als im Winter. Ich brauche nur daran zu erinnern, daß zur Zeit starke Arbeiterentlassungen im Ruhrindustriebezirk stattfinden.

Wie sieht es nun aber mit der Einkommensteuer der Veranlagten aus? – Im April sind 95 Millionen eingegangen. Diese setzten sich zusammen aus etwa 63 Millionen der Monatszahler und etwa 32 Millionen der Vierteljahreszahler. Im Juni fielen erstmals die Monatszahlungen aus. Es waren daher im Juli zwei Monatsraten der bisherigen Monatszahler und eine Rate der Vierteljahreszahler fällig. Nach dem Ergebnis früherer Monate hätten mindestens 160 Millionen aufkommen müssen. Aufgekommen sind aber nur 132 Millionen. Hier macht sich also schon die Einwirkung des § 15 des Steuerüberleitungsgesetzes sehr stark bemerkbar, daß nicht mehr ohne weiteres nach Vermögen oder Umsatz, sondern auf Grund einer Zwischenbilanz nach dem mutmaßlichen Gewinn gesteuert werden kann, eine Erscheinung, die, wie Sie nachher sehen werden, bei der Körperschaftssteuer sich ganz besonders jetzt schon zeigt. Man sieht, daß die Aktiengesellschaften und anderen Gesellschaften jetzt schon allgemein ihre Zwischenbilanzen vorlegen und auf diese Weise Herabsetzung der Steuer verlangen.

Der Steuerabzug vom Kapitalertrag hat in den ersten drei Monaten je rund 13 Millionen Mark erbracht. Da die festverzinslichen Wertpapiere zur Zeit noch keine Rolle spielen, stammt er im wesentlichen aus Dividenden. Die Monate April bis Juni stellen aber auch den Höhepunkt dar. Man muß bedenken, daß zwischen 80 und 90 Prozent aller Gesellschaften heute mit dem Kalenderjahr bilanzieren – der Herr Reichsbankpräsident wird das vielleicht bestätigen (Zustimmung des Reichsbankpräsidenten) –, so daß die Generalversammlungen in den Monaten März bis Juni stattfinden. Die Quote der Steuer wird sich jetzt rapide senken. Das zeigt sich schon an dem Aufkommen im Juli und August. Im Juli sind nur noch 9 Millionen und im August sogar nur noch rund 3 Millionen Mark aufgekommen. Die Senkung wird sich also fortsetzen.

Und nun die Körperschaftsteuer, von der ich schon sprach. Sie hat unter der Herrschaft der Zweiten Steuernotverordnung monatlich 26 Millionen Mark erbracht. Im Juni fiel erstmals die Monatszahlung weg. Dafür waren im Juli zwei Monatsraten fällig. Nach den früheren Ergebnissen hätten an sich etwa 52 Millionen aufkommen müssen. Aufgekommen sind dagegen nur 29 Millionen. Das ist eine Folge des oben von mir schon erwähnten § 15 des Steuerüberleitungsgesetzes. Nach den Berichten der Ämter ist eher mit einer weiteren Senkung als mit einer Steigerung zu rechnen. Im Voranschlag steht die Körperschaftsteuer[614] mit 300 Millionen Mark. In den ersten fünf Monaten sind aufgekommen 89 Millionen Mark. Hier war also selbst bei Zugrundelegung des Verhältnisses von 5 zu 12 der Voranschlag noch nicht einmal erreicht.

Ich glaube also, meine Herren, Ihnen dargelegt zu haben, daß das Bild keineswegs rosig ist und daß die hohen Steueraufkommen besonders der Überweisungssteuern in den ersten Monaten in keiner Weise und irgendwie zu einem Optimismus berechtigen.

Meine Herren, es wird Sie interessieren – ich wies vorhin schon darauf hin – einmal eine Rechnung darüber zu hören, wie sich die Garantien auswirken. Der Länderanteil15 im ersten Halbjahr hat – ich darf gleich das erste Halbjahr nehmen; da ist der Monat September geschätzt, aber die Schätzung ist ziemlich zuverlässig – bei der Einkommensteuer 1041,9 Millionen Mark ergeben, bei der Körperschaftsteuer 85,3 Millionen, bei der Umsatzsteuer 158,5 Millionen; das macht zusammen 1285,7 Millionen, während die Hälfte nach unserem Voranschlag von 2,1 Milliarden nur 1050 Millionen betragen hätte, so daß tatsächlich 235,7 Millionen mehr für die Länder usw. eingekommen sind und nunmehr also auch schon unter die halbjährige Garantie fallen. Wenn man also von der Gesamtgarantie von 2100 Millionen das Aufkommen des ersten halben Jahres mit 1285,7 Millionen abzieht, so bleiben nur noch 814,3 Millionen Mark übrig, auf die sich die Garantie des Reichs erstreckt. Es ist also damit bewiesen, daß die Länder und Gemeinden nicht etwa so rechnen können: es interessiert uns nicht, ob die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer – auf die Umsatzsteuer komme ich noch – im Ertrag zurückgehen, wir haben ja unsere Garantie. Die Garantie nützt im zweiten Halbjahr nicht soviel, weil eben der größte Teil des Jahresaufkommens schon in das erste Halbjahr fällt, so daß von der Garantie nur etwa zwei Drittel für das zweite halbe Jahr bleiben. Wenn man nämlich die Summe von 1285 der Summe von 814 gegenüberhält, so sind das nur noch zwei Drittel.

Nun kommt die Umsatzsteuer. Da haben wir Ihnen zu garantieren 20 Prozent von 750 Millionen für das erste halbe Jahr – das macht 150 Millionen – und 35 Prozent von 750 Millionen für das zweite Halbjahr – das macht 262,5 Millionen –; macht zusammen 412,5 Millionen. Sie haben in der ersten Hälfte 158,5 Millionen bekommen, die unter die Garantie fallen. Es bleiben also 254,0 Millionen übrig. Wenn wir nun 35 Prozent nicht mehr von 1500 Millionen rechnen, sondern nur noch, wie ich vorhin bei der Umsatzsteuer ausgeführt habe, von 1410 Millionen, weil die Umsatzsteuer herabgesetzt ist, so werden voraussichtlich nur noch 216,3 Millionen tatsächlich aufkommen, so daß wir aus der Garantie heraus Ihnen über das Aufkommen noch 37,7 Millionen oder rund 38 Millionen zuzahlen müssen. Das macht aber das Loch nicht voll, das bei Einkommen- und Körperschaftsteuer entstanden ist.

[615] Meine Herren, meine Ausführungen sollen ja nur dahingehen, daß die Lage in der zweiten Hälfte dieses Jahres – vom nächsten Jahre will ich gar nicht sprechen – auch für die Länder und Gemeinden keineswegs rosig sein wird, ebensowenig wie für das Reich, weil eben die Herabsetzung der Steuern sich so stark bemerkbar machen wird.

Nun gibt uns, wie der Herr Reichskanzler schon ausgeführt hat, die Entwicklung in den Ländern und Gemeinden – und zwar besonders in den Gemeinden – nach fünf verschiedenen Hauptgesichtspunkten – ich darf es wohl so zusammenfassen – Anlaß zu Besorgnissen.

Wir haben die Sorge, ob nicht in manchen Gemeinden durch den Geldüberfluß, der im vorigen Jahre zum Teil dagewesen ist, tatsächlich nicht so sparsam gewirtschaftet wird, wie dies nicht nur die augenblickliche Lage ihrer Finanzen, sondern der Blick in die nächste und die fernere Zukunft erfordert; deshalb möchte ich an die Spitze dieser Ausführungen die Bitte stellen, Ihrerseits im Kommunalaufsichtswege alles zu tun, um die allergrößte Sparsamkeit bei den Gemeinden durchzusetzen. Im Steuerausschuß und auch in der Presse ist in der letzten Zeit immer wieder auf die Finanzgebarung insbesondere der Gemeinden hingewiesen worden, die die jetzt unbedingt erforderliche Sparsamkeit vermissen lasse und der bedrängten Lage der Wirtschaft in keiner Weise Rechnung trage. Ich will die Auswüchse, die im Steuerausschuß besprochen oder später bekanntgeworden sind, nicht einzeln aufzählen. Tatsache ist, daß in manchen Gemeinden – ich möchte sagen, sogar in sehr vielen Gemeinden – besonders in verschiedenen Stadtverordnetenversammlungen unsere heutige Lage völlig verkannt wird und das Verständnis dafür fehlt, in welcher Notgemeinschaft wir alle zusammen sind, die nun einmal verlangt, daß man sich jetzt unter allen Umständen hüten muß, irgendwie Ausgaben zu machen, welche nicht unbedingt zu den Lebensnotwendigkeiten der betreffenden Gemeinde oder des öffentlichen Verbandes gehören. Die verfehlte Einstellung der Gemeinden führt auch dazu, daß Auslandskredite selbst zu den schwersten Bedingungen gesucht werden, weil man zur Zeit die Lasten aufbringen zu können glaubt, ohne dabei an die Zukunft zu denken; ebenso wird vielfach auch an eine höhere Aufwertung der Kommunalanleihen gedacht, ohne daß man deren endgültige Wirkungen sich klarmacht. Ich komme auf diese beiden Punkte noch besonders zu sprechen. Man legt eben leider vielfach bei der Beurteilung der Finanzlage die Überweisungen an Reichssteuern im vorigen Jahre oder in den ersten Monaten dieses Rechnungsjahres zugrunde und hofft auf weitere Steigerungen. Und wenn diese nicht kommen, so besteht nach Ansicht vieler Gemeinden die Möglichkeit, die Realsteuern weiter zu erhöhen oder die Tarife für die öffentlichen Unternehmungen (Gas, Wasser, Elektrizität usw.) weiter zu steigern. Was die Überweisungen an Reichssteuern anlangt, so dürfen, wie ich Ihnen auseinandersetzte, die Erwartungen nicht überspannt werden. Sogar schon das zweite Halbjahr 1925 kann Rückschläge bringen, die dann auf die Länder und Gemeinden empfindlich rückwirken können. Bei der Lohnsteuer speziell muß ich noch daran erinnern, daß ein Gesetz angenommen ist, wonach, wenn das Aufkommen in den beiden letzten Vierteljahren des Rechnungsjahres 1925 oder in späteren Vierteljahren 600 Millionen Mark übersteigt, im Wege des Gesetzes eine Ermäßigung eintreten[616] muß16. Übertriebene Illusionen sind also nicht am Platze. Ebensowenig sind unbeschränkte Erhöhungen der Realsteuern oder der Verkehrstarife oder der Tarife der öffentlichen Unternehmungen möglich. Sie werden von der Wirtschaft einfach nicht getragen werden können.

Nach allem ist also äußerste Zurückhaltung in der Ausgabenwirtschaft geboten. Ich möchte nochmals betonen, daß uns nichts ferner liegt – der Herr Reichskanzler hat es schon betont –, als uns irgendwie in die Zuständigkeiten der Länder einzumischen. Der Zweck der heutigen Besprechung, die ja, wie gesagt, aus dem Wunsch einiger Länder hervorgegangen ist, ist ja im wesentlichen der, die Herren zu informieren, wie wir die Sache ansehen, und Sie dadurch in den Stand zu setzen, Ihre Schlüsse zu ziehen und entsprechende Maßnahmen zu treffen.

Meine Herren! Ein zweiter Punkt für unsere Sorgen ist die Frage – wie es der Herr Reichskanzler ausdrückte, als er vor acht Tagen hier diese Frage auch kurz streifte – die Frage der Immobilisierung von Steuergeldern, die finanzpolitisch in keiner Weise zu rechtfertigen ist. Wenn man überschüssige Steuergelder jetzt verwendet, um irgendwelche Bauten und sonstige Anlagen, auch werbende Anlagen, zu schaffen, die künftigen Generationen zugute kommen, so macht man etwas finanzpolitisch absolut Falsches und Ungesundes. Ich weiß nicht, ob der Herr Reichsbankpräsident nachher auf den Punkt zu sprechen kommen wird. Meinerseits möchte ich aber nochmals unterstreichen: Wenn wir unserer jetzt schwer ringenden Wirtschaft hohe Steuern abnehmen, um damit Anlagen zu schaffen, die späteren Generationen dienen, welche hoffentlich nicht mehr unter dem heutigen finanziellen Druck leben werden, so machen wir etwas, was wirtschafts- und finanzpolitisch absolut ungesund ist. Wenn man steuerlich zuviel Geld in der Kasse hat, so soll man es benutzen, um auf andere Weise die öffentlichen Lasten zu mildern, wozu die Gemeinden durchaus in der Lage sind: sie brauchen nur ihre Tarife herabzusetzen; oder aber man soll schließlich das Geld in die Wirtschaft leiten, aber nicht in Betrieben, in Werken investieren, deren Wert künftigen Generationen zugute kommt. Wir müssen ja leider auch im Reiche, da wir Anleihen nicht bekommen, die Ausgaben für werbende Zwecke aus den laufenden Einnahmen bestreiten. Ich für meine Person und die Reichsregierung in ihrer Gesamtheit sind aber ernstlich bestrebt, den außerordentlichen Etat des Reichs so knapp wie möglich zu halten, und ich bin nicht gewillt, irgendwie beim Etat für 1926 den außerordentlichen Haushalt weiter anschwellen zu lassen. Ich halte es für falsch, wenn wir jetzt die Gegenwart mit so hohen Steuern belasten, um etwa Kanäle oder sonst etwas zu bauen oder sonst irgendwie werbende Betriebe für das Reich zu schaffen. Wir sind gewillt, diesen finanzpolitischen Unsinn, wenn ich es einmal so nennen darf – ich bitte, mir das Wort nicht übelzunehmen –, nicht mitzumachen, sondern die Sache abzudrosseln, soweit es geht. Es gibt gewisse Sachen im außerordentlichen Etat des Reichs, die wir machen müssen, die mit Reparationszwecken usw.[617] zusammenhängen, die wir nicht aufschieben können, wo wir Gelder aus laufenden Mitteln nehmen müssen. Das ändert aber nichts an dem allgemeinen Grundsatz. Ich möchte dringend bitten, Ihrerseits sich zu überlegen, ob Sie nicht im Wege der Kommunalaufsicht viel schärfer eingreifen und die Immobilisierung der Steuergelder verhindern wollten. Wenn man an die Großstädte denkt, die immer noch mit ihren Tarifen viel höher liegen, als es gerechtfertigt ist, sowohl nach den Produktionskosten wie auch nach der ganzen Notlage der Bevölkerung, so sollte man doch annehmen, sie müßten das allerdringendste Interesse daran haben, mit ihren Gebühren, Tarifen und sonstigen Abgaben herunterzugehen, anstatt dieses Geld jetzt in Sachen zu stecken, die an sich wunderschön und wünschenswert sind, die wir aber im Augenblick nicht unbedingt notwendig haben. Ich brauche nur an die Sachen zu erinnern, die immer wieder durch die Presse gehen: wie Bau von neuen Theatern, Rathäusern, Stadien usw. Wir können uns eben solche Sachen jetzt nicht leisten.

Meine Herren! Mit dieser Frage steht die Frage der Aufnahme von Anleihen in innigem Zusammenhang. Wenn man sagt, es ist finanzpolitisch falsch, notwendige Ausgaben für werbende Zwecke, die sich nicht vermeiden lassen, aus allgemeinen Steuermitteln zu nehmen, dann muß man auf der anderen Seite die Möglichkeit schaffen, Anleihen aufzunehmen. Anleihen im Inlande bekommen wir aber eigentlich kaum. Ich glaube auch nicht, daß hierzu Aussicht in der nächsten Zeit vorhanden sein wird. Es kommt also im wesentlichen auf die Aufnahme von Auslandsanleihen hinaus. Es ist aber jetzt so – ich nehme an, daß der Herr Reichsbankpräsident nachher ausführlich darüber sprechen wird –, daß heutzutage schon fast jede Gemeinde glaubt, sie müßte unter allen Umständen eine Auslandsanleihe bekommen, um auf diese Weise alle möglichen schönen Sachen zu machen. Ich will nicht leugnen, daß die Aufnahme einer Anleihe im Auslande billigerweise nicht versagt werden kann, wenn es sich eben um eine Ausgabe handelt, die erstens einmal werbenden Zwecken dient und zweitens unter keinen Umständen vermieden werden kann. Auf das schärfste zu mißbilligen aber ist meiner Ansicht nach – und ich glaube, ich befinde mich hier mit dem Herrn Reichsbankpräsidenten ganz auf derselben Linie –, wenn eine derartige Anleihe aufgenommen wird, um mittelbar mit ihr Ausgaben zu bestreiten, deren Zweck vom Standpunkt der Gemeinde aus wohl begrüßenswert sein mag, deren augenblickliche Notwendigkeit und Dringlichkeit aber zu verneinen ist. Dieser Mißbrauch kann unschwer dadurch getrieben werden, daß aus den aufgenommenen Anleihemitteln an sich notwendige Ausgaben bestritten und die dadurch ersparten Haushaltsmittel für Zwecke verwendet werden, die leicht noch jahrelang hätten zurückgestellt werden können. Übersehen darf vor allen Dingen nicht werden, daß von den aus dem Ausland hereingekommenen Beträgen fast zehn Prozent jährlich ans Ausland gezahlt werden müssen und daß, da in diesen zehn Prozent überwiegend Zinsbeträge und nur teilweise Amortisationen stecken, diese hohe Belastung im Durchschnitt rund 25 Jahre andauert. Größte Zurückhaltung ist daher geboten. Darauf hinzuwirken – meine Herren, ich möchte nochmals betonen: es liegt uns nichts ferner, als in Ihre Zuständigkeit einzugreifen –, darauf hinzuwirken, ist eine dringliche Aufgabe der Kommunalaufsicht.

[618] Welche Wichtigkeit der Frage zukommt, erhellt ja aus der Einrichtung der Beratungsstelle für Auslandskredite17, an der die meisten größeren Länder beteiligt sind. Die Prüfung, wieweit im Einzelfall der Aufnahme einer Auslandsanleihe zu widersprechen ist, übersteigt aber das Maß an Arbeit, das von dieser Beratungsstelle geleistet werden kann. In der Beurteilung des Einzelfalls muß sie sich ganz wesentlich auf das Urteil der Landesregierung verlassen, die den Anleiheplan zur Beratung vorlegt. Aufgabe der Landesregierung und der Kommunalaufsichtsbehörde ist es, darüber zu wachen, daß die gebotene Zurückhaltung geübt wird und die Aufnahme von Auslandskrediten auf die Fälle beschränkt bleibt, zu deren Inanspruchnahme eine unbedingte Lebensnotwendigkeit für die Kreditnehmerin vorliegt. Also, meine Herren, wenn ich mich zusammenfassen darf: Diese Beratungsstelle prüft zwar pflichtgemäß dauernd nach, ob diese Auslandskredite, die von der einzelnen Gemeinde aufgenommen werden sollen, tatsächlich auch für werbende Zwecke verwendet werden sollen; sie ist aber nicht dazu in der Lage und auch nicht dazu berufen, zu prüfen, ob die Ausgabe wirklich notwendig ist. Dies zu prüfen, ist Sache der Landesregierungen und ihrer Behörden, insbesondere der Kommunalaufsichtsbehörden.

Ich komme dann zu einem weiteren Punkt unserer Sorge: das ist die Frage der Aufwertung, die der Herr Reichskanzler auch kurz gestreift hat und die ja auf Wunsch eines der größten Länder heute hier noch besonders erörtert werden soll. Die Folgerungen aus der allgemeinen Finanzlage, die ich Ihnen darzulegen mir erlaubt habe, müssen auch für die Aufwertung der Markanleihen der Länder und Gemeinden und für die sonstige Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes18 gezogen werden. Es sind uns nun in letzter Zeit Absichten einzelner Gemeinden bekannt geworden – es haben darüber auch Besprechungen im preußischen Ministerium des Innern stattgefunden –, ihren Anleihegläubigern mehr zu geben, als das Anleiheablösungsgesetz für das Reich vorschreibt. Es wird hier anscheinend wohl wenigstens von einem Teil dieser Gemeinden übersehen, daß die höhere Aufwertung der alten Anleihen19 eine Belastung auf Jahre hinaus mit sich bringt und daß daher die Frage des Aufwertungssatzes nicht nach der gegenwärtigen, mehr oder weniger günstigen Finanzlage des einzelnen Anleiheschuldners beantwortet werden darf, sondern daß der voraussichtlichen Entwicklung der künftigen Jahre Rechnung getragen werden muß. Besonders bedenklich sind aber derartige Überschreitungen der allgemeinen Ablösungssätze20 wegen ihrer Rückwirkung auf andere Gemeinden[619] und andere Schuldner. Wenn die Anleihegläubiger einer Gemeinde besser bedacht werden als die der übrigen, so wird ein Druck auf die übrigen Gemeinden ausgeübt werden, ihre Gläubiger in gleicher Weise zu behandeln, und dieser Druck wird sich weiter ausdehnen und schließlich auch gegen die Länder und letzten Endes gegen das Reich sich richten. Es sollte daher nichts unversucht gelassen werden, um ein Abweichen von den Vorschriften des Anleiheablösungsgesetzes soweit als möglich zu verhindern. Ich begrüße daher die Absicht der Landesregierungen, die unter Führung Preußens im Begriff stehen, eine Vereinbarung über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes zu schließen, die im wesentlichen auf dem Gedanken aufgebaut ist, eine Überschreitung des Aufwertungssatzes des Anleiheablösungsgesetzes zu verhindern. Mir scheinen die Vorschläge21, die uns ja auch zugegangen sind, eine sehr gangbare Basis zu bieten.

