2.96.1 (lut1p): [Entwaffnungsnote]

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Die Kabinette Luther I und II (1925/26), Band 1.Das Kabinett Luther I Bild 102-02064Reichspräsident Friedrich Ebert verstorben Bild 102-01129Hindenburgkopf Bild 146-1986-107-32AStresemann, Chamberlain, Briand Bild 183-R03618

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Text

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[Entwaffnungsnote]

Nach einleitenden Worten des Herrn Reichspräsidenten und des Herrn Reichskanzlers legt

Reichsminister Dr. Stresemann in großen Zügen den Inhalt der Note dar1. Die Note geht von dem Gedankengang aus, daß die Deutsche Armee, die nach dem Friedensvertrag lediglich dazu bestimmt sei, die innere Ordnung aufrechtzuerhalten und einen Grenzschutz zu bilden, sich in einer Weise entwickelt habe, daß sich aus ihr eine Armee nach den Grundsätzen des bewaffneten Volksheeres rekonstruieren lasse, und aus diesem Gedankengang weist das Memorandum auf die angeblichen Verfehlungen nach drei Richtungen: Armeeleitung, Rüstung und Schutzpolizei hin. Dr. Stresemann hebt Punkt 9 der Note besonders hervor, welcher erklärt, daß die Entente bereit sei, die Kölner Zone zu räumen an dem Tage, an dem die Verfehlungen beseitigt wären. Dieser Punkt ist deshalb von besonderer Bedeutung, weil damit die Theorie Poincarés, die Räumungsfristen hätten überhaupt noch nicht zu laufen begonnen2, aufgegeben wird. Ferner ist besonders darauf hinzuweisen, daß die Note erklärt, die Aufgabe der I.M.K. habe aufgehört, wenn diese Dinge bereinigt sind.

Was die Einzelheiten anlangt, so hat bezüglich der Beanstandungen der Reichswehr der Herr Reichswehrminister in seiner Etatrede schon darauf hingewiesen, daß die Frage der Zeitfreiwilligen u. dgl. für uns erledigt ist3. Was unsere „Rüstung“ anlangt, so ist in diesem Memorandum zum ersten Male von gegnerischer Seite angegeben, was an Waffen und Kriegsgerät zerstört worden[311] ist; wir werden im Verlaufe der weiteren Auseinandersetzungen auf diese Feststellungen zurückgreifen können; ihnen gegenüber machen die jetzt noch vorhandenen Beanstandungen einen geradezu kleinlichen und kläglichen Eindruck. Die Beanstandungen der Schutzpolizei ist insofern interessant, als nunmehr das Prinzip der Kasernierung an sich nicht mehr bekämpft wird4; nur will die Entente selbst festsetzen, in welchem Umfange die Kasernierung zulässig sein soll. Das ist für uns natürlich nicht annehmbar, und wir müssen m. E. ihr klar sagen, daß wir uns von vornherein einer solchen Blanko-Entscheidung nicht fügen können5.

