2.57.9 (lut1p): 9. Unterstützung der Vulkanwerft in Stettin.

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9. Unterstützung der Vulkanwerft in Stettin.

Der Reichswirtschaftsminister legte den Sachverhalt dar6 und wies darauf hin, daß das Reich ein erhebliches Interesse daran habe, daß die Vulkanwerft nicht eingehe.

Oberregierungsrat Werner (Reichswirtschaftsministerium) führte aus, daß ursprünglich im Preußischen Handelsministerium Verhandlungen über eine[212] eventuelle Unterstützung des Vulkan stattgefunden hätten, bis die Verhandlungen ins Reichsfinanzministerium verlegt worden seien. Eine Unterstützung könne vielleicht in der Weise erfolgen, daß die Post Gelder an Banken verleihe und diese wiederum die Gelder dem Vulkan leihweise zur Verfügung stellen. Die Post könne einen Betrag von 5 Millionen Mark darlehnsweise hingeben. Das Reich müsse die Garantie für die Darlehen übernehmen.

Reichskanzler Vor allem dürften keine überstürzten Maßnahmen getroffen werden. Eine Garantie des Reichs sei jedenfalls nach seiner Ansicht ganz unmöglich.

Reichsminister der Finanzen Eine Garantie könne da gut wirken, wo eine begründete Aussicht auf Besserung der Wirtschaftslage vorhanden sei. Gegen die Hergabe von Darlehen seitens des Reichs habe er die größten Bedenken. Man könne hier nicht nochmals denselben Weg einschlagen, den man bei der Rheinmetall-Gesellschaft gegangen sei. Vor allem aber müsse der Hauptausschuß des Reichstages gefragt werden, und es müsse die Sache im Hauptausschuß ganz offen erörtert werden.

Reichskanzler Am besten scheine ihm der Weg über die produktive Erwerbslosenfürsorge7 zu sein.

Reichsminister des Innern Auf keinen Fall dürfe man die Dinge geheimhalten, sondern man müsse sie ganz offen im Haushaltsausschuß des Reichstages erörtern.

Der Reichsminister des Auswärtigen vertrat dieselbe Auffassung. Er hätte im übrigen größte Bedenken dagegen, hier einen Präzedenzfall zu schaffen.

Der Reichsverkehrsminister wies darauf hin, daß der Hafen Stettin mit der Vulkanwerft stehe und falle.

Staatssekretär Dr. Geib: Er habe schon 50 Millionen Mark aus der produktiven Arbeitslosenfürsorge für Werften gegeben. Dabei sei der Vulkan besonders gut bedacht worden. Wenn hier nochmals einer Werft auf diesem Wege etwas gegeben werden solle, so fürchte er, daß die Länder Schwierigkeiten machen würden.

Der Reichswirtschaftsminister teilte mit, daß die hinter dem Vulkan stehenden beiden Banken, nämlich die Berliner Handelsgesellschaft und Bleichröder, zwei Millionen Mark dem Vulkan als Darlehen geben wollten.

Ministerialdirektor Keber (Reichswehrministerium) wies darauf hin, daß die Marineleitung besonderes Interesse an der Vulkanwerft habe.

Der Reichskanzler schlug vor, daß das Reichsfinanzministerium und das Reichswirtschaftsministerium den Sachverhalt nochmals eingehend prüfen sollten. Das Kabinett solle sich sodann erneut mit der Sache befassen8.

Das Kabinett erklärte sich hiermit einverstanden.

Fußnoten

6

Über die finanzielle Lage der Vulkanwerke Hamburg und Stettin AG (Schiffswerft und Lokomotivfabrik, gegr. 1851) berichtet der RWiM in einer umfangreichen Denkschrift am 28. 3. Danach besteht die schwerwiegendste Belastung der Gesellschaft in kurzfristigen Verpflichtungen in Höhe von 5 Mio RM, die als Anzahlungen auf Schiffsneubauten hereingenommen und für laufende Investitionen im Gesamtbetrieb verwendet wurden. Die Gesellschaft habe ihre Notlage im November 1924 und nochmals im Februar 1925 dem Reiche dargelegt und mitgeteilt, daß sie mit ihren Mitteln am 31.3.25 am Ende sein werde und das Werk schließen müßte. „Die Werke haben dargelegt, daß es ihnen bei der gegenwärtigen Geschäftslage unmöglich sei, andere als Verlustaufträge in der nächsten Zeit hereinzunehmen, daß sie aber auch in diesem Falle die zur Fortführung nötigen Betriebsmittel brauchten. Diese Zuschüsse würden monatlich etwa 1½ Millionen RM betragen; für 2 Jahre würde voraussichtlich ein Betrag von etwa 20 Millionen RM erforderlich sein.“ (R 43 I /2146 , Bl. 144-163).

7

Die Produktive Erwerbslosenfürsorge war bis zur Einführung der Arbeitslosenversicherung (s. Gesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 16.7.27, RGBl. I, S. 187 ) die Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen, die darauf gerichtet waren, den Arbeitslosen an Stelle unproduktiver Unterstützung produktive Arbeit (u. a. Notstandsarbeiten) zu bieten (s. dazu § 32 der VO über Erwerbslosenfürsorge vom 16.2.24, RGBl. I, S. 127 ).

8

Zum Fortgang s. Dok. Nr. 66.

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