Diese Vereinbarung soll sich auch auf eine grundsätzliche Beibehaltung der Unterscheidung zwischen Anleihen alten und neuen Besitzes richten. Auch diese Absicht steht im Einklang mit der Auffassung der Reichsregierung. Ein Aufgeben der unterschiedlichen Behandlung der Anleihen nach der Besitzdauer würde die Forderungen der Altbesitzer nach einer höheren Aufwertung ihrer Anleihen auslösen, weil sie mit Recht sagen könnten, daß eine öffentliche Körperschaft, die Mittel übrig habe für die spekulationsmäßig erworbenen Anleihen, auch verpflichtet sei, die Altanleihebesitzer reichlicher zu bedenken. Nur in vereinzelten Ausnahmefällen, in denen der Neubesitz einen ganz verschwindenden Teil der Anleiheschuld bildet, mag vielleicht, aber nur als äußerster Ausnahmefall, meiner Ansicht nach eine Abweichung von dem Grundsatz einer verschiedenen[620] Behandlung der Anleihen alten und neuen Besitzes tragbar erscheinen, weil vielleicht sonst die Kosten zu hoch werden. Aber auch diese Besonderheiten müssen so groß sein, daß sich hieraus Berufungen von Gläubigern anderer Gemeinden ohne weiteres zurückweisen lassen. Also ich glaube, daß die größte Vorsicht auch auf diesem Gebiete notwendig ist.

Nun sind allerdings die Möglichkeiten einer Einwirkung auf die Gemeinden in der Durchführung ihrer Anleiheablösung begrenzt. Es ist uns nicht gelungen, unsere Absicht durchzusetzen, die auch von der Mehrzahl der Länder gebilligt wurde, die Gemeinden durch reichsgesetzliche Bestimmungen zu beschränken. Aber immerhin bieten die Kommunalaufsichtsbefugnisse der Landesregierungen Mittel genug, um den Einfluß der Landesregierungen auf die Gemeinden in dieser Frage geltend zu machen, und ich möchte Sie dringend bitten, meine Herren, diese Mittel bis zum äußersten auszunutzen und auszuschöpfen. Ich sage das hier nicht, um etwa den Anleihegläubigern irgendwie etwas nicht zukommen zu lassen. Diesen armen Leuten möchte man wirklich gerne helfen. Aber ich glaube, es ist falsch, wenn man hier in der guten Absicht, etwas mehr zu tun, vielleicht über das Ziel hinausschösse und nachher großen Schaden für die Allgemeinheit, unter Umständen sogar eine Rückwärtsrevision des Ablösungsgesetzes herbeiführte.

Als Mittel zur Vermeidung einer höheren Aufwertung kann ich mir denken Aufklärung über den Ernst der Finanzlage des Reichs, der Länder und der Gemeinden in der Weise, wie ich sie vorhin gegeben habe. Häufig wird ja die Neigung in der Gemeindeverwaltung, sich durch höhere Aufwertung ihrer Anleihen über das Notwendige hinaus zu belasten, darauf zurückzuführen sein, daß diese Verwaltungen die heraufziehenden Schwierigkeiten ihrer finanziellen Verhältnisse in der nächsten Zeit und in späteren Jahren doch nicht in voller Klarheit übersehen können; es ist ja schließlich auch nicht immer zu verlangen.

Gewisse Gefahren eines Hinauftreibens der Ablösungssätze liegen freilich in den Bestimmungen des Reichsgesetzes selbst. Nach dem Anleiheablösungsgesetz kann in einem besonderen Verfahren die Höhe der Ablösung von Gemeindealtbesitzanleihen über den Normalsatz von 12,5 Prozent hinaufgesetzt werden22. Es ist zuzugeben, daß bei Mißbrauch oder weitgehender Anwendung dieser Bestimmung gegenüber den einzelnen Gemeinden für die anderen Gemeinden, für die Länder und für das Reich erhebliche Schwierigkeiten entstehen können. Immerhin sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Heraufsetzung der Ablösungssätze eng begrenzt. Vor allem wird eine dauernde finanzielle Leistungsfähigkeit vorausgesetzt, und diese kann nach dem Stande der Reichsfinanzen für die nächste Zukunft in keinem Falle auf die Reichsüberweisungsteuern, die einer Gemeinde zufließen, gegründet werden. Die Heraufsetzung[621] der Ablösungssätze darf meines Erachtens nur dann erfolgen, wenn die betreffende Gemeinde durch irgendwelchen hochwertigen Sachbesitz, etwa Forstbestand oder besonders ertragreiche industrielle Anlagen, erheblich besser steht als eine Gemeinde im Normalfall. Aber all diese Präzedenzfälle sind natürlich außerordentlich gefährlich. Ich möchte dringend bitten, bei der Bestimmung der Stellen, denen die Entscheidung über die höhere Aufwertung übertragen ist23, besonders ihr Augenmerk darauf zu richten, daß diese Stellen nach der Zusammensetzung und Vorbildung ihrer Mitglieder in der Lage sind, diese Fragen sachverständig nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu beurteilen; denn rein juristisch dürfen sie nicht entschieden werden.

Bei dieser Frage sind wir im Reich indirekt ebenso wie die Länder interessiert. Wenn durch das Vorgehen einer einzelnen Gemeinde etwa die Unterscheidung zwischen Alt- und Neubesitz fallengelassen wird, oder wenn eine größere Gemeinde zu einer höheren Aufwertung kommt, so zieht das sofort nach sich, daß andere – sogar Staaten – nachfolgen müssen – ich brauche nur an die Stadtstaaten zu denken – und daß dann die ganze Frage wieder von neuem aufgerollt wird und wir dann wieder in der Reichsgesetzgebung auch für die Reichsanleihen Beunruhigung bekommen. Meine Herren, die Aufwertung der Reichsanleihen ist so hoch festgesetzt worden, daß jetzt schon sehr schwere Bedenken auftreten, ob wir sie auf die Länge der Zeit tragen können. Wir werden selbstverständlich alles tun, was wir zugesichert haben. Aber ich möchte dringend bitten, die Sache für uns nicht zu gefährden. Ich habe das Gefühl, daß, wenn die einzelnen Länder oder Gemeinden über das zulässige Maß hinausgehen, dann die ganze Sache in Erschütterung kommt, und daß wir dann womöglich in einiger Zeit eine neue Aufwertungsgesetzgebung haben werden, die einfach das Reich und die Länder und Gemeinden nicht tragen können.

Meine Herren! Ich möchte dann diese Frage verlassen und nur noch den fünften Punkt erwähnen, der uns auch schwere Sorgen macht: das ist nämlich die bevorstehende Aufhebung des Besoldungssperrgesetzes24. Wenn man daran denkt, daß vom 1. April, also jetzt in sechs Monaten, das Besoldungssperrgesetz fällt, dann kann man allerdings die schwersten Sorgen bekommen, besonders wenn, wie ich gehört habe, einzelne Gemeinden sich mit dem Gedanken tragen, jetzt schon neue Besoldungsordnungen zu schaffen und genehmigen zu lassen, mit der Maßgabe, daß diese automatisch in Kraft treten, sobald das Besoldungssperrgesetz außer Kraft tritt. Sie wissen alle, daß der Besoldungsbedarf, der Ausgabenbedarf für den Personalbestand, nicht nur im Reich, sondern auch bei Ihnen und bei den Gemeinden im Verhältnis viel höher ist als in der Vorkriegszeit. Ich glaube, es sind im Durchschnitt – in Preußen ist es einmal ausgerechnet[622] worden – ungefähr 70 Prozent. (Zuruf: Noch mehr!) – Sogar noch mehr. Also durch die Aufhebung des Besoldungssperrgesetzes und durch ein Versagen der Kommunalaufsichtsbehörden oder einzelner Regierungen, kann ein Loch gerissen werden, wodurch wir, so sehr gern man den Beamten auch eine Verbesserung ihrer Lage bei den sehr schweren wirtschaftlichen Verhältnissen gönnen muß, in denen sie leben, doch völlig zum Erliegen kommen können. Und darum möchte ich an die Herren die dringende Bitte richten, Ihrerseits dieser Frage auch die größte Aufmerksamkeit zu widmen und in der Genehmigung dieser Besoldungsumordnungen und in den sonstigen Besoldungsfestsetzungen durch die Kommunalaufsichtsbehörden doch sehr vorsichtig zu sein und rechtzeitig alle Anordnungen zu treffen, damit nicht durch eine vorzeitige Genehmigung irgendeiner Besoldungsordnung oder Neuregelung das ganze Gebäude nicht nur der Länder- und Gemeindefinanzen, sondern auch der Reichsfinanzen ins Wanken kommt.

Wenn es den Herren recht ist, darf ich dann den Herrn Reichsbankpräsidenten bitten, über die Punkte, über die er freundlicherweise referieren wollte, das Wort zu ergreifen.

Reichsbankpräsident Dr. Schacht: Meine Herren! Nach den ausgezeichneten und durchaus erschöpfenden Ausführungen des Herrn Reichsfinanzministers kann ich mich, glaube ich, auf wenige Ausführungen beschränken, die insbesondere die Anleihepolitik der Länder und Kommunen betreffen. Das ist ja die Frage, an der die Reichsbank nicht nur vom Standpunkt der Kreditpolitik, sondern insbesondere auch vom Standpunkt der Währungspolitik aus interessiert ist, weil diese Anleihepolitik heute im wesentlichen eine Auslandsanleihepolitik ist.

Ich darf als Grundfrage, die im Auge behalten werden muß, vorausstellen, daß eine dauernde Passivität unserer Zahlungsbilanz eine unmögliche Angelegenheit ist. Es wird keiner bestreiten, daß wir augenblicklich in einer sehr schweren Defizitwirtschaft hinsichtlich unserer ganzen Produktion der Welt gegenüber uns befinden. Die Handelsstatistik weist für das Jahr vom 1. September 1924 bis Ende August 1925 ein Defizit von über 4 Milliarden aus, und wenn auch eine Teilkorrektur dieser Ziffer vielleicht erforderlich sein wird infolge einer noch nicht ganz zuverlässigen Statistik, die ja überhaupt nicht immer möglich sein wird, so ist es doch gar keine Frage, daß unsere heutige Verschuldung an das Ausland aus Krediten, die seit dem Londoner Pakt hereingekommen sind, auf mindestens zwischen 3 und 3,5 Milliarden Mark zu schätzen ist. Der Herr Reichsfinanzminister hat mit Recht ausgeführt, daß hier mindestens eine 10prozentige Verzinsung und Amortisation insgesamt anzusetzen ist, so daß wir auch hier schon wieder eine Verschlechterung unserer jährlichen Zahlungsbilanz von 300 bis 350 Millionen Mark in den Gesamtausgleich einzusetzen haben.

Nun sind ja diejenigen Kreise, die nicht unmittelbar mit der Außenwirtschaft zu tun haben – ich will damit niemanden zu nahe treten, aber das sind natürlich die Länder und Kommunen in größerem Umfange, als es das Reich selbst ist und als es insbesondere die Reichsbank ist, die ja diesen Dingen ihre besondere Aufmerksamkeit zuwenden muß –, ich sage, diese Stellen sind etwas[623] weiter entfernt von der Beobachtung der Wirkungen unserer ganzen Außenwirtschaft, weil ihr Aufgabenkreis im Inland einen gewissen abgesteckten Rahmen hat. Um so wichtiger, glaube ich, ist es, daß im Anschluß an die Ausführungen des Herrn Reichsfinanzministers die Herren Vertreter der Länder sich doch einmal darüber Rechenschaft geben, daß die Beobachtung der Erfordernisse, die aus diesen Auslandsbeziehungen sich ergeben, für die Länderverwaltungen ganz unerläßlich ist, wenn nicht durch eine unkontrollierte Wirtschaft der nachgeordneten Organe, der nachgeordneten Verwaltungsstellen hier schwerer Schaden heraufgeführt werden soll.

Ich habe den Eindruck, daß eine ganze Reihe von Ausgaben der Länder, auch wenn sie dem Grundsatz der Produktivität Rechnung tragen, doch im wesentlichen diese Produktivität aus rein innenwirtschaftlichen Gründen oder sagen wir einmal aus rein privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten heraus ansehen. Der Bau eines Elektrizitätswerkes oder der Ausbau einer Straßenbahn oder die Errichtung einer Wasserstraße oder dergleichen sind Dinge, die selbstverständlich an sich innerhalb des Rahmens der inländischen Volkswirtschaft durchaus produktiv in dem Sinne gemacht werden können, daß sie die Zinsen und Amortisation des in Inlandswährung angelegten Betrages tragen können. Da aber der Betrag nicht aus Inlandswährung herauskommt, sondern bei der Aufnahme von Auslandsanleihen aus ausländischer Währung herauskommt, so ist diese rein innerwirtschaftliche Produktivität nicht ausreichend, um den Schaden von der deutschen Gesamtwirtschaft abzuwenden, der aus der Auslandsvalutaverpflichtung entsteht. Die Reichsbank kann hiergegen absolut keinerlei Sicherungen ihrerseits einführen; denn sie ist in der Aufnahme der Devisen durch Hingabe von Markmitteln nicht frei. Sie muß diese Devisen aufnehmen, wenn sie nicht die Mark über die Goldparität hinauftreiben lassen will, was natürlich wiederum sehr erhebliche Bedenken auslöst. Aber nicht nur durch diese Devisenhereinnahme wird der Notenumlauf der Reichsbank ausgedehnt, ohne daß die Bank es verhindern kann, sondern auch durch die Zahlungen, die der Reparationsagent auf Grund des Dawes-Planes von seinem Konto bei der Reichsbank leistet. Es ist kein Geheimnis und ich habe schon bei früherer Gelegenheit auch im Kreise der Herren Ländervertreter darauf aufmerksam gemacht, daß der Bestand an Devisen in der Reichsbank seit April etwa mit kurzen Schwankungen und Unterbrechungen ständig zurückgegangen ist, und daß wir uns heute auf einem Niveau befinden, welches, wenn wir nicht inzwischen wieder eine Reihe von Auslandskrediten hereinbekommen würden – ich erinnere an die Rentenbankanleihe, Bremer Anleihe usw. –, doch zu großen Bedenken innerhalb der weiteren Kreditpolitik der Reichsbank Veranlassung geben müßte.

Wir sind also, wie gesagt, in diesen Dingen nicht frei und können unsererseits irgendwelche Sicherungsmaßnahmen in diesen Prozeß nicht einbauen, sondern wir müssen an die Verständigkeit der Aufsichtsbehörden, insbesondere über die Kommunen, appellieren, die uns hier zu Hilfe kommen muß. Ich habe deshalb den Eindruck – und da brauche ich nur zu unterstreichen, was der Herr Reichsfinanzminister ausgeführt hat –, daß die ganz außerordentliche Bautätigkeit der Kommunen, die Unzahl von Projekten, die heute in den Kommunalverwaltungen[624] vorliegen über Ausbau oder Einrichtung von Wasser-, Gas-, Elektrizitätswerken, Verkehrsunternehmungen usw., mit ganz anderen Augen geprüft werden muß, als es bisher geschehen ist. Wir haben ja bisher nur erlebt, daß einige größere Kommunen Auslandskredite zustande gebracht haben. Ich gebe zu, daß die Beratungsstelle in der Beurteilung dieser Kredite ihr Möglichstes getan hat. Aber ich möchte die Bemerkungen des Herrn Reichsfinanzministers unterstreichen, der darauf hingewiesen hat, daß die Aufgabe, die hier der Beratungsstelle gestellt ist, eigentlich ihre Möglichkeiten übersteigt; denn sie baut nur auf auf einem ihr gegebenen Material, während sie die eigentliche Frage, ob die Ausgabe, die hier von der vorgesetzten Stelle genehmigt ist, wirklich auch unter volkswirtschaftlichen, d. h. unter außenwirtschaftlichen Gesichtspunkten, zu verantworten ist, in den meisten Fällen nicht beantworten kann. So kommt es, daß von den 695 Millionen Mark Anträgen, die seitens der Kommunen an die Beratungsstelle bisher gelangt sind, etwa 83 Prozent, nämlich 577 Millionen Mark, von der Beratungsstelle genehmigt worden sind. Erfreulicherweise sind davon bisher nur etwa 100 Millionen Dollar = 420 Millionen Reichsmark zustande gekommen. Aber wenn Sie sich dieses Tempo vergegenwärtigen, meine Herren, so glaube ich, ist niemand an diesem Tisch, der nicht das vollständig Unmögliche, um nicht zu sagen Lächerliche dieser ganzen Situation einsieht. Und da es sich hier nur um die großen Gemeinden im wesentlichen handelt, die direkt mit dem Ausland verhandeln können, so darf ich vielleicht hier einfügen, daß für die kleineren Gemeinden neuerdings ja die Girozentralen bemüht sind, gewisse Sammelanleihen abzuschließen, damit auch die kleinen Kommunen aus dem Strom, der aus dem Ausland hereinkommen soll, gespeist werden können. Ich habe mir erlaubt, gerade einen kürzlich an uns gelangten Fall einer Gemeinde dem Herrn Reichsfinanzminister mitzuteilen, wo auf die Anfrage, wieviel Geld in dem Falle, daß eine solche Sammelanleihe zustande käme, denn diese Gemeinde beanspruchen oder anmelden könnte oder wünschte, in der Stadtverordnetenversammlung festgestellt wurde, daß man 100 000 Mark brauchte; man hat aber vorsichtshalber 800 000 Mark angemeldet, da man von vornherein wohl damit rechnete, daß man eine Konzertrechnung anzumelden hätte; im Notfall hätte man wahrscheinlich auch für die übrigen 700 000 Mark irgendeine Verwendung gefunden.

Die Deutsche Girozentrale hat neuerdings, ich glaube, an fast sämtliche ihr erreichbaren Gemeinden eine solche Umfrage gerichtet, die die Wünsche nach Auslandskrediten feststellen sollte, und ich habe zu meinem Entsetzen gesehen, daß auf diese Weise eine Wunschliste von annähernd einer Milliarde Mark zustande gekommen ist, die sich auf die kleinen und kleinsten Gemeinden erstreckt. Ja, meine Herren, wer von uns glaubt, es verantworten zu können, daß bei der absolut notwendigen Steigerung der deutschen Produktivität dem Ausland gegenüber allein für kommunale Verbesserungen Summen beansprucht oder angefordert werden können, die diesen Beträgen, die ich Ihnen hier eben nenne, auch nur annähernd gleichkommen können? Der Herr Reichsfinanzminister hat durchaus mit Recht darauf hingewiesen, daß es sich hier zum allergrößten Teil um Anlagen handelt, die unmittelbar nicht einmal im innerwirtschaftlichen Sinn produktiv wirken, sondern daß es Anleihen sind, die[625] der nächsten Generation oder noch späteren Generationen dauernd zugute kommen werden. Wir müssen unter allen Umständen, wenn wir unsere Wirtschaft nicht von der finanzpolitischen Seite der Länder und Kommunen her in das größte Unglück hineintreiben wollen, uns die allergrößte Reserve in diesen Dingen auferlegen, und es darf nur das gemacht werden, was für die augenblicklichen Notwendigkeiten der Bevölkerung unter allen Umständen unerläßlich ist; aber darüber hinaus auch nicht das Leiseste.

Meine Herren, ich habe den Eindruck, daß die Art und Weise der Verwaltung der öffentlichen Gelder, die wir haben, doch nicht ganz so zu beurteilen ist, wie es bisher der Fall gewesen ist. Ich habe mich wiederholt früher bemüht, darauf hinzuwirken, daß in der Verteilung der öffentlichen Gelder andere Methoden eingeschlagen werden müssen, und ich darf auch von dieser Stelle, da es sich hier um eine Besprechung mit den Ländervertretern handelt, noch einmal darauf hinweisen, daß das Prinzip, daß die Gelder, die aus der Gesamtheit der deutschen Wirtschaft aufkommen, nun unbedingt unter länderpolitischen Gesichtspunkten aufgeteilt werden müssen, ein wirtschaftlich durchaus irriges ist. Ich würde dringend bitten, daß man auch hier das wirtschaftlich begründete Gesamtinteresse über den Gesichtspunkt stellt, daß vielleicht hier der Nachbar etwas besser wegkommen könnte als man selbst.

Meine Herren! Die ganzen öffentlichen Gelder, um dies noch kurz zu erwähnen, sind bisher in kurzfristigen Krediten ausgeliehen worden, d. h. in sogenannten kurzfristigen Krediten; denn sehr viele dieser kurzfristigen Kredite werden sich ja letzten Endes voraussichtlich als recht langfristige Kredite erweisen. Aber sie sind doch unter dem Gesichtspunkt einer gewissermaßen bankmäßigen Verwendung ausgeliehen worden. Ich glaube, daß wir durchaus in der Lage sind, einen großen Teil dieser Gelder – ich denke insbesondere dabei an diejenigen Gelder, die aus dem Postscheckverkehr anfallen – in langfristigen Anlagen anzulegen. Ich glaube, daß es gar keine Schwierigkeiten machen wird, Liquiditätsmöglichkeiten für die Post auch auf andere Weise zu schaffen, und sehe die Möglichkeit, wirklich notwendige Anlagen des Inlandes mit inländischem langfristigen Gelde zu finanzieren, durchaus nicht so ungünstig an, wie das vielleicht bisher der Fall gewesen ist, da diese Gelder alle kurzfristig ausgegeben worden sind. Ich glaube, daß wir nach dieser Richtung hin die derzeitigen Verhältnisse durchaus zu revidieren in der Lage sein werden.