Wir müssen uns darüber klar werden, ob wir in diesem Memorandum ein Ultimatum zu erblicken haben oder eine Grundlage weiterer Verhandlungen. Dem Wortlaut nach hönnte man das Memorandum für ein Ultimatum halten, aber dem Sinne nach ist diese Zusammenstellung zweifellos als Grundlage weiterer Verhandlungen gedacht. Ich kann mir nicht denken, daß die Gegenseite annimmt, wir würden mit „ja“ antworten, namentlich, da manche Punkte inhaltlich ganz unklar sind. Meiner Meinung nach müssen wir entsprechend den früheren Erklärungen der Reichsregierung sagen: Wenn nach dem Versailler Vertrag sich ergibt, daß wir mit einigen Dingen im Rückstand sind, werden wir diese Dinge bereinigen, namentlich, wo es sich nach den eigenen Feststellungen der Entente nur um lächerliche Kleinigkeiten handelt; wo die Beanstandungen unklar sind, fordern wir Aufklärung, und schließlich erklären wir, daß wir nichts ausführen, was über den Vertrag von Versailles und über seine loyale Auslegung hinausgeht. Der Standpunkt der Alliierten in bezug auf unsere Reichswehr ist falsch; es steht nicht im Vertrag von Versailles, daß wir unsere Reichswehr im Falle eines Angriffes nicht weiter entwickeln dürfen, und daß wir uns nicht wehren dürfen, wenn wir angegriffen werden; ebenso bietet der Versailler Vertrag keine Grundlage dafür, daß die Entente sich in die Einzelheiten der Ausbildung usw. einmischen darf. Wir müssen also unsere Haltung auf die Grundlage bringen, daß wir nichts annehmen und uns zu nichts verpflichten, was über den Versailler Vertrag hinausgeht. Der Englische Botschafter hat mir gesagt, er nehme nicht an, daß wir auf dieses Memorandum antworten werden. Ich schlage vor, daß wir heute ein Presse-Kommuniqué6 herausgeben und darin obigen Standpunkt zum Ausdruck bringen. Das müssen wir schon zur Beruhigung der rheinischen Bevölkerung. Inzwischen müssen die einzelnen Ressorts ihren Standpunkt zu den Einzelforderungen feststellen, und wir müssen hiernach sehen, wo wir in einzelnen Punkten nachgeben und wo wir noch Rückfragen halten werden7. Nach einer Mitteilung Briands kommt[312] in der nächsten Woche die Antwortnote auf unseren Sicherheitsvorschlag8, und damit wird auch diese Entwaffnungsnote in den Zusammenhang der anderen großen politischen Fragen gestellt.

Reichswehrminister Dr. Geßler: Zu den Einzelheiten kann ich erst nach eingehender Prüfung Stellung nehmen. Das Wesentliche ist der Angriff auf die Kommandoführung und die Verordnung vom 11.8.1920 hierzu9. Diesem Angriff müssen wir entgegenhalten, daß die Organisation der Reichswehr im Wehrgesetz, welches die Entente gebilligt hat, ihre Sanktionierung erhalten hat10. Den Versuch der Alliierten, sich in die Ausbildung von Offizieren und Mannschaften hineinzumischen, müssen wir abwehren, da er keine Grundlage im Versailler Vertrag hat. In der Note wird u. a. die Aufhebung von Abteilungen des Reichswehrministeriums verlangt, die schon lange nicht mehr vorhanden sind. Die Beanstandung der Ausbildung von Reserveoffizieren und Zeitfreiwilligen wird keine Schwierigkeiten machen; wenn wir wieder in innerpolitisch kritische Lage kommen, müssen wir, wie es bisher schon zweimal geschah, bewußt und gewollt im Einzelfalle die Bestimmungen verletzen. In der Beanstandung des Chefs der Heeresleitung sehe ich nur den Ausdruck eines Rachegefühls gegen den General v. Seeckt, der unsere neue Wehrmacht aufgebaut hat. Wir müssen grundsätzlich daran festhalten, daß wir das Recht zur Abwehr feindlicher Angriffe und zum Schutz unserer Grenzen haben. Übrigens enthält die neue Note auch ein Zugeständnis, nämlich das, daß wir einen gewissen Vorrat von Gasmasken haben dürfen, den allerdings die Entente selbst festsetzen will.

Reichsminister Schiele: Bezüglich der Schutzpolizei stehen wir auf dem Standpunkt, daß ihre Organisation durchaus den Bestimmungen des Versailler Vertrages und des Boulogner Abkommens11 entspricht. Es ist nicht richtig, daß die Polizei einen militärischen Charakter habe, wenn sie auch in Abweichung von den Verhältnissen der Vorkriegszeit in den großen Städten zu Einheiten zusammengezogen ist. Die Behauptung, daß die Schutzpolizei militärische Stäbe und militärische Ausbildung besitze, ist unrichtig. Wegen der Kasernierung[313] sind jetzt einige Zugeständnisse gemacht; sie reichen aber nicht aus12.