Ich glaube, ich kann mich auf diese wenigen Ausführungen beschränken. Wenn ich eins vielleicht hinzufügen darf, so ist es das, daß die Amerikaner von Zeit zu Zeit, wenn nämlich einmal wieder so eine Stimmungswelle drüben kommt, hier durch ihre Vermittler und Vertreter dauernd die Kreditsucher überlaufen und ihnen Anträge ins Haus tragen. Meine Herren, ich weiß sehr wohl, daß in diesen Dingen die Reichsbank einen gewissen Einfluß ausüben kann, und die ersten amerikanischen Banken schließen ja in der Regel solche Anleihen nicht ab, ohne sich mit der Reichsbank in Verbindung zu setzen. Aber es scheint, sei es unter dem Bekanntsein dieser Tatsache oder aus anderen Gründen, geradezu eine Gewohnheit zu werden, daß insbesondere die deutschen Kommunen sich mit zweit- und drittklassigen amerikanischen Firmen einlassen.[626] Ich habe den Eindruck, daß die ganze Anleihepolitik in Amerika mit ganz wenigen Ausnahmen der Anleihen, die nämlich mit allerersten Firmen abgeschlossen worden sind, eine höchst traurige Entwicklung aufgewiesen hat. Auch für eine gewisse Anzahl industrieller Anleihen ist das nicht zu leugnen. Und es ist die Folge dieser unorganisierten Politik, daß der Gesamtkredit Deutschlands von Zeit zu Zeit, wenn nämlich die Stimmungswelle vorüber ist, immer wieder durch die mangelhaften Erfolge und durch die mangelhafte Handhabung von Anleihen deutscher Kommunen oder auch deutscher industrieller Werke geschädigt wird, die durch zweit- oder drittklassige Firmen lanciert werden. Ich möchte nur ganz allgemein hinzufügen, daß in dieser ganzen Kreditfrage mit Amerika wir uns unter allen Umständen darauf konzentrieren sollten, nur wirklich große, gut organisierte Anleihen mit den allerersten Firmen drüben herauszubringen. Denn nur dann werden wir dauernd den amerikanischen Markt für uns offen halten können. Aber diese Anleihen müssen sich auf diejenigen Zwecke beschränken, die auch unter dem Gesichtspunkt unserer Gesamtproduktion, unserer Gesamtwirtschaft und unseres Verhältnisses zu dem gesamten Ausland, unter Berücksichtigung unserer Zahlungsverpflichtungen an das Ausland aufgenommen werden, nicht aber unter dem Gesichtspunkt einer bloßen inländischen produktiven Verwendung.

Preußischer Finanzminister Dr. Höpker-Aschoff: Meine Herren! Wir sind der Reichsregierung außerordentlich dankbar dafür, daß sie uns heute zu dieser Besprechung eingeladen hat. Der Herr Reichsfinanzminister ist gewiß in einer nicht angenehmen Lage; denn die Vorwürfe über das allzu starke Fließen der Steuern werden vorzugsweise gegen ihn gerichtet. Ich muß ihm aber durchaus darin recht geben, daß die Ausführungen in der Öffentlichkeit, soweit sie sich auf die stärkeren Eingänge bei den Überweisungssteuern beziehen, ebensogut gegen die Länder gerichtet werden, weil diese Überweisungssteuern heute zu 90 Prozent, in der zweiten Hälfte des Jahres zu 75 Prozent den Ländern und Gemeinden zustatten kommen. Ich habe daher auch bei der Beratung des Etats in Preußen im Hauptausschuß immer darauf hingewiesen, daß das Überschreiten der Voranschläge des Reichs bei den Überweisungssteuern keinen Anlaß dazu gäbe, etwa anzunehmen, daß allzuviel Geld in den öffentlichen Kassen sei. Wir haben, um überhaupt unseren Haushalt einigermaßen ins Gleichgewicht zu bringen, in Preußen über die Voranschläge des Reichs hinausgehen müssen. Wir haben das Gesamtaufkommen an Einkommen- und Körperschaftsteuer für das erste halbe Jahr auf 1200 Millionen und für das zweite halbe Jahr auf 1050 Millionen geschätzt und auf Grund dieses Voranschlags unsere Berechnungen aufgebaut. Ich glaube, daß man diese Schätzungen verantworten kann, weil nach dem bisherigen Aufkommen damit zu rechnen ist, daß die Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in den ersten sechs Monaten etwa 1275 Millionen nach meinen Rechnungen bringen wird, wenn man nämlich das Septemberergebnis ungefähr ebenso einstellt wie das Augustergebnis. Es würde also gegenüber unseren Berechnungen ein Mehr von ungefähr 75 Millionen bleiben. Ich bin aber andererseits fest überzeugt, daß die Schätzung von 1050 Millionen für das zweite Halbjahr um dieses Mehr von 75 Millionen unterschritten werden wird und daß daher unsere Schätzung im ganzen unter keinen[627] Umständen überschritten wird. Und ich bin auch mit dem Herrn Reichsfinanzminister durchaus darin einig, daß das Fließen der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer aus den Gründen, die er vorhin dargelegt hat, stark nachlassen wird, und ich habe bereits im Hauptausschuß des preußischen Landtages darauf hingewiesen, daß aus eben diesen Gründen mit starken Rückgängen in den kommenden Monaten zu rechnen ist, selbst bei diesen Schätzungen, selbst wenn ich bei den preußischen Steuern die Mehreingänge einstelle. Wir dürfen in Preußen damit rechnen, daß die Grundvermögensteuer nicht nur 170, sondern 200 Millionen bringen wird, daß die Hauszinssteuer für allgemeine Finanzzwecke nicht 225 Millionen, sondern 261 Millionen bringt. Selbst dann bleibt in Preußen noch ein Betrag von etwa 240 Millionen, für den eine Deckung in diesem Jahre nicht vorhanden ist. Und diese Sachlage gibt natürlich zu außerordentlich ernster Besorgnis Anlaß. Ich habe den Herren im Landtag das immer wieder vorgestellt, wie bedenklich die Finanzlage in Preußen ist. Leider ist ja die psychologische Einstellung der ganzen Öffentlichkeit, aber auch der Reichstags- und preußischen Landtagsabgeordneten eine solche, daß sie nicht recht glauben wollen, wenn man von einem Fehlbetrag spricht. Wenn man diesen Fehlbetrag mit Zahlen belegt, hört man immer die Erwiderung: Das ist nur ein scheinbarer Fehlbetrag, es wird so gehen wie im vorigen Jahre; im vorigen Jahre hat das der Finanzminister auch gesagt, und nachher waren in der Kasse Überschüsse da. Ich glaube, wir haben alle die Aufgabe, gegen diese psychologische Einstellung mit allen Kräften anzukämpfen und insbesondere die verantwortlichen Abgeordneten zu überzeugen, daß es nicht so gehen wird wie im vorigen Jahre, sondern daß in diesem Jahre ein ganz starker Rückgang eintreten wird und alle Steuerquellen bis aufs äußerste erschöpft sind.

Wir müssen also in Preußen damit rechnen, daß der Überschuß des Vorjahres, der etwa 220 Millionen beträgt, restlos verbraucht wird, um den Fehlbetrag dieses Jahres zu decken, wenn eben nicht die wirtschaftliche Entwicklung eine außerordentlich günstige im nächsten Halbjahr sein sollte und dadurch die Steuereingänge sich vermehren würden. Die Finanzlage ist also in Preußen außerordentlich ernst. Es wird in den anderen Ländern nicht viel anders sein.

Nun können Ersparnisse ohne allen Zweifel in den Ländern und Gemeinden in nennenswertem Umfange nur erzielt werden, wenn man den Personalbedarf einschränkt. Einen anderen Weg gibt es nicht. Wir rechnen in Preußen damit, daß die Ausgaben für den Personalbedarf etwa 75 Prozent der Gesamtausgaben betragen. Bei den sächlichen Ausgaben sind wir weit hinter den Ausgaben der Friedenszeit zurück. Starke Abstriche sind daher dort nicht möglich. Ersparnisse sind auf die Dauer nur dann zu machen, wenn der Personalbedarf eingeschränkt wird. Wir können einen Personalabbau, wie wir ihn gehabt haben, nicht wiederholen. Es ist also nur möglich, freiwerdende Stellen, in großem Umfange allmählich einzusparen. Dieser Weg muß nach meinem Dafürhalten mit allem Nachdruck beschritten werden. Auch hier besteht stärkster Widerspruch in den Parlamenten, weil in allen Parteien ohne Ausnahme die Beamtenorganisationen starken Einfluß haben und sich mit Händen und Füßen dagegen wehren, daß auch nur eine freiwerdende Stelle eingespart wird, weil sie diese Stellen für den Nachwuchs offenhalten wollen. Aber es bleibt kein[628] anderer Weg, als auf diesem Gebiete der Personalausgaben mit Rücksichtslosigkeit einzusparen, wenn wir auf die Dauer den Haushalt der Länder und Gemeinden in Ordnung halten wollen.

In diesem Zusammenhange ist auch beachtenswert, was der Herr Reichsfinanzminister über das Besoldungssperrgesetz ausgeführt hat. Ich glaube auch, daß wir ernstlich erwägen müssen, ob wir das Besoldungssperrgesetz zum 1. April nächsten Jahres aufgeben können. Ich würde allerdings eine andere Regelung begrüßen als wir sie heute haben. Ich glaube, daß man den Ländern die Sache ruhig überlassen könnte. Höchstens könnten Vereinbarungen zwischen den Ländern und dem Reiche getroffen werden. Ich kann mir z. B. nicht denken, daß wir in Preußen in unseren Besoldungsgrundsätzen über die Besoldungsgrundsätze des Reiches hinausgehen würden. Es würde also nach meinem Dafürhalten vollkommen genügen, wenn man es den Ländern überläßt, ihrerseits durch ein Besoldungssperrgesetz die Gemeinden zu zwingen. (Reichskanzler Dr. Luther: Preußen wollte 100 Mark Zulage bewilligen!) – Nein, Herr Reichskanzler, das war nur ein frommer Wunsch des Landtags, und ich wurde aufgefordert, über diesen Wunsch des Landtags mit dem Herrn Reichsfinanzminister in Verhandlungen einzutreten. Der Herr Reichsfinanzminister hat mir geschrieben, daß er nichts machen könne, und ich habe eine entsprechende Erklärung im Landtag abgegeben, habe auch bei den letzten Haushaltsberatungen immer gesagt, daß bei der jetzigen Finanzlage Preußens nicht daran zu denken sei, eine Besoldungserhöhung durchzuführen.

Nun darf ich mir aber in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung erlauben, eine Bitte an die Reichsregierung und an den Herrn Reichskanzler. Die Sparsamkeit wird uns nicht dadurch leichter gemacht, daß in dem Reichsetat alle möglichen Mittel für Zwecke eingestellt sind, die in die Aufgabenkreise der Länder hineinfallen (Zustimmung der Ländervertreter), Aufgaben der Wohlfahrtspflege und Aufgaben des Kultusministeriums im weitesten Sinne. Es ist unter Umständen noch zu ertragen, wenn solche Mittel den Ländern zugeführt werden. Wenn aber auf diesen Gebieten, die zu den eigentlichen Aufgabengebieten der Länder gehören, meist den Wünschen des Reichstags folgend nun Mittel zur Verfügung gestellt werden, die die Reichsministerien unmittelbar verwenden für alle möglichen schönen Zwecke, für Kultur- und Wohlfahrtspflege, so wird natürlich in den Länderparlamenten das Verlangen ausgelöst, nun auf diesem Gebiete Entsprechendes zu tun und in gleicher Weise vorzugehen, da ja die Länder auf diesem Gebiete zuständig sind. Der Herr Reichsfinanzminister weiß, welche Haushaltsposten ich im Auge habe. Es sind eine ganze Reihe von Posten. Die Aufgabe der Länder, auf diesen Gebieten zu sparen, würde nur erleichtert werden, wenn diese Posten im Reichshaushalt verschwinden würden.

Ich halte es sodann für angezeigt, darauf einzugehen, ob es möglich sein sollte, zu Vierteljahres- oder Zweimonatszahlungen überzugehen25. Ich habe dem Reichsfinanzminister bereits mitgeteilt, daß wir in Preußen kaum in der[629] Lage sein würden, Vierteljahreszahlungen oder Zweimonatszahlungen durchzuführen, selbst wenn man die Vierteljahreszahlungen auf drei Monate und die Zweimonatszahlungen auf zwei Monate verteilen würde. Der Staat könnte es unter Umständen noch durchführen, weil ihm aus dem Überschuß des Vorjahres ein erheblicher Betriebsfonds augenblicklich zur Verfügung steht. Aber auch hier bestünde schon eine Gefahr. Gingen wir zur Vierteljahreszahlung über, so würde sich unser Betriebsfonds um 100 Millionen, bei Zweimonatszahlungen um 50 Millionen sofort vermindern. Diese Summe würde nicht zurückfließen und müßte aus unserem Guthaben bei der Staatsbank abgezogen werden, würde also dem Produktionskredit entzogen werden und würde entweder unmittelbar dem Konsum oder über die Beamtenbank mittelbar dem Konsum wieder zugeführt werden. Darin sehe ich eine außerordentlich große Gefahr. Außerdem aber glaube ich, daß die Gemeinden über Betriebsfonds gar nicht verfügen und daher nicht in der Lage wären, aus finanziellen Gründen überhaupt zu Vierteljahres- oder Zweimonatszahlungen überzugehen. Daher glaube ich, daß Reich und Länder auf diesem Gebiete stark bleiben müssen und die Monatszahlung als eine dauernde Einrichtung durchsetzen müssen. Wenn früher die Offiziere sich mit Monatszahlungen abgefunden haben und damit ausgekommen sind, so glaube ich, daß dieser Modus auch bei den Beamten allmählich eingeführt werden kann, und das um so mehr, als früher die Vierteljahreszahlungen im Zusammenhang standen mit den vierteljährlichen Mietszahlungen, während wir heute monatliche Mietszahlungen haben.

Auch vom Standpunkt der Beamten sind diese Monatszahlungen vielleicht besser. Außergewöhnliche Aufwendungen gibt es im ganzen Jahre; man muß sie auf die einzelnen Monate verteilen. Es liegt also auch vom Haushalt des einzelnen Beamten aus keine Notwendigkeit vor, zur Vierteljahreszahlung überzugehen. Man würde die Sache nicht erleichtern. Vielleicht würde die ganze Geschichte scheitern. Die plötzliche Massierung der Kaufkraft würde zu einer Steigerung der Preise führen, die nachher nicht so leicht rückgängig zu machen ist. Es würde dann unmittelbar die Forderung nach einer Besoldungserhöhung kommen, während diese Vierteljahreszahlung nur als Wiederherstellung eines guten alten Rechtes, aber durchaus nicht als Entgegenkommen der Reichsregierung oder der Länderregierungen ausgelegt werden würde.

Auch die Aufnahme auswärtiger Anleihen ist erörtert. Auch ich bin mit dem Herrn Reichsfinanzminister und dem Herrn Reichsbankpräsidenten darin einig, daß wir das Anleihebedürfnis der Gemeinden außerordentlich stark einschränken müssen. Es gibt natürlich gewisse Gebiete, auf denen Anleihen gemacht werden können und müssen. Ich darf vielleicht zwei Beispiele herausheben, um es anschaulicher zu machen. Wenn meinetwegen die Stadt Duisburg eine Anleihe aufzunehmen versucht oder die Stadt Duisburg und der preußische Staat gemeinsam für den Ausbau des Hafens von Duisburg, so wäre das ein Zweck, für den man eine auswärtige Anleihe wohl verantworten könnte; denn der Ausbau dieses Hafens ist mit Bezug auf die technischen Fortschritte notwendig und kommt der Wirtschaft wieder zugute. Zweitens: wenn der preußische Staat daran denken würde, für Betriebe der Elektrizitätsverwaltung eine auswärtige Anleihe aufzunehmen, so würde auch das zu rechtfertigen sein;[630] denn der Ausbau dieser Elektrizitätswerke ist notwendig, weil die Wirtschaft mehr Strom braucht und weil man diesem Bedürfnis Rechnung tragen muß! Ich glaube, Anleihen für solche Zwecke sind zu verantworten, weil sie letzten Endes wieder der Wirtschaft zugute kommen. Aber wenn, um ein anderes Beispiel zu nehmen, die Kommunen, sei es durch die Girozentrale oder auf andere Weise, Anleihen aufnehmen, um Straßen auszubauen, so ist das ein Zweck, der für solche Anleihen nicht in Frage kommen kann. Solche Anleihen müssen unter allen Umständen verhindert werden.

Noch ein paar Worte zur Aufwertung. Wir haben seinerzeit im Finanzministerium und im Innenministerium Besprechungen mit Vertretern anderer Länder gehabt. Bei diesen Besprechungen hat sich das erfreuliche Ergebnis gezeigt, daß die meisten Länder darin einig waren, daß der Wunsch des Herrn Reichsfinanzministers, in der Frage der Aufwertung nicht über die Grundsätze des Reichs hinauszugehen, durchaus berechtigt sei. Wir haben uns erlaubt, Vorschläge über eine Vereinbarung, die unter den Ländern getroffen werden könnte, zu machen und haben einen Abdruck dieser Vorschläge auch der Reichsregierung zugestellt mit Bezug auf die heutige Konferenz. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier kein Raum. Aber der Grundgedanke, daß die Anleihen der Länder und Gemeinden nur in demselben Maße aufgewertet werden sollen wie die Anleihen des Reichs, ist richtig. Dieser Standpunkt wird uns natürlich durch die Fassung des Reichsgesetzes nicht erleichtert; denn dadurch, daß das Reichsgesetz einen gewissen Spielraum gelassen hat26, werden die Dinge den Ländern und Gemeinden außerordentlich schwer gemacht; und wenn wir nun auf die Grundsätze des Reichs eingehen, wird die Öffentlichkeit sagen: Das, was im Reichsgesetz vorgesehen war, daß die Länder und Gemeinden weiter gehen können, wird durch die Landesregierungen sabotiert. Trotz alledem ist der Grundsatz richtig, und ich glaube auch, daß alle Länder bereit sein müßten, diesen Grundsatz nach Möglichkeit durchzuführen.

Bayerischer Staatsminister der Finanzen Dr. Krausneck: Meine Herren! Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsfinanzminister haben den Zweck der heutigen Aussprache näher erörtert und umschrieben, und wir haben daraus entnommen, daß es sich in der Hauptsache darum handelt, die Finanzlage des Reiches und im Anschluß daran auch der Länder zu erörtern und daraus die nötigen Konsequenzen nach verschiedenen Richtungen, die allerdings nicht erschöpfend sind, zu ziehen. Ich glaube, keiner von uns ist etwa heute in der Annahme hierher gekommen, daß bereits das Finanzausgleichsgesetz27 einer Revision unterzogen werden soll; denn wenn wir auch von Anfang an der Überzeugung gewesen sind, daß es sich nur um eine provisorische Regelung handeln konnte, so waren wir uns andererseits auch darüber klar, daß an die endgültige Lösung der Frage erst dann herangetreten werden kann, wenn wir uns über die Auswirkungen der neuen Steuergesetze im klaren sind, und weiter, wenn eine Feststellung und eine gerechte gegenseitige Abwägung des Finanzbedarfs der öffentlichen Körperschaften vorgenommen worden ist.

[631] Der Herr Reichskanzler und der Herr Reichsfinanzminister haben die Finanzlage des Reichs uns dargestellt, und ich glaube, es ist niemand von uns darüber überrascht. Ich bin auch durchaus der Meinung, daß die optimistische Auffassung, die sich in den Tagesblättern kundgibt, infolge der Steuereingänge der letzten Monate ganz ungerechtfertigt ist. Wir sind uns darüber im klaren, daß man die Auswirkung der neuen Steuergesetze insbesondere vom 1. Oktober abwarten muß.

Was der Herr preußische Finanzminister für Preußen gesagt hat, kann ich auch für Bayern sagen. Wir werden infolge der Senkung unseres Anteils zunächst an der Einkommen- und Körperschaftsteuer mit einem Ausfall für 1925 in Höhe von 18 Millionen Mark zu rechnen haben, und die Gutmachungen, die wieder an der Umsatzsteuer erfolgen werden28, werden sich nur etwa auf zwei Millionen belaufen, so daß wir mit einem Defizit von 16 Millionen Mark rechnen müssen. Für das Jahr 1926 wird sich und muß sich das verdoppeln, weil da die Senkung des Einkommensteueranteils sich für das ganze Jahr auswirkt und andererseits die Umsatzsteuer wieder gesenkt werden soll. Ich habe keine Hoffnung, daß sich etwa durch Bessergestaltung des Erträgnisses der Einkommen- und Körperschaftsteuer das Bild etwas bessern wird.

Der Herr Reichsfinanzminister hat mit Recht darauf hingewiesen, daß die Auswirkungen der neuen Steuergesetze sich erst vom 1. Oktober an zeigen werden, und dann wird nach meiner Meinung wohl zu erwarten sein, daß die bisher erzielten Erträgnisse sich nicht mehr zeigen werden, und damit ist die Hoffnung, daß ein Defizit vermieden werden kann, leider geschwunden. Ich habe keine Möglichkeit, auf einer anderen Seite diese Gefahr des Defizits zu vermeiden. Die Landessteuern sind auf das äußerste angespannt. Auch ein etwaiger Mehrertrag der Hauszinssteuer ist in Rechnung gestellt, und so stehen wir vor der Gefahr eines Defizits nicht bloß im heurigen Jahre, sondern auch im kommenden.

Ich beurteile aber auch die Lage der Gemeinden nicht günstiger. Ich habe schon bei den Finanzausgleichsverhandlungen darauf hingewiesen, daß ich für unsere mittleren und kleinen Gemeinden von vornherein nicht zugeben konnte, daß ihre Lage eine besonders günstige sei, sondern sie sind nur mit Mühe an einem Defizit vorübergeglitten. Richtig ist, daß einige größere Gemeinden besser situiert waren. Aber auch sie werden im laufenden Jahre wie auch im kommenden Jahre vor eine sehr schwierige Situation gestellt werden, nicht bloß infolge der Milderungen der Steuergesetze, sondern auch deshalb, weil wir bereits in dem laufenden Jahre eine Herabsetzung der Anteile sowohl an der Hauszinssteuer wie auch an der Umsatzsteuer vorgenommen haben.

Die ernste Frage ist deshalb, wie soll die große Gefahr eines chronischen Defizits nicht bloß für das Reich, sondern auch für die Länder und Gemeinden vermieden werden? Wir haben verschiedene Gesichtspunkte heute gehört. Erschöpfend, wie ich schon eingangs erwähnte, sind sie nicht. Es wird sich zweifellos darum handeln, mit aller Kraft danach zu trachten, die Ausgaben auf das[632] möglichste einzuschränken. Der preußische Herr Kollege hat mit Recht gesagt, daß der Personalabbau wohl nicht zum Stillstand kommen kann und daß wir weiter danach trachten müssen, freiwerdende Stellen nicht mehr zu besetzen. Allerdings wird sich – und darüber werden wir uns im klaren sein – die Wirkung einer solchen Maßnahme nicht für die nächste Zeit und im nächsten Jahre geltend machen, sondern erst im Laufe einer längeren Periode.

Gespart muß insbesondere auch an den sachlichen Ausgaben werden. Aber da, meine Herren, muß ich offen sagen, haben wir den Eindruck, daß wir in den Ländern in einer ungünstigeren und schlechteren Lage sind als im Reich. Was wir an notwendigen Staatsausgaben bereits zurückgedämmt haben, das spricht glatt gegen die Ausgaben eines Staates, wenn er noch einigermaßen seine Zwecke erfüllen soll. Auf den wichtigsten Gebieten, die hier in Frage kommen, sind die Ausgaben schon so gedrosselt worden, daß ich mir sagen muß: der Staatszweck wird auch nicht annähernd mehr im richtigen Maße erfüllt. Und wenn ich andererseits vergleiche, was doch im Reiche wieder für öffentliche Zwecke gemacht wird, so habe ich den Eindruck, daß wir uns hier nicht auf einer richtigen Linie bewegen. Der Herr Kollege von Preußen hat bereits darauf hingewiesen, daß Ausgaben gemacht werden für Zwecke, die in die ureigenste Domäne der Länder gehören. Aber auch sonst könnte nach unserer Meinung hier noch mehr zurückgehalten werden. Es geht nicht an, daß die große Not, die uns alle drückt, mehr und überwiegend auf die eine oder andere Körperschaft abgewälzt wird, sondern wir müssen alle gleichmäßig den Druck ertragen.

Nun, meine Herren, wäre ja für manchen Politiker die Versuchung nahe, zu sagen, daß wir auf dem besten Wege zum Zentralismus, zum Einheitsstaat sind. Ich bin überzeugt, daß der Herr Reichskanzler und die übrigen Herren der Reichsregierung auf diesem Wege nicht folgen, sondern daß sie an ihrem Grundsatz festhalten, daß die Eigenart der Länder gewahrt werden muß, besonders in der jetzigen Zeit, wo der Wiederaufbau des Reiches zweifellos nur gelingen wird, wenn die Selbständigkeit der Länder aufrechterhalten wird. Aber, meine Herren, wenn wir diesen Standpunkt einnehmen, dann werden wir Mittel und Wege suchen müssen, um der großen Not in bezug auf die öffentlichen Haushalte irgendwie zu steuern; und da sehe ich keinen anderen Weg, als daß wir uns zusammensetzen und darüber beraten, wie die Zuständigkeiten der öffentlichen Körperschaften gegeneinander abgegrenzt werden sollen. Dieses Durcheinander an Aufgaben der verschiedenen öffentlichen Körperschaften ist nach meiner Meinung auf die Dauer unhaltbar, denn gerade daraus erwachsen die großen Ausgaben, die wir nicht mehr ertragen können.

Ich sehe die Notwendigkeit einer Abgrenzung nicht bloß gegenüber dem Reiche, sondern auch im Verhältnis zwischen Land und Gemeinde und insbesondere der Kommunen unter sich. Ich kann mir nicht gut denken, wie wir aus der Not herauskommen, wenn wir nicht dazu übergehen, die unterste Gemeinde als die eigentliche Trägerin der Gemeindefürsorge zu machen und darauf aufbauend die höheren Verbände nur als Konkurrenzverbände für Aufgaben zu suchen, die eben der untere Gemeindeverband nicht lösen kann. Nur wenn wir eine so klare Abgrenzung in der Zuständigkeit vornehmen, werden wir vermeiden, daß aus dem Vielerlei und aus dem Wettlauf der verschiedenen öffentlichen[633] Körperschaften zu schwere Belastungen sich für die öffentlichen Haushalte ergeben.

Dann, meine Herren, muß aber auch in einer solchen Beratung Klarheit darüber gewonnen werden, wie die gegenseitigen Bedürfnisse gegeneinander in bezug auf die Dringlichkeit abzuwägen sind. Ich weiß, die Aufgabe ist nicht leicht, und trotzdem hoffe ich, daß es gelingt, in einer solchen Aussprache zu einem Ziel zu kommen, wenn wir alle getragen sind von der Notwendigkeit, von der Erkenntnis unserer Not und andererseits von dem sich daraus ergebenden Verantwortlichkeitsgefühl gegenüber der Allgemeinheit. Ich hege das Vertrauen zu der Reichsregierung und ihrem derzeitigen Leiter, daß er, wie er manches Projekt schon mit Energie angegriffen hat, auch hier die Sache in die Wege leiten und zu einem Ziele führen wird.

Aber noch ein anderer Punkt wäre es, der mir sehr am Herzen liegt. Ich möchte doch die Reichsregierung bitten, wenn wir einmal von einer grundlegenden Sparsamkeit sprechen, darauf Bedacht zu nehmen, daß wir nicht immer wieder Gesetzentwürfe bekommen, die, um die Worte zu gebrauchen, die die Herren vorhin schon gesagt haben, durchaus an sich etwas Gutes und etwas Notwendiges bedeuten, aber nicht etwas Lebenswichtiges. Wir haben schon in den letzten Jahren immer wieder beklagen müssen, daß Gesetze gemacht worden sind, die eine Belastung der Länder und Gemeinden mit sich gebracht haben, ohne daß entsprechende Einnahmequellen erschlossen worden sind. Wir haben erst kürzlich bei dem Jugendfürsorgegesetz29 darauf hinweisen müssen, daß eine Belastung mit diesem Gesetz verbunden ist, die schwer von den Ländern und Gemeinden getragen werden wird. Dabei müssen wir uns, wenn wir ganz offen sein wollen, sagen: man kann mit gutem Grund zweifeln, ob der Zweck des Gesetzes, durch behördlichen Organismus auf die sittliche Hebung der Jugend einzuwirken, tatsächlich erreicht werden wird.

Ich möchte aber auch auf ein anderes Beispiel aus der neuesten Zeit hinweisen. Wir haben kürzlich einen Gesetzentwurf über die Beamtenvertretung30 erhalten. Meine Herren, täuschen wir uns doch darüber nicht, daß auch[634] damit im ganzen Reich Ausgaben in nicht unerheblichem Maße verbunden sein werden, ganz abgesehen davon, daß die Beamten durch diese Beratungen in der Beamtenvertretung von ihren eigentlichen Dienstgeschäften abgehalten werden, wenigstens ein entsprechender Prozentsatz. Dabei kann ich in keiner Weise anerkennen, daß der Grundgedanke, wie er in dem Beamtenvertretungsgesetz niedergelegt ist, wirklich der heutigen Not der Zeit gerecht wird. Ich sehe in der Aufpfropfung eines fremden Gedankens, nämlich einer Vertretung wie bei der Arbeiterschaft, auf unseren öffentlichen Dienst eine große Gefahr für unser Berufsbeamtentum, das doch gerade in einer solchen Zeit, wie wir sie jetzt haben, eine außerordentlich wichtige Sache ist. Das Berufsbeamtentum ist in den letzten schwierigen Zeiten schon eine der wesentlichsten Stützen der öffentlichen Ordnung gewesen und wird es auch in den kommenden Jahren sein. Darum möchte ich doch meine größten Bedenken dagegen aussprechen, daß man gerade jetzt mit einem solchen Gesetzentwurf an die Öffentlichkeit gekommen ist. Ich weiß, meine Herren, das, was ich sage, wird nicht der Auffassung der Beamten in allen Kategorien entsprechen. Aber ich bin mir mit der Reichsregierung darüber einig, daß wir uns nicht Stimmungen zu unterwerfen haben, sondern das zu tun haben, was wir für das Richtige im Hinblick auf das Allgemeinwohl erkennen; und deswegen müssen wir auch die Kraft aufbringen, derartigen Wünschen uns entgegenzusetzen. Ich wäre dem Herrn Reichskanzler sehr dankbar, wenn er beim Reichsministerium des Innern darauf hinwirken würde, daß ein solcher Gesetzentwurf jetzt nicht beraten, sondern noch zurückgestellt wird.

In dem Zusammenhang möchte ich auch darauf zu sprechen kommen, was in bezug auf den öffentlichen Besoldungsaufwand gesagt worden ist. Der Herr Reichsfinanzminister hat die Frage des Besoldungssperrgesetzes berührt. Meine Herren, wie Bayern über diese Frage denkt, wissen Sie ja. Wir haben nie die gemeinsame sachliche Linie bestritten. Wir haben immer die Notwendigkeit erkannt, daß wir uns auf einer Linie halten müssen, und die Herren werden mir zugeben, daß in den letzten Jahren wohl Bayern sich mit am allermeisten an die Linie des Reiches gehalten hat und daß gerade die Länder andere Wege gegangen sind, die die lebhaftesten Befürworter des Sperrgesetzes seinerzeit gewesen sind. Ich bin der Meinung, daß eine gemeinschaftliche Linie im Wege der Vereinbarung eingehalten werden kann, genau so wie wir uns auch bei den Auslandskrediten durch die Beratungsstelle einer solchen gemeinsamen Bindung unterworfen haben. Warum soll das nicht auch in bezug auf das Besoldungssperrgesetz möglich sein? Die Notwendigkeit, daß die einzelnen Länder hier nicht über die Regelung des Reiches hinausgehen, halte ich auch vom 1. April 1926 für geboten, und das gleiche halte ich auch hinsichtlich der Gemeinden für notwendig. Ich habe keinen Zweifel, daß mein Kollege vom Innern und auch das gesamte Kabinett nach dieser Richtung alles aufbieten werden, um derartige Überbietungen seitens der Gemeinden zu verhüten.

Aber ein anderer Punkt ist es, der mir noch Anlaß zur Erörterung gibt. Ich glaube, der Herr Kollege Höpker-Aschoff hat ihn schon berührt. Das ist die Frage der Vorauszahlung der Gehälter. Meine Herren, mir war es unbegreiflich, wie man in einer Zeit, wo man so ernsthaft das Preissenkungsproblem[635] angefaßt hat, diese Frage überhaupt nur zur Diskussion stellen konnte. Denn darüber sind wir uns doch ganz klar, daß diese Häufung der Kaufkraft auf einen bestimmten Zeitpunkt nicht ohne Rückwirkung auf die ganze Preisbildungsfrage ist, denn der Beamte ist doch geneigt, wenn er das Geld hat, die vermeintliche Teuerung zu eskamotieren und auf diese Weise die Preisbildung zu beeinflussen. Ich sehe nicht ein, wie die Beamten selbst einen solchen Vorteil in einer solchen Maßnahme finden sollen, denn wir haben es immer erlebt, daß die Beamten genötigt sind, das Geld innerhalb der ersten Hälfte der Vorauszahlungsperiode auszugeben, und dann stehen sie vor leeren Kassen. Was wird die Folge sein? Das Drängen nach Gehaltserhöhungen, dem schließlich die Reichsregierung und die Länderregierungen nicht mehr widerstehen können. Es ist nicht so, daß wir zum erstenmal einen solchen Versuch machen. Wir alle haben die Erfahrungen gemacht, auch der Herr Reichsfinanzminister, daß gerade die Vorauszahlung ein Grund gewesen ist, warum wir immer wieder so rasch uns vor neue Besoldungserhöhungsanträge gestellt sahen.

Schließlich, meine Herren, die Frage der Betriebsmittel. Ich bin nicht einmal in der angenehmen Lage wie der Herr Kollege von Preußen, daß wir sagen, daß uns soviel Betriebsmittel abgezogen werden. Wir haben keinen Betriebsmittelfonds. Infolgedessen müßten wir unbedingt Reichshilfe in Anspruch nehmen, wenn eine derartige Regelung getroffen werden sollte. Ich bin aber überzeugt, daß der Herr Reichsfinanzminister sich mit allen Kräften gegen eine derartige Regelung einsetzen wird, mag auch der Druck von seiten des Reichstags noch so stark sein.

Meine Herren! In bezug auf die Gehalts- und Lohnfrage sind immer und immer wieder Anträge auf Erhöhung von den Beamten eingegangen. Ich bin der Reichsregierung sehr dankbar, daß sie sich bisher mit ganzer Energie entgegengestellt hat. So sehr ich die Not der Beamten anerkenne, ebensosehr bin ich überzeugt, daß hier eine Nachgiebigkeit von den allergrößten Nachteilen und Folgerungen wäre, nicht bloß für den Haushalt, sondern auch für unsere ganze öffentliche Wirtschaft. Deshalb muß m. E. im Interesse der Beamten dafür gesorgt werden, daß eine weitere Gehaltserhöhung nicht stattfindet, solange nicht ihre Deckung in einwandfreier Weise sichergestellt ist.

In diesem Zusammenhang spielt die Preissenkungsfrage eine große Rolle, die der Herr Reichskanzler inauguriert hat31. Wir werden uns auf die Dauer kaum dem Druck mehr widerstellen können, der von den Beamten und den Arbeitern ausgeht, wenn es nicht gelingt, die Preise zu einem gewissen Stillstand zu bringen, ja noch zu senken. Wir haben die Aktion des Herrn Reichskanzlers, obwohl sie von verschiedenen Seiten natürlich anders beurteilt worden ist, aufrichtig begrüßt, und der Herr Reichskanzler darf überzeugt sein, daß die bayerische Regierung mit allem Nachdruck seine Bestrebungen unterstützen wird. Wir warten nur eine weitere Besprechung ab, die mit der Reichsregierung stattfinden soll32, und werden von uns aus alles tun, um der Aktion den nötigen Erfolg zu sichern. Ich weiß zwar, daß der Herr Reichskanzler mit mir der[636] Meinung ist, daß kein Problem heikler und schwieriger ist als dieses; denn wir stehen nicht vor einem künstlichen Gebilde bei der Wirtschaft, sondern vor einem Organismus, der eben nach gewissen Naturgesetzen seine Entwicklung nimmt. Infolgedessen können wir auch in der Preisbildungsfrage grundlegend das Problem nicht lösen. Das wird von gewissen Verhältnissen abhängen, auf die wir leider zur Zeit noch nicht den nötigen Einfluß haben. Aber immerhin muß versucht werden, daß Auswüchse, die zutage getreten sind, mit allem Nachdruck beseitigt werden und eine Verbesserung nach dieser Richtung hin angebahnt wird. Denn ich sehe dann die allergrößten innerpolitischen Spannungen kommen, wenn es nicht gelingt, einen Stillstand und sogar eine Senkung der Preise herbeizuführen.

Gerade diese Frage ist aber auch von Wichtigkeit für unseren Haushalt. Denn wenn die einzelnen Minister ihren Haushalt mit den früheren Haushalten im Frieden vergleichen, so ergibt sich, daß gerade die Materialpreise, die sachlichen Kosten, eine sehr starke Steigerung erfahren haben. Ich meine aber, wir werden von Regierungs wegen die Sache allein nicht machen können. Da muß das ganze Volk mithelfen, und alle Wege müssen beschritten werden, um die Erkenntnis im Volke für diese wichtige Frage zu wecken.

Leider müssen wir beobachten, daß gerade im Volke dieser Frage nicht die Bedeutung beigemessen wird, daß insbesondere der Frage der Bildung der Sparkapitalien lange nicht die Aufmerksamkeit geschenkt wird, die notwendig wäre. Wir sehen im ganzen deutschen Reiche, nicht bloß bei uns in Bayern, in allen Ländern eine Vergnügungssucht, die auf das tiefste bedauert werden muß. Hier wäre es auch Aufgabe aller, die berufen sind, die Geschicke zu gestalten, darauf hinzuweisen, welche bedenkliche Folgewirkung für die ganze Wirtschaft aus diesem Verhalten entsteht.

Freilich, meine Herren, fehlt es auch nicht an Kritik gegenüber den öffentlichen Stellen. Wenn man von den Reisen des Bewertungsausschusses33 hört, von seinen Tagegeldern, die einzelne Mitglieder beziehen, und von den Einladungen, die an allen Orten stattfinden, so kann man sich nicht wundern, wenn die Bevölkerung sagt, daß auch öffentliche Stellen nach dieser Richtung hin sich größere Zurückhaltung auferlegen könnten.

Ich habe diese Frage in diesem Zusammenhang mit erörtern wollen und komme noch auf einige andere Punkte, die in der heutigen Debatte eine Rolle gespielt haben. Es ist darauf hingewiesen worden, wie außerordentlich wichtig die Frage ist, inwieweit Länder und Gemeinden die Aufwertung ihrer Anleihen vornehmen. Ich bin durchaus der Auffassung, daß wir in der Aufwertung der alten Anleihen die größte Vorsicht üben müssen. Sie werden es begreifen, daß ich persönlich als Finanzminister die Auffassung habe, daß man hier eine weitgehende Zurückhaltung üben muß. Ich bin auch der Überzeugung, daß das Kabinett der Meinung sein wird, daß man im Augenblick an eine andere Regelung, als sie im Reiche vorgenommen wird, nicht gehen kann. Aber eine andere Frage ist immerhin, über die man wohl reden kann, ob ein und für allemal eine solche[637] Aufwertung ausgeschlossen werden soll, selbst wenn in einer späteren Zeit sich eine günstigere Finanzlage ergeben sollte. Aber, meine Herren, ich möchte mich über diesen Punkt nicht abschließend äußern. Es kommt hier nicht meine persönliche Auffassung allein zur Geltung, sondern ich muß hier die Stellungnahme des gesamten Kabinetts herbeiführen, und auf Grund der heutigen Besprechung und auf Grund des Entwurfs, den die preußische Regierung vorgelegt hat, werde ich nicht verfehlen, über das ganze Problem im Kabinett Vortrag zu halten, und ich werde dann sehen, wie sich das Kabinett in der ganzen Sache stellen wird. Jedenfalls kann nach meiner Meinung nur eine freiwillige Aktion des einzelnen Landes in Frage kommen; eine Bindung der Länderregierungen müßte ich ablehnen.

Was dann schließlich die Frage der Anleiheaufnahme anbetrifft, so kann ich dem Herrn Reichsbankpräsidenten darin beipflichten, daß eine Vorsicht in der Aufnahme der Anleihen unbedingt geboten ist. Wenn man heute die öffentlichen Stimmen hört, dann meint man, es gibt kein besseres Allheilmittel, als möglichst rasch und in möglichst großem Umfange Anleihen aufzunehmen. Ich bin in diesem Punkte anderer Auffassung. Ich sage: wir müssen zu der alten Methode zurückkehren, daß die Aufnahme einer Schuld mit der allergrößten Vorsicht zu behandeln ist, und ich werde auch nach diesem Grundsatz verfahren. Der Herr Reichsbankpräsident hat recht, wenn er sagt: es kommt nicht nur darauf an, ob wir die Zinsen und die Tilgungsraten aus dem Unternehmen herauswirtschaften, sondern wir müssen beobachten, ob nicht unsere Zahlungsbilanz durch diese Auslandsanleihen ungünstig beeinflußt wird. Unbedenklich ist von diesem Gesichtspunkte aus zweifellos eine Auslandsanleihe, wenn es gelingt, dadurch den Export zu fördern und Valuten hereinzubringen, die die Verzinsung der Anleihe ermöglichen. Aber ich halte die Anleihe auch dann für unbedenklich, wenn nach der Einfuhrseite durch die Anleihe eine Erleichterung unserer Zahlungsbilanz eintritt, und ich meine, nach dieser Richtung dürfte man doch nicht einen allzu strengen Maßstab anlegen. Die Elektrizitätswirtschaft zu fördern, ist nach meiner Meinung doch ein Punkt, der unserer Wirtschaft eine wesentliche Erleichterung geben würde und ihre Konkurrenz mit dem Ausland zu fördern und zu erleichtern geeignet ist. Vorsicht ist gewiß am Platze, aber wir dürfen andererseits nicht so weit gehen, schließlich jede Anleihe zu unterbinden. Insbesondere muß der Anschein vermieden werden, als ob die Anleihe der einen Körperschaft anders behandelt wird wie die einer anderen. Auf alle Fälle muß eine möglichst gleichmäßige Behandlung eintreten. Aber im übrigen stimme ich dem Gedanken zu: Wir dürfen bei Bewilligung einer solchen Anleihe niemals außer acht lassen, daß nicht bloß Zinsen und Tilgungsraten aus der inneren Wirtschaft aufgebracht werden müssen, sondern daß insbesondere auch die Reichsbank in der Lage sein muß, den Valutaverpflichtungen, die sich daraus ergeben, in späterer Zeit gerecht zu werden. Ich glaube, annehmen zu dürfen, daß auch mein Kollege vom Innern bei der Genehmigung der Anleihen der Gemeinden nach diesem Gesichtspunkte verfahren wird.