Reichsminister Dr. Neuhaus: Die Forderungen bezüglich des Abbruchs oder der Zerstörung gewisser Fabriken sind nicht militärischer, sondern wirtschaftlicher Natur; ihr Motiv ist englische Konkurrenzsorge. Das zeigt sich deutlich in der Forderung der Beseitigung eines vierten „Martin-Ofens“ in den Deutschen Werken13.

Reichsminister von Schlieben stimmt dem Vorredner zu und weist darauf hin, daß durch das Memorandum die neue Werkstatt für Motorrad-Fabrikation der Deutschen Werke verboten werden soll. Wenn man diese Forderung erfüllte, insbesondere das, was an Zerstörung von Krupp verlangt wird, würde das Reich hohe Lasten übernehmen müssen, jedenfalls reichten die dafür vorgesehenen 25 Millionen Entschädigung nicht aus14; wir würden damit auch unsere Reparationszahlungen beeinträchtigen.

Der Reichskanzler fragt an, ob diese Zahlung nicht unter das Londoner Abkommen falle.

Reichsminister v. Schlieben erwidert: Wir müssen es versuchen, diese Aufgaben auf das Londoner Abkommen abzuwälzen; Erfolg werden wir kaum damit haben.

Reichsminister Dr. Krohne: Die Beanstandung bezüglich der Eisenbahnen werden keine besonderen Schwierigkeiten bieten. Ein Fortschritt in dieser Note ist der, daß unser früher beanstandeter Luftverkehr15 nicht mehr angegriffen wird.

Der Reichskanzler Der Inhalt der Note ist auf keinen Fall der, daß wir in der Lage wären, die Forderungen anzunehmen, um die Räumung der Kölner Zone zu erreichen. Wir werden zunächst festzustellen haben, welche Beanstandungen kleinerer Art wir beseitigen können, im übrigen werden wir nachprüfen, welche Beanstandungen bei loyaler Auslegung des Friedensvertrages noch von uns ausgeräumt werden können; die weitergehenden Forderungen werden wir ablehnen und dabei im Auge behalten, daß diese Verhandlungen nicht isoliert[314] gehen werden, sondern in den Rahmen der Verhandlung wegen Sicherheitspakt usw. eingeschlossen werden.

Auf eine Zwischenfrage des Reichsministers Dr. Neuhaus erklärt der Reichskanzler weiter: M.E. werden wir gut tun, Beanstandungen geringerer Bedeutung, mit denen wir im Verzuge sind, baldmöglichst zu beseitigen; das hat mit der Frage des Nachgebens nichts zu tun; das Nachgeben beginnt erst, wenn wir nach unserer Meinung im Recht sind und aus politischen Gründen dennoch Zugeständnisse machen. Diese Frage wird aber noch gar nicht berührt.

Reichsminister Dr. Brauns: Das Rheinland wird auf schnelle Erledigung drängen, daher ist die Presseinstruktion wichtig, die wir noch heute hinausgeben müssen.

Der Reichskanzler Wir müssen dem Rheinlande gegenüber verständlich machen, daß wir die Dinge nicht übereilen können, und daß Verhandlungen erfolgen müssen. Ich schlage vor, daß wir eine Redaktionskommission einsetzen, bestehend aus: Reichswehrminister, Innenminister und Dr. Brauns unter Vorsitz des Reichskanzlers16, die bis heute abend das vorgeschlagene Presse-Kommuniqué prüft und ausarbeitet.

(Reichsminister Dr. Stresemann verliest den Gedankengang für ein Presse-Kommuniqué.)

Heute abend werden dann die Fraktionsvorsitzenden durch mich informiert werden; daran soll sich ein informierender Vortrag der gesamten Presse anschließen, und am Abend werden die Herren Reichsminister, die Mitglieder von Fraktionen sind, in diesem Kreise weitere Informationen geben.

Preußischer Ministerpräsident Braun regt an, in dem Presse-Kommuniqué zu betonen oder durchblicken zu lassen, daß unser Ziel das ist, über die einzelnen Fragen zu Verhandlungen zu kommen.

Der Reichskanzler stimmt dieser Anregung zu17.