Meine Herren, ich habe damit im großen und ganzen die Fragen erörtert, die heute aufgerollt worden sind, und ich möchte nur noch erklären, daß wir[638] gern bereit sind, alle Maßnahmen der Reichsregierung nach Kräften zu unterstüzen, die darauf hinausgehen, eine Ordnung der öffentlichen Haushalte auch für die Zukunft sicherzustellen. Es wäre nur erwünscht, daß auch die Parlamente auf diesen wichtigen Gesichtspunkt ihr Auge lenken, daß sie mithelfen, Sparsamkeit zu üben, insbesondere dadurch, daß sie nicht die Regierungen mit Anträgen und Interpellationen überschwemmen, die immer wieder den ganzen Beamtenapparat in Schach halten. Wenn es gelänge, das ganze Volk für diese große und wichtige Frage, wie sie uns jetzt beschäftigt, zu interessieren, dann, glaube ich, müßte es doch gelingen, über die nächsten paar Jahre hinwegzukommen.

Reichskanzler Dr. Luther: Meine Herren! Ich glaube, wir können nur dankbar sein – da wir die Grundabsicht hatten, in gemeinsamer Aussprache das Problem von allen Seiten zu beleuchten –, daß die beiden ersten Herren Redner aus dem Kreise der Länder auf das Problem in seiner Gesamtheit noch einmal eingegangen sind, und wir können mit Befriedigung feststellen, daß eigentlich die Gesichtspunkte der Reichsregierung überall Unterstützung und zum Teil noch sehr wertvolle Ergänzungen gefunden haben.

Nun möchte ich mich aber der unangenehmen Aufgabe des Verhandlungsleiters unterziehen, zu fragen, ob wir nicht um des Ergebnisses willen, nachdem wir diese breite Grundlage haben, doch vielleicht guttun werden, uns auf die Probleme, die uns eigentlich trennen, in der Hauptsache bei der Erörterung zu beschränken. Ich will nicht den Versuch machen, damit irgendwie den Herren eine Bindung aufzuerlegen. Aber ich möchte doch bitten, daß die beiden Probleme, die auch Herr Minister Dr. Krausneck behandelt hat, nämlich Aufwertung und Kredite überhaupt, besonders Auslandskredite, doch in den zukünftigen Reden eine stärkere Rolle spielen, weil ich glaube, daß alle Herren das Bedürfnis haben, sich hier möglichst zu einem positiven Ergebnis zusammenzufinden.

Sächsischer Finanzminister Dr. Reinhold: Ich darf trotz der Worte des Herrn Reichskanzlers vielleicht mit drei Sätzen auf die allgemeinen Ausführungen des Herrn Reichsfinanzministers eingehen. Ich verstehe sehr, daß der Herr Reichsfinanzminister die Gelegenheit, für die wir dankbar waren, benutzt hat, um sich gegen den Vorwurf der Thesaurierungspolitik hier einmal zu rechtfertigen, und ich gebe ohne weiteres zu, daß diese Vorwürfe zum großen Teil unbegründet, zum anderen Teil übertrieben sind. Aber ich glaube, wir haben doch die Pflicht, hier einmal festzustellen, daß das Odium, das wir alle auf uns genommen haben, das in den ersten Zeiten der Stabilisierung wohl nötig war, daß wir seit der Stabilisierung aus der Wirtschaft etwa drei bis vier Milliarden zuviel herausgenommen haben, eben doch die Wirtschaft außerordentlich skeptisch gemacht hat und daß diese Tatsache, die sich doch nicht fortleugnen läßt, jetzt die Wirtschaft dazu bringt, ganz genau zu kontrollieren: wird denn dieses System nicht fortgesetzt und hat man wirklich mit diesem System gebrochen? Ich hoffe, daß wir, ich will wenigstens sagen, dabei sind, mit diesem System zu brechen. Aber wenn ich mir die Ziffern ganz genau ansehe, kann ich doch nicht unterschreiben, was der Herr Reichsfinanzminister gesagt hat, daß er glaubt, daß die Etatsansätze vielleicht sogar durch die Steuereinnahmen nach[639] unten revidiert würden. Wenn ich allein die Einkommensteuer ansehe, so liegt es doch so, daß die Einkommensteuer ohne Körperschaftsteuer mit 1,7 Milliarden angesetzt ist und daß wir nach dem bisherigen Ergebnis vermuten müssen, daß wir allein aus der Lohnsteuer 1,4 Milliarden für das ganze Jahr hereinholen, so daß wir doch wohl den Etatsansatz ganz wesentlich übertreffen werden, auch unter Berücksichtigung der Tatsache, daß außerordentlich viel gestundet wird und daß die Landwirtschaft nicht so hohe Erträgnisse bringt.

Dazu kommt, daß die Verschiebung, die stattgefunden hat, auch wieder die Länder und Gemeinden wohl gezwungen hat, in ihren Einnahmen so hoch zu gehen, so daß meiner Meinung nach die Wirtschaft jetzt so belastet ist, wie sie es eben auf die Dauer bei ihrer Schwäche jetzt nicht tragen kann. Daß da eine große Skepsis meinem Empfinden nach am Platze ist und daß eine ganz strenge Kontrolle der Öffentlichkeit hier nicht von der Hand zu weisen ist, wird der Herr Reichsfinanzminister zugeben. Ich stehe auf dem Standpunkt, daß ich in diesem Übergangsjahr einen Teil der Reserven, die im letzten Jahre angesammelt sind, in die Bresche hineinwerfe, um der Wirtschaft die Möglichkeit der Erholung zu gönnen. Ich glaube, das würde allgemein außerordentlich dankbar aufgenommen werden, wenn eine Erklärung in dem Sinne käme, daß laufende Einnahmen dauernd kontrolliert werden und daß, wenn diese Kontrolle der Einnahmen die Möglichkeit lassen sollte, zu weiteren Erleichterungen zu kommen, von dieser Möglichkeit ohne weiteres Gebrauch gemacht wird. Denn so, wie die Dinge gegangen sind, müssen wir sagen, daß wir an der schwierigen Lage der Wirtschaft durch Kapitalentziehung leider einen wesentlichen Teil Schuld mit tragen34. Ich weiß, daß die Wirtschaft selbst durch falsche Investierungen diese Schuld in noch größerem Maße trägt; aber frei von dieser Schuld sind wir alle nicht.

Dann möchte ich auch noch bitten – ich bitte, das nicht übel zu nehmen –, daß das Reich, trotzdem es im Moment vielleicht noch in leidlicher Lage ist, auch die ganz scharfen Maßstäbe an die Ersparnisse anlegt, die jetzt zum Glück die Länder an ihren Etat legen müssen. Ich möchte z. B. von Sachsen kurz erwähnen, daß wir, wie auch schon der Herr preußische Finanzminister angedeutet hat, mit dem Personal noch ganz wesentlich heruntergehen. Ich habe einen Kabinettsbeschluß durchgesetzt, der andere Ressorts unerhört knebelt, der bedeutet, daß keine, auch etatsmäßige Stelle besetzt werden darf, ohne daß der Finanzminister noch einmal seine persönliche Zustimmung gibt. Bei einem Beamtenetat von 50 000 Mann ist das eine ziemlich starke Belastung, der ich mich aus prophylaktischen Gründen unterziehe, jede einzelne Neubesetzung zu prüfen. Aber es wird dadurch erreicht, daß wir im nächsten Etat mit etwa 10 Prozent weniger Etatsstellen auskommen. Ich glaube, daß, wenn dieses Prinzip auch aufs Reich angewandt würde, schon eine ganz erhebliche Ersparnis herauskommen würde. Denn darüber dürfen Sie sich nicht täuschen, daß es im Lande draußen auch zum großen Teil Aufsehen erregt, daß das Reich, ich will einmal sagen räumlich, sich mit Gebäuden so ausbreitet, daß überall dort, wo[640] früher die Steuerverwaltungen mit den alten Beamten und Gebäuden ausgekommen sind, neue Finanzämter entstehen; und Sie kennen wohl das Wort Schiffers, daß die Zerstörung des Heidelberger Schlosses auch ihr Gutes gehabt hat, weil sonst ganz zweifellos ein Finanzamt hineingekommen wäre. Bei uns ist es überall so, daß alle Gebäude vom Reichsfinanzminister beschlagnahmt werden. Auch da bitte ich, wirklich streng zu prüfen, ob diese Ausbreitung nötig ist, wie ich auch sagen möchte, daß die jetzige Finanzreform, die ich als eine provisorische Finanzreform ansehe, doch eigentlich an den Kern des Problems noch nicht herangegangen ist, nämlich inwieweit die nebeneinander laufenden Steuern vereinheitlicht werden können, auf einen Nenner gebracht werden können und die Leistungsfähigkeit des einzelnen Wirtschafters wirklich berücksichtigen, und zweitens, inwieweit die Ausgabenseite noch eine Ermäßigung verträgt. Wenn ich an dieses dringende Erfordernis der Wirtschaft denke, daß die Ausgaben herunter müssen, möchte ich mich einem Teil der Klagen, daß zuviel Steuern erhoben werden, auch anschließen, und möchte ich eine strenge Kontrolle der Eingänge doch für dauernd fordern und vor allem das Reich bitten, daß es nicht durch irgendwelche Maßnahmen jetzt die Länder zwingt, zu neuen Ausgabeerhöhungen zu schreiten.

Ich schließe mich dem Appell wegen der Vierteljahreszahlung unbedingt an und möchte darauf hinweisen – vielleicht ein Grund, der noch nicht deutlich genug gesagt worden ist –, daß diese Vierteljahreszahlung wirtschaftlich so große Nachteile hat, daß sie schon deshalb fallen müßte. In der Praxis wird es darauf hinauskommen, daß ein großer Teil der zwei Monate zu früh bezogenen Gehälter in den Portemonnaies und Brieftaschen der Beamten bleibt und einfach dem Umlauf der Wirtschaft entzogen wird, eine Schwächung des liquiden Kapitals, die wir uns meiner Ansicht nach in keiner Form leisten können. Ich muß überhaupt einschalten, daß ich, aus der freien Wirtschaft kommend, sehr erstaunt war, daß ich, als ich Beamter wurde, zunächst Gehalt bekam, ehe ich überhaupt etwas geleistet hatte. Das ist eine Kulanz des Staates, die meiner Ansicht nach genügt und nicht noch höher getrieben zu werden braucht.

Bezüglich der Auslandskredite stimme ich den Ausführungen des Herrn Reichsfinanzministers und des Herrn Reichsbankpräsidenten voll zu. Ich glaube, daß es notwendig ist, noch schärfer als bisher zu prüfen, ob der Verwendungszweck solcher Auslandskredite nicht so ist, daß man die Auslandskredite unterbinden müßte. Ich stimme auch darin vollkommen zu, daß man eine Form schaffen müßte, daß diese Kredite nur mit solchen ersten Firmen abgeschlossen werden, daß unsere Anleihemöglichkeiten draußen nicht auf die Dauer durch Verhandlungen von untergeordneten Gemeinden und Gemeindeverbänden in Mißkredit kommen.

Ganz scharf möchte ich mich gegen das Vorgehen wenden, das jetzt tatsächlich von einigen Giroverbänden und Girozentralen geübt wird – das finde ich unerhört –, die auffordern: meldet reichlich Bedarf an, wir haben einen Vermittler, der wird euch schon die Summen schaffen. Das ist unverantwortlich, wenn nicht einmal die innere Produktivität, geschweige denn die Wirkung auf unsere Handels- und Zahlungsbilanz berücksichtigt wird. Ich möchte aber die Ausführungen des Herrn Reichsbankpräsidenten mit einer[641] gewissen Einschränkung oder Interpretationsmöglichkeit versehen. Der Herr Reichsbankpräsident hat gesagt, es dürfe nicht bloß die innere Produktivität geprüft werden, sondern es müßte auch dafür gesorgt werden, daß die Anlage selbst, wenn ich recht verstanden habe, die Zahlungsmittel hereinbrächte, die nötig zur Abdeckung wären. (Widerspruch des Reichsbankpräsidenten.) – Das ist nicht der Fall. Dann brauche ich das nicht auszuführen. Ich wollte zum mindesten sagen, daß man berücksichtigen muß, daß wir in Deutschland auf außerordentlich vielen Gebieten technisch doch sehr stark zurückgeblieben sind, z. B. gerade bei der allgemeinen Modernisierung unserer Krafterzeugung, und daß wir dadurch, indem wir hier zum Teil mit ganz veralteten und viel zu teuer arbeitenden Instituten arbeiten müssen, eine Belastung unserer Produktionskosten haben, die unbedingt heruntergedrückt werden muß. Es ist ja leider so, daß das sich bildende Sparkapital in den nächsten Jahren zum großen Teil von Wohnungsbauten absorbiert werden muß – ob es richtig ist, lasse ich dahingestellt, ich glaube aber, daß wir uns dem nicht entgegenstemmen können, daß das sich bildende Sparkapital für Wohnungsbauten verwendet wird –, wir werden daher für die unbedingt notwendige Modernisierung oder Erhöhung der Leistungsfähigkeit unserer Anlagen auf Auslandskredite angewiesen sein. Wenn ich den Herrn Reichsbankpräsidenten so richtig verstanden habe, daß das mit berücksichtigt wird (Zustimmung des Reichsbankpräsidenten), so ist dieses Bedenken gegenstandslos geworden.

Was die Aufwertung der Anleihen betrifft, so haben wir von Sachsen aus den festen Wunsch, hier eine Solidarität der deutschen Länder mitzumachen. Ich bedaure, daß der Herr Kollege Krausneck in diesem Punkte etwas anders denkt. Ich verstehe die besonderen Schwierigkeiten, die er hier hat. Aber ich würde es doch für eine große Sache halten, wenn deutsche Einigkeit in diesem Punkte zustande käme. Wir werden von Sachsen aus manche unserer Bedenken zurückstellen müssen. Ich möchte mich auch zu den preußischen Vorschlägen im einzelnen nicht äußern; aber mir scheint es ein sehr wichtiges Gebiet, daß der einzelne unbedingt seine, ich möchte sagen, persönlichen Wünsche, die er da hat, zurückstellt.

Württembergischer Staatspräsident Bazille: Ich möchte dem Wunsche des Herrn Reichskanzlers entsprechend mich im wesentlichen auf einige Bemerkungen über die Auslandskredite und über die Aufwertung beschränken.

Was die Auslandskredite anbelangt, so sind sie natürlich, rein vom Standpunkt unserer Finanzen, unserer Volkswirtschaft und von politischen Verhältnissen in gesunden Zeiten aus betrachtet, nicht erwünscht. Aber ich glaube, bei der außerordentlich schwierigen Lage, in der Deutschland sich in außenpolitischer Beziehung befindet, hat die Verflechtung internationalen Kapitals mit unserem Schicksal auch eine sehr günstige und wünschenswerte politische Seite, weil sie uns aus der Isolierung unserer Interessen löst; und ich glaube deshalb, so absprechend, wie das bisher geschehen ist, sollte man über die Auslandsanleihen nicht urteilen.

Was die Aufwertung anbelangt, so steht den geäußerten Wünschen die öffentliche Meinung Württembergs und die einmütige Auffassung des württembergischen Landtags entgegen. Ich glaube nicht, daß die württembergische Regierung[642] imstande ist, einer Vereinbarung zuzustimmen, wie sie offenbar geplant ist.

Im übrigen möchte ich aber die Reichsregierung nur bitten, die mit Recht auf Sparsamkeit drängt, daß sie hier mit guten Beispiel vorangeht und erstens dem Reichstag weit mehr Widerstand leistet als bisher und zweitens die Länderregierungen von dem dauernden Strom neuer Gesetze verschont, die es uns unmöglich machen, Beamte abzubauen. (Sehr richtig!)

Württembergischer Finanzminister Dr. Dehlinger: Nur drei kurze Worte. Der Herr Reichsbankpräsident hat darauf hingewiesen, ein großer Teil der inländischen Gelder, namentlich des Postscheckverkehrs, könne nur in langfristigen Anleihen angelegt werden. Die Auffassung des Reichspostministeriums und der Oberpostdirektionen ist entgegengesetzt. Die Oberpostdirektionen gehen davon aus, daß sie Gelder, die über drei Monate ausgegeben werden sollen, überhaupt nicht herausgeben. Ich möchte bitten, daß über diese Frage der Herr Reichsbankpräsident sich mit dem Herrn Reichspostminister noch näher ins Benehmen setzt.

Eine zweite Bitte. Es sind Fälle vorhanden, bei denen das Reich auf Grund besonderer Verhältnisse den Ländern Geld schuldet. Ich möchte bitten, daß das Reich hier etwas weniger Zurückhaltung in der Bezahlung dieser Gelder an solche Länder übt.

Ein dritter Punkt: die Besoldungspolitik. Wenn die Beamtenschaft immer wieder eine Erhöhung verlangt, so muß darauf hingewiesen werden, daß die Besoldungsordnung, wie sie auf der Grundlage vom 1. April 1920 geschaffen worden ist35, eine Gleichmacherei im Auge hat und gehabt hat, die auf die Dauer nicht haltbar ist. Nicht die Aufblähung der Beamtenschaft ist daran schuld, daß in allen Ländern – in Württemberg ist es beinahe das Doppelte gegenüber dem Friedensaufwand an Besoldungen – dieser Aufwand ungeheuer gestiegen ist, sondern solche Momente. Die Länder und Gemeinden sind nun verpflichtet, auf Grund des Besoldungssperrgesetzes unbesehen diese Besoldungsordnung des Reiches zu übernehmen, und haben den Nachteil, daß sie viel mehr an Besoldungen aufwenden müssen, als wenn sie selbständig die Sache hätten regeln können. Eine selbständige Regelung ist natürlich jetzt vollständig ausgeschlossen. Um so wichtiger ist es, daß das Reich im Auge behält, so rasch wie möglich von dieser alten Besoldungsordnung abzukommen und das Dienstalter, die Vorrückungsverhältnisse usw., die Erreichung des Höchstgehaltes wieder anders zu berechnen, insbesondere auch das Übergreifen von Besoldungsgruppen in tiefere Kategorien künftig auszuschalten. Darin steckt ein großer Batzen.

Hessischer Finanzminister Henrich: Ich entspreche gern dem Wunsch des Herrn Reichskanzlers, auch auf die Auslandskredite einzugehen.

In bezug auf die Aufwertung kann ich sagen, daß wir uns dem preußischen Vorschlage durchaus anschließen.

[643] Was die Auslandskredite anlangt, so erkennen auch wir durchaus das an, was von seiten des Herrn Reichsfinanzministers und des Herrn Reichsbankpräsidenten gesagt worden ist. Wir verfahren bisher auch schon in dieser Richtung und sind zurückhaltend in bezug auf die Verantwortung der Gemeinden. Wir gehen aber noch etwas weiter, daß wir sogar vermeiden, Anleihen, die dadurch schmackhaft gemacht werden, daß die Tilgungspflicht im Anfang etwas herabgesetzt wird, vorzuziehen, um gerade die Gemeinden von vornherein vor die ganze Schwere der Belastung zu stellen, um sie zu zwingen, daß sie die Notwendigkeit einer Aufnahme noch schärfer als sonst notwendig prüfen.

Aber über diese beiden Punkte hinaus darf ich mit ganz wenigen Worten noch zu den anderen Fragen etwas sagen, die von Bedeutung für uns sind. Ich will nicht etwa über die Steuergesetze sprechen; das ist an anderer Stelle wiederholt geschehen, und nachdem der Reichsrat einen Beschluß zum Finanzausgleichsgesetz gefaßt hat, der zum Teil wenigstens die Nöte der Länder und Gemeinden berücksichtigt, darf ich annehmen, daß die Reichsregierung diesem Wunsche und diesem Beschluß des Reichsrats zu gegebener Zeit entsprechen wird36.

Aber noch etwas zu den allgemeinen Ausführungen, die hier von seiten des Herrn Reichsfinanzministers und des Herrn Reichsbankpräsidenten gemacht worden sind. Diese Ausführungen sind durchaus im einzelnen beachtlich und richtig, aber man kann nicht sagen, daß sie das ganze Problem erschöpfen. Man wird trotz aller Notwendigkeit zu sparen – darüber sind wir uns ja klar –, nicht an Dingen vorübergehen können, wie z. B. der Notlage der unteren Beamten usw. In irgendeiner Form wird man zu prüfen haben: wie kann man das Notwendigste, was nicht abweisbar ist, tun, ohne damit die eigenen Finanzen zu gefährden. Sparen ist selbstverständlich eine Sache, die wir uns alle angelegen sein lassen müssen. Ob es aber auf dem Wege möglich ist, daß man, nachdem der Personalabbau durchgeführt ist, weiter am Personal sparen kann, ohne die Aufgaben einzuschränken, das möchte ich nach meinen Erfahrungen[644] bezweifeln. Man kann m. E. nur weiterkommen, wenn man die Aufgaben, die bestehen, beschränkt. Das hat natürlich seine außerordentlichen Schwierigkeiten. Denn wenn ein einzelnes Land besonders vorgehen muß und etwa seine kulturellen Einrichtungen, wie die Hochschulen, Theater usw., für sich allein beseitigen soll und andere Länder haben das weniger nötig, dann hat das natürlich seine außerordentlichen Gefahren und Schwierigkeiten. Ob hier nicht Verabredungen in bezug auf Hochschulen usw. möglich sind, die sich etwa auf die gemeinsamen Institute beziehen usw., wäre zu prüfen und zu überlegen.

Daß das Sperrgesetz37, wenigstens die Wirkungen des Sperrgesetzes weiter notwendig sind, darüber besteht wohl kein Zweifel. Es ist nur die Frage aus taktischen und politischen Gründen: ist es möglich, daß Gesetz als solches weiterbestehen zu lassen? Ich nehme dazu keine Stellung, möchte aber betonen, daß ich mir von einer Vereinbarung nicht zuviel verspreche. Sobald nicht ein bestimmter gesetzlicher Zwang vorliegt, werden die Gemeinden, vielleicht auch das eine oder andere Land, immer wieder geneigt sein, Wünsche an den Stellen durchzudrücken. Wenn schon, dann ein richtiggehender Zwang auf dem Wege des Reichsgesetzes.

[…]

Noch eine Einzelfrage, die sich auf die Preissenkung bezieht. Das ist ein Problem, wie schon angedeutet worden ist, das mehr als schwierig ist, und ich möchte davor warnen, darin allzuweit gehende Hoffnungen zu erwecken, die später nicht erfüllt werden können. In die wirtschaftlichen Verhältnisse einzugreifen, ist ja schwierig. Aber eine Frage wäre zu überlegen: ist keine Möglichkeit gegeben, daß die Behörden in einem gewissen Sinne eingreifen können, nämlich den Zwischenzins, den die öffentlichen Kassen nehmen, herabzusetzen? Denn was ganz besonders die Produktion erschwert und die Waren verteuert, ist die Zinsbelastung, die zum Teil dadurch besonders erschwert wird, daß nicht nur der ursprüngliche Zins, den der Kapitalist bekommt, darauf lastet, sondern auch die kolossalen Provisionen und Zwischengewinne, die die Banken machen. Es wäre mir interessant, von sachverständiger Seite zu hören, ob in dieser Hinsicht ein Eingreifen seitens der Behörden möglich ist38.

Thüringischer Staatsminister Leutheußer: Leider werde ich nicht bis zum Schluß hierbleiben können. Die Grundlage der Aussprache haben die Ausführungen des Herrn Reichsfinanzministers und des Herrn Reichsbankpräsidenten geboten. Ich darf annehmen, daß sie zum Teil fixiert worden sind. Wäre es nicht möglich, daß uns diese Ausführungen zugänglich gemacht werden könnten? Denn das Material ist so außerordentlich wertvoll, und im Augenblick konnte man natürlich nicht vollständig folgen.

Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Jawohl, die Ausführungen sind stenografisch aufgenommen worden und sollen den Herren zugestellt werden. Ich bitte aber, sie vertraulich zu behandeln. Sie sind nur für die Herren persönlich,[645] weil natürlich manches darin enthalten ist, was nicht für weitere Kreise bestimmt ist39.

Staatsminister von Mecklenburg-Schwerin Dr. v. Oertzen: Für unsere Regierung kann ich mitteilen, daß wir durchaus grundsätzlich den Wünschen der Reichsregierung in bezug auf die Behandlung der Anleihe- und Aufwertungsfrage folgen wollen. Ich möchte aber an die Reichsregierung noch folgendes Mahnwort richten. Sie haben uns Maßnahmen vorgeschlagen, die letzten Endes folgendes bedeuten: die Anpassung unserer Anforderungen an die innere deutsche Wirtschaft, an die innerdeutsche und weltwirtschaftliche Kapazität. Ich bin der Meinung, daß die Reichsregierung mit gutem Beispiel vorangehen muß, und möchte auch in diesem Kreise nur darauf hinweisen, daß von der Reichsregierung ein Auge auf diejenigen Maßnahmen geworfen werden muß, die in letzter Zeit vom Reichsarbeitsministerium getroffen worden sind40. Die Änderung der Anrechnungsbestimmungen über die Unterstützungsleistungen führt zu nicht unerheblichen Belastungen der Fürsorgeverbände. Mir haben meine Fürsorgeverbände bereits sämtlich mitgeteilt, daß sie mit den bisherigen Mitteln nicht in der Lage seien, diese Bestimmungen durchzuführen, d. h. auf deutsch: wenn nicht die Reichsüberweisungen Überschüsse ausweisen über diejenigen Beträge, die der Reichsfinanzminister veranschlagt hat, werden die Länder gezwungen werden, für die Fürsorgeverbände die Realsteuern zu erhöhen. Auch das sind Maßnahmen, die in das Gebiet der wirtschaftlichen Tragbarkeit hineingehören.

Ministerialdirektor Dr. Mulert: Man wird zugeben müssen, daß sich die Überzeugung von der Notwendigkeit äußerster Sparsamkeit noch nicht bei allen Gemeinden durchgesetzt hat. Die günstigen Steuereinnahmen des Jahres 1924 haben insofern psychologisch hemmend gewirkt. Die Erkenntnis der gänzlichen Veränderung der Finanzlage im Jahre 1925 und noch mehr 1926 ist noch nicht annähernd Allgemeingut. Hier wird auch durch Aufklärung von unserer Seite allein kein allzugroßer praktischer Erfolg zu erzielen sein. Wohl aber wird das Schwergewicht der realen Verhältnisse selbst sehr bald mitwirken. Wie stark die kommunalen Einnahmen in den letzten Monaten zurückgegangen sind, ergibt schon die auffallende Abnahme der Guthaben der Gemeinden bei den öffentlich-rechtlichen Kreditanstalten. Nichts wäre gerade bei einer solchen Entwicklung besser geeignet gewesen, eine bewußte Sparsamkeit durchzusetzen, als ein richtig organisiertes Zuschlagsrecht41, dessen Bekämpfung, zum mindesten Verzögerung uns gerade bei der von dem Herrn Reichsfinanzminister geschilderten Entwicklung – wie ich fürchte, auch den Kreisen, die sich ablehnend verhalten haben – ein gutes Stück Geld kosten.

Immerhin glaube ich, daß gerade bei den uns heute beschäftigenden Auslandsanleihen eine unmittelbare Verbindung mit den Bestrebungen zur praktischen Erzielung größerer Sparsamkeit besteht. Allgemein besteht die Ansicht,[646] die Auslandsanleihen auf das unerläßliche Maß einzuschränken. Ganz wesentlich wird die Erreichung dieses Ziels erleichtert werden, wenn es gelingt, den Inlandsgeldmarkt etwas aufnahmefähiger zu gestalten. Gewiß kann eine nachhaltige Besserung hier nur allmählich und organisch erwachsen. Ganz wesentlich wird diese Entwicklung aber erleichtert werden, wenn mehr als bisher auch öffentliche Gelder langfristig zur Verfügung gestellt werden. Ich begrüße deshalb die Ausführungen des Herrn Reichsbankpräsidenten in dieser Hinsicht außerordentlich und hoffe, durch entsprechende Maßnahmen bezüglich der Anlegung der Sparkassengelder im gleichen Sinne wirken zu können.

Nun hat der Herr Finanzminister von Sachsen zum Zwecke der Einschränkung der Auslandsanleihen angeregt, es möchten die Zwecke für die Auslandsanleihen vielleicht noch schärfer geprüft werden als bisher. In Preußen geschieht das jedoch schon jetzt. Und wenn der Herr Reichsbankpräsident von der einen Milliarde kommunaler Anmeldungen für Auslandskredit gesprochen hat, so ist das psychologisch naturgemäß außerordentlich interessant wegen der gänzlich verkehrten Einstellung vieler Gemeinden in dieser Hinsicht. Praktisch spielt das aber bei uns keine Rolle, weil wir bezüglich der Auslandsanleihen das Erfordernis des produktiven Zwecks im allerengsten Sinne auslegen. Man wird aber, wenn die tatsächlichen Verhältnisse klar dargelegt sind, in dieser Hinsicht die Gemeinden unmöglich rigoroser behandeln können als etwa die Privatwirtschaft. Wohl aber wäre es – unter der Voraussetzung eines gleichmäßigen Vorgehens sämtlicher Länder – bei der den Gemeinden eigentümlichen verschiedenen Betätigung sowohl auf produktivem wie auch anderem kommunalen Gebiete möglich, den Gemeinden mitzuteilen, daß sie auf die Genehmigung einer Auslandsanleihe nur dann rechnen könnten, wenn sie ihre Ausgaben so stark lediglich auf wirkliche Lebensnotwendigkeiten beschränkt haben, daß weitere Ersparnisse ausgeschlossen erscheinen. In all denjenigen Fällen, in denen im Kommunaletat laufende oder sonstige Mittel für weniger dringliche oder notwendige Zwecke verwandt worden sind, würde dann eine Auslandsanleihe nicht zugebilligt werden können, auch wenn sie an sich noch so gut und richtig wäre. Zweifellos würde ein solches Vorgehen Verschärfung gegenüber dem bisherigen Zustand sein. Es wird aber kaum zu umgehen sein, wenn man bei den vielen produktiven Zwecken wirklich zu einer Einschränkung der Auslandsanleihen kommen will und muß. Wir werden diese Frage heute nicht zum Abschluß bringen können, wir werden aber uns erlauben, entsprechende Vorschläge und Anfragen an die anderen Länder zu richten, um hier ein einheitliches Vorgehen zu ermöglichen42.

[647] Nun noch ein kurzes Wort zur Frage der Ablösung der Anleihen. Ich möchte bitten, daß die Herrren sich die gestern übersandten – die Zeit war leider etwas knapp – Vorschläge des Preußischen Innenministeriums für die konkrete, praktische Durchführung der Ablösung der Kommunalanleihen etwas näher ansehen42a. Ich möchte glauben, daß die Bedenken, die der Herr Finanzminister von Bayern und ebenso auch der Vertreter von Württemberg geäußert haben, sich vielleicht zurückstellen lassen, wenn sie, wie ich annehme, mit uns in diesen Vorschlägen einen praktischen Weg zur Durchführung erblicken.

Auch uns erscheint es unmöglich, formell zu vereinbaren und dies auch in der Öffentlichkeit zu vertreten, daß keine Gemeinde unter keinen Umständen ihre Anleihen höher aufwerten darf, denn das Reichsgesetz sagt ausdrücklich das Gegenteil42b.

(Reichsfinanzminister v. Schlieben: Das habe ich auch nicht gesagt; sondern nur „Vorsicht“!)

Das wäre also nicht möglich. Worauf wir in Preußen abzielen ist das, die Entscheidung über die Frage der Leistungsfähigkeit und die sonstigen Voraussetzungen nicht in Gremien zu legen, die der weitverbreiteten allgemeinen einseitigen und unrichtigen psychologischen Einstellung der Bevölkerung gegenüber den Gemeinden unterliegen. Wir wollen mit dieser Prüfung solche Stellen betrauen, die sachverständig sind und die Dinge überschauen können und die diesem äußeren Druck, der sich stark fühlbar machen wird, nicht erliegen. Deshalb sind in Preußen zunächst die Kommunaldezernenten der Regierungspräsidenten zu Treuhändern bestellt worden42c. Wir würden es außerordentlich begrüßen, wenn in den übrigen Ländern in gleicher Weise vorgegangen würde – ungeachtet eines zu erwartenden gewissen Widerstandes in den Interessenkreisen. Mit diesen organisatorischen Maßnahmen kommen wir zu einer sachverständigen Prüfung und – wie ich annehme – in der Praxis zu dem Ergebnis, das der Herr Reichsfinanzminister erstrebt. Ich möchte glauben, daß auch die Herren von Bayern und Württemberg auf diesen Standpunkt sich mit uns werden stellen können.

Württembergischer Staatspräsident Bazille: Ich möchte nur noch mit einem Wort darauf hinweisen, daß kaum ein Tag vergeht, an dem nicht ein oder mehrere Landesbeamte genötigt sind – ohne Übertreibung! –, zu Konferenzen nach Berlin oder an anderen Orten des Reiches zu reisen. Ich glaube, die[648] Reichsregierung wäre in der Lage, dafür zu sorgen, daß diese Reisen auf ein geringeres Maß eingeschränkt werden.

Reichskanzler Dr. Luther: Ich möchte an die Erklärung des Herrn preußischen Vertreters anknüpfen. Ich glaube, hinsichtlich der Aufwertungsfrage doch mit allem Ernst noch einmal folgendes aussprechen zu müssen. Wenn unter dem jetzigen Aspekt der Dinge in einer Reihe von Einzelfällen höhere Aufwertungen vollzogen werden, so wird das zweierlei bedeuten. Einmal werden sich die, die höher aufwerten, irren; denn die Notgemeinschaft besteht nach wie vor. Sie hängt nämlich nicht ab von unseren Absichten oder unseren Verfassungsgestaltungen, sondern von der tatsächlichen Not. Und diese Notgemeinschaft wird dahin führen, daß auch Städte, die reicher zu sein scheinen, es sehr bald nicht mehr sind. Wir sehen ja jetzt schon in den Ländern überall die alten Gedanken des Ausgleichs zwischen den Städten viel stärker in die Erscheinung kommen als je, ein deutlicher Ausdruck für die Notgemeinschaft, wie sie in Wirklichkeit besteht. Ich glaube infolgedessen, daß es Aufgabe der Reichsgewalt im ganzen, also der Reichsregierung und der Länderregierungen, ist, die Städte hier vor Fehlern, die sie ganz bitter in ihrer Bevölkerung bezahlen werden, zu schützen. Meine Herren, es kommt aber noch etwas anderes in Frage. Wenn wir tatsächlich nicht zu einer Verständigung, auf die ich immer noch hoffe, unter den Ländern auf der ganzen Linie kommen, dann ist die Gefahr, daß das ganze Gebäude überhaupt zusammenbröckelt, und, meine Herren, was dann geschieht? –, da bereiten wir uns in unserem deutschen Volke noch einmal willkürlich eine Marneschlacht. Vor einem halben Jahre konnte man darüber noch zweifeln, wie die Verhältnisse am Schluß dieses Jahres aussehen werden; jetzt wird es jedermann klar sein, daß wir in der bittersten Not sind, und wir müssen diese Notgemeinschaft ausdrücken durch die Verhältnisse, wie sie tatsächlich sind. (Bürgermeister von Hamburg Dr. Petersen: Auch dem Ausland gegenüber!) – Insbesondere auch dem Ausland gegenüber. Denn, meine Herren, die Lage, in die wir dem Ausland gegenüber kommen, wenn hier irgendwelche Ausnahmen gemacht werden, wird ja für die anderen, die die Ausnahme nicht gemacht haben, nachher völlig unmöglich. Wir kommen auf das glatte Wettlaufen hinaus, daß die anderen dann nachträglich auch die Beträge beschließen. Und gerade weil das dem Ausland gegenüber in die Erscheinung treten wird! Wer bezahlt das denn wieder? Das bezahlt doch nur unsere arme, wirklich durch die Not hart betroffene Bevölkerung im allgemeinen. Das empfinde ich so lebhaft, daß ich die Herren bitte, doch diese Dinge mit allem Nachdruck noch einmal aussprechen zu dürfen. Ich halte darum die Anregung von Preußen für so ganz ausgezeichnet. Ich weiß im Augenblick nicht, Herr v. Schlieben, wie hier weiter verhandelt werden soll. Ich halte dafür, daß es doch ganz entscheidend darauf ankäme, daß sich die Länderregierungen mit oder ohne Reichsregierung zunächst einmal zusammensetzen und den preußischen Plan auch punktweise durchgehen. Herr Mulert glaubte ja, darauf hinweisen zu können, daß ein punkteweises Durchgehen die Dinge erleichtern würde für die Herren, die jetzt noch Bedenken haben. Mir würde es außerordentlich erwünscht sein, wenn das der Fall wäre.

[649] Meine Herren, ich teile die Auffassung des Herrn Staatspräsidenten Bazille vollständig, daß man nicht zuviel reisen sollte. Aber ich weiß nicht, wie dieses große Problem gerade mit Rücksicht auf den Charakter des Reiches und die Bedeutung der Länder gelöst werden soll. (Staatspräsident Bazille: Dieses schon! Es gibt aber auch andere!) – Daß es auch einmal Punkte gibt, wo es anders liegt, ist wohl sicher. Aber ich bitte doch andererseits, folgendes zu beachten. Die Länder legen, und zwar mir begreiflicherweise – ich gehe darüber hinaus und sage: berechtigterweise – Gewicht darauf, daß die Reichsregierung mit den Länderregierungen in Fühlung sein soll. Wie soll sie das denn ohne die entsprechenden Maßnahmen machen? Außerdem glaube ich, daß es immer in der Hand der Länder liegt, bei diesen Besprechungen sich durch ihren Berliner Vertreter vertreten zu lassen. Es ist die freie Entscheidung des einzelnen Landes, ob es glaubt, den Berliner Vertreter entsprechend instruieren zu können oder den Spezialsachverständigen zu entsenden. Mir ist noch kein Fall entgegengetreten, wo sich die Länder an sich darüber beschwert haben, daß die Reichsregierung sie hört. Ich möchte auch, um keinen Zweifel aufkommen zu lassen, sagen, daß ich nicht etwa in der Lage bin, meinen Kollegen im Reichskabinett zu empfehlen, die Länder weniger zu hören. Zu diesem Entschluß kann ich mich trotz dem, was ich eben gehört habe, nicht aufraffen. (Bravo!) Und wenn dem so ist, dann lassen sich eben die Reisen nur auf dem Wege vermeiden, daß die ständigen Berliner Vertreter entsprechend instruiert werden. Welche Grundsätze das einzelne Land wegen Entsendung von Spezialsachverständigen und Instruktion des Berliner Vertreters hat, entzieht sich restlos nicht nur meiner Kenntnis, sondern auch meiner Zuständigkeit. Ich weiß, daß wir bei uns im Ministerium mit gleicher Herzlichkeit und gleichem Gefühl die Berliner Vertreter wie die Spezialvertreter der Länder begrüßen, und an der Herzlichkeit wird sich nichts ändern.

Bayerischer Finanzminister Dr. Krausneck: Meine Herren, ich möchte zur Klarstellung meiner Stellungnahme hinsichtlich der Anleiheaufwertung nur das eine sagen. Es wäre irrtümlich, wenn Sie glauben wollten, daß etwa die Bedenken, die gegen eine verschiedenartige Regelung in der Aufwertungsfrage sprechen, von mir verkannt würden und daß ich etwa heute schon ausschließen wollte, daß Bayern sich dem gemeinsamen Vorgehen anschließt, sondern es handelt sich nur darum, daß ich heute nach dieser Richtung keine Bindung eingehen kann, weil meine persönliche Auffassung in dieser Frage, die wohl kaum zweifelhaft sein kann, nicht entscheidend ist, sondern weil hierzu noch das Gesamtkabinett zu sprechen hat. Ich meine, die heutige Aussprache war sehr wertvoll, ebenso ist auch der Entwurf der preußischen Regierung von mir durchaus begrüßt worden, und es wird sich für mich nur darum handeln, auf Grund der heutigen Beratung im Kabinett noch einmal vorzutragen und zu sehen, daß eine Entscheidung, und womöglich in einem der heutigen Verhandlung gelegenen Sinne, erfolgt.

Reichskanzler Dr. Luther: Sie würden nicht eine vorherige Erörterung der Einzelheiten der Richtlinien, vielleicht unter Führung von Preußen, für empfehlenswert halten?

[650] Bayerischer Finanzminister Dr. Krausneck: Ich weiß nicht, ob das notwendig ist. Ich habe nichts dagegen, wenn das geschieht.