Fußnoten

1

Die all. Kollektivnote in der Entwaffnungs- und Räumungsfrage („Entwaffnungsnote“) war am Vortage durch die Vertreter Englands, Frankreichs, Italiens, Japans und Belgiens in der Rkei übergeben worden. Sie enthält die bereits in der all. Note vom 5.1.25 (s. Anm. 15 zu Dok. Nr. 8) angekündigte detaillierte Aufklärung über die von Dtld. noch zu erbringenden Entwaffnungsleistungen und stellt für den Fall restloser Erfüllung die Räumung der Kölner Zone und den Abzug der IMKK in Aussicht. Sie ist gegliedert in eine Mantelnote und ein vierteiliges Memorandum. Letzteres bezeichnet in listenmäßiger Aufstellung u. a. auch den „Stand der Erfüllung der Deutschland auf militärischem Gebiet obliegenden Verpflichtungen, wie er sich aus dem Bericht der Kontrollkommission [s. dazu Anm. 1 zu Dok. Nr. 39] ergibt.“ (Die Note ist gedruckt in: Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 5 ff.; s. auch RT-Drucks. Nr. 971, Bd. 401 ; auszugsweise in: Schultheß 1925, S. 402 ff.).

2

Diesen Standpunkt vertrat Poincaré u. a. in der Kammerdebatte am 23.11.23. S. Schultheß 1923, S. 320.

3

In der RT-Debatte über den Haushalt des RWeMin. erklärte Geßler am 28. 5., er „habe die bestimmte Meldung des Chefs der Heeresleitung und des Chefs der Marineleitung, daß Zeitfreiwillige […] nicht eingestellt sind und nicht eingestellt werden, und daß jeder Offizier, der das tun würde, sich dafür aufs schwerste verantwortlich machen würde.“ (RT-Bd. 385, S. 2135 ).

4

Die Forderung nach Auflösung der im Rahmen der Sicherheitspolizei und später der Schutzpolizei bestehenden kasernierten Einheiten war seit der Konferenz von Boulogne im Juni 1920 in zahlreichen all. Noten erhoben worden. So mit besonderem Nachdruck in den Kollektivnoten vom 22.6.20 und 29.9.22 (s. Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 62 f. und 58 f.“ s. auch Ursachen und Folgen, Bd. IV, Dok.Die Forderung nach Auflösung der im Rahmen der Sicherheitspolizei und später der Schutzpolizei bestehenden kasernierten Einheiten war seit der Konferenz von Boulogne im Juni 1920 in zahlreichen all. Noten erhoben worden. So mit besonderem Nachdruck in den Kollektivnoten vom 22.6.20 und 29.9.22 (s. Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 62 f. und 58 f.“ s. auch Ursachen und Folgen, Bd. IV, Dok. Nr. 929 und 939), zuletzt noch in der all. Note vom 5.1.25 (s. Anm. 15 zu Dok. Nr. 8).

5

Zum Fortgang in der Polizeifrage s. Dok. Nr. 114; s. auch Dok. Nr. 152.

6

S. Anm. 17.

7

Das Kabinett beschließt am 12. 6., eine Kommission unter der Leitung des Generals v. Pawelsz mit der Prüfung der all. Forderungen und mit einem zusammenfassenden Bericht über die Standpunkte der Ressorts zu beauftragen. S. dazu Dok. Nr. 101.

8

Briand hatte den dt. Botschafter hiervon in einer Unterredung am 4. 6. unterrichtet (Telegramm Hoesch an AA gl. Datums in R 43 I /445 , Bl. 95-98).

9

Die Entwaffnungsnote verlangt die Aufhebung der „VO über die Regelung der Befehlsbefugnisse im Reichsheere“ vom 11.8.20 (Heeres-VOBl. 1920, S. 241 ff.; s. auch: Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 117 ff.). Besonders beanstandet wird Art. I Abs. 3, der die Oberbefehlshaber der Gruppenkommandos und die Divisionskommandeure dem Chef der Heeresleitung unterstellt. An die Stelle der VO solle nun wieder die „Verfügung des RWeM vom 20.9.19“ (gedr. in: Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 114 ff.) treten, nach der die Gruppenkommandeure und Landeskommandanten unmittelbar dem RWeM unterstanden. S. dazu auch die Mitteilungen des Generals v. Pawelsz in der Kabinettssitzung vom 30. 9. (Dok. Nr. 166).