[…]

Reichskanzler Dr. Luther: […] Ich möchte noch eins sagen; das bezieht sich auf die Frage der Schiedsstelle, die eingerichtet werden soll43. Nach dem Gesetz ist die Freiheit des Landes völlig gegeben, wie die Dinge gehandhabt werden sollen. Aber ich höre davon, daß z. B. irgendwo erwogen werden soll, Vertreter der Aufwertungsorganisationen in solche Schiedsstellen zu berufen. Ich glaube, daß das nicht im Sinne dessen liegt, was die Reichsgesetzgebung geplant hat. Die Reichsgesetzgebung hat sich doch nicht vorgestellt, daß sie nun mit einemmal bei diesen Schiedsstellen Aufwertungsprozesse, wie sie bislang vor den Zivilgerichten geführt worden sind, in irgendeiner neuen Form wiederholen. Wenn die Schiedsstellen so zusammengesetzt werden, kriegen wir einfach neue Landgerichte und Oberlandesgerichte, um der Schiedsstelle nicht zu nahe zu treten, die nach den Grundsätzen des Reichsgesetzes vom 27. November 192344 entsprechende Entscheidungen fällen, und zwar nur und ausschließlich gegen die unglücklichen Gemeinden. Jeder andere Mensch in Deutschland wäre gegen diese Art der Rechtsprechung, die gerecht oder ungerecht sein mag. Aber der Gesetzgeber hat nun einmal entschieden; er hat entschieden, daß diese Art der Rechtsprechung nicht der richtige Weg zur Lösung der Frage ist. Dann wären allein davon die Gemeinden ausgenommen. Ich muß allerdings sagen, daß da bei mir als altem Gemeindepolitiker – ich stehe zwar bei den Gemeinden nicht in ausnahmslos gutem Ruf – das Herz etwas lebhafter schlägt, wenn ich mir vorstelle, daß derartig gegen die Gemeinden vorgegangen werden sollte; sondern ich habe mir die Schiedsstellen wenigstens immer nur so vorgestellt, daß ich gesagt habe: diese Schiedsstellen sind Verwaltungsstellen, die zwar nicht im Einzelfalle auf Anweisung der Regierung handeln, die aber so aufgebaut werden müssen, daß sie der Gesamttendenz der Regierung entsprechen. Es sind Verwaltungsstellen, und sie haben als Verwaltungsstellen dann eben nur, wie es die Aufgabe einer Verwaltungsstelle überhaupt ist, die Anwendung des allgemeinen Grundsatzes auf den Einzelfall zu prüfen. Ich bin der Meinung, daß die preußische Lösung mit den Provinzialräten45 das trifft, was ich mir in diesem Zusammenhang vorgestellt habe, während der Gedanke an eine richterliche Stelle, die überhaupt nur rein richterlich ist, meines Erachtens dem Sinn der Sache vollständig widerspricht.

Einer der härtesten Vorwürfe, die gegen die ganze Aufwertungsregelung gemacht werden, einer der begreiflichsten und wirkungsvollsten, ist der Vorwurf einer gewissen Ungerechtigkeit, die in der schematischen Regelung ohne jeden Zweifel liegt. Das muß man offen aussprechen. Wenn man aber nun diese möglichen Abweichungen von der schematischen Regelung bei den Gemeinden nicht nach allgemeinen großen Grundsätzen macht, sondern nach gewiß an sich völlig fein durchdachtem richterlichen Belieben macht, dann steigert man ja diese Ungerechtigkeiten noch mehr, und darum wäre ich sehr dankbar,[651] gerade in dem Geist, in dem das Reichsgesetz von mir aufgefaßt wird – ich weiß nicht, wie der Herr Reichsfinanzminister und der Herr Reichsjustizminister darüber gedacht haben –, wenn in diesem Geiste dafür gesorgt wird, daß diese Schiedsstellen Verwaltungsstellen sind, die in die ganze Beurteilung der Dinge von den Landesregierungen, hoffentlich auf Grund der Vereinbarung der Länderregierungen miteinander unter demselben Vorzeichen, eingespannt werden und dann den Spruch zu fällen haben.

Ich bitte um Entschuldigung, wenn ich jetzt aufbreche. Ich muß leider zu einer außenpolitischen Besprechung46. Ich darf mich also verabschieden.

Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Darf ich mit wenigen Worten auf die Ausführungen der verschiedenen Herren Redner noch zurückkommen.

Es ist angeführt worden: wenn das Reich Sparsamkeit predigte, sollte es auch mit größter Sparsamkeit selbst vorangehen und nicht den Ländern die Sparsamkeit dadurch schwer machen, daß Ausgaben in den Reichsetat aufgenommen würden, die im wesentlichen Landeszwecke betreffen. Grundsätzlich sind wir in dieser Auffassung vollständig mit Ihnen einig. Es kommen Ausgaben für Zwecke, die im wesentlichen Landeszwecke sind und wofür das Reich Mittel zur Verfügung stellt, vor: das darf aber nur sein, wenn es sich um Sachen handelt, deren Wirkungsgebiet sich über das ganze Reich erstreckt. Ich kann mir also denken, daß wir für irgendwelche Wohlfahrtsaufgaben besondere Mittel in den Etat einstellen.

Im übrigen bin ich Ihnen durchaus dankbar, wenn Sie mich darin unterstützen, auch beim Reichsetat möglichste Sparsamkeit zu üben. Ich werde, wie gesagt, in der Lage sein, bei den Beratungen im Reichsratsausschuß über den Etat einen Überblick zu geben, ob wir im Reich tatsächlich sparsam wirtschaften oder nicht. Ich glaube, daß wir, wenn wir abrechnen, was wir durch Entschädigung der Kriegsbeschädigten usw. übernommen haben47, dann doch wohl den Nachweis werden erbringen können, daß wir im allgemeinen billig arbeiten, und ich wäre dankbar, wenn Ihrerseits vielleicht auch ähnliche Ermittlungen bei den Ländern gemacht würden, damit man auch da einmal die ganze Sache wirklich wissenschaftlich vor sich hat, um diese Angriffe, die immer erhoben werden, abweisen zu können.

Meine Herren! Der Herr sächsische Finanzminister Reinhold hat vorhin gesagt, wir hätten die Wirtschaft zu stark angespannt und wären daher mit daran schuld, daß es mit der Wirtschaft jetzt so schlecht ginge. Daß wir auch die Wirtschaft sehr stark herangezogen haben, ist eine Tatsache; aber ob das nicht unabweisbar nötig war, ist doch eine andere Frage, und daß wir jetzt die Steuereinnahmen sehr stark abbauen, kann doch kein Mensch bestreiten.

Nun hat Herr Dr. Reinhold weiter ausgeführt, wir müßten uns daran gewöhnen, daß die Kassenbestände des vorigen Jahres, die wir eingespart haben, in diesem Jahr aufgingen und mit der Zeit weniger würden. Ja, das ist ja im[652] Reiche der Fall. Aber wenn ich in einem einzigen Monat in Veröffentlichungen nachweise, daß der Monat einen Fehlbetrag gebracht hat, weil sich jetzt die Steuerermäßigungen auswirken und die einzelnen Ausgaben, die wir noch haben, Anleiheaufwertung usw., zur Geltung kommen, geht sofort das Geschrei in der Presse los, daß mir vorgeworfen wird: ein Reichsfinanzminister, der nicht rechnen kann, der kriegt es fertig, daß bei soviel zahlenmäßigem Überschuß einzelner Monate doch noch ein Fehlbetrag herauskommt. Also wie man’s macht, ist es falsch. Ich gebe es ja nun auf, eine Pressepolemik zu führen. Die Tatsachen werden, fürchte ich, viel mehr als mir und allen anderen lieb ist, beweisen, daß unsere Finanzpolitik die richtige ist. Im Gegenteil, ich fürchte, es wird sich ergeben, daß wir zu hoch geschätzt haben.

Nun habe ich vorhin in meinen Ausführungen, die Herr Dr. Reinhold auch bemängelt, das gesamte von uns geschätzte Aufkommen zugrunde gelegt. Ich gebe durchaus zu, daß einzelne Steuerquellen, wie z. B. die Lohnsteuer usw., ein etwas höheres Aufkommen haben werden. Aber das Gesamtaufkommen – es sind, glaube ich, 6,6 Milliarden, die durch Steuern usw. aufzubringen sind – wird sich eben nicht ändern. Ich werde bei Mehraufkommen in einzelnen Steuern auf der anderen Seite kolossale Mindereinnahmen haben. Ich habe hingewiesen auf die Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer, die sehr viel weniger bringen. Daß wir bei dieser im nächsten Jahre auf 1500 Millionen kommen, ist ausgeschlossen. Da sind die Länder verhältnismäßig gut dran, weil sie unsere Garantie haben. Auch bei der Vermögensteuer sind kolossale Ausfälle.

Also das gesamte Bild des Aufkommens an Reichseinnahmen durch Zölle, Steuern, Verbrauchsabgaben usw. wird sich nicht wesentlich zum Besseren ändern, sondern ich fürchte sogar, zum Schlechteren. Das habe ich nachweisen wollen, und dagegen richten sich ja auch immer die Vorwürfe, die von gewisser Seite gegen uns erhoben werden. Es ist selbstverständlich in diesen unsicheren Verhältnissen, in denen wir leben, gar nicht möglich, jede einzelne Steuer auf Heller und Pfennig genau zu errechnen. Es ist nur möglich zu sagen: das Gesamtaufkommen wird so hoch sein; es wird da etwas mehr, da etwas weniger aufkommen. Um das zu regulieren, haben wir im Reichsetat eine Summe von 100 Millionen voraussichtlichem Mehraufkommen stehen, so daß wir immer hoffen können, ein Mehraufkommen zu haben, das wir nachher verrechnen können.

Meine Herren, ich möchte mir erlauben, Ihnen noch einmal die einzelnen Punkte vorzutragen, die wir heute besprochen haben, und Sie zu bitten, im wesentlichen zuzustimmen. Zunächst einmal ganz roh:

Punkt 1: die Notwendigkeit größter Sparsamkeit im allgemeinen; Unterlassung aller Ausgaben durch Reich, Länder und Gemeinden, die nicht unbedingt lebensnotwendig sind. Das muß man auch den Gemeinden immer wieder predigen.

Zweitens – ich glaube, darin werden Sie auch im wesentlichen prinzipiell zustimmen –: Unterlassung der Immobilisierung, wenn ich kurz so sagen darf, von Steueraufkommen, daß nicht dauernd die laufenden Steuern benutzt werden, um sie für werbende Zwecke auszugeben. Herr Mulert, ich wäre dankbar, wenn Sie das auch nach unten hin betonten, daß das eine ganz falsche Finanzpolitik ist. Ich habe jetzt einiges gehört, was einen sehr bedenklich stimmen[653] kann. Wo wir alle der Ansicht sind, die Wirtschaft muß entlastet werden, müssen eben die Gemeinden überflüssige Gelder verwenden, um mit den anderen Steuern (Gewerbesteuer, Grundsteuer), Tarifen usw. herunterzugehen.

Drittens: größte Beschränkung bei Aufnahme von Anleihen, insbesondere Auslandsanleihen.

Viertens: größte Vorsicht bei Lösung der Aufwertungsfrage für Länder- und Gemeindeanleihen.

Fünftens: die Abwendung der aus der Aufhebung des Besoldungssperrgesetzes drohenden großen Gefahr.

Ich glaube also, im Prinzip nach den Ausführungen, die die Herren gemacht haben, Ihre Zustimmung dazu annehmen zu dürfen.

Wenn ich nun noch mit einem Wort auf die Aufwertungsfrage der Länder- und Gemeindeanleihen zu sprechen kommen darf, so hat der Herr Reichskanzler schon sehr präzise den Standpunkt der Reichsregierung dargelegt. Ich bitte aber dringend noch einmal auch die Länder, die glauben, hier nicht auf den Boden der Vereinbarung treten zu können, sich die Frage noch einmal zu überlegen. (Württembergischer Staatspräsident Bazille: Wir wissen gar nicht, worum es sich handelt: wir haben die Vorlage nicht bekommen!) – Verzeihen Sie, Herr Staatspräsident, sie ist den Landesregierungen bereits zugeschickt worden. (Zuruf. – Es ist heute erst verteilt worden.) Wir kommen auch heute nicht abschließend zu der Sache. Ich möchte nur meinerseits noch betonen: es ist unmöglich, daß wir vom Reich in der Aufwertungsfrage noch einen einzigen Schritt weitergehen. Es ist sogar möglich – ich bitte, das hier vertraulich aussprechen zu dürfen –, daß wir die eine oder andere unserer Verpflichtungen nicht dauernd erfüllen können. Wir kommen in eine ganz unmögliche Situation, wenn einzelne Länder und Gemeinden vorwegeilen und uns zu höheren Aufwendungen veranlassen. Ich möchte deshalb dringend bitten, daß versucht wird, zu einer Verständigung über diesen Punkt seitens der Länder zu kommen, und daß auch bezüglich der formellen Art der Behandlung, der Zusammensetzung der Schiedsstellen, möglichst eine Einheitlichkeit gewahrt wird48.

[654] Sonst, glaube ich, haben wir uns wohl über alle Punkte ausgesprochen.

Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Petersen: Ich nehme an, daß die hier besprochenen Richtlinien veröffentlicht werden. Ich glaube, es würde den Ländern nur angenehm sein, wenn sie dadurch in ihrer Politik gestützt würden. Ich kann mich auch den Ausführungen des Herrn Ministers Krausneck anschließen und erklären, daß wir bezüglich des Problems der Vorauszahlung der Beamtengehälter der gleichen Meinung sind. Da das die sämtlichen Länder hier erklärt haben, so würde es uns den Beamten gegenüber stärken und auch die Reichsregierung stärken, wenn auch das mit in die Veröffentlichung aufgenommen würde.

Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Ich hatte die Absicht, eine Presseveröffentlichung herauszugeben. Es fragt sich, ob man vielleicht über die Besoldungserhöhung ein Wort sagen soll. Ich habe gestern mit den Spitzenorganisationen verhandelt. Ich darf vielleicht kurz den Eindruck schildern, den ich gehabt habe. Die Verhandlungen haben sich in durchaus freundschaftlicher Weise abgespielt, und ich muß sagen, ich hatte den Eindruck, daß die Beamtenorganisationen kamen, um dagewesen zu sein, daß sie aber nicht mit Hoffnungen kamen. Ich habe in sehr freundschaftlicher und versöhnlicher Weise mit ihnen verhandelt und versucht, sie zu überzeugen, welche sachlichen Gründe gegen die Erfüllung ihrer Wünsche sprechen. Ich habe eine Presseveröffentlichung herausgegeben, die leider Gottes dadurch, daß verschiedene Zeitungen die durch die Organisationen herausgegebene Veröffentlichung eher hatten, nicht so herausgekommen ist. Infolgedessen ist die Veröffentlichung von den Organisationen herausgekommen, die zum Teil ganz falsch ist. Ich möchte nicht unterlassen, darauf hinzuweisen, welche Irrtümer darin enthalten sind. Es ist selbstverständlich nicht richtig, wie es heute im „Vorwärts“ steht, daß ich den Beamten empfohlen hätte, sich der Konsumvereine zu bedienen. Es ist aber folgendes richtig: Ich habe an die Beamten appelliert und gesagt: So kann man eine Preissenkungsaktion der Regierung nicht machen, wenn soundso viele Kreise der Bevölkerung, insbesondere die Beamtenschaft, beiseitestehen und erklären: Wir glauben nicht an die Sache. Ich habe gesagt: Ihr seid selbst mit schuld daran, denn ihr zeigt durch eure eigenen Einkaufsorganisationen, Konsumvereine usw., daß ihr selbst nicht preissenkend wirken wollt; ihr habt in diesen Konsumvereinen und Einkaufsgenossenschaften nicht die Unkosten wie der Kleinhändler, die Kette ist bei euch viel kürzer, ihr könnt billiger verkaufen; ihr macht aber genau dasselbe, was ihr allen anderen Leuten im Volke vorwerft. Das habe ich ihnen energisch zu Gemüte geführt und gesagt: Sie wissen, Gott sei Dank ist es noch so, daß auf den Beamten in Deutschland noch gehört wird, ihr müßt mit gutem Beispiel vorangehen in der Preissenkung durch die Konsumvereine und Einkaufsgenossenschaften dadurch, daß ihr eure Frauen erzieht und ein Geschäft boykottiert, das unerhörterweise über die Preise hinweggeht. Ich habe keine Veranlassung, gegen die Konsumvereine zu reden, habe es eher in anderem Sinne gesagt.

Ebenso ist es absolut unrichtig, daß ich gesagt hätte, sämtliche verfügbaren Gelder müßten restlos in die Wirtschaft fließen. Ich werde mich hüten, eine politisch so törichte Bemerkung zu machen. Ich habe auf die schwierige Lage[655] der Wirtschaft hingewiesen, wobei ich mich auf das Gutachten des Reichsbankdirektoriums gestützt habe, und ich habe nachher gesagt, ich glaubte, daß die Reichsregierung in Übereinstimmung mit der großen Mehrheit der Landesregierungen eine Gehaltserhöhung nicht würde verantworten können. Ich bin überzeugt, daß ich mich damit in Ihrem Sinne ausgesprochen habe. Wir haben jedenfalls vor ein paar Tagen eine Besprechung gehabt. Da haben sämtliche Referenten aller Länder diesen Standpunkt eingenommen – ich glaube, nur ein einziger Herr ist anderer Ansicht gewesen. Nun fragt es sich, ob man heute noch ein Wort darüber sagt; das wäre natürlich eine Stütze. (Zurufe: Eine Bemerkung über die Vorauszahlung muß unbedingt hinein!)

Ich bin auch ein Gegner der Vierteljahreszahlung und der Zweimonatszahlung aus all den anderen Gründen, die Sie angegeben haben. Das Reichsbankdirektorium, die Preußische Seehandlung49, die Sächsische Staatsbank haben sich auch in dem Sinne geäußert50. Ich halte es auch für die Beamten nicht für zweckmäßig. Sie müssen aber eins bedenken: die außerordentlich schwierige politische Situation, wenn der Reichstag am 19. November51 zusammenkommt und überhaupt nichts gemacht worden ist und die Anträge immer noch vorliegen, die unteren Gruppen von 12,5 auf 20 Prozent zu erhöhen52. Ich fürchte, daß dann irgendein Unglück passiert. (Bayerischer Finanzminister Dr. Krausneck: Die allgemeine Lage ist eben so, daß keins passieren darf!) – Selbstverständlich! Ich werde ja alles tun. Ich halte ja schließlich immer den Rücken hin.

Nun liegt die Sache insofern ungünstig, weil in dem Gesetz vom 25. März53 dieses Jahres steht: Die vierteljährliche Gehaltszahlung wird wieder eingeführt, den Zeitpunkt bestimmt die Reichsregierung mit Zustimmung des Reichsrats und eines Ausschusses des Reichstages.

Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Petersen: Ich würde empfehlen, um dem Reichstag gegenüber stärker zu sein, daß man sagt: Der Herr Reichsfinanzminister hat ein Bild über die Entwicklung der Finanzen gegeben, und auf Grund dieses Bildes seien nunmehr die sämtlichen Länder einstimmig darüber übereingekommen, daß diese Richtlinien eingehalten werden sollen. Das kann der Reichsregierung doch nur angenehm sein, auch dem Reichstag gegenüber.

Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Ich habe nichts dagegen. Es ist nur bedenklich, wenn die Sache hart auf hart kommt. Man weiß ja nie, wie es im parlamentarischen Leben geht.

Bayerischer Finanzminister Dr. Krausneck: Es sind ja noch ein paar Wochen hin. Bis dahin wird der Reichstag vielleicht eine bessere Einsicht haben.

[656] Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Ich wollte nur darauf hinweisen, ob Sie sich schon so binden wollten.

Ich bitte, die geplante Veröffentlichung einmal vorzulesen.

Ministerialrat Dr. Wachsmann: Die Reichsregierung hatte die Ministerpräsidenten sowie die Finanz- und Innenminister der Länder eingeladen, um mit ihnen die allgemeine Finanzlage des Reichs, der Länder und der Gemeinden sowie die Zweckmäßigkeit der Aufnahme von Auslandsanleihen durchzusprechen. Der Reichsminister der Finanzen legte die Finanzlage eingehend dar und belegte insbesondere zahlenmäßig die Auswirkungen der inzwischen in Kraft getretenen Änderungen der Steuergesetze. Er wies nach, daß die auf Grund der Steuereingänge in den ersten fünf Monaten des laufenden Rechnungsjahres, d. h. in der Zeit von April bis August, vielfach in der Presse verbreiteten Schätzungen für das ganze Jahr in unvereinbarem Widerspruch zu den tatsächlich zu erwartenden Eingängen stehen und daß die Gesamteingänge im ganzen Rechnungsjahre den Voranschlag kaum erreichen werden. In den in den kommenden Monaten anfallenden Beträgen wird sich eine wesentliche Entlastung der Wirtschaft gegenüber den vergangenen Monaten bemerkbar machen.

Der Reichsbankpräsident wies vor allem auf die Gefahren hin, die aus einer unnötigen Inanspruchnahme des Anleihemarktes, namentlich im Auslande, für die Gestaltung der Zahlungsbilanz drohen.

Die Beratungen, die sich auch auf die allgemeinen Grundlinien der Preissenkung erstreckten, ergaben vollstes Einvernehmen zwischen den Regierungen des Reichs und der Länder, insbesondere auch hinsichtlich der in der Aufwertung bestehenden Möglichkeiten und der Notwendigkeit, auf stärkste Zurückhaltung der Gemeinden in der Aufnahme von Auslandsanleihen hinzuwirken. Es wurde völlige Übereinstimmung darüber erzielt, daß Reich, Länder und Gemeinden auch weiterhin alle Möglichkeiten zu verfolgen haben, die sich hinsichtlich weiterer Senkung der Ausgaben bei allen öffentlichen Verbänden und möglichster Beschränkung der steuerlichen Belastung bieten.

Im Zusammenhang mit diesen Fragen wurde von allen Seiten auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die im gegenwärtigen Augenblick einer wirtschaftlichen Besserstellung der Beamten, insbesondere einer Erhöhung der Gehälter sowie einer Wiedereinführung der Vierteljahresgehälter und einer Aufgabe der im Besoldungssperrgesetz gegebenen Grundsätze, entgegenstehen.

Bayerischer Finanzminister Dr. Krausneck: Die Bemerkung wegen der Aufhebung des Besoldungssperrgesetzes fällt besser weg. Das ist zuviel.

Bürgermeister der Freien und Hansestadt Hamburg Dr. Petersen: Ich würde bei der Bemerkung über die Zahlungsbilanz hinzufügen: „auf die Dauer“. Wir müssen uns klar sein: wenn man heute zahlen kann, kommt es von den Anleihen. Aber der Herr Reichsbankpräsident hat recht, daß es sich auf die Dauer durch die Zinszahlung ungünstig auswirkt.

Ministerialrat Dr. Wachsmann: Die Stelle würde dann lauten:

Der Reichsbankpräsident wies vor allem auf die Gefahren hin, die aus einer unnötigen Inanspruchnahme des Anleihemarktes, namentlich im[657] Auslande, auf die Dauer für die Gestaltung der Zahlungsbilanz drohen54. Die Erwähnung des Besoldungssperrgesetzes wird wegbleiben.

Reichsminister der Finanzen v. Schlieben: Sind die Herren einverstanden? (Zustimmung.) Ich danke. Ich stelle das fest und danke den Herren namens der Reichsregierung.

(Schluß der Sitzung 2 Uhr 4 Minuten.)

Fußnoten

3

Vgl. dazu Dok. Nr. 8, P. 2; s. auch Dok. Nr. 18 und 29.

4

Zu den pr. Vorschlägen betr. Durchführung des „Gesetzes über die Ablösung öffentlicher Anleihen“ vom 16.7.25 (RGBl. I, S. 137 ) s. weiter unten Anm. 21.

5

Die Verabschiedung des Haushaltsplans für 1925 erfolgt in der RT-Sitzung am 22.1.26 (RT-Bd. 388, S. 5097 ); s. auch RGBl. II, S. 103 .

6

Der „Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Reichshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 1926“ wird vom RFM am 31.10.25 dem RR zugeleitet (RR-Drucks. Nr. 149, Bd. 1925 II).

7

S. dazu Dok. Nr. 145 und 163.

8

S. unten Anm. 51.

9

Gemäß Art. II des „Gesetzes über Erhöhung der Bier- und Tabaksteuer“ vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 245 ) wurden die Steuersätze bei zahlreichen Tabakerzeugnissen mit Wirkung vom 1.10.25 um etwa 20% erhöht.

10

Zweite Steuernotverordnung vom 19.12.23, s. RGBl. I, S. 1205 .

11

„Gesetz zur Überleitung der Einkommensteuer und Körperschaftsteuer in das regelmäßige Veranlagungsverfahren“ vom 29.4.25, s. RGBl. I, S. 75 .

12

Die am 10.8.25 verkündeten Gesetze: 1) Einkommensteuergesetz, 2) Körperschaftsteuergesetz, 3) Reichsbewertungsgesetz, 4) Gesetz über Vermögen- und Erbschaftsteuer, 5) Gesetz zur Änderung der Verkehrsteuern und des Verfahrens, 6) Gesetz zur Änderung der Verbrauchssteuern (RGBl. I, S. 189 –252). Über Bedeutung und Inhalt s. das Schreiben des RFM an die Rkei vom 23.1.25 (Dok. Nr. 7).

13

Zur Senkung der Umsatzsteuer s. Anm. 8 zu Dok. Nr. 142.

14

„Gesetz über Änderungen des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden“ vom 10.8.25, s. RGBl. I, S. 254 .

15

Gemäß §§ 1 und 3 des Finanzausgleichsgesetzes (s. Anm. 14) beträgt der Länderanteil ab 1.10.25 bei den Einkommen- und Körperschaftsteuern 75% und bei der Umsatzsteuer 35% (ab 1.4.26: 30%). Bis zu diesem Termin hatte den Ländern (gemäß § 39 der Dritten Steuernotverordnung vom 14.2.24, s. RGBl. I, S. 74 ) vom Aufkommen an diesen Steuern 90 bzw. 20% zugestanden.

16

S. das „Gesetz über Beschränkung der Einnahmen aus der Lohnsteuer“ vom 3.9.25 (RGBl. I, S. 331 ).

17

S. Anm. 21 zu Dok. Nr. 146.

18

S. zuvor Anm. 4.

19

Alte Anleihen („Markanleihen alten Besitzes“) sind nach der Definition des Anleiheablösungsgesetzes Markanleihen, die von den Eigentümern nachweislich vor dem 1.7.20 erworben wurden und sich seither ununterbrochen in deren Besitz befunden haben.

20

Zur Aufwertung der Gemeindeanleihen bestimmt das Anleiheablösungsgesetz in §§ 31–34: Sämtliche Markanleihen werden durch neue Anleihen („Ablösungsanleihen“) im Nennbetrag von 2½% des Goldwerts, den die umzutauschenden Markanleihen zur Zeit ihrer Begründung hatten, abgelöst. Der Teil der Ablösungsanleihen, der im Umtausch gegen Markanleihen alten Besitzes ausgegeben ist, ist in 30 gleichen Jahresraten mittels Auslosung zu tilgen. Die ausgelosten Teilbeträge sind durch Barzahlung des Fünffachen ihres Nennwerts einzulösen. Der Einlösungsbetrag ist mit 5% jährlich vom 1.1.26 an bis zum Ende des Jahres, in dem die Teilbeträge ausgelost werden, zu verzinsen.

21

Vorschläge zur Durchführung der Ablösung der Länder- und Gemeindeanleihen hatte der PrFM am 29. 9. an Rkei, RFMin., RJMin. und sämtliche Länderregierungen übersandt. Die Formulierung dieser Vorschläge, so wird im Begleitschreiben mitgeteilt, sei in enger Anlehnung an die Ergebnisse einer am 22. 9. im PrFMin. abgehaltenen Länderbesprechung erfolgt. Eine Niederschrift über diese Besprechung ist dem Schreiben beigefügt.

In den Vorschlägen (Überschrift: „Vereinbarung der Länder über die Durchführung der Ablösung der Anleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände“) heißt es u. a.: Die Länder seien sich darüber einig, daß mit Rücksicht auf die Lage der Wirtschaft und die dringenden Staats- und Gemeindeaufgaben ein gegenseitiges Überbieten der Länder und Gemeinden unter allen Umständen verhindert werden müsse. „Die Länderregierungen verpflichten sich daher gegenseitig, bei der Ablösung der Anleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände mit Ausnahme der nach dem 1. Januar 1919 ausgegebenen sogenannten Inflationsanleihen und der Behandlung des kleinen Anleihe-Altbesitzes über die durch das Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16.7.1925 (RGBl. I, S. 137 ) gegebenen Mußvorschriften weder unmittelbar noch mittelbar (Aufkauf) hinauszugehen“ und für die Beachtung dieser Vereinbarung, insbes. durch Einwirkung auf die Gemeinden, zu sorgen. – Zur Behandlung des „kleinen Altbesitzes“ wird sodann vorgeschlagen: Den Kleinbesitzern wird auf Antrag und unter Verzicht auf den ihnen nach §§ 30, 31, 40 und 41 des Anleiheablösungsgesetzes zustehenden Anspruch auf Anleiheablösungsschuld eine Barabfindung angeboten: 1) in Höhe von 15 M für je 100 M bei bedürftigen Personen, 2) in Höhe von 8 M je 100 M für die übrigen Kleinbesitzer. – Für die Behandlung der nach dem 1.7.20 ausgegebenen Anleihen der Länder und Gemeinden (Inflationsanleihen) solle folgende Regelung gelten: „Auf Grund des § 30 Abs. 2 bzw. § 44 [des Anleiheablösungsgesetzes] verordnen die Länderregierungen eine Barabfindung in Höhe von 8%. […] Für die zwischen dem 1. Januar 1919 und dem 30. Juni 1920 ausgegebenen Anleihen ist eine analoge Regelung für die Länderanleihen gestattet, gegen eine analoge Behandlung der Anleihen der Gemeinden und Gemeindeverbände werden Einwendungen von den Verwaltungen nicht erhoben.“ (R 43 I /2457 , Bl. 81-95).

22

Betrifft § 43 Abs. 2 des Anleiheaufwertungsgesetzes, wonach der Einlösungsbetrag bei Altbesitzanleihen (vgl. zuvor Anm. 19) auf Antrag bis auf das Zehnfache des Nennwerts erhöht werden kann, sofern dies dem Anleiheschuldner nach seiner finanziellen Leistungsfähigkeit und unter Berücksichtigung seiner öffentlichen Aufgaben zugemutet werden kann. Antragsberechtigt sind der Anleiheschuldner und der zur Wahrnehmung der Rechte der Anleihegläubiger von der obersten Landesbehörde zu bestellende Treuhänder.

23

§ 43 Abs. 4 des Anleiheablösungsgesetzes bestimmt hierzu: „Die obersten Landesbehörden bezeichnen die Stellen, die für die Entscheidung über den Antrag [vgl. Anm. 22] zuständig ist. Gegen die Entscheidung steht dem Antragsberechtigten innerhalb eines Monats die Beschwerde an eine kollegiale Behörde zu, die die obersten Landesbehörden bestimmen. Die Entscheidung der kollegialen Behörde ist endgültig. Die Landesregierungen erlassen die näheren Vorschriften über das Verfahren.“

24

Gemeint ist das „Gesetz zur Sicherung der einheitlichen Regelung der Beamtenbesoldung“ vom 21.12.20 (RGBl., S. 2117 ). Das Gesetz soll gemäß der „Vierten Änderung des Besoldungssperrgesetzes“ vom 24.3.25 am 1.4.26 außer Kraft treten (RGBl. I, S. 30 ).

25

Die Frage der Einführung vierteljährlicher Gehaltszahlungen an die Beamten war im Kabinett mehrfach ohne Ergebnis erörtert worden. S. insbes. Dok. Nr. 155, P. 3.

26

Gemeint ist § 43 Abs. 2 des Anleiheablösungsgesetzes. Zum Inhalt s. Anm. 22.

27

S. zuvor Anm. 14.

28

S. zuvor Anm. 15.

29

Hierbei handelt es sich wohl um den „Entwurf eines Gesetzes zur Bewahrung der Jugend vor Schund- und Schmutzschriften“ (RR-Drucks. Nr. 72, Bd. 1924 I), der vom RR am 28.5.25 angenommen worden war (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, § 315). Die Verkündung des Gesetzes erfolgt am 18.12.26 (RGBl. I, S. 505 ).

30

Der „Entwurf eines Gesetzes über Beamtenvertretungen“ war dem RR bereits am 18. 5. zugeleitet worden. Er bestimmt in § 1 Abs. 1: „Für die Beamten des Reichs, der Länder sowie der Gemeinden und Gemeindeverbände werden bei den Dienstvorgesetzten Beamtenausschüsse eingerichtet, und zwar bei den Dienstvorgesetzten erster Instanz ‚Ortsbeamtenausschüsse‘, bei den Dienstvorgesetzten höchster Instanz ‚Hauptbeamtenausschüsse‘.“ Und in § 35: Die Beamtenausschüsse haben das Recht, 1) Anregungen und Anträge der Beamten, die sich auf Dienstangelegenheiten allgemeiner Art beziehen, entgegenzunehmen und bei dem Dienstvorgesetzten zu vertreten, 2) Anregungen zur Verbesserung der Arbeitsleistung und Verbilligung des Verwaltungsverfahrens oder der Betriebe zu geben, 3) Meinungsverschiedenheiten der Beamten untereinander, die sich aus dem persönlichen Dienstverhältnis ergeben, im Verhandlungswege beizulegen, 4) Beschwerden der Beamten über dienstliche Anordnungen oder Anträge auf Änderung von Anordnungen, die das persönliche Dienstverhältnis betreffen, gegenüber der Verwaltung zu vertreten (RR-Drucks. Nr. 85, Bd. 1925 I). – Der GesEntw. wurde vom RR am 28. 5. an die zuständigen Ausschüsse verwiesen (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, § 303), wo er unerledigt bleibt.

31

S. dazu Anm. 5 und 6 zu Dok. Nr. 145.

32

S. dazu Dok. Nr. 163, dort bes. Anm. 13.

33

Gemeint ist offenbar der gemäß Reichsbewertungsgesetz vom 10.8.25 (RGBl. I, S. 314 ) geschaffene Bewertungsbeirat. Über Funktion und Zusammensetzung s. dort §§ 17–20.

34

Einen ganz ähnlichen Standpunkt hatte der RbkPräs. bei seinem Bericht über die Lage der Rbk am 14. 8. zum Ausdruck gebracht (Dok. Nr. 146).

35

S. das Reichsbesoldungsgesetz vom 30.4.20 (RGBl., S. 805 ). Das Gesetz war mit Wirkung vom 1.4.20 in Kraft getreten.

36

Anläßlich der Verabschiedung des Finanzausgleichsgesetzes durch den RT (7.8.25, s. RT-Bd. 387, S. 4234 ) hatte der RR in einer Entschließung vom 8. 8. schwere Bedenken gegen das Gesetz zum Ausdruck gebracht. Die Kürzung der Länderanteile an den großen Überweisungssteuern (vgl. zuvor Anm. 15) stehe in „scharfem Widerspruch zu der seit der Erzbergerschen Steuerreform eingetretenen Entwicklung und der in der Dritten Steuernotverordnung zum Ausdruck gekommenen […] Tendenz, eine klare Trennung der Steuerquellen zwischen den verschiedenen Steuergläubigern herbeizuführen.“ Wenn der RR dennoch von einem Einspruch abgesehen habe, so sei dies mit Rücksicht auf die schwierige Lage der Reichsfinanzen und in Anbetracht dessen geschehen, daß es sich bei diesem Gesetz nur um einen vorläufigen Finanzausgleich handele. Die jetzt vorgesehene Beteiligung der Länder an den großen Reichssteuern dürfe aber unter keinen Umständen für den endgültigen Finanzausgleich präjudizierend sein. Der RR erwarte außerdem von dem den Ländern und Gemeinden für die Zeit ab 1.4.27 zugesicherten Recht, selbständig Anteile an der Einkommen- und Körperschaftsteuer zu erheben (Zuschlagsrecht, vgl. Anm. 3 zu Dok. Nr. 124), eine wesentliche Stärkung der Selbstverwaltung und Selbstverantwortung der Länder und Gemeinden (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, § 502). – Zur Einführung des Zuschlagsrechts der Länder und Gemeinden, die im „Gesetz zur Übergangsregelung des Finanzausgleichs“ vom 9.4.27 (RGBl. I, S. 91 ) für den 1.4.29 in Aussicht gestellt wird, und zur Erhöhung der Länderanteile an den Überweisungssteuern kommt es bis zum Ende der Weimarer Republik nicht mehr.

37

Das Besoldungssperrgesetz, s. zuvor Anm. 24.

38

Vgl. die in dieser Richtung gehenden Bemühungen der RReg. im Rahmen der Preissenkungsaktion. S. Anm. 4 zu Dok. Nr. 154 und Anm. 14 zu Dok. Nr. 163.

39

Die Übersendung der Niederschrift erfolgt mit Schreiben der Rkei an RFM, RWiM, RbkPräs. und sämtl. Landesregierungen vom 19. 10. (R 43 I /2359 , Bl. 63-79).

40

S. die Verfügung des RArbM betr. „Änderung der Reichsgrundsätze über Voraussetzung, Art und Maß der öffentlichen Fürsorge“ vom 7.9.25 (RGBl. I, S. 332 ).

41

Vgl. zuvor Anm. 36.

42

Über den Fortgang in dieser Angelegenheit berichtet Grävell in einem Referentengutachten für den RK vom 29. 10.: Der RbkPräs. habe telegrafisch aus Washington (Tel. Dt. Botschaft an AA Nr. 431 vom 21. 10. abschrl. in R 43 I /2359 , Bl. 117-119) um Beschlußfassung des Kabinetts dahin ersucht, daß die Aufnahme öffentlicher Anleihen der Länder, Gemeinden und politischen Organisationen an die Genehmigung des Reichs und der Rbk gebunden werde. „Dieses Ersuchen ist durch Tel. vom 27. Oktober seitens des Auswärtigen Amts [Telegramm AA an Dt. Botschaft Washington abschrl. in R 43 I /2359 , Bl. 120-122] im Einvernehmen mit dem Reichswirtschaftsminister und dem Reichsminister der Finanzen abgelehnt worden. Der gewünschte Beschluß stelle einen Eingriff in die Finanzhoheit der Länder dar. Nur durch Reichsgesetz könne eine Änderung herbeigeführt werden. Dazu liege jedoch eine Veranlassung nicht vor. Die bestehende Beratungsstelle gebe bereits eine genügende Gewähr dafür, daß unerwünschte Anleihen im Ausland nicht aufgenommen würden. Das Reichsfinanzministerium sei jedoch bereit, die Länderregierungen von Sachlage zu unterrichten und zur äußersten Vorsicht zu ermahnen. Außerdem sollen Länder und Gemeinden darauf hingewiesen werden, daß schon vor Anknüpfung von Anleiheverhandlungen die grundsätzliche Entscheidung der Beratungsstelle einzuholen sei.“ (R 43 I /2359 , Bl. 116).

42a

Diese Vorschläge wurden übersandt mit Schreiben des PrIMin. an Rkei, RFMin., RJMin. und sämtl. Länderregierungen vom 1. 10. (R 43 I /2457 , Bl. 102 f.). S. auch Anm. 42 c.

42b

Vgl. zuvor Anm. 22.

42c

In den Vorschlägen des PrIMin. heißt es hierzu ergänzend: „Weiterhin soll, um eine auf Sachkunde beruhende Entscheidung über etwaige Anträge der Treuhänder sicherzustellen, […] den ordentlichen Kommunalaufsichtsbehörden (Regierungspräsidenten und Oberpräsidenten) die Entscheidung in erster Instanz, den Provinzialräten die Entscheidung in zweiter Instanz übertragen werden.“

43

S. zuvor Anm. 23.

44

Ein entsprechendes Reichsgesetz nicht ermittelt.

45

S. die vorangegangenen Ausführungen des MinDir. Mulert. S. auch Anm. 42 c.

46

Über eine zu diesem Zeitpunkt beginnende Besprechung des RK in den Akten nichts ermittelt.

47

S. das „Gesetz über die Versorgung der Militärpersonen und ihrer Hinterbliebenen bei Dienstbeschädigung (Reichsversorgungsgesetz)“ in der Fassung der Bekanntmachung vom 31.7.25 (RGBl. I, S. 165 ).

48

Die Bemühungen um einheitliche Regelungen in diesen Fragen werden fortgesetzt in einer Besprechung mit Ländervertretern im RFMin. am 10.10.25 (Protokoll in R 43 I /2457 , Bl. 127-134). Sie bleiben ergebnislos, weil Bayern und Württemberg einem in dieser Besprechung vorgelegten „Entwurf einer Vereinbarung der Regierungen der Länder über die Durchführung des Anleiheablösungsgesetzes“ (abschrl. vom RFMin. an Rkei am 11. 10. in R 43 I /2457 , Bl. 143-146) ihre Zustimmung versagen. Zur Begründung erklärt der Vertreter Württembergs, daß eine Verpflichtung, die Gemeinden grundsätzlich an einer über das Anleiheablösungsgesetz hinausgehenden Aufwertung zu hindern, für seine Reg. völlig unannehmbar sei. – Ebenso ergebnislos verläuft ein am 20. 11. im RFMin. wiederholter Einigungsversuch (ein Protokoll hierzu nicht in den Akten der Rkei). Wachsmann vermerkt dazu unter dem 30. 11.: Württemberg habe seinen ablehnenden Standpunkt erneut nachdrücklich betont. Eine vertragliche Vereinbarung werde daher nicht zustande kommen, zumal auch Bayern und Hamburg sich sehr zurückhaltend geäußert hätten. Das RFMin. beabsichtige nun, allen Ländern mit dem Ersuchen um gleichartige Behandlung von einem Erlaß Kenntnis zu geben, den das PrIMin. herausgebracht habe. „Durch diesen Erlaß wird allen Gemeinden, die über 12½% aufwerten wollen, zur Pflicht gemacht, nicht unerhebliche Zahlungen an notleidende Sparkassen ihres Bezirks und ähnliche Kassen zu leisten, damit auch diese in die Lage versetzt werden, angemessen aufzuwerten.“ Das RFMin. und das PrIMin. versprächen sich von dieser Maßnahme den Erfolg, „daß die Gemeinden dadurch veranlaßt werden, von einer höheren Aufwertung abzusehen. Auf diese Weise würde dann auch in Württemberg das erstrebte Ziel erreicht werden.“ (R 43 I /2457 , Bl. 150).

49

Pr. Staatsbank.

50

Zur diesbez. Stellungnahme der Rbk s. Anm. 7 zu Dok. Nr. 155.

51

Der RT tritt nach seiner am 12. 8. begonnenen Sommerpause erst wieder am 20. 11. zusammen.

52

S. u. a. die vom RT am 16. 7. (RT-Bd. 386, S. 3263 ) angenommene Entschließung des Aufwertungsausschusses vom 10.7.25 (RT-Drucks. Nr. 1150, Bd. 403 ).

53

„Gesetz über die vierteljährliche Gehaltszahlung“ (RGBl. I, S. 30). Vgl. oben Anm. 25.

54

Die Erklärung wird am 3. 10. veröffentlicht (z. B. „Tägliche Rundschau“).

Extras (Fußzeile):