10

Zum Wehrgesetz vom 18.6.21 s. RGBl., S. 787 .

11

Der Oberste Rat der Ententemächte hatte in seiner Boulogner Note vom 22.6.20 (gedr. in: Materialien zur Entwaffnungsnote, S. 62 f.) der Verstärkung der dt. Polizeikräfte von 92 000 auf 150 000 Mann zugestimmt, daran aber die folgende Bedingung geknüpft: „Die Ordnungspolizei muß ihren Charakter als Landes- und Ortspolizei wahren. Sie erhält auf keiner Stufe und in keiner Weise eine zentrale Organisation. Sie wird mit einer Bewaffnung ausgerüstet, die ihrem Zweck entspricht und von der Interalliierten Militär-Kontroll-Kommission festgesetzt wird.“

12

Zur weiteren Behandlung der Kasernierungsfrage s. Dok. Nr. 152.

13

Die Beseitigung des vierten Martinofens bei den Dt. Werken in Berlin-Spandau war von der IMKK bereits mit Schreiben an das AA vom 3.11.24 gefordert worden (abschrl. in R 43 I /418 , Bl. 126 f.). Dazu das AA in einer Aufzeichnung vom 28.2.25: „Der deutsche Rechtsstandpunkt in dieser Frage erscheint insofern besonders ungünstig, als die IMKK darauf hingewiesen hat, daß diese Anlagen entgegen den früher mit ihr getroffenen Abmachungen ohne ihre Genehmigung eingerichtet worden sind. Die Direktion der Deutschen Werke hat in Besprechungen im Auswärtigen Amt im Nov. v. J. erklärt, daß sie nur dann in der Lage wäre, die von General Walch gestellten Forderungen zu erfüllen, wenn das Reich die Deckung des entstehenden Schadens übernehme.“ (R 43 I /418 , Bl. 148-151, hier: Bl. 150).

14

Zur weiteren Erörterung der Entschädigungsfrage s. Dok. Nr. 101; s. auch Dok. Nr. 166.

15

Herstellung und Unterhaltung dt. Zivilflugzeuge waren seit der VO der RReg. über den Luftfahrzeugbau vom 5.5.22 (s. RGBl. I, S. 476 ) nicht mehr grundsätzlich verboten, unterlagen jedoch weiterhin den sehr einschränkenden „Begriffsbestimmungen zur Unterscheidung der zivilen von der militärischen Luftfahrt“, die von der Botschafterkonferenz mit Note an die RReg. vom 14.4.22 festgelegt worden waren (Aktenexemplar der Note in R 43 I /433  b, gefunden in R 43 I /443b , Bl. 10-20).

16

An dieser Stelle des Protokolls der Randvermerk Pünders: „Hier fehlt wohl der Außenminister.“

17

WTB verbreitet am 5. 6. die folgende halbamtliche Mitteilung aus Regierungskreisen: Die Note lasse erkennen, „welche gewaltigen Leistungen Deutschland auf dem Gebiete der Abrüstung vollzogen hat, und wie geringfügig […] im Verhältnis zu diesen Leistungen die einzelnen Punkte sind, deren Erledigung die Alliierten noch fordern zu können glauben. Demgegenüber muß um so mehr befremden, daß in der Note wiederum eine völlig verfehlte Auffassung der alliierten Regierungen über den deutschen Rüstungsstand zum Ausdruck kommt, und daß dabei von schweren deutschen Vorstößen und von der Nichterfüllung wesentlicher Bestimmungen des Versailler Vertrages gesprochen wird.“ Die Einzelheiten der Note würden sorgfältig geprüft und gegebenenfalls Rückstände gegenüber dt. Verpflichtungen beseitigt werden. Dtld. werde aber nicht darauf verzichten, „den eigenen Rechtsstandpunkt in der Auslegung des Vertrages zur Geltung“ zu bringen (nach „Tägliche Rundschau“ vom 6.6.25).